Sperrmüll – welche Kosten fallen für die Entsorgung an?

sperrmuell-kosten

Nicht jeder Müll passt in die Restmülltonne – nicht jeder Müll soll dort auch hinein. Größere Dinge finden meist nur beim Sperrmüll Platz. Wann man für Sperrmüll-Entsorgung zahlen muss und welche Kosten dabei zu erwarten sind, erfahren Sie vom Kostencheck-Experten im Interview.

Frage: Was kostet das Entsorgen von Sperrmüll?

Kostencheck-Experte: Die Kosten sind unterschiedlich – je nachdem um welche Menge an Sperrmüll es sich handelt.

Zunächst muss man einmal unterscheiden:

  • ob es in der Kommune eine kostenlose Sperrmüllabholung gibt
  • ob die Menge an Sperrmüll die von der Kommune höchstens zulässige Menge überschreitet
  • ob man den Sperrmüll kostenpflichtig entsorgen muss

In vielen Kommunen ist eine kostenlose Sperrmüllabholung durch kommunale Entsorgungsfahrzeuge vorgesehen.

In vielen Kommunen findet die Sperrmüllabholung zu einem oder mehreren festgelegten Terminen pro Jahr für jedes Kommunalgebiet statt. Zu diesen Terminen kann Sperrmüll an den Straßenrand gestellt werden – er wird vom Entsorgungsunternehmen dann kostenlos abgeholt. Dafür kann es dann allerdings Mengenbeschränkungen (meist rund 1 m³) pro Haushalt gelten.

sperrmuell-kosten

Je nach Kommune kann Sperrmüll nur zu bestimmten Terminen oder jederzeit abgeholt werden

Andere Kommunen holen auch außerhalb der festgelegten Zeiten Sperrmüll ab. Dafür muss zuvor eine telefonische Anmeldung erfolgen, dabei wird ein Abholtermin zugewiesen. Bei der Anmeldung müssen alle zu entsorgenden Gegenstände einzeln angegeben werden. Auch hier können Mengenbeschränkungen zum Tragen kommen. In manchen Kommunen kann man die Entsorgung nach Anmeldung auch nur einige Male pro Jahr in Anspruch nehmen.

Wenn die zulässig Höchstmenge überschritten wird gehen Kommunen unterschiedlich vor. In einzelnen Fällen kann man gegen eine zusätzliche Gebühr die größere Menge dennoch entsorgen lassen. Diese Zusatzgebühren sind von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich.

In anderen Fällen muss für die Entsorgung der über die zulässige Menge hinausgehenden Sperrmüllmenge zwingend selbst eine kostenpflichtige Entsorgung organisiert werden.

Das ist üblicherweise eine kostenpflichtige Container-Entsorgung durch ein Entsorgungsunternehmen. Die Kosten dafür liegen unterschiedlich und beginnen bei kleinen Containern meist bei rund 300 EUR. Je nach Containergröße, gegebenenfalls auch je nach Gewicht, können die Kosten dann auch deutlich höher liegen.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir wollen Dachboden und Keller entrümpeln und haben eine sehr große Menge Sperrmüll zu entsorgen. Die von der Kommune angebotene Höchstmenge für die kostenlose Entsorgung wird deutlich überschritten.

Bereits zu Beginn der Entrümpelung haben wir einen Containerdienst bestellt, der insgesamt 3 Wochen vor unserem Haus steht. Da er auf öffentlichem Grund steht, ist eine behördliche Genehmigung erforderlich

Posten Preis
5 m³ Container – Pauschalpreis (inkl. Entsorgung und 1 Woche Standzeit) 388 EUR
Genehmigung für das Aufstellen auf öffentlichem Grund 59 EUR
zusätzliche Standzeit 2 Wochen 20 EUR
Gesamtkosten inkl. Entsorgung 467 EUR

Hierbei handelt es sich um ein Kostenbeispiel für die Entsorgung durch einen bestimmten Containerdienst in einem bestimmten Gebiet. Die von anderen Entsorgungsunternehmen in anderen Gebieten verrechneten Kosten können unterschiedlich liegen.

