Welche Kosten entstehen durch die Private Krankenversicherung?

private-krankenversicherung-kosten

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Privat krankenversichern können sich alle, die nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind und die bestimmte Bedingungen erfüllen. Wie hoch die Beiträge sind, die dann auf Sie zukommen, worauf Sie beim Abschluss einer Versicherung achten müssen und viele weitere Informationen finden Sie in diesem Interview mit dem Kostencheck-Experten.

Wer kann Mitglied der PKV werden?

Kostencheck: Einen Vertrag mit einer Privaten Krankenversicherung kann jeder abschließen, der nicht gesetzlich krankenversichert ist:

  • Selbstständige und Freiberufler (hier es gibt es allerdings Ausnahmen, beispielsweise für Landwirte, Publizisten und Künstler),
  • Beamte und Personen mit Beihilfeanspruch,
  • Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt,
  • Personen ohne eigenes Einkommen oder Monatsverdienst, der unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR liegt,
  • Studenten, sofern sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen oder mindestens 30 Jahre alt sind.

Was kostet die private Krankenversicherung?

Kostencheck: Wie hoch die monatlichen Aufwendungen sind, ist abhängig von nachfolgenden Faktoren:

  • Alter
  • Beruf
  • Umfang der gewählten Leistungen
  • eventuellen Vorerkrankungen
  • der Höhe der Selbstbeteiligung.
private-krankenversicherung-kosten

Die Kosten für eine PVK hängen u.a. von dem Geschlecht des/der zu Versichernden ab

Statistisch betrachtet kalkuliert die private Krankenversicherung die Beiträge innerhalb eines Tarifes so, dass jedes Mitglied so viel einbezahlt, wie es im Laufe seines Lebens kosten wird. Der Beitrag setzt sich aus diesem Risikoanteil, dem Sparanteil (Rücklage für das Alter) sowie den Verwaltungskosten zusammen.

Durch zahlreiche, unterschiedliche Tarife mit verschiedenem Leistungsumfang ist es schwer, einen Durchschnittsbetrag zu beziffern. Zudem ist die PKV für junge Menschen deutlich günstiger als für ältere Personen.

Nachfolgend einige Beispiele:

Person Tarif Preis ab
männlich, geboren 1954, Angestellter Basistarif 456 EUR
männlich, geboren 1960, Angestellter Komfortschutz 497 EUR
weiblich, geboren 1965, selbstständig Premiumschutz 560 EUR
weiblich, geboren 1972, selbstständig Basistarif 372 EUR
männlich, geboren 1970, Beamter Premiumschutz 290 EUR
männlich, geboren 1993, Student Komfortschutz 116 EUR

Wie unser Beispiel zeigt, können sich junge Menschen sehr preiswert versichern. Im Basistarif werden Studenten bereits ab einem Beitrag von 65 EUR aufgenommen. Teuer werden kann es hingegen im Alter. Experten schätzen, dass sich der Beitrag vom Eintritt bis zum Rentenalter mindestens verdreifacht.

Unser Tipp: Vergleichen Sie die Angebote nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach den Leistungen. Lassen Sie sich eingehend beraten und überlegen Sie genau, ob Sie sich die Beiträge für das höhere Leistungsniveau der Komfort- und Premiumtarife im Alter noch tragen können.

Was zeichnet die Private Krankenversicherung aus?

Kostencheck: Neben den in jungen Jahren vergleichsweise günstigen Tarifen ist ein Vorteil der PKV der Leistungsumfang, der in Komfort- und Premiumtarifen deutlich über jenen der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Zudem können Sie frei entscheiden, welchen Versicherungsumfang Sie wünschen. Dieser ist garantiert und kann nicht gekürzt werden.

Welche Leistungen sollte der Vertrag unbedingt abdecken?

Kostencheck: Besonders wichtig ist die Kostenübernahme:

  • des Arzthonorars bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung,
  • der Zahnbehandlungskosten zu 100 Prozent und von Zahnersatzleistungen zu mindestens 80 Prozent,
  • von stationären Heilbehandlungen ohne Begrenzung des Arzthonorars,
  • der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen,
  • der Chefarztbehandlung im Krankenhaus,
  • der Unterbringung im Zweibettzimmer,
  • der Erstattung der Aufwendung für Transportkosten,
  • Arznei-, Hilfs- und Heilmittel sollten vollständig von der Krankenversicherung übernommen werden.

Ratsam ist es, nachfolgende Leistungen zusätzlich in den Vertrag aufnehmen zu lassen:

  • Ambulante Heilbehandlungen (Massagen, Heilpraktiker),
  • Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit,
  • Krankenhaustagegeld bei Kinderbetreuung,
  • Pflegeversicherung als Ersatz für die gesetzliche Pflegepflichtversicherung,
  • Auslandskrankenversicherung
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Unterbringung im Einbettzimmer
  • Kurkosten.

Wie finde ich die richtige Versicherung und worauf sollte ich beim Abschluss eines Vertrages achten?

private-krankenversicherung-kosten

Wichtig ist, genau zu lesen, welche Leistungen die PVK umfasst

Kostencheck: Aufgrund der unterschiedlichen Leistungskataloge und des breiten Kostenspektrums sollten Sie sich vor Abschluss eines Vertrages eingehend beraten lassen. Achten Sie auf Details wie die Selbstbeteiligung, welche den Tarif günstiger macht. Neben dieser Eigenleistung müssen Sie bei einigen Angeboten eine Zuzahlung für Medikamente und medizinische Hilfsmittel in Kauf nehmen.

