Manchmal teilt man sein Zuhause unversehens mit unliebsamen Mitbewohnern: von Schaben bis hin zu Mäusen und sogar Mardern auf dem Dachboden machen uns Schädlinge oft das Leben schwer. Was die Beseitigung durch den Kammerjäger kosten kann, erklärt ausführlich der Kostencheck-Experte im Interview.
Frage: Was muss man alles als Schädlinge ansehen – und was kann bekämpft werden?
Kostencheck-Experte: Das ist eigentlich eine recht breite Palette: das reicht von unliebsamen Kleinst-Insekten wie Mehlmotten, Flöhen oder Wanzen bis hin zu viel größeren Tieren wie Mäusen, Ratten oder sogar Mardern.
Das Schadensausmaß, das diese ungebetenen Besucher hinterlassen können ist dabei oft nicht proportional zu ihrer Größe: sehr kleine Tiere können unter Umständen recht massive Schäden anrichten.
Küchenschädlinge sind vor allem:
- Schaben
- besondere Mottenarten (wie Mehlmotten), Pfeilfliegen und andere Lebensmittelschädlinge
- Ameisen
Im Schlafzimmer machen es sich manchmal folgende Tierchen gemütlich:
- Flöhe
- Bettwanzen
- Milben
Wider gängiger Ansicht sind diese Spezies keinesfalls ausgestorben – es gibt sie noch und sie kommen gar nicht so selten vor. Oft sind sie auch recht schwierig zu bekämpfen, wenn sie sich einmal über das ganze Haus ausgebreitet haben.
Wespen finden sich dagegen häufig unter Dachvorsprüngen oder unter Terrassendächern. Sie sollten immer vom Fachmann bekämpft werden, da das als Laie nicht ungefährlich ist. Zudem ist es aus Schutzgründen gar nicht immer erlaubt, einfach eine große Zahl von Wespen zu töten – in manchen Fällen muss ein komplettes Nest auch umgesiedelt werden, was dann durchaus beträchtliche Kosten verursachen kann.
In den Keller- und Vorratsräumen finden sich oft
- Mäuse
- Ratten
- selten auch andere Nagetiere, wie etwa Siebenschläfer
- Marder (gar nicht so selten am Dachboden)
Sie vermehren sich recht rasch und richten unter Umständen auch großen Schaden an.
Dazu kommt, dass viele Schädlinge (nicht nur Mäuse und Ratten, aber die ganz besonders) auch gefährliche Krankheiten übertragen können. Eine Bekämpfung von Ungeziefer sollte daher immer sehr ernsthaft betrieben werden.
Dabei darf nicht zu lange zugewartet werden, da sich die meisten Schädlinge, wenn sie sich einmal eingenistet haben, auch sehr schnell ausbreiten – und dann umso schwerer wieder aus dem Haus zu bekommen sind.
Je eher man professionelle Schädlingsbekämpfer ruft, desto geringer fallen also auch die Kosten aus. Diesen Umstand sollte man auch immer bedenken, wenn es um den „Kammerjäger“ geht, wie er im Volksmund auch heißt.
Frage: Was kostet der Einsatz von einem Schädlingsbekämpfer in der Regel?
Kostencheck-Experte: Das kann man unmöglich pauschal sagen – das hängt immer davon ab, was es zu bekämpfen gilt, welche Mittel eingesetzt werden und wie stark der Befall ist.
Als grobe Richtlinie kann man davon ausgehen, dass einfache Einsätze ohne großen Mitteleinsatz und ohne großen Aufwand meist zwischen 100 EUR und 200 EUR kosten.
Diese Kosten können aber auch sehr schnell ansteigen, wenn der Aufwand für den Schädlingsbekämpfer höher wird.
Ebenfalls teurer wird es, wenn der Kammerjäger umgehend benötigt wird, oder am Wochenende anrücken muss. Dafür werden von Unternehmen zu Unternehmen dann unterschiedliche Zuschläge verlangt.
Ein kleines Kostenbeispiel aus der Praxis:
Wir haben an unserer Dachkante ein großes Wespennest, das wir vom Schädlingsbekämpfer professionell entfernen lassen.
