Betreutes Wohnen: Welche Kosten entstehen durch diese Wohnform?

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Mit zunehmendem Alter fällt es vielen Menschen immer schwerer, die alltäglichen Dinge eigenständig zu erledigen. Auch Personen mit Handicap benötigen manchmal Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung. Hier setzt das betreute Wohnen an. Diese Lebensform verknüpft den Wunsch nach einem eigenen Haushalt mit der Möglichkeit, bei Bedarf Pflege und Betreuung in Anspruch zu nehmen. Im Interview mit dem Kostencheck-Experten klären wir, welche Kosten hierdurch entstehen. Zudem finden Sie in diesem Artikel viele hilfreiche Informationen und Tipps rund um dieses Thema.

Was ist betreutes Wohnen?

Kostencheck: Auf diese Frage gibt es unterschiedliche Antworten, da der Begriff „betreutes Wohnen“ nicht geschützt ist. In den meisten Fällen werden barrierefreie Wohnungen, die über einen Hausnotruf verfügen und an ein Senioren- oder Behindertenwohnheim angegliedert sind, so bezeichnet.

Bei dieser Wohnform wird viel Wert auf eine möglichst selbstständige Lebensführung gelegt. Sie leben in einer Wohnanlage in Ihrer eigenen, abgetrennten Wohnung und führen Ihren Haushalt weitestgehend alleine. Sofern gewünscht oder nötig, können Sie an gemeinsamen Mahlzeiten teilnehmen, sich bei der Körperpflege oder den anfallenden Hausarbeiten unterstützen und sich an n Aktivitäten beteiligen. Dadurch verknüpft das Wohnen mit Service die Unabhängigkeit und das Lebensgefühl einer eigenen Wohnung mit den Vorteilen, die ein Pflegeheim bietet.

Betreutes Wohnen gibt es in unterschiedlichen Formen:

  • in Wohngebiete eingestreute Wohnungen,
  • in Altenwohnanlagen,
  • integriert in Mehrgenerationen-Wohnanlagen,
  • als selbstorganisiertes Gruppenwohnprojekt.

Was kostet betreutes Wohnen?

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Die Kosten hängen von vielen verschiedenen Variablen ab

Kostencheck: Aufgrund der stark differierenden Angebote ist es schwierig, die Aufwendungen, die durch diese Lebensform entstehen, zu vergleichen. Die Kosten werden beeinflusst durch:

  • Die Miet- oder Kaufkosten der Immobilie,
  • die wiederum von der Region und der Lage abhängig sind.
  • Der Ausstattung der Wohnung.
  • Den Kosten für die Grundleistungen, die je nach Anbieter als Pauschale in den Mietkosten enthalten oder bei einem Kauf gesondert berechnet werden.
  • Den Aufwendungen für zusätzliche Serviceleistungen, die zugebucht werden können.

Die Miete orientiert sich am örtlichen Mietspiegel. Auf diese müssen Sie etwa 20 Prozent, begründet durch den barrierefreien Ausbau, aufschlagen. Die Rechnung für die Wohnung mit Nebenkosten könnte dann folgendermaßen aussehen:

Art 1-Zimmer-Appartement 2-Zimmer-Appartement
Miete incl. Nebenkosten 900 EUR 1650 EUR
Telefon- und Kabelgrundgebühr 20 EUR 20 EUR
Mittagessen 100 EUR 100 EUR
Wöchentliche Grundreinigung der Wohnung 50 EUR 50 EUR
Zuschlag für eine zweite Person, die ebenfalls in der Wohnung lebt   370 EUR
Gesamtkosten 1.070 EUR 2.190 EUR

Bei den Betreuungskosten wird zwischen einer Betreuungskostenpauschale für die Grundleistungen, die meist schon in der Miete enthalten ist, und den Zusatzleistungen, die einzeln zubuchbar sind, unterschieden:

Grundleistungen Zusatzleistungen
Betreuung Mahlzeitenservice (Essen auf Rädern oder gemeinsam eingenommene Mahlzeiten im Speisesaal)
Vermittlung von Hilfsdiensten Reparaturdienste
24-Stunden-Hausnotruf hauswirtschaftliche Dienstleistungen (Reinigungs-, Wäsche- und Einkaufsservice)
Gemeinschaftsräume für Aktivitäten Begleitservice
Förderung von sozialen Kontakten durch freiwillige Aktivitäten und Ausflüge Fahrdienst
Hausmeister ambulanter Pflegedienst
Gebäudereinigung spezielle Wellnessangebote
Unterstützung bei Behördenangelegenheiten Besucherdienst

Die Kosten können je nach Region und Anlage stark von unserem Beispiel abweichen, deshalb kann dieses Orientierungshilfe dienen.

