Welche Kosten entstehen durch einen Hausmeister-Service?

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Treppenreinigung, Schnee schaufeln und kleinere Wartungsarbeiten zeitnah erledigen: In vielen Wohnanlagen wird hierfür ein Hausmeisterservice engagiert. Die anfallenden Kosten teilen sich die Wohnungseigentümer und können diese, je nach Vereinbarung, auf die Mieter umlegen. Im Interview mit dem Kostencheck-Experten klären wir, welche Aufwendungen durch den Hausmeisterservice auf Sie zukommen.

Was kostet Hausmeisterservice?

Kostencheck: Das ist regional sehr unterschiedlich. Im Durchschnitt müssen Sie mit nachfolgenden Kosten rechnen:

Kostenübersicht Preis
Treppenhausreinigung 25 – 35 EUR je Stunde
Gartenpflege 20 – 25 EUR je Stunde
Winterdienst 20 – 25 EUR je Stunde

Wird der Hausmeisterservice auch am Wochenende und in den Abendstunden tätig, kommen Zuschlägen zwischen 15 und 75 Prozent hinzu. Je nach Entfernung stellen viele Unternehmen zudem die Anfahrtskosten in Rechnung. Diese beziffern sich auf durchschnittlich 10 bis 50 EUR je Einsatz. Im bundesweiten Mittel ergibt sich hierdurch ein Stundensatz von etwa 35 EUR.

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Einige Hausmeister rechnen nach gereinigter Fläche ab

Einige Dienstleister rechnen jedoch nicht nach Stunden ab, sondern nach gereinigter Fläche. Die Kosten hierfür belaufen sich auf circa 25 bis 50 Cent pro Quadratmeter. Auch hier gibt es regional sehr große Unterschiede. Ist viel Fläche mehrmals im Monat zu reinigen, gewähren manche Firmen attraktive Rabatte.

Vergleichen Sie deshalb Leistung und Umfang von in Frage kommenden Anbietern genau und holen Sie sich vor der längerfristigen Tätigkeitsvergabe mehrere Angebote ein.

Welche Aufgaben erledigt der Hausmeisterservice?

Kostencheck: Diese sind vielfältig und davon abhängig, was im Einzelnen vereinbart wurde:

  • Reinigung von Treppenhaus, Keller, Dachboden, Gehwegen und gepflasterten Flächen,
  • Gartenpflege (Rasen mähen, Hecken schneiden, Bepflanzung der Anlage),
  • Winterdienst,
  • Kontrolle des Zustands der Immobilie und der zugehörigen Außenanlage,
  • Überwachung der Heizungsanlage,
  • Mülldienst,
  • kleinere Reparaturen am Gebäude,
  • Besichtigungstermine für Wohninteressenten abstimmen und durchführen,
  • Verwaltungstätigkeiten.

Müssen Mieter für all diese Kosten aufkommen?

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Ein Hausmeister hilft auch bei kleinen Problemen

Kostencheck: Viele Arbeiten des Hausmeisters sind auf die Mieter umlagefähig. Nur die Aufwendungen für die durch den Hausmeisterservice durchgeführten Instandhaltungsarbeiten sowie die Verwaltungsaufgaben darf der Vermieter dem Mieter nicht in Rechnung stellen.

Wichtig: Die Kosten für den Service haben dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu gehorchen, das heißt, der Stundenlohn für den Hausmeister muss im ortsüblichen Rahmen liegen. Mieter haben das Recht zu überprüfen, welche Tätigkeiten der Hausmeister ausgeführt hat und wie viel Zeit er hierfür benötigte. Die Nennung reiner Prozentsätze, beispielsweise 30 Prozent der angeführten Zeit wurden für die Gartenpflege verwandt, ist nicht gültig.

In unserer Wohnanlage wurde ein Facility-Manager engagiert. Was ist das?

Kostencheck: Dieser Fachmann übernimmt mehr Aufgaben als der Hausmeisterservice. Ziel des technischen Gebäudemanagements ist es, die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten größerer Wohnanlagen dauerhaft zu senken und/oder den Ertrag einer Immobilie auf lange Sicht zu steigern.

Die Kosten für diese Service sind regional sehr unterschiedlich, sodass sich kein Durchschnittspreis beziffern lässt. Tragen Sie sich mit dem Gedanken, einen Facility-Manager zu engagieren, sollten Sie deshalb die Preise genau vergleichen und dabei auch den Umfang der ausgeführten Arbeiten in Ihre Überlegungen einbeziehen.