Zieht ein Unwetter auf, ist es schnell passiert: Heftiger Sturm fegt Ziegel vom Dach, Hagelkörner beschädigen die Rollläden oder die Garage wird von einem umstürzenden Baum getroffen. Aus diesem Grund ist die Gebäudeversicherung beinahe ein Muss für alle Hausbesitzer. Wie hoch die Beiträge sind, klären wir im Interview mit dem Kostencheck-Experten, der zudem viele wertvolle Informationen für Sie bereithält.
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Kostencheck: Mit dieser Versicherung können sich die Besitzer einer Immobilie vor den finanziellen Folgen bestimmter Schadensfälle schützen. Die Gebäudeversicherung ist in der Regel dreigliedrig. Sie beinhaltet:
- Feuerversicherung: Kommt für Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion auf.
- Leitungswasserversicherung: Diese zahlt bei Schäden durch Leitungswasser, Frost- und Rohrbruchschäden.
- Sturmversicherung: Der dritte Baustein kommt für Sturmschäden ab Windstärke 8 und Hagelschäden auf. Regnet es durch ein vom Sturm abgedecktes Dach, übernimmt der Versicherer die Unkosten ebenfalls.
Achtung: Damit die Versicherung im Brandfall leistet, sind Sie verpflichtet, Rauchmelder zu installieren. Fehlen diese, müssen Sie im Schadensfall einen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen.
Muss ich als Hausbesitzer zwingend eine Gebäudeversicherung abschließen?
Kostencheck: Es ist unbedingt ratsam die vielleicht größte Investition Ihres Lebens, Ihr Eigenheim, ausreichend abzusichern. Tun Sie das nicht, könnten die erforderlichen Aufwendungen im Schadensfall rasch Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen.
Mit welcher Beitragshöhe muss ich rechnen?
Kostencheck: Die Beitragsdifferenz zwischen der günstigsten und teuersten Gebäudeversicherung kann mehrere hundert Euro jährlich betragen, wie Sie nachfolgender Tabelle entnehmen können:
Gebäudetyp | Beitragshöhe |
---|---|
Einfamilienhaus München | 260 – 470 EUR |
Doppelhaushälfte Potsdam | 125 – 300 EUR |
Einfamilienhaus Düsseldorf | 233 – 480 EUR |
Da sich die Beiträge fortlaufend ändern, können obigen Zahlen nur als grober Anhaltspunkt dienen.
Für die enorme Preisspanne sind folgende Faktoren verantwortlich:
- Der Wohnsitz (Risikozone): Je geringer das Schadensrisiko an Ihrem Wohnort, umso günstiger ist der Versicherungsbeitrag.
- Baujahr: In Altbauten treten häufiger Wasserschäden auf. Das schlägt sich in der Beitragshöhe nieder.
- Liegt das Haus direkt am Wasser oder an einem Berg, wird das Risiko von Schäden höher eingestuft.
- Wohnfläche: Je großzügiger Sie wohnen, desto teurer wird die Gebäudeversicherung. Zum Wohnraum zählen alle Wohn-, Arbeits- und Hobbyräume, nicht jedoch Keller und Speicher.
- Bauweise: Holzfassaden und Fachwerkelemente können die Beiträge deutlich verteuern.
Den Schutz vor Elementarschäden müssen Sie fast immer getrennt vereinbaren. Bei diesem vierten Baustein der Wohngebäudeversicherung schwanken die Kosten stark, abhängig davon, wo Sie leben. Deshalb ist es ratsam, vor Abschluss einer Versicherung mehrere Angebote einzuholen.
Wie wird die Versicherungssumme korrekt berechnet?
Kostencheck: In der Regel ist der Neuwert des Gebäudes versichert. Dabei handelt es sich um die Summe, die notwendig wäre, um das Haus in gleicher Größe und mit der identischen Ausstattung wieder aufzubauen.
Viele Versicherer legen dieser Berechnung den gleitenden Neuwert (1914) zugrunde. Die Versicherungssumme wird jährlich an die Wertentwicklung der Immobilie angepasst. Grundlage ich der Preis in Mark, den der Bau des Hauses im Jahr 1914 (theoretisch) gekostet hätte. Er lässt sich errechnen, indem der aktuelle Neuwert durch den Baupreisindex geteilt wird. Durch den gleitenden Neuwert lässt sich eine Unterversicherung vermeiden.