Unser Tipp: Die höchsten Kosten beim betreuten Wohnen entfallen auf die Miete oder den Kaufpreis des Objekts. Wie hoch diese sind, ist von Anlage zu Anlage unterschiedlich. Selbst in der gleichen Stadt oder Region differieren die Preise teilweise stark. Vergleichen Sie die Angebote deshalb genau. Dies gilt auch für die Zusatzkosten. Unter Umständen bekommen Sie in einer anderen Wohnanlage für das gleiche Geld bedeutend mehr Leistungen und können so indirekt sparen.

Wann ist es sinnvoll, sich für Wohnen mit Service zu entscheiden?

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Betreutes Wohnen ist u.a. dann sinnvoll, wenn die eigene Wohnung nicht altersgerecht ist

Kostencheck: Ist die eigene Wohnung nicht altersgerecht und ein barrierefreier Umbau kaum zu realisieren, sodass es immer schwieriger wird, den Alltag zu bewältigen, kann es hilfreich sein, in eine betreute Wohnung umzuziehen. Sie können es sich hier mit Ihrem Ehepartner, Lebensgefährten oder alleine gemütlich machen, da es Wohnungen in verschiedenen Größen gibt.

Auch wenn Ihre Angehörigen weit entfernt leben kann es durch den direkten Anschluss an ein Pflegeheim sinnvoll sein, diese Wohnform zu wählen. Sie können, sofern nötig, auf unterschiedliche Serviceleistungen und Aktivitäten zurückgreifen und knüpfe neue Kontakte.

Weniger geeignet ist das betreute Wohnen, wenn Sie dauerhafte Pflege benötigen, da sich diese Lebensform auf ein gewisses Maß Eigenständigkeit stützt.

Wer trägt diese Kosten?

Kostencheck: In der Regel muss der Kaufpreis oder die Miete von den Mietern/Eigentümern selbst getragen werden. Dies gilt ebenfalls für die zubuchbaren Zusatzleistungen.

Immer häufiger gibt es Wohnen mit Service auch in öffentlich geförderten Wohnanlagen. Für diese benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein und können dann von den hier sehr viel günstigeren Mieten profitieren. Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie alternativ einen Antrag auf Wohngeld stellen.

Bezahlt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten, die durch diese Wohnform entstehen?

Kostencheck: Haben Sie eine Pflegestufe, erhalten Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie können diese nutzen, um das betreute Wohnen teilweise zu finanzieren. Allerdings sollten Sie bedenken, dass diese Wohnform nicht für eine 24-Stunden-Betreuung geeignet ist, sondern dass allenfalls eine gewisse Hilfe bei der eigenständigen Lebensführung geleistet wird.

Wichtig: Möchten Sie auf einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen, erkundigen Sie sich im Vorfeld unbedingt bei der Pflegekasse, ob und in welcher Höhe sich dies auf das Pflegegeld auswirkt. Es besteht die Möglichkeit, dass der Betrag des ausgezahlten Pflegegeldes sinkt, wenn die Zuschüsse mit dem Budget für Pflegesachleistungen verrechnet werden.

Wie erkenne ich eine gute Anlage und wie finde ich diese?

Kostencheck: Zunächst ist es von Bedeutung zu entscheiden, wo Sie künftig leben möchten. Wünschen Sie es sich, in die Nähe Ihrer Kinder oder anderer Verwandten zu ziehen oder möchten Sie in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben? Bevorzugen Sie es, in der lebhaften aber auch lauten Innenstadt zu wohnen oder sehnen Sie sich nach der Ruhe auf dem Land?

