Welche Kosten kommen durch Autoversicherung auf mich zu?

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Neben der Anschaffung und den Aufwendungen für Reparatur und Sprit müssen Sie als Autobesitzer einen weiteren, laufenden Kostenfaktor einplanen: Die Autoversicherung. Diese ist in Deutschland zwingend vorgeschrieben; ohne sie dürfen Sie sich mit Ihrem Wagen erst gar nicht im Straßenverkehr bewegen. Wie hoch die Kosten sind und woran Sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung denken müssen, klären wir im Interview mit dem Kostencheck-Experten.

Wie hoch sind die Beiträge zur Kfz-Versicherung?

Kostencheck: Das lässt sich pauschal kaum beziffern, da die Beitragshöhe von vielen verschiedenen Variablen abhängig ist. Dies macht es aber auch möglich, den Versicherungsschutz auf die persönlichen Bedürfnisse abzustimmen.

Auch die individuelle Kalkulation der Versicherer wirkt sich stark auf die Kosten aus. So kann für ein und denselben PKW bei einem teuren Anbieter ein doppelt so hoher Beitrag fällig werden, wie nachfolgende Beispiele zeigen:

Fahrer Wohnort PKW Fahrleistung günstigste Versicherung teuerste Versicherung
30 Jahre Berlin Golf V 12.000 km 680 EUR 1.250 EUR
32 Jahre Görlitz Opel Corsa 10.000 km 470 EUR 900 EUR
50 Jahre Köln Audi A3 15.000 km 700 EUR 1.575 EUR

Deshalb sollten Sie vor dem Abschluss einer Autoversicherung die Angebote unterschiedlicher Gesellschaften gründlich vergleichen. Sie können hierfür beispielsweise Online-Portale nutzen. Ziehen Sie aber nicht nur die Beitragshöhe in Ihre Überlegungen mit ein, sondern auch wichtige Punkte wie die Kundenzufriedenheit.

Welche Faktoren beeinflussen die Versicherungskosten?

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Beim Vergleich von Autoversicherungen ist darauf zu achten, dass die Leistungen übereinstimmen

Kostencheck: Die günstigste Kfz-Versicherung zu finden ist nicht ganz einfach, da jede Gesellschaft anders kalkuliert. Bei manchen Unternehmen winken beispielsweise attraktive Rabatte für Elektroautos, bei anderen hingegen können bestimmte Berufsgruppen kräftig sparen. Haben Sie keine verschließbare Garage oder mehrere Mitfahrer, kann dies wiederum den Beitrag in die Höhe treiben.

Zudem gibt es diverse Risikomerkmale, welche in die Kalkulation der Versicherer einfließen:

Art Erklärung
Regionalklasse Diese bildet die Schadensbilanz der über 400 Zulassungsbezirke ab. Entscheidend ist nicht, wo ein Unfall passiert, sondern der Wohnsitz des Fahrzeughalters. Je weniger Schäden die Autofahrer hier verursachen, desto niedriger die Einstufung und somit auch der Beitrag.
Typklasse Automodelle mit wenig Schäden und/oder geringen Reparaturkosten werden in eine niedrige Typklasse eingeordnet. Modelle die hingegen häufig in Unfälle verwickelt sind oder bei denen die Reparatur sehr teuer ist, sind in eine hohe Typenklasse einsortiert. Entsprechend günstig oder kostspielig ist dann die Versicherung.
Kilometerfahrleistung im Jahr Je mehr Kilometer Sie mit dem Pkw zurücklegen, desto größer ist auch die Unfallwahrscheinlichkeit. Deshalb fahren Vielfahrer in der Versicherung fast immer teurer.
Anzahl schadenfreier Jahre Bleiben Sie viele Jahre unfallfrei, profitieren Sie vom Schadensfreiheitsrabatt. Mit jedem Jahr, in dem Sie keinen Schaden verursachen, verbessert sich die Einstufung um eine Klasse. Nach einem Unfall werden Sie aber nicht sofort in die Ausgangsklasse zurückgestuft, sondern es bleiben schadenfreie Jahre erhalten.
Nutzerkreis Sind Sie der einzige Fahrer Ihres Wagens, sind die Beitragskosten günstiger. Sie können den Nutzerkreis auch auf Ihren Partner oder die Kinder beschränken. Schon dies wirkt sich bei fast allen Gesellschaften beitragssenkend aus.
Nutzeralter Fahranfänger verursachen überdurchschnittlich viele Unfälle. Dementsprechend ist die zu entrichtende Versicherungsprämie höher.
Fahrzeugalter bei Erwerb Statistisch gesehen verursachen Fahrer von Neuwagen oder „jungen Gebrauchten“ weniger Unfälle als Fahrer von Autos mit höherem Alter. Aus diesem Grund fließt auch dieser Punkt in die Beitragsberechnung ein.
Tarifgruppe Landwirte, Beamte und einige andere Berufsgruppen verursachen vergleichsweise weniger Schäden. Deshalb winken für diesen Personenkreis attraktive Vergünstigungen.
Selbstbeteiligung Fast immer können Sie in der Kasko-Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren, die sich beitragssenkend auswirkt.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko?

