Bauantrag: Welche Kosten fallen dafür an?

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Wer in Deutschland etwas bauen will, braucht dafür eine Genehmigung. Wie die meisten Genehmigungen vom Amt ist auch das Stellen eines Bauantrags kostenpflichtig. Welche Kosten dafür anfallen können, erklärt ausführlich der Kostencheck-Experte im Interview.

Frage: Wann braucht man überhaupt eine Baugenehmigung – und wie lange dauert es, bis eine solche Genehmigung erteilt wird?

Kostencheck-Experte: Grundsätzlich ist eine Baugenehmigung immer dann erforderlich, wenn man neu baut, umbaut oder anbaut. Daneben sind Baugenehmigungen auch immer dann erforderlich, wenn ein Objekt eine Nutzungsänderung erfährt. In diesen Fällen wird oft nicht an eine Baugenehmigung gedacht.

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Nicht nur für den Neubau wird eine Baugenehmigung benötigt

Auch wer an seinem Bestandsgebäude wesentliche Änderungen an einzelnen Bauteilen vornimmt (etwa den Einbau einer Dachgaube oder den Anbau eines Balkons) vornimmt, muss ebenfalls eine Baugenehmigung beantragen. Nur in einigen wenigen Fällen kann es nach der entsprechenden Landesbauordnung Ausnahmen für kleinere Änderungen geben. Das ist aber jeweils unterschiedlich.

In der Regel dauert es rund 2 Monate, bis ein Bauantrag genehmigt wird – offiziell haben die Bauämter in Deutschland dafür aber bis zu 4 Monate Zeit.

Den Baunantrag muss übrigens ein sogenannter bauvorlageberechtiger Entwurfsverfasser fertigstellen – in der Regel ist das ein Architekt oder Bauingenieur. Er trägt dann die Verantwortung für die gezeichneten und von ihm auch unterzeichneten Pläne. Die Kosten für den Entwurfsverfasser, die auch in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) geregelt sind, muss man zu den Kosten für den Bauantrag dann natürlich noch hinzurechnen.

Frage: Was kostet ein Bauantrag?

Kostencheck-Experte: Das kann man pauschal nicht sagen, da sich die Kosten immer nach dem entsprechenden Bauprojekt richten.

Wenn es um ein Einfamilienhaus geht, können Sie aber in der Regel davon ausgehen, dass die Kosten bei rund 0,2 % bis 0,7 % von den Gesamtkosten ausmachen.

Die Kosten für den Bauantrag berechnen sich nach einer bestimmten Formel. Die Detail-Vorschriften für das Einreichen können von Bundesland zu Bundesland ein wenig abweichen.

Ein Kostenbeispiel:

Wir beauftragen einen Architekten mit der Planung des Einfamilienhauses und mit der Vorbereitung des Bauantrags. Unser Einfamilienhaus wird etwa 300.000 EUR kosten.

Posten Preis
Architektenkosten 30.000 EUR
Bauantrag Kosten 1.500 EUR

Hierbei handelt es sich lediglich um ein Kostenbeispiel für ein bestimmtes zu errichtendes Gebäude. Die Kosten können für andere Gebäude an anderen Standorten durchaus abweichen.

Frage: Von welchen Faktoren hängen die Kosten für einen Bauantrag in der Regel ab?

Kostencheck-Experte: Für den Entwurfsverfasser werden die Kosten separat berechnet.

Die Kosten für den Bauantrag hängen ab

  • vom umbauten Raum und
  • vom Bauwert

Dazu können noch Abweichungen in einzelnen Bundesländern kommen.

Eine offizielle Formel für die behördliche Berechnung lautet:

Kosten = Bauwert x 0,5 %
wobei der Bauwert berechnet wird aus Bauwert/m³ x umbauter Raum (in m³)

Näherungsweise können Sie bei den Kosten für den Bauantrag von rund 0,5 % der Bausumme ausgehen. Allerdings gibt es für Bauanträge auch immer eine bestimmte Mindestgebühr, die nicht unterschritten wird. In den meisten Fällen liegt sie bei zwischen 100 EUR und 200 EUR.

Frage: Müssen die Kosten für den Bauantrag auch bezahlt werden, wenn er abgelehnt wird?

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Der Bauantrag muss auch dann bezahlt werden, wenn er abgelehnt wird

Kostencheck-Experte: Ja, die Kosten für den Bauantrag müssen immer bezahlt werden. Auch wenn das Bauamt den Antrag ablehnt.

Bei Unklarheiten oder Rückfragen seitens des Amtes müssen Sie auch entsprechend nachbessern oder die jeweils geforderten Dokumente nachreichen. Wird der Antrag dann dennoch abgelehnt, muss ein neuerlicher Antrag gestellt werden.

Aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert, schon von Anfang an darauf zu achten, dass alle notwendigen Papiere und Dokumente vollständig und in richtiger Ausfertigung dem Antrag beiliegen. Ansonsten entstehen durch einen zweiten Antrag wiederum Kosten, die Sie tragen müssen.

Frage: Was kostet die Planung vom Architekten bei einem Einfamilienhaus?

Kostencheck-Experte: Die Kosten für den Entwurfsplaner richten sich nach den allgemeinen Vorgaben der HOAI. Diese gelten sowohl für Bauingenieure als auch für Architekten.

Als groben Richtpreis können Sie ungefähr 10 % der Gesamtbaukosten als Honorar für die Planung durch den Architekten richten. Das ergibt bei einem Gebäude wie einem Einfamilienhaus meist eine zutreffende Schätzung.

Für eine genaue Berechnung müssen Sie ansonsten die HOAI heranziehen. Sie enthält alle Kosten, die der Architekt für eine Planung in Rechnung stellen darf.

In der HOAI gibt es bestimmte Honorarzonen, die Bauvorhaben von unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad jeweils die entsprechenden Honorare zuordnen. Innerhalb der 5 Klassen der HOAI fallen Einfamilienhäuser entweder in Klasse III oder in Klasse IV.

Innerhalb einer Honorarzone gibt es dann bestimmte Mindest- und Höchstsätze, die bundesweit von allen Architekten eingehalten werden müssen.

Als Berechnungsgrundlage für die genauen Kosten dienen auch hier die gesamten Baukosten (für die HOAI werden dabei auch alle Installationen noch in den Preis mit eingerechnet). Es geht dabei aber lediglich um das Bauwerk selbst – Grundstücks- oder Erschließungskosten werden nicht mit eingerechnet.