Frage: Von welchen Faktoren hängen die Kosten für eine Container-Entsorgung von Sperrmüll ab?

Kostencheck-Experte: In diesem Fall ist einiges zu berücksichtigen:

sperrmuell-kosten

Die Kosten für die Sperrmüllentsorgung hängen von verschiedenen Faktoren ab

  • ob nach Gewicht oder pauschal verrechnet wird
  • welche Containergröße benötigt wird
  • welches Gewicht die Müllmenge hat
  • an welchem Standort die Entsorgung erfolgt
  • welche Preisgestaltung das Entsorgungsunternehmen zugrunde legt
  • ob eine zusätzliche Standzeit benötigt wird
  • ob der Container auf öffentlichem Grund aufgestellt werden muss
  • ob zusätzliche Kosten bei der Entsorgung anfallen

Alle diese Faktoren haben am Ende einen Einfluss auf die Entsorgungskosten. Preisvergleiche zwischen verschiedenen Anbietern lohnen sich im Allgemeinen, die Preisunterschiede zwischen einzelnen Entsorgungsdienstleistern können beträchtlich sein.

Frage: Wo liegt der Unterschied zwischen Pauschalverrechnung und Verrechnung nach Gewicht?

Kostencheck-Experte: Bei der Pauschalverrechnung ist die Entsorgungsleistung bereits im Preis integriert. Es spielt also keine Rolle mehr, wie schwer die im Container befindlichen Sperrmüll-Abfälle sind. Auch ein höheres Gewicht der Abfälle kostet nicht mehr.

Wenn nach Gewicht verrechnet wird, zahlt man dagegen zunächst eine Bereitstellungspauschale für den Container, die Anlieferung und die Abholung. Die Abfälle werden dann gewogen und je nach Gewicht zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die Höhe der Bereitsstellungspauschale liegt bei kleinen Containergrößen meist im Bereich von 80 EUR bis 150 EUR. Die Kosten für das Abfallgewicht kommen dann noch dazu.

Gerade bei Sperrmüll sollte man auf jeden Fall auf eine Pauschalverrechnung achten. Das Gewicht von Sperrmüll-Abfällen lässt sich auch mit viel Erfahrung kaum korrekt einschätzen, hier besteht also immer ein Kostenrisiko.

Bei Pauschalverrechnungen weiß man dagegen immer schon im Vorhinein genau, was die Entsorgung kosten wird.

Frage: Welche Pauschalpreise fallen für einen Container an?

Kostencheck-Experte: Die Pauschalen richten sich einerseits nach der Preisgestaltung des Anbieters und andererseits nach dem Containervolumen.

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie ein Preisbeispiel eines Anbieters für Container-Pauschalen bei unterschiedlichen Container-Größen:

Volumen Container Preise (Beispiel für einen bestimmten Ort)
5 m³ 388 EUR
7 m³ 424 EUR
10 m³ 552 EUR

Hier handelt es sich nur um ein einzelnes Preisbeispiel eines bestimmten Anbieters, die Kostenunterschiede zwischen den verschiedenen Containergrößen liegen aber bei den meisten Anbietern ähnlich.

Man erkennt klar, dass es sich auf jeden Fall lohnt, im Zweifelsfall lieber eine Nummer größer zu bestellen. Die Mehrkosten für einen größeren Container bleiben überschaubar.

Die Kosten, die man rechnen muss, wenn ein Container zu klein ist und nicht alles hineinpasst, liegen deutlich höher. Zu beachten ist dabei auch, dass Container bis maximal 10 cm unter den Rand befüllt werden dürfen.

Andernfalls ist eine Entsorgung aus transportrechtlichen Gründen nicht mehr zulässig und das Entsorgungsunternehmen verrechnet eine teure Leerfahrt für den erfolglosen Abholversuch. Mit den Kosten dafür hätte man sich bereits einen doppelt so großen Container leisten können.