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Wer einen Unfall baut, ist mit einer Vollkasko am besten geschützt

Kostencheck: In Deutschland sorgen drei Säulen der Autoversicherung für den zuverlässigen Schutz bei der Fahrt. Was Sie versichern möchten, müssen Sie letztlich selbst entscheiden. Häufig entscheidet in diesem Fall auch die Beitragshöhe. So lohnt sich für Neuwagenbesitzer fast immer ein Vollkasko-Schutz, während Fahrer eines älteren PKWs auf diesen eher verzichten können.

In nachfolgender Tabelle haben wir übersichtlich aufgelistet, für welche Schäden Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung aufkommen:

Haftpflicht Teilkasko Vollkasko
Sachschäden Diebstahl Vandalismus (mutwillige Beschädigung des Wagens)
Personenschäden Glasbruch Schäden nach selbst verschuldeten Unfällen
Vermögensschäden Brand und Explosion Fahrerflucht unbekannter Personen
  Kollision mit Haarwild  
  Marderschäden  
  Unwetter (Hagel, Sturm, Überschwemmung, Blitz)  
  Steinschlag  

Was ist der Schadensfreiheitsrabatt?

Kostencheck: Der Schadensfreiheitsrabatt wirkt sich deutlich auf die Beitragshöhe aus. Diesen gibt es nur im Bereich der Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung, nicht aber beim Teilkaskoschutz, da dieser nur Schäden abdeckt, die Sie nicht selbst verursacht haben.

In nachfolgender Tabelle haben wir die schadenfreien Jahre, die Schadensfreiheitsklasse und die zu erwartenden Rabatte aufgelistet:

Schadenfreie Zeit Schadensfreiheitsklasse Rabatt Haftpflicht Rabatt Vollkasko
1 Jahr SF 1 Grundbeitrag Grundbeitrag
2 Jahre SF 2 15 Prozent 10 Prozent
3 Jahre SF 3 25 Prozent 20 Prozent
4 Jahre SF 4 35 Prozent 30 Prozent
5 und mehr Jahre SF 5 – SF 30 40 – 70 Prozent 35 – 70 Prozent

Leider ist auch die Höhe des Schadensfreiheitsrabatts nicht einheitlich geregelt. So kann es sein, dass eine Gesellschaft nach mehreren unfallfreien Jahren einen wesentlich großzügigeren Rabatt einräumt als eine andere.

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Einmal pro Jahr werden die Beiträge angepasst

Einmal jährlich nimmt Ihr Kfz-Versicherer die Ab- oder Höherstufung vor. Haben Sie im vergangenen Jahr keinen Schaden gemeldet, erfolgt die Höherstufung in die nächste Schadensfreiheitsklasse und Sie können sich über einen niedrigeren Beitrag freuen. Hatten Sie hingegen einen Unfall, werden Sie herabgestuft. Das kann bedeuten, dass Sie nach 10 unfallfreien Jahren beispielsweise in der SF 5 landen und entsprechend höhere Kosten in Kauf nehmen müssen. Dabei bewertet der Versicherer die Anzahl der von Ihnen verursachten Schadensfälle, nicht aber die Höhe des entstandenen Schadens.

Viele Versicherer bieten einen Rabattschutz an. Die Versicherung verzichtet in diesem Fall bei einem oder mehreren Unfällen auf die Reduzierung des Schadensfreiheitsrabatts. Der Beitrag ist dann in der Regel etwas höher, was sich aber durchaus lohnen kann, wenn Sie in einer hohen Schadensfreiheitsklasse eingestuft werden.

