Bauantrag in Bayern: Welche Kosten sind zu erwarten?

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Wer in Bayern ein Gebäude errichten oder eine dauerhafte und feste Veränderung an einem Wohngebäude vornehmen will, braucht eine Baugenehmigung, außer es handelt sich um eine sogenannte verfahrensfreie Errichtung oder Änderung. Welche Kosten bei einem Bauantrag in Bayern entstehen, und welche weiteren Kosten zu berücksichtigen sind, erklärt der Kostencheck-Experten in unserem Interview.

Frage: Was kostet das Stellen eines Bauantrags?

Kostencheck-Experte: Die Gebühren richten sich in Bayern immer danach, ob es sich um eine Errichtung oder bauliche Änderung handelt, die verfahrensfrei ist, eine kleine oder eine große Bauvorlage erfordert.

Verfahrensfreie Bauanträge gelten nur für bestimmte Bauten, dafür ist keine Genehmigung erforderlich.

Gebührensätze

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Die Gebühren für den Bauantrag variieren zwischen 0,1 und 0,25% des Bauwerts.

Bei einer kleinen Bauvorlage, in Bayern offiziell als „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ bezeichnet, fallen für den Bauantrag Gebühren von 0,10 % des Bauwerts bis 0,25 % des Bauwerts an, wenn im jeweiligen Gebiet ein Bebauungsplan gilt. Wenn sich das Bauvorhaben im Innen- oder Außenbereich befindet, werden 0,20 % bis 0,35 % des Bauwerts als Gebühr erhoben.

Das vereinfachte Verfahren wird in Bayern für alle Verfahren angewendet, außer es handelt sich um einen in der bayerischen Landesbauordnung definierten Sonderbau.

Wird ein regelrechter Bauantrag eingereicht, können die Kosten auch auf bis zu 0,4 % der Baukosten steigen. Bei Ablehnung oder Rücknahme eines Bauantrags können auch gegebenenfalls reduzierte Gebühren erhoben werden.

Dokumente

Neben den amtlichen Gebühren sind allerdings noch die Kosten für die beizulegenden Dokumente zu kalkulieren. Je nach gefordertem Umfang beim Bauantrag können dafür unterschiedlich hohe Kosten entstehen.

Planungskosten

Um einen Bauantrag einreichen zu können, sind entsprechende Planzeichnungen erforderlich. Diese Planungen werden vom Architekten vorgenommen, der dafür ein Honorar erhält. Das Honorar des Architekten ist dabei gesetzlich festgelegt (bundesweit einheitlich).

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Auch die Kosten für den Architekten müssen einkalkuliert werden.

Es errechnet sich aus den gesetzlichen Honorarvorgaben in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) auf Basis der Baukosten, der Schwierigkeit durch die Gebäudeart (Honorarzone) und des individuellen Aufwands des Architekten (Mindest- bis Höchstsatz der jeweiligen Honorarzone).

Mehr zu den Kosten eines Architekten und den Berechnungsgrundlagen für die Honorare finden Sie an dieser Stelle.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir stellen einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren für den Bau eines Nebengebäudes auf unserem Grundstück. Der Bauwert beträgt 25.000 EUR.

Posten Preis
Gebühren 62,50 EUR
Planungskosten Architekt und Kosten beschaffte Dokumente 1.450 EUR
Gesamtkosten Planung und Genehmigung 1.512,50 EUR

Die Gesamtkosten beziehen sich auf ein konkretes Projekt und bestimmte örtliche Voraussetzungen für die Planung. Die Kosten für andere Bauanträge in Bayern können auch deutlich abweichen.

Frage: Was bestimmt die Kosten eines Bauantrags in Bayern?

Kostencheck-Experte: Hier ist entscheidend:

  • ob das Bauvorhaben genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei ist
  • welcher Bauwert gegeben ist
  • welcher Gebührensatz im Verfahren zur Anwendung kommt
  • welche Dokumente beschafft werden müssen
  • ob zusätzlich Planungskosten vom Architekten anfallen
  • ob der Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird

Die Kosten für einen Bauantrag können also immer nur im Einzelfall beurteilt werden und richten sich auch nach dem Bauvorhaben, für das der Antrag gestellt wird.

Frage: Ist eine Planung vom Architekten zwingend notwendig?

Kostencheck-Experte: In der Regel ja, da nur Architekten bauvorlageberechtigt sind, das heißt einen Bauantrag stellen dürfen.

Im Ausnahmefall können aber auch bestimmte Handwerker oder Bausachverständige eine Bauvorlageberechtigung in Bayern haben und damit auch Bauanträge einreichen.