Beim Wohnflächentarif wird die Versicherungssumme anhand der Größe und Ausstattung des Hauses berechnet. Tritt ein Schaden ein, ersetzt die Gesellschaft die Kosten in Höhe des ortsüblichen Neubauwertes. Eine Versicherungssumme wird in der Police nicht aufgeführt, stattdessen finden Sie hier eine Höchstentschädigungsgrenze, die allerdings nicht automatisch an die Entwicklung der Baukosten angepasst wird. Dadurch birgt diese Variante das Risiko der Unterversicherung. Haben Sie einen derartigen Vertrag, sollten Sie ihn regelmäßig anpassen lassen.
Eine weitere Möglichkeit zur Feststellung der notwendigen Versicherungssumme ist ein Wertgutachten. Es bezieht sich in vielen Fällen auf den Verkaufswert des Gebäudes. Da dieser in Zeiten aktueller Wohnungsnot häufig über den Kosten für den Wiederaufbau liegt, kann diese Berechnungsgrundlage für Sie teuer werden.
Tipp: Selbst wenn Sie in Ihrem Vertrag den gleitenden Neuwert zugrunde legen, sollten Sie einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Nur so ist sichergestellt, dass die Versicherungsgesellschaft auch im Schadensfall keine angebliche Unterversicherung geltend machen kann.
Warum steigen die Preise für diese Versicherung in den letzten Jahren so stark?
Kostencheck: In den letzten Jahren sind die Kosten für die Wohngebäudeversicherung im Durchschnitt um rund fünfzig Prozent gestiegen. Der Grund hierfür ist der für die Versicherung immer größer werdenden Kostenaufwand durch Schadensfälle.
Flattert Ihnen ein Brief mit einer deftigen Preiserhöhung ins Haus, empfehlen Experten dennoch, diese zunächst zu akzeptieren. Tun Sie das nicht, droht die Kündigung des Vertrages durch die Gesellschaft, was Sie bei einem neuen Versicherer angeben müssen. Deshalb ist es besser, den höheren Beitrag vorübergehend in Kauf zu nehmen, sich nach einem günstigeren Anbieter umzusehen und im Anschluss selbst ordentlich zu kündigen.
Welche Gebäudeschäden sind abgedeckt?
Kostencheck: Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude und festen Inventar auf. Hierzu zählen beispielsweise:
- Heizungsanlage
- ein verlegter Fußboden
- die eingebaute Sanitäreinrichtung
- die Einbauküche.
Schäden am Mobiliar hingegen werden durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Was versteht die Versicherungsgesellschaft unter “grober Fahrlässigkeit”?
Kostencheck: In vielen Verträgen wird die “grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls” ausgeschlossen. Grob fahrlässig einen Schaden herbeizuführen kann aber schnell passieren. Wer hat noch nie eine Pfanne bei angeschaltetem Herd auf der Platte vergessen? Deshalb sollten grobe Fahrlässigkeit im Deckungsumfang der Police unbedingt enthalten sein.
Welche Leistungen sollten ebenfalls inkludiert sein?
Kostencheck: Experten zufolge sollten Sie darauf achten, dass nachfolgende Punkte versichert sind:
- Mehrkosten, die beim Wiederaufbau anfallen, weil behördliche Auflagen strenger geworden sind, als sie es zum Zeitpunkt des Baus waren.
- Dekontamination des Erdreichs, beispielsweise verursacht durch austretendes Heizöl oder Löschschaum der Feuerwehr.
- Überspannung, weil der Blitz in eine Überlandleitung einschlägt und dadurch technische Geräte im Haus Schaden nehmen.
- Die Kosten für den Transport- und die Einlagerung des Mobiliars.
- Abbruch- und Aufräumkosten.
Leider fehlen diese Punkte in vielen Verträgen. Ist dies auch bei Ihrer Versicherung der Fall, empfiehlt sich die nachträgliche Aufnahme.
Und was ist nicht versichert?
Kostencheck: Befindet sich das Haus in der Bauphase, deckt die Gebäudeversicherung eventuelle Schäden noch nicht ab. Während des Baus können Sie alternativ eine Feuerrohbauversicherung abschließen und diese nach der Fertigstellung in eine Wohngebäudeversicherung wandeln.