Einrichtung in der entsprechenden Region finden Sie im Internet oder über die Gelben Seiten. Auch Wohlfahrtsverbände können in der Regel weiter helfen.

Achten Sie bei der Besichtigung der Anlage(n) auf nachfolgende Punkte:

  • Ist die Größe der Wohnung ausreichend und fühlen Sie sich in dieser wohl?
  • Gibt es einen Zugang zu Garten oder Balkon?
  • Ist die Wohnung hell und altersgerecht ausgestattet?
  • Dürfen Sie Ihr Haustier weiterhin halten?
  • Ist die Wohnung gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen?
  • Befinden sich Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Umgebung?
  • Welche Freizeitmöglichkeiten gibt es und entsprechen diese Ihren Interessen?
  • Wird die Gemeinschaft der Bewohner aktiv gefördert?
  • Welche Pflege- und Zusatzleistungen sind buchbar?

Bei der Besichtigung der Wohnung sollten Sie zudem darauf achten, dass:

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Die Wohnung und deren Zugänge sollten 100% altersgerecht sein

  • Aufzüge
  • Rollstuhlrampen
  • Griffleisten in den Fluren
  • keine hohen Türschwellen
  • eine ausreichende Türbreite für Rollstühle
  • bodengleiche Duschen und/oder nach vorne öffnende Badewannen
  • erhöhte Toilettensitze
  • Haltegriffe im gesamten Bad

vorhanden sind.

Führen Sie bei Ihrem Besuch Gespräche mit den Bewohnern. Dadurch entwickelt sich rasch ein gewisses Bauchgefühl und Sie werden spüren, ob Sie sich in dieser Gemeinschaft wohl fühlen können und Anschluss finden.

Manche Bundesländer und Behörden vergeben Qualitätssiegel für sehr gute und bewährte Anbieter. Allerdings besteht die herangezogene Norm bezüglich der „Qualitätsanforderungen für Anbieter der Wohnform „betreutes Wohnen““ bereits aus dem Jahr 2006. Derzeit wird diese neu überarbeitet.

Nehmen Sie deshalb zur Besichtigung eine Ihnen vertraute Person mit und verlassen Sie sich auch auf Ihren Instinkt. Art und Komfort der Wohnungen sowie der Umfang der Leistungen unterscheiden sich von Anlage zu Anlage und müssen mit den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen abgeglichen werden. Fühlen Sie sich auf Anhieb wohl in der angebotenen Wohnung und können Sie sich vorstellen, hier den Lebensabend zu verbringen?Achten Sie zudem darauf, dass alle Leistungen im Vertrag aufgeschlüsselt werden. Sinnvoll ist es, sich das lebenslängliche Wohnrecht garantieren zu lassen.

Empfehlenswert ist es, die Anlage einmal außerhalb des vereinbarten Besichtigungstermins zu besuchen. So können Sie sehen, wie sich der Alltag gestaltet, welche Aktivitäten angeboten werden und ob das Miteinander Ihren Wünschen entspricht.

Unser Tipp: Hilfreich bei der Entscheidung können Checklisten sein, wie Sie beispielsweise von der BAGSO e.V. (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen) herausgegeben wurde.

Was versteht man unter ambulant betreutem Wohnen?

Kostencheck: Im Prinzip können Sie auch in Ihrem jetzigen Zuhause die Vorteile des betreuten Wohnens nutzen. Sie bleiben in diesem Fall in Ihrer gewohnten Umgebung und werden regelmäßig durch einen ambulanten Dienst betreut. Allerdings ist dies nur sinnvoll, wenn die Wohnung barrierefrei und pflegegerecht ausgestattet ist.

Fazit: Durch das Betreute Wohnen wird Ihnen weitgehende Selbstständigkeit garantiert, trotzdem Sie die Sicherheit eines Pflegeheims genießen. Vergleichen Sie, bevor Sie einen Miet- oder Kaufvertrag unterschreiben, unbedingt die infrage kommenden Einrichtungen. Diese unterscheiden sich nicht nur in Ihrer Ausstattung, sondern auch in den zubuchbaren Leistungen sowie den hierdurch entstehenden Kosten.