Verstopfte Rohre und nicht mehr abfließendes Wasser ist ärgerlich. In vielen Fällen wird noch selbst versucht, das Problem zu beheben – funktioniert das nicht, muss der Fachmann ans Werk. Welche Kosten für eine professionelle Rohrreinigung anfallen können und welche Kostenunterschiede es dabei geben kann, erklärt ausführlich der Kostencheck-Experte im Interview.
Frage: Was kostet die Rohrreinigung durch einen Profi in der Regel?
Kostencheck-Experte: Das kann man pauschal nur schwer sagen. Die Ursache für die Verstopfung spielt hier ebenso eine Rolle wie der technische Zustand der Rohre und wer versucht mit welchen Mitteln den Schaden zu beheben.
Grundsätzlich müssen Sie in jedem Fall beim Klempner ab rund 60 – 70 EUR für eine Behebung auch unproblematischer Verstopfungen rechnen. Dazu kommen dann unter Umständen auch noch Anfahrtskosten und Sonderzuschläge. Bei größeren Problemen kann das allerdings durchaus bis zum Zehnfachen dieser Kosten gehen.
In der Praxis muss man zunächst einmal unterscheiden, welche Art von Rohrreinigung durchgeführt wird:
- eine einfache mechanische oder chemische Reinigung der Rohre
- eine Reinigung unter Einsatz von Rohrreinigungsmaschinen oder anderen Spezialgeräten
- eine Reinigung durch einen Notdienst außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
Die Kosten für einfache Reinigungsarbeiten liegen in der Praxis meist nur bei den Kosten für die Arbeitszeit und den Anfahrtskosten. Die erforderlichen Reinigungsgeräte haben Klempner üblicherweise mit dabei, der Aufwand an Arbeitszeit beträgt meist weniger als eine Stunde. Damit entstehen in der Praxis Kosten, die meist zwischen 50 EUR und 100 EUR liegen.
Kommen spezielle Geräte zum Einsatz, weil sich die Verstopfung mit einfachen Mitteln nicht beheben lässt, hartnäckiger ist oder an einer schwer zugänglichen Stelle sitzt, wird es meist bereits deutlich teurer. Der Arbeitsaufwand steigt in diesem Fall, für den Maschineneinsatz werden dann noch weitere Kosten fällig, die sehr häufig auch nach Stundenaufwand abgerechnet werden.
Die Kosten für Notdienste liegen meist in einer völlig anderen Kostenkategorie. Auch rechtlich sind für Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (Nacht, Wochenende) Zuschläge von bis zu 100 % auf die üblichen Sätze (Anfahrt, Arbeitszeit) gedeckt. In anderen Fällen werden für die Notdienstleistung auch besondere Pauschalen zusätzlich verrechnet (möglich ist aber immer nur jeweils das eine oder das andere – bei Verrechnung einer Pauschale darf es nicht noch zusätzlich Aufschläge auf die einzelnen Leistungen geben). Die Kosten können in diesem Fall auch für einfache Arbeiten leicht mehrere hundert Euro betragen.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Eine Verstopfung eines Abflussrohrs erweist sich als komplizierter und muss mithilfe einer Rohrreinigungsmaschine behoben werden. Wir erreichen den Klempner während der üblichen Arbeitszeit.
Posten | Preis |
---|---|
Anfahrt | 30 EUR |
Arbeitszeit, 2 Stunden | 80 EUR |
Maschineneinsatz, 2 Stunden | 150 EUR |
Gesamtkosten | 260 EUR |
Hierbei handelt es sich lediglich um ein einzelnes Kostenbeispiel für einen konkreten Einzelfall durch ein bestimmtes Unternehmen. Die Kosten können in anderen Fällen auch deutlich unterschiedlich liegen.
Wäre in unserem Beispiel der Maschineneinsatz nicht nötig gewesen, wären die Kosten durchaus überschaubar geblieben. So wurde es allerdings schnell deutlich teurer.
Frage: Von welchen Faktoren hängen die Kosten für die professionelle Behebung einer Rohrverstopfung ab?