Auch für Kriegsschäden oder Schäden, die in Folge von Unruhen entstehen, kommt die Versicherung nicht auf. Des Weiteren leistet die Gesellschaft nicht für Überspannungsschäden.
Die Leitungswasserversicherung bezahlt nicht bei Grundwasserschäden, Schäden in Folge von Überschwemmungen oder witterungsbedingten Rückstau. Wasser, das aus einem Aquarium läuft und festes Mobiliar beschädigt, ist ebenfalls nicht versichert.
Tobt ein Sturm, der die Windstärke 8 nicht erreicht, muss die Versicherung ebenfalls nicht leisten. Dies gilt auch für Schäden in Folge undichter oder offenstehender Fenster.
Tipp: Gelegentlich ist im Schadensfall nicht immer klar, ob die Hausrat- oder Gebäudeversicherung für die Kosten aufkommen muss. Streit mit dem Versicherer können Sie vermeiden, indem Sie beide Verträge bei der gleichen Gesellschaft abschließen. Das kann sich zudem positiv auf den Beitrag auswirken, da viele Anbieter Kombi-Rabatte einräumen.
Benötige ich einen zusätzlichen Schutz gegen Elementarschäden?
Kostencheck: Die Standardtarife der Wohngebäudeversicherung greifen nicht bei Elementarschäden. Hierzu zählen:
- Starkregen
- Überschwemmungen
- Erdbeben
- Erdrutsche
- Lawinen.
Da diese leider immer häufiger auftreten, ist es, wohnen Sie in einem Risikogebiet, durchaus überlegenswert, den Versicherungsschutz entsprechend auszuweiten. Allerdings ist die Elementarschadenversicherung relativ teuer. Durchschnittlich müssen Sie einen Aufschlag von etwa 50 Prozent in Kauf nehmen.
Was passiert, wenn das Gebäude leer steht?
Kostencheck: Dies stellt, ebenso wie Umbaumaßnahmen und Bauarbeiten, für die Versicherung einen die Gefahr erhöhenden Umstand dar. Informieren Sie die Gesellschaft deshalb unbedingt, stehen derartige Arbeiten an. Das gilt auch dann, wenn Gebäudeteile umfunktioniert werden, beispielsweise wenn ein Kinderzimmer zum Homeoffice wird, von dem aus Sie ein Gewerbe betreiben.
Veränderungen am Gebäude, insbesondere Modernisierungsmaßnahmen, können sich durch die meist damit einhergehende Wertsteigerung auf die Beitragshöhe auswirken. Die in der Police vereinbarte Versicherungssumme ist dann zu niedrig, sodass der Versicherer im Schadensfall die Leistungen kürzen oder verweigern kann.
Wie finde ich die für mich ideale Wohngebäudeversicherung?
Kostencheck: Orientieren Sie sich bei der Wahl des Versicherungsunternehmens nicht ausschließlich am Preis. Eine gute Entscheidungshilfe stellen Verbrauchertests dar. Hilfreich können auch Online-Vergleichsportale sein, die Ihnen einen ersten Überblick über die zu erwartenden Kosten bieten.
Wie verhalte ich mich im Schadensfall richtig?
Kostencheck: Damit es nicht zu Konflikten mit der Versicherungsgesellschaft kommt, sollten Sie alle Schäden unverzüglich melden und genauestens dokumentieren. Fügen Sie dem Bericht Fotos bei.
Des Weiteren sind Sie verpflichtet, Notmaßnahmen zu ergreifen, um Folgeschäden abzuwenden. Drehen Sie beispielsweise bei Leitungsschäden den Haupthahn zu. Hat ein Sturm das Dach abgedeckt, sollten Sie selbst oder ein Fachmann eine regendichte Plane anbringen.
Wäre das Haus unbewohnbar noch bevor ein Versicherungsgutachter den Schaden in Augenschein genommen hat, sollten Sie unbedingt vor der Beauftragung von Handwerkern mit der Versicherungsgesellschaft sprechen. Dokumentieren Sie nicht nur die Defekte, sondern auch, wie diese behoben werden. Bewahren Sie alle Handwerkerrechnungen auf und entsorgen Sie beschädigte Teile möglichst nicht.