Bauherrenhaftpflicht: mit welchen Kosten muss man rechnen?

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Wenn durch ein Bauvorhaben Personen zu Schaden kommen oder das Eigentum anderer beschädigt wird, haftet dafür der Bauherr. Um gegen mögliche Schadenersatzansprüche ausreichend geschützt zu sein, ist eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung beinahe unverzichtbar. Der Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung ist jedem Bauherrn dringend anzuraten. Welche Kosten man für die Versicherung rechnen muss, erfahren Sie an dieser Stelle vom Kostencheck-Experten.

Frage: Wie teuer sind Bauherren-Haftpflichtversicherungen?

Kostencheck-Experte: Wie bei jeder Versicherung kommt es hier natürlich auf die Versicherungsbedingungen und auf die Leistung der Versicherung an – und zudem auf die Prämiengestaltung des jeweiligen Versicherers.

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Die Bauherrenhaftpflicht ist in der Regel schon für 25 EUR erhältlich.

In der Regel ist für die Bauherrenhaftpflicht ein Einmalbetrag zu leisten, der sich in der Praxis zwischen rund 25 EUR und rund 120 EUR bewegen kann. Er ist dabei mit abhängig von der Bausumme (Baukosten), dem Ausmaß der erbrachten Eigenleistungen, der Art des Baus und der insgesamten Länge der Bauzeit.

Die Versicherung ist also nicht allzu teuer – dafür wird ein umfassender Versicherungsschutz geboten, der Schadenersatzsummen von bis zu 3 Millionen Euro deckt, je nach Versicherer auch mehr.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Der Bauherr schließt beim Bau eines Einfamilienhauses eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung ab. Die Baukosten betragen insgesamt 250.000 EUR, rund 10 % der Kosten werden in Eigenleistung erbracht (25.000 EUR). Die Versicherung soll für 24 Monate laufen. Als Deckungssumme sind 3.000.000 EUR vereinbart.

Posten Preis
Einmalbetrag Bauherrenhaftpflicht, 24 Monate Laufzeit, Baukosten 250.000 EUR, Eigenleistung 25.000 EUR 59,90 EUR
Gesamtkosten für die Versicherung über die gesamte Laufzeit 59,90 EUR

Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf ein konkretes, einzelnes Versicherungsangebot. Abhängig von Laufzeit, gewählter Deckungssumme, Baukosten und Eigenleistung können die Kosten bei anderen Versicherern auch deutlich abweichen.

Frage: Was bestimmt die Kosten für eine Bauherrenhaftpflicht?

Kostencheck-Experte: Hier sind eine ganze Reihe von Dingen maßgeblich:

  • die Höhe der Baukosten
  • die Dauer des Bauvorhabens
  • der Anteil der erbrachten Eigenleistungen (als Geldwert gerechnet, je mehr Eigenleistung, desto teurer die Versicherung)
  • die Höhe der vereinbarten Deckungssumme (3 Millionen Euro sollten mindestens gewählt werden)
  • ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt
  • die Kalkulation des jeweiligen Versicherers und die Prämiengestaltung
  • eventuelle Prämiennachlässe beim Abschluss weiterer Versicherungen (z. B. spätere Hausversicherung, Privathaftpflicht, etc.)

Frage: Deckt die Versicherung auch die Kosten für Verletzungen, die sich Helfer auf der Baustelle zuziehen?

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Unfälle auf der Baustelle sind von dieser Haftpflicht nicht gedeckt.

Kostencheck-Experte: Ganz klar nein. Solche Schäden sind, wenn sie Helfer betreffen nur über eine Anmeldung der Helfer bei der BauBG gedeckt. Nur dann werden die bei Verletzungen auftretenden Kosten von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Auch eine bestehende private Unfallversicherung hilft dem Bauhelfer dann nichts.

Die Kosten für die Unfallversicherung der Helfer bei der BauBG liegen bei meist zwischen 1 EUR und 2 EUR je geleisteter Arbeitsstunde. Das kann sich auf ansehnliche Beträge summieren, ist es aber wert. Andernfalls wären Helfer auf der Baustelle bei Verletzungen oder noch schlimmer bei Invalidität gar nicht versichert.

Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind nur kurze, nicht regelmäßige Gefälligkeiten innerhalb der Familie.

Frage: Kann man die Bauherrenhaftpflicht von der Steuer absetzen?

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Bauherrenhaftpflicht kann auch steuerlich geltend gemacht werden.

Kostencheck-Experte: Ja, das ist möglich. Sie kann wie andere Versicherungen unter dem entsprechenden Punkt angegeben werden.

Frage: Deckt nicht eine Privathaftpflichtversicherung auch solche Schäden?

Kostencheck-Experte: In Einzelfällen können in der eigenen Privathaftpflicht-Versicherung auch Bauvorhaben mit eingeschlossen sein, in der Praxis ist das aber eher selten der Fall.

Gegebenenfalls sollten hier die Versicherungsbedingungen genau geprüft werden (vor allem im Hinblick auf die tatsächlich eingeschlossenen Leistungen und vor allem auf die maximale Deckungssumme). Im Zweifelsfall oder bei zahlreichen bestehenden Leistungsausschlüssen in der Privathaftpflicht ist der Abschluss einer speziellen Bauherrenhaftpflicht dann dennoch ratsam – so teuer ist die Spezialversicherung nicht, dafür leistet sie im Schadensfall aber dann zuverlässig.