Grundbuchauszug anfordern: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

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Bei Kauf und Verkauf von Immobilien kommt man um das Beantragen eines Grundbuchauszugs nicht herum. In den Grundbuchämtern muss man den Antrag auf Erstellung eines Grundbuchauszugs bis heute noch entweder persönlich im Amt abgeben oder schriftlich stellen. Einige Dienstleister bieten allerdings auch die Übermittlung auf elektronischem Weg an. Welche Kosten man beim Anfordern eines Grundbuchauszugs zu erwarten hat, erklärt der Kostencheck-Experte in unserem Interview.

Frage: Was kostet ein Grundbuchauszug?

Kostencheck-Experte: Die Kosten beim Anfordern eines Grundbuchauszugs sind nur sehr gering. Im Allgemeinen bewegen sie sich zwischen 10 EUR und 20 EUR, im Einzelfall kann das allerdings auch höher liegen.

Zunächst einmal ein Kostenbeispiel.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir beantragen schriftlich die Ausstellung eines Grundbuchauszugs beim zuständigen Amtsgericht.

Posten Preis
Erstellung Grundbuchauszug und Beglaubigung – Gebühr 20 EUR
Gesamtkosten damit 20 EUR

Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf einen beglaubigten Grundbuchauszug. Für unbeglaubigte Kopien, reine Einsichtnahmen oder die Beauftragung von Online-Dienstleistern können unterschiedliche Gebühren anfallen.

Frage: In welchem Preisrahmen bewegen sich die Kosten für einen Grundbuchauszug?

Kostencheck-Experte: Die Kosten sind gesetzlich festgelegt, nämlich mit 20 EUR für beglaubigte Anträge und 10 EUR für die Ausstellung von unbeglaubigte Kopien. Die Höhe der Gebühren wird im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt.

Wer allerdings nicht gerne Briefe schickt und einen Online-Dienstleister beauftragt, muss meist mit einer Wartezeit von rund 1 bis 2 Wochen und Gebühren in der Höhe von 35 EUR bis 50 EUR rechnen. Die bequeme Online-Beantragung ist also deutlich teurer als das Regelverfahren mit dem Absenden eines Briefs auf dem Postweg.

Wenn es lediglich um eine Einsichtnahme in das Grundbuch geht (ohne Erstellung eines Auszugs), etwa weil man die Richtigkeit der dort vorhandenen Daten überprüfen möchte, braucht man keine Kosten zu befürchten. Solche Einsichtnahmen werden immer kostenlos gewährt. Man muss dafür allerdings persönlich am Grundbuchamt erscheinen.

Berechtigtes Interesse nachweisen

In Deutschland wird der Schutz persönlicher Daten sehr streng gehandhabt. Einsicht ins Grundbuch und einen Grundbuchauszug erhält deshalb nur, wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen kann. Eben mal die Grundbucheinträge der eigenen Nachbarn einzusehen, ist also nicht erlaubt.

Frage: Wovon hängen die Kosten für einen Grundbuchauszug ab?

Kostencheck-Experte: Entscheidend ist hier:

  • ob man den Grundbuchauszug persönlich oder schriftlich beantragt
  • ob man einen Online-Dienstleister mit der Beantragung beauftragt
  • ob man einen unbeglaubigten oder einen beglaubigten Grundbuchauszug benötigt

Im Allgemeinen sollte man den Grundbuchauszug selbst beantragen, um sich unnötig hohe Kosten bei Dienstleistern zu ersparen. Der verringerte Aufwand beim Eingeben der Daten online steht in keinem Verhältnis zu den deutlich höheren Gebühren, die dafür anfallen.

Frage: Wie lange sind Grundbuchauszüge gültig und wer kann die Kosten dafür übernehmen?

Kostencheck-Experte: Grundsätzlich bleiben Grundbuchauszüge bis zu 3 Monate lang gültig.

Gegebenenfalls kann man als Käufer auch beim Makler anfragen, ob er die Kosten für den Grundbuchauszug übernimmt. Auch der Verkäufer einer Immobilie hat möglicherweise bereits einen noch gültigen Grundbuchauszug zur Hand, den man als Käufer beispielsweise bei der Bank zur Kreditbeantragung einreichen kann. Damit erspart man sich immerhin die Kosten für das Selbstbeantragen eines beglaubigten Grundbuchauszugs.

Frage: Gibt es auch elektronische Grundbücher?

Kostencheck-Experte: Elektronisch geführte Grundbücher gibt es in einigen Bundesländern. Notare, Gerichte und Behörden haben darauf uneingeschränkt Zugriff, Banken und Rechtsanwälte haben einen eingeschränkten Zugriff.

Sie müssen aber bei jeder Abfrage dennoch berechtigtes Interesse nachweisen und pro Grundbuchblatt eine Gebühr von 8 EUR je Abfrage bezahlen. Dabei gibt es eine einmalige Einrichtungsgebühr von 50 EUR, die zuvor bezahlt werden muss.