Kostencheck-Experte: Hier muss man natürlich einige Dinge in Betracht ziehen:
- ob ein Notdienst oder ein Klempner aus der Nähe mit der Behebung beauftragt wird
- welche Reinigungsmethode zum Einsatz kommt
- wie hartnäckig die Verstopfung ist
- an welcher Stelle im Rohrsystem die Verstopfung liegt
- welcher Geräte zum Einsatz kommen
- welcher zeitliche Aufwand für den ausführenden Betrieb entsteht
All das muss man in Betracht ziehen. Welche Art von Verstopfung an welcher Stelle im Rohrsystem vorliegt, kann man weder selbst als Laie noch als Fachmann aus der Ferne beurteilen. Pauschale Kostenangaben schon beim Telefonat ohne das Schadensausmaß überhaupt erst gesehen zu haben, sind also eher fragwürdig – auch vom Fachmann. Darauf sollte man auf jeden Fall achten.
Frage: Welche Reinigungsmethoden können bei einfach zu behebenden Verstopfungen zum Einsatz kommen – und was kostet das?
Kostencheck-Experte: In der Regel werden von Fachleuten hier eher einfache und wenig aufwendige Methoden verwendet:
- Schwammgummikugeln
- Rohrreinigungsspiralen
- einfaches Hochdruckspülen der Leitungen
In der Regel wird allerdings auch der Fachmann diese Mittel so weit wie möglich vermeiden, wo es nicht unbedingt nötig ist.
In der Regel fällt bei allen diesen Verfahren lediglich Arbeitszeit auf der Rechnung an. Für einfache Geräte wird in den meisten Fällen kein Geräteeinsatz verrechnet.
Erfolgt die Verrechnung nach Metern, können Sie in den meisten Fällen, je nach Art der Leitung (Stichleitung, Grundleitung oder Fallleitung) von Kosten im Bereich von rund 6 EUR – 12 EUR je Meter rechnen.
Frage: Was ist in komplizierteren Fällen nötig?
Kostencheck-Experte: Hier hängt es stark von der Art des Schadens und der Lokalisierung der verstopften Stelle ab, welche Methoden zum Einsatz kommen.
Das Trockenlegen der Rohre und gegebenenfalls auch ein Aufheizen der Abflussrohre verursacht in der Praxis meist schon höheren Aufwand – und damit auch höhere Kosten. Gerade bei der thermischen Reinigung (dem Aufheizen der Rohre) und der nachfolgenden Spülung muss man in jedem Fall mit deutlich mehr Zeitaufwand rechnen.
Die Kosten für den Einsatz von Geräten – bis hin zum Verwenden von Videotechnik und großen Spülfahrzeugen – werden von Unternehmen zu Unternehmen oft recht unterschiedlich kalkuliert.
TV-Untersuchungen einzelner Leitungen kosten dabei typischerweise meist schon über 100 EUR pro Stunde.
Frage: Wer trägt bei Mietwohnungen eigentlich die Kosten für die Behebung einer Verstopfung?
Kostencheck-Experte: Grundsätzlich fallen solche Arbeiten in die Zuständigkeit des Vermieters – der muss auch für die Kosten aufkommen. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Mieter die Verstopfung nicht verursacht hat. Ist das der Fall, muss natürlich auch der Mieter für die Behebung des Schadens aufkommen.
Als Mieter muss man den Vermieter natürlich zunächst einmal über den Schaden informieren und darf nicht einfach nach Gutdünken ein Unternehmen beauftragen – außer man ist sich sicher, dass man den Schaden selbst verursacht hat und bereit ist, auch die Kosten für die Behebung zu übernehmen.
In einzelnen Fällen ist die Behebung solcher Schäden auch durch eine Versicherung des Vermieters gedeckt – in diesem Fall sollte man dem Vermieter das Bestellen eines Klempners oder Rohrreinigungsdienstes überlassen, damit der Schaden später auch von der Versicherung gedeckt wird.
Eine Abwälzung der Kosten auf den Mieter über die sogenannte Kleinreparatur-Klausel im Mietvertrag ist in der Praxis aber nicht möglich und rechtlich unzulässig. Die Behebung von Rohrverstopfungen fällt nicht in den Bereich der Kleinreparaturen, damit ist die Klausel in diesem Fall nicht anwendbar.
Sollte die Verstopfung im Bereich der kommunalen Abwasserleitungen liegen, ist in der Regel die jeweilige Kommune zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Hier muss dann allerdings immer im Einzelfall geklärt werden, in welcher Weise die Kosten erstattet werden.
Frage: In den Medien liest man vielfach von absichtlich überhöhten Rechnungen bei Notdiensten – wie kann man sich davor schützen?
Kostencheck-Experte: Fälle von absichtlich überhöhten Kosten durch unseriöse Anbieter sind nicht selten – in der Regel betrifft das allerdings nur Notdienste. Gewöhnliche Klempnerbetriebe sind von solchen Vorwürfen nur äußerst selten betroffen.
