Energieausweis vom Schornsteinfeger – welche Kosten fallen an?

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Ohne gültigen Energieausweis geht in Deutschland nichts: weder Vermietung noch Verpachtung und auch kein Verkauf eines Gebäudes. Um einen Energieausweis zu erhalten, kann man sich in vielen Fällen auch an den zuständigen Schornsteinfeger wenden. Mit welchen Kosten dabei zu rechnen ist, darüber gibt der Kostencheck-Experte in unserem Interview Auskunft.

Frage: Was kostet der Energieausweis vom Schornsteinfeger?

Kostencheck-Experte: Zunächst einmal muss man herausfinden, ob der Schornsteinfeger überhaupt ausstellungsberechtigt ist. Das ist nicht immer zwingend der Fall – jedes Bundesland regelt selbst, wer Energieausweise ausstellen darf und welche Qualifikationen dafür erforderlich sind. Schornsteinfeger dürfen in der