Frage: Wie kann man abschätzen, welche Abfallmenge in welchen Container passt?

sperrmuell-kosten

Sperrmüll sollte komplett in den Container passen


Kostencheck-Experte: Sperrmüll hat zusätzlich leider die unangenehme Eigenschaft, auch noch sperrig zu sein. Von daher sollte man auf jeden Fall sehr großzügig planen.

In einen 5 m³ Container bringt man – in zerlegter Form – etwa eine komplette Wohnzimmereinrichtung unter. Sie können in diesem Fall mit einer Ladefläche von rund 3 m x 1,80 m rechnen, die Sie etwa 1 m hoch beladen können.

Beim 7 m³ Container gewinnen Sie dabei nur etwas in der Länge und ein paar Zentimeter in der Höhe dazu.

Beim 10 m³ Container wächst die Länge auf rund 4 m an und sie können bis zu einer Höhe von rund 1,60 m beladen. Die Breite ist mit 1,90 m nur minimal größer als beim 5 m³ Container.

Wenn Sie Ihren Sperrmüll zuvor aufstapeln, können Sie recht gut die Containergröße abschätzen, die Sie für die Entsorgung bestellen sollten. Das verhindert auch, das nicht zulässige Abfallarten versehentlich mit in den Container gelangen, was die Entsorgungskosten auch beim Pauschal-Container ansonsten erheblich verteuern würde.

Frage: Was passiert, wenn unzulässige Abfälle im Container sind?

Kostencheck-Experte: Entsorgungsunternehmen überprüfen die Inhalte stichprobenmäßig. Wenn dabei unzulässige Abfälle im Container ersichtlich werden, wird eine sogenannte händische Nachsortierung durchgeführt.

Dafür werden enorm hohe Kosten in Rechnung gestellt, da eine solche Nachsortierung für das Entsorgungsunternehmen sehr zeit- und personalintensiv ist. Mit mehreren hundert Euro an zusätzlichen Kosten müssen Sie dann auf jeden Fall rechnen.

Frage: Gilt das auch, wenn Abfälle von jemand anderem hineingeworfen werden?

Kostencheck-Experte: Ja, das ist sogar besonders oft der Fall, wenn Container im öffentlichen Raum aufgestellt sind. Sie werden dann häufig von Vorübergehenden als „Mülleimer“ mißbraucht. Der Besteller des Containers hat dann die finanziell schmerzhaften Folgen von solchen ungeplanten Entsorgungsaktionen zu tragen, wenn er nicht aufpasst.

Verschließbare Container sind eine Möglichkeit, die wesentlich einfachere ist, den Container außerhalb der Nutzungszeiten mit einer Plane abzudecken, die man beschwert. In den meisten Fällen genügt das bereits, um Menschen davon abzuhalten, ihren Müll hineinzuwerfen.

Frage: Wann werden sonst noch zusätzliche Kosten verrechnet?

Kostencheck-Experte: Die sogenannten „Leerfahrten“ wurden bereits zuvor schon erwähnt. Sie kommen immer dann zur Verrechnung, wenn der Containerdienst eine Fahrt zur Anlieferung oder Abholung umsonst machen muss.

Die Kosten von Leerfahrten werden meist recht hoch angesetzt, in vielen Fällen kommt dabei eine Pauschale im Bereich von 100 EUR oder mehr zur Anwendung. Leerfahrten sollte man also möglichst versuchen zu vermeiden.

Eine andere häufige Zusatzgebühr fällt an, wenn eine behördliche Genehmigung für das Aufstellen auf öffentlichem Grund benötigt wird. Die Kosten dafür sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. In den meisten Fällen werden dafür zwischen 50 EUR und 100 EUR verlangt.

Die Kosten für zusätzliche Standzeiten (1 – 2 Wochen Standzeit sind meist in der Pauschale bereits integriert) sind fast immer sehr gering. Sie liegen pro Woche meist nur bei 5 % – 10 % der Containerpauschale und wirken sich damit nur kaum auf die Gesamtkosten aus.