Doch auch für Fahranfänger lohnt sich der Rabattschutz. Verursachen diese im ersten Jahr einen Unfall, haben sie im Folgejahr 150 oder sogar 200 Prozent der Grundprämie zu bezahlen. Die Folgekosten belaufen sich auf durchschnittlich circa 1.000 EUR und liegen damit deutlich höher als die Kosten für den Rabattschutz.

Unser Tipp: Ein über lange Zeit verdienter Schadensfreiheitsrabatt ist sehr wertvoll. Viele Versicherungen bieten deshalb die Übertragung des eigenen Rabatts auf eine Person, zu der Sie in einem engen Verhältnis stehen, an. Das ist besonders interessant für Fahranfänger, welche ihr erstes Auto als Zweitwagen über die Eltern versichern. Nach einigen Jahren kann bei vielen Gesellschaften der erworbene Schadensfreiheitsrabatt auf den inzwischen geübten Fahrer übertragen werden.

Wann kann ich zu einem günstigeren Versicherer wechseln?

Kostencheck: Durch den Wechsel des Autoversicherers lässt sich unter Umständen viel Geld sparen. Kündigungs-Stichtag ist der 30.11. eines jeden Jahres. Bis zu diesem Datum muss dem bisherigen Versicherer die Kündigung per Fax oder Post vorliegen.

Der alte Vertrag endet dann am 01.01. um 0:00 Uhr. Ihnen bleibt also genügend Zeit, um einen Vertrag mit der neuen, günstigeren Gesellschaft abzuschließen. Der Schadensfreiheitsrabatt wird automatisch von der alten an die neue Versicherung weitergegeben.

Die alte Versicherung teilt auch der Zulassungsstelle mit, dass der Versicherungsschutz endet. Ihre neue Versicherung informiert die Behörde ebenfalls über den Versicherungswechsel, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Lohnt eine hohe Selbstbeteiligung?

Kostencheck: Das kommt auf Ihre finanziellen Möglichkeiten und Rücklagen an. Durch eine höhere Selbstbeteiligung lässt sich bei der Autoversicherung zweifelsohne sparen. Allerdings müssen Sie im Schadensfall den Betrag der Selbstbeteiligung aus eigener Tasche bezahlen. Ob sich dies für Sie rechnet, können nur Sie selbst entscheiden.

Bei meinem Versicherer sinkt die Beitragshöhe, wenn ich mich auf eine Werkstattbindung einlasse. Ist das sinnvoll?

Kostencheck: Durch Werkstattbindung lassen sich bis zu 20 Prozent Beitrag sparen. Im Schadensfall verweist Sie die Versicherung nicht an die von Ihnen bevorzugte Werkstatt, sondern an eine Partnerwerkstatt. Fast immer rechnet die Gesellschaft direkt mit dieser ab.

Da auch von dieser Werkstatt Originalteile verwendet werden, müssen Sie nicht befürchten, die Garantie Ihres Herstellers zu verlieren. Zudem bringt die Werkstattbindung häufig Zusatzleistungen wie das Abholen und Bringen des Fahrzeugs oder ein vor Ort sofort zu Verfügung stehender Leihwagen mit sich.

Allerdings sind Sie im Schadensfall dazu verpflichtet, den Wagen in der von der Versicherung ausgewählten Werkstatt reparieren zu lassen. In ländlichen Gebieten kann der Betrieb weit von Ihrem Wohnort entfernt sein. Erkundigen Sie sich deshalb im Vorfeld, mit welchen Unternehmen Ihr Versicherer zusammenarbeitet.

Kann ich den Versicherungsschutz verlieren?

Kostencheck: Ja, beispielsweise wenn Sie die Beiträge nicht pünktlich überweisen. Ist dies der Fall, meldet die Versicherung das dem Kraft-Bundesamt und das Auto kann vom Ordnungsamt oder der Polizei stillgelegt werden.

Auch wenn Sie sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzen, müssen Sie den entstandenen Schaden unter Umständen selbst bezahlen. Die Haftpflichtversicherung reguliert in diesem Fall zwar die finanziellen Aufwendungen des Geschädigten, nimmt aber den Versicherungsnehmer in Regress.