Mehrfachverrechnung von Leistungen
Als überhöht sind Kosten zunächst eimal dann anzusehen, wenn es zu einer sogenannten Mehrfachverrechnung kommt – wenn also beispielsweise nach Metern Abwasserrohr verrechnet wird und gleichzeitig noch die Arbeitszeit des Monteurs in Rechnung gestellt wird. Wird nur nach Metern abgerechnet, sollte die verrechnete Meterzahl allerdings auch einigermaßen plausibel und realistisch sein – auch hier wird gelegentlich einmal ein wenig mehr Geld gemacht, als zulässig ist.
Rechnung trotz weiterbestehendem Schaden
Grundsätzlich darf auch dann keine Arbeit berechnet werden, wenn eine Behebung des Schadens nicht erfolgt ist. Es gibt bei manchen Unternehmen immer noch eine Klausel in den AGB, die erklärt, die Leistung sei bei einem Arbeitsabbruch ohne Behebung bis zum Zeitpunkt des Arbeitsabbruchs zu bezahlen. Rechtlich ist das aber unwirksam (Landgericht München, 1990) da der ausführende Unternehmer dem Kunden die Behebung des Schadens vertraglich schuldet.
Überzogene Zuschläge
Auch bei Zuschlägen wird oft überzogen vorgegangen: Es ist auf jeden Fall unzulässig, einfach den gesamten Rechnungsbetrag um 50 % oder gar um 100 % zu erhöhen, nur weil es sich um einen Notdienst-Einsatz außerhalb der üblichen Arbeitszeit handelt. Zuschläge werden seriöserweise nur auf die Lohnkosten und auf die Wegekosten erhoben. Dort können aber bis zu 100 % Zuschlag dann durchaus noch zulässig sein.
Einsatz von überzogenen Mitteln oder Reinigungsmethoden
Schwieriger zu beurteilen ist es gerade für Laien, ob ein aufwendiger Geräteeinsatz überhaupt gerechtfertigt war oder ob sich eine Verstopfung auch mit einfacheren Mitteln beheben hätte lassen.
In vielen Fällen stellte sich später heraus, dass ein Einsatz aufwendiger Technik (z. B. Video-Überwachung, Hochdruckspülung) eigentlich nicht nötig gewesen wäre – und viel zu hohe Kosten verursacht hat. Im Moment des Schadens kann man das als Laie aber oft nur schwer beurteilen.
Bei hohen Rechnungen Verbraucherzentralen um Rat fragen
Wenn Ihnen eine Rechnung überhöht erscheint, können Sie sich immer an die Verbraucherzentralen wenden. Überhöhte Verrechnungen lassen sich meist leicht entdecken, da hier fast immer die gleichen „Tricks“ von weniger seriösen Unternehmen angewendet werden. Wenn es um angemessenen Geräte- und Mitteleinsatz geht, wird das in der Praxis aber naturgemäß meist etwas schwieriger zu prüfen sein.
Frage: Was kostet es, eine Verstopfung selbst zu beheben?
Kostencheck-Experte: Um einen möglichen Schaden an den Rohren zu vermeiden, sollte man als Laie auf den Einsatz von chemischen Mitteln wie den überall erhältlichen Rohrreinigern am besten verzichten. Diese Mittel sind nicht nur stark umweltgefährdend, sondern können im schlimmsten Fall sogar zu Knallgas-Explosionen im Wasserrohr führen – mit einem entsprechenden, nachfolgenden Schaden.
Hausmittel wie Essig und Zitronensäure sind dagegen unbedenklich. Am besten hält man sich zusätzich an mechanische Reinigungsmittel, die man meist für wenig Geld selbst anschaffen kann.
Dazu gehört nicht nur der oft erstaunlich wirksame „Pömpel“, sondern auch Geräte wie:
- Rohrreinigungsspiralen (manuell zu bedienen, ab rund 20 EUR)
- einfach Zusatzdüsen für den Hochdruckreiniger (ca. 10 EUR bis 15 EUR im Baumarkt)
- Rohrreinigungs-Kits für den Hochdruckreiniger (ab rund 70 EUR je nach Umfang des Sets)
Mit diesen Geräten kann man selten wirklichen Schaden an den Rohren anrichten, dabei sind sie in der Praxis aber oft überraschend wirksam, wenn es um einfache, leicht zugängliche Verstopfungen in den Abflussrohren geht.