Behindertengerechte Dusche: Welche Kosten muss man rechnen?

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Barrierefreiheit im Haus ist grundsätzlich vorteilhaft und sehr angenehm. In manchen Fällen sind behindertengerechte Duschen aber auch zwingend nötig, etwa wenn ein Angehöriger im Haushalt pflegebedürftig wird. Welche Kosten für den Einbau einer behindertengerechten Dusche anfallen, erklärt der Kostencheck-Experte in unserem Interview.

Frage: Mit welchen Kosten muss man beim Einbau von behindertengerechten Duschen rechnen?

Kostencheck-Experte: Behindertengerechte Duschen sind immer ebenerdige Duschen, das heißt es gibt keine Schwelle zu überwinden, wenn man sie betreten will. Zudem müssen sie etwas größer angelegt sein, damit man auch mit einem Rollstuhl bewegen kann. Für Rollstuhlfahrer muss eine solche „Walk-In“-Dusche mindestens 150 cm x 150 cm groß sein, in allen anderen Fällen liegt das erforderliche Mindestmaß bei 120 cm x 120 cm. Gerade wenn es um pflegebedürftige Personen geht, ist größer meistens auch besser, da sich so mehr Bewegungsspielraum – notfalls auch für eine Pflegeperson – bietet.

Die Kosten für solche Duschen liegen dementsprechend deutlich höher als für eine herkömmliche Dusche.

Unterscheiden muss man dabei zunächst einmal, ob:

  • man die behindertengerechte Dusche gleich im Neubau berücksichtigt
  • man die behindertengerechte Dusche nachträglich in einem Altbau-Bad einbauen will

Einbau im Neubau

Dusche behindertengerecht Kosten

Wer die behindertengerechte Dusche bereits beim Neubau einplant, spart Kosten

Wird der Einbau bereits während der Bauphase fest mit eingeplant, kann die gesamte Einbausituation auf die bodengleiche Dusche abgestimmt werden – etwa ein ausreichend hoher Bodenaufbau mit eingeplant werden.

Die Kosten für eine solche Dusche beginnen bei rund 1.500 EUR, je nach Ausstattung und gewünschter Qualität können die Kosten dafür aber auch deutlich höher liegen. Behindertengerechte (bodengleiche) Duschen bekommen Sie auch als Komplett-Sets mit Wanne und Duschwänden, solche Sets beginnen preislich bei etwa 1.200 EUR.

Einbau im Altbau

Wenn eine behindertengerechte Dusche nachträglich im Altbau nachgerüstet werden soll, liegen die Kosten ungleich höher.

Entscheidend ist dafür aber die baulich gegebene Situation, insbesondere die Aufbauhöhe des Bodens und die Lage und Ausgestaltung des Entwässerungssystems sind maßgeblich dafür, welche Kosten entstehen.

Bei einem nachträglichen Einbau im Altbau müssen Sie – auch beim Ersatz einer vorhandenen Badewanne oder gewöhnlichen Dusche – mit Kosten von mindestens 2.000 EUR rechnen, sind aufwendige Anpassungsarbeiten oder Spezial-Lösungen notwendig, können die Kosten auch leicht bei 5.000 EUR und mehr liegen.

Das zeigt bereits, dass es sich auch in diesem Fall lohnt, bereits beim Bau des Hauses auf möglichst große Barrierefreiheit zu achten. Das erspart kostenintensive Umbauten in späteren Jahren, wo man finanziell dann oft auch noch deutlich weniger Spielraum hat.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir wollen in unserem alten Bad die vorhandene Badewanne entfernen und durch eine behindertengerechte Dusche ersetzen lassen, die sich besser von unseren Eltern im Haus und auch von den Kindern nutzen lässt.

Die Einbausituation gestaltet sich als wenig problematisch, es ist eine ausreichend große Aufbauhöhe des Bodens vorhanden und es sind nur geringe Anpassungsarbeiten nötig.

Als Dusche verwenden wir ein Komplettset inklusive Duschwänden.

Posten Preis
Dusche – Komplettset 1.350 EUR
Badewanne entfernen, entsorgen, Anpassungen vornehmen 1.740 EUR
neue Dusche montieren, verfliesen und abdichten 960 EUR
Gesamtkosten 4.050 EUR

Die hier gezeigten Kosten sind bei nachträglichem Einbau in einem konkreten Fall mit bestimmten baulichen Gegebenheiten entstanden. In anderen Fällen können die Kosten auch deutlich abweichend liegen.

Frage: Was bestimmt die Einbaukosten für eine behindertengerechte Dusche?

Behindertengerechte Dusche Kostenfaktoren

Die Kosten für behindertengerechte Duschen variieren stark je nach Ausstattung und Größe

Kostencheck-Experte: Für eine Kostenschätzung muss man immer die individuellen Gegebenheiten betrachten:

  • ob der Einbau während des Neubaus oder nachträglich im Altbau erfolgt
  • ob gegebenenfalls andere Sanitärobjekte zuvor entfernt werden müssen (z. B. vorhandene Dusche oder Badewanne, weitere Anpassungen um ausreichend Platz zu schaffen)
  • welche Bodenaufbauhöhe individuell gegeben ist
  • ob Kalt- und Warmwasserleitungen bereits vorhanden sind und die Anschlüsse nur versetzt werden müssen oder ob neue Anschlüsse benötigt werden (zum Teil aufwendige Umbauarbeiten nötig)
  • die Lage und die Position vorhandener Abwassermöglichkeiten und direkte Zugangsmöglichkeiten zum Fallrohr falls nötig
  • die Art der gewählten Entwässerung (Punktentwässerung, Linienentwässerung, umlaufende Entwässerung, andere Varianten)
  • der Aufwand für die Anpassungsarbeiten
  • der Aufwand für den Einbau der neuen behindertengerechten Dusche
  • Ausführung und Ausstattung der neu gekauften Dusche (z. B. Komplettset, hochwertige Ausstattung, etc.)
  • das zusätzlich angeschaffte Duschzubehör (z. B. Duschsitz, Haltestangen, Thermostat-Funktion für die Armaturen, etc.)
  • die Preisgestaltung des ausführenden Unternehmens
  • die möglichen Förderungen für behindertengerechten Umbau (bis zu 4.000 EUR Zuschuss der Pflegekasse oder bis zu 12,5 % Zuschuss durch KfW-Bank oder zinsbegünstigtes KfW-Darlehen)

Eine sorgfältige und detaillierte Planung im Vorfeld durch den Fachmann ist unbedingt zu empfehlen.