Posten | Preis |
---|---|
Anfahrt | 40 EUR |
Entfernung eines Wespennests | 70 EUR |
Gesamtkosten | 110 EUR |
Hierbei handelt es sich nur um beispielhafte Kosten eines Unternehmens für einen ganz konkreten Einsatz. Die Kosten können in anderen Fällen auch deutlich höher oder niedriger liegen, je nach Situation und örtlichen Gegebenheiten.
Wespennester zu entfernen ist ein Haupteinsatzgrund für Kammerjäger, gerade im Sommer. Viele Unternehmen verlangen für einen solchen Einsatz deshalb auch einen pauschalen Kostensatz, der oft recht günstig ausfallen kann (ab rund 50 EUR) bei größerem Aufwand oder schwierigen Situationen können die Kosten dann aber auch hier schnell ansteigen (z. B. mehrere Nester oder Nest an nicht direkt zugänglicher Stelle).
Frage: Von welchen Dingen hängen die Kosten für den Schädlingsbekämpfereinsatz allgemein ab?
Kostencheck-Experte: Wenn es um die Kosten geht, spielen natürlich einige Dinge eine Rolle:
- die Art des Ungeziefers
- die Befallsstärke und die Befallsausbreitung
- die Mittel, die für die Bekämpfung eingesetzt werden müssen
- die bauliche und örtliche Situation an den Befallsstellen (mögliche Verstecke, Art der Bodenbeläge, etc.)
- das Alter des Hauses
Die Kosten können daher individuell sehr unterschiedlich ausfallen, je nach gegebener Situation vor Ort.
Frage: Wie kann man das beurteilen?
Kostencheck-Experte: Als Laie meist nur sehr schwer. Auch der Schädlingsbekämpfer muss sich in vielen Fällen erst einmal ein Bild von der Situation vor Ort machen, um die Befallsstärke und die nötigen Maßnahmen einschätzen zu können. Das geht in der Regel nur durch einen persönlichen Besuch. Erst dann kann er auch abschätzen, welche Kosten die Schädlingsbeseitigung verursachen wird.
Frage: Bei „Pauschalangeboten“ am Telefon sollte man also eher vorsichtig sein?
Kostencheck-Experte: Ja, im Allgemeinen schon – außer es handelt sich natürlich um einen tatsächlichen Pauschalpreis, wie bei der Entfernung eines Wespennests.
Wenn ein Schädlingsbekämpfer aber einen pauschalen Preis für eine spezielle Befallssituation nennt, sollte man eher vorsichtig werden. Im Grunde kann der Schädlingsbekämpfer noch nicht einmal einschätzen, ob es sich beim beschriebenen Befall tatsächlich um den vom Laien vermuteten Schädling handelt, und wie ausgedehnt der Befall tatsächlich ist.
Bei solchen „blinden“ Preisangaben muss man zwei Befürchtungen haben: entweder ist der genannte pauschale Preis bereits stark überhöht, so dass der Kammerjäger leicht auch höheren Aufwand decken kann, oder es wird dann einfach nur eine sehr unzureichende, unsauber ausgeführte einzelne Beseitigungsmaßnahme gesetzt.
In einem solchen Fall sollte man sich möglichst noch ein weiteres Angebot einholen, idealerweise mit einer Besichtigung vor Ort. Auf diese Weise kann man sich vor bösen Kostenfallen später gut schützen. Besichtigungen vor Ort werden überdies von vielen Schädlingsbekämpfern oft recht kostengünstig, manchmal sogar komplett kostenlos angeboten. Solche Angebote sollte man immer annehmen.
Es geht im Bereich der Schädlingsbekämpfung nichts über eine tatsächlich fundierte Einschätzung der Lage vor Ort.
Frage: Mit welchen Preisen muss man bei unterschiedlichen Schädlingen ungefähr rechnen?
Kostencheck-Experte: Das ist natürlich immer problematisch, das pauschal angeben zu wollen.
Mit Vorsicht kann man aber aufgrund von Erfahrungswerten bei üblichem, mittelschweren Befall und bei mittelgroßen Befallsflächen ungefähr folgende Richtpreise ansetzen:
Schädling | ungefährer Kostenaufwand bei Bekämpfung |
---|---|
Wespen, Entfernung von einem Wespennest | etwa 50 EUR – 150 EUR |
Wespen, notwendige Umsiedlung eines Wespennests | ab rund 200 EUR |
Mäuse, meist mehrere Einsätze nötig | ab rund 150 EUR |
Ratten, meist mehrere Einsätze nötig | ab rund 150 EUR bis 200 EUR, fallweise auch bis zu 500 EUR und mehr |
Marder, Bekämpfung in Kellern oder Dachräumen | ab rund 200 EUR, in schwierigen Situationen auch deutlich mehr |
Bettwanzen | ab rund 200 EUR |
Flöhe | rund 100 EUR – 200 EUR. je nach Befallsfläche und Wohnungsgröße auch deutlich mehr |
Motten | rund 100 EUR, je nach Befallsstärke auch bis zu 400 EUR und mehr |
Taubenabwehr | ab rund 15 EUR pro laufendem Meter bis zu 50 EUR pro laufendem Meter, je nach Methode |
Das sind, wie gesagt, nur grobe Richtwerte für die Bekämpfung von recht häufigen Schädlingen im Haus und Garten.
Entscheidend für die Kosten ist aber am Ende immer die Befallsstärke und die Größe der Befallsfläche, sowie die allgemeine Situation vor Ort.
Frage: Wer muss in Mietwohnungen eigentlich die Kosten für den Schädlingsbekämpfer tragen?
Kostencheck-Experte: Das ist in der Praxis nicht selten ein schwieriger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter – häufig wird das am Ende auch vor Gericht entschieden.
Bei einem akuten, einmaligen Befall ist grundsätzlich der Vermieter in der Pflicht, weil das zu seinen Pflichten im Rahmen der Instandhaltung und Mängelbeseitigung des Gebäudes gehört.
Anders sieht das natürlich aus, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter den Befall mit Schädlingen selbst verursacht hat. Auch wenn ein Befall durch sorgloses oder unachtsames Verhalten herbeigeführt oder wenigstens stark begünstigt wurde, kann der Vermieter den Mieter in die Pflicht nehmen.
Die Beweispflicht liegt hierfür aber beim Vermieter – kann er das nicht schlüssig und auch wirklich nachvollziehbar beweisen, bleibt er auf den Kosten für den Befall sitzen.
In allen Bereichen, die nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen, ist dagegen umgekehrt der Mieter selbst für die Kosten zuständig, die eine Beseitigung des Befalls verursacht – außer natürlich er kann schlüssig beweisen, dass er den Befall weder herbeigeführt oder begünstigt hat.
Die Beweispflicht ist in beiden Fällen wohl recht schwer zu erfüllen – das bietet das Potenzial für erbitterte Streitigkeiten um die Kostenübernahme, die es tatsächlich häufig gibt.
Als Mieter hat man dann allerdings manchmal auch die Möglichkeit, die Kosten an seine Hausratversicherung weiterzureichen, wenn man tatsächlich selber zur Zahlung aufgefordert wird. Bei manchen Versicherungen sind notwendige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen – zumindest unter bestimmten Bedingungen und in bestimmtem Umfang – auch eingeschlossen.
Frage: Darf man als Mieter überhaupt selbst den Kammerjäger rufen?
Kostencheck-Experte: Grundsätzlich nein. Gewöhnlich ist man dazu verpflichtet, den Vermieter zu informieren – der muss dann auch den Kammerjäger bestellen, alternativ kann er dem Mieter auch die Erlaubnis dazu erteilen.
Wer ohne den Vermieter zu informieren oder um Erlaubnis zu fragen den Schädlingsbekämpfer ruft, kann damit rechnen, dass er für die Kosten dann auch selbst aufkommen muss. Das gilt auch, wenn man den Vermieter nicht unverzüglich nach Feststellen eines Befalls informiert, insbesondere wenn sich die Befallssituation danach noch deutlich verschlimmert.
Selbst rufen kann man den Schädlingsbekämpfer als Mieter nur dann, wenn der Vermieter innerhalb einer vernünftigen Zeitspanne nicht erreicht werden kann – oder natürlich, wenn Gefahr im Verzug ist.
Das wäre beispielsweise der Fall, wenn man ein Hornissennest mit einer Menge wütender Hornissen an einer gefährlichen Stelle entdeckt, und den Vermieter über ein ganzes Wochenende nicht erreichen kann, weil der Urlaub macht.