Ein leistungsstarker Tarif zeichnet sich durch Beitragsstabilität aus. Versuchen Sie in Erfahrung zu bringen, ob ein starker Zuwachs an Mitgliedern erfolgt. Dieser spricht nicht nur für die Kundenzufriedenheit, sondern ist auch im Bezug auf die Beitragsentwicklung relevant. Nur durch eine stabile Einnahmebasis kann der Versicherer die Beiträge in Zukunft stabil halten.

Wichtig: Auf den ersten Blick sehr günstig wirkende Tarife sollten Sie genau unter die Lupe nehmen. Diese können, wird beispielsweise auf eine Altersrücklage verzichtet, in späteren Jahren zur Kostenfalle werden.

Kann ich meine Familie ebenfalls privat krankenversichern und was kostet das?

Kostencheck: Sofern Sie obig aufgeführte Bedingungen erfüllen, ist dies möglich. Allerdings gibt es in der PKV keine kostenlose Mitversicherung des Ehepartners oder der Kinder. Sie benötigen für jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag. Je nach Versicherungsumfang müssen Sie mit Beiträgen von durchschnittlich

  • 500 EUR für Erwachsene
  • 150 EUR für jedes Kind

rechnen.

Ich bin Beamter. Muss ich mich privat krankenversichern?

Kostencheck: Dazu gezwungen sind Sie nicht. Da Sie in der gesetzlichen Krankenkasse aber wie Selbstständige geführt werden und sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil aus eigener Tasche bezahlen müssen, ist die PKV fast immer die günstigere Lösung.

Bei Beamten deckt die Beihilfe etwa die Hälfte der Krankheitskosten ab. Die entstehende Lücke schließen Quoten- oder Ergänzungstarife. Achten Sie vor dem Abschluss darauf, dass diese mindestens das Leistungsniveau der GKV haben.

Was bietet der Basistarif der Privaten Krankenversicherung?

Kostencheck: Seit dem Jahr 2009 müssen alle privaten Krankenversicherer einen einheitlichen Basistarif anbieten, dessen Leistungsumfang jenem der GKV entspricht. Die Versicherer müssen in diesen Tarifen auch Personen aufnehmen, die zuvor nicht krankenversichert waren. Ältere oder chronisch kranke Menschen dürfen nicht abgelehnt werden. Die Krankenversicherung darf für sie im Basistarif keine Risikozuschläge erheben.

Die Beiträge für den Basistarif sind nach oben gedeckelt. Sie dürfen nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Aktuell sind dies 703,32 EUR monatlich.

Einen Wechsel in den vermeintlich günstigen Basistarif sollten Sie sich allerdings gut überlegen. Er lohnt in der Regel nur für Personen, denen Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts droht. In diesem Fall muss das Versicherungsunternehmen die Beiträge auf die Hälfte des Höchstbeitrags, der für die GKV zu entrichten wäre, senken. Reicht Ihr Einkommen auch hierfür nicht aus, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten.

Wie unterscheidet sich der Standardtarif vom Basistarif?

private-krankenversicherung-kosten

Nicht alle Personen können den Standardtarif wählen

Kostencheck: Häufig werden diese beiden Tarife verwechselt, da es sich beim Standardtarif ebenfalls um einen Sozialtarif mit gedecktem Beitrag handelt. Dieser beläuft sich aktuell auf höchstens 662,48 EUR. Er steht für Personen offen, die schon vor dem 1. Januar 2009 in die PKV gewechselt sind.

Der Standardtarif, der in etwa die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bietet, eignet sich für langjährig Versicherte, die bereits eine Altersrückstellung gebildet haben. Diese wirkt sich deutlich beitragsreduzierend aus, sodass der zu entrichtende Betrag meist unter dem der gesetzlichen Krankenkasse liegt.

Zudem müssen Sie nachfolgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 65 Jahre alt sein.
  • Sofern Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV von aktuell 54.450 EUR nicht übersteigt, müssen Sie mindestens 55 Jahre alt sein.
  • Sofern Sie jünger als 55 Jahre alt sind und eine Rente oder Pension beziehen, deren Höhe unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kommt dieser Tarif für Sie ebenfalls infrage.

Auch vom Standardtarif übernimmt der Sozialhilfeträger bei Bedürftigkeit einen Teil oder sogar den kompletten Beitrag.

Immer wieder fällt im Zusammenhang mit der PKV der Begriff „Notlagentarif“. Worum handelt es sich bei diesem?

Kostencheck: Sind Sie mit den Beiträgen für die Private Krankenversicherung mindestens zwei Monate im Verzug, kann Ihr Vertrag ruhend gestellt werden. Solange dies der Fall ist, sind Sie im Notlagentarif versichert. Dieser hat einen stark eingeschränkten Leistungsumfang.

Ich möchte zurück in die GKV wechseln. Geht dies?

Kostencheck: Dies ist nicht immer ganz einfach, da dieser Schritt vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist. Dadurch soll vermieden werden, dass junge Versicherte von den günstigen Beiträgen der PKV profitieren und, steigen diese im Alter stark an, zurück in die GKV wechseln.

Möchten Sie die PKV kündigen und in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten, muss eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie dürfen nicht älter als 55 Jahre sein.
  • Sind Sie älter als 55, müssen Sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens dreißig Monate Mitglied der GKV gewesen sein.
  • Rutscht Ihr Jahreseinkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze, beispielsweise weil Sie den Arbeitgeber wechseln oder vorübergehend Teilzeit arbeiten, haben Sie die Chance zurück in die GKV zu wechseln.
  • Für Selbstständige ist der Wechsel nur dann möglich, wenn Sie die Tätigkeit aufgeben und sich wieder fest anstellen lassen.

Für Beamte macht der Wechsel aufgrund der Beihilfeberechtigung nur in Ausnahmefällen Sinn.