Wasserzähler austauschen: welche Kosten fallen an und wer bezahlt?

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Immer wieder einmal wundern sich Mieter, wenn auf der Nebenkostenabrechnung der Posten „Wasserzähler austauschen“ zu finden ist und darüber, wie hoch die Kosten dafür sind. Was das Austauschen eines Wasserzählers kostet und wer diese Kosten übernehmen muss, erklärt der Kostencheck-Experte in unserem Interview.

Frage: Was kostet ein Austausch des Wasserzählers?

Kostencheck-Experte: Das hängt immer von den individuellen Gegebenheiten vor Ort ab. Die Kosten können allerdings beträchtlich sein.

Unterscheiden muss man zunächst einmal zwischen:

  • den Kosten für den Wasserzähler selbst
  • die Kosten für den kompletten Austausch inklusive Zähler

Die Kosten für den Wasserzähler selbst sind relativ gering. Einfache Zähler, wie sie üblicherweise verwendet werden, kosten rund 20 EUR.

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Die Kosten für die Installation übersteigen die Anschaffungskosten um ein Vielfaches

Die Kosten für einen kompletten Zählerwechsel können dagegen deutlich höher liegen. Je nach ausführendem Betrieb kann mit Kosten im Bereich von 80 EUR bis 160 EUR für den Zähleraustausch gerechnet werden.

Wird nur ein privater Wasserzähler, nicht aber der Hauptwasserzähler ausgetauscht, liegen die Kosten meist etwas geringer. Mit mindestens 60 EUR müssen Sie allerdings auch dabei rechnen.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir lassen von einem Fachbetrieb einen privaten Zwischenzähler austauschen.

Posten Preis
Zählerkosten 49,50 EUR
Arbeitszeit und Kleinmaterial 62 EUR
Anfahrt 24 EUR
Gesamtkosten 135,50 EUR

Hierbei handelt es sich lediglich um ein einzelnes Kostenbeispiel, das nur für einen individuellen Einzelfall gilt. Die Kosten für andere Austauscharbeiten können je nach Gegebenheiten vor Ort und verwendetem Zählermodell auch unterschiedlich ausfallen.

Frage: Wovon hängen die Kosten für einen Wasserzähler-Austausch ab?

Kostencheck-Experte: Zu berücksichtigen ist hierbei:

  • ob Haupt- und Zwischenzähler oder lediglich ein Zwischenzähler getauscht wird
  • welche Art von Zähler zum Einsatz kommt
  • welche Austauschkosten im Einzelfall vom ausführenden Unternehmen verrechnet werden
  • wie groß der Aufwand für den Austausch des Zählers ist (Arbeitszeit)

Frage: Welche Arten von Wasserzählern gibt es und welche Preisunterschiede treten dabei auf?

Kostencheck-Experte: Wasserzähler können zwischen rund 10 EUR und 60 EUR kosten.

Für einfache, einstrahlige Flügelradzähler müssen Sie bei Nennweiten von DN 15 bis DN 40 rund 20 EUR rechnen.

Mehrstralige Zähler und spezielle Zähler ab DN 50 können auch teurer sein. Zusätzlich zum Wasserzähler selbst müssen gegebenenfalls auch die Kosten für die Eichung noch gerechnet werden.

Frage: Wer muss die Kosten für den Wasserzähleraustausch eigentlich bezahlen – Mieter oder Vermieter?

Kostencheck-Experte: Das ist rechtlich gesehen gar nicht so eindeutig.

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Die Kosten für die Wartung muss fast immer der Mieter tragen

Grundsätzlich gibt es im Bereich der Wasseranlage zwei Arten von Kosten:

  • die Wartungskosten für den Zähler, die Eichkosten und die Erfassungskosten (Ablesekosten)
  • die Austauschkosten für den Zähler

Bei den Wartungskosten, inklusive der Eichkosten, gibt es kaum Zweifel an der Umlegbarkeit auf die Mieter. Diese Kosten entstehen regelmäßig und sind damit dem Gesetz nach voll umlagefähig.

Beim Zähleraustausch hängt die Umlagefähigkeit davon ab, ob der Zähler tatsächlich vom Vermieter gekauft oder nur geleast wurde.

Leasingkosten sind umlegbar, auch wenn nach 6 Jahren ein Zähleraustausch durchgeführt und ein neuer, teurerer Leasingvertrag für den Wasserzähler abgeschlossen wird, sind die gesamten Kosten (jährliche Leasingzahlungen) voll umlagefähig.

Bei einem tatsächlichen Kauf des Zählers darf der Vermieter aber die Einmalkosten für den Kauf nicht auf einen Schlag auf die Mieter umlegen – er muss die Anschaffungskosten für die neuen Wasserzähler in diesem Fall selbst tragen.

Frage: Werden Wasserzähler in Deutschland zu häufig ausgetauscht?

Kostencheck-Experte: Grundsätzlich sind Wasserzähler – aufgrund der Beweispflicht – eichpflichtig.

Das Gesetz sieht vor, dass Kaltwasserzähler alle 6 Jahre nachgeeicht werden müssen, Warmwasserzähler dagegen schon alle 5 Jahre.

Die Geräte müssen immer vor Ablauf der Eichfrist bereits ausgetauscht werden. Eine Weiterbenutzung nach abgelaufener Eichfrist ist gesetzlich nicht zulässig.

Aus technischen Gründen ist das allerdings nicht nachvollziehbar – in vielen anderen Ländern sind die Zähler deutlich länger im Einsatz. In Frankreich werden sie beispielsweise nur alle 18 Jahre gewechselt.

Einer Studie zufolge entstehen deutschen Haushalten dadurch unnötige Mehrkosten von über 500 Millionen Euro, der leicht vermeidbar wäre, ohne dass es zu einer signifikanten Verschlechterung der Ablesegenauigkeit kommen würde. Insbesondere die Tatsache, dass entfernte Wasserzähler nicht wieder neu geeicht und dann wiederverwendet, sondern einfach entsorgt werden, wirkt wenig nachhaltig – und auch wenig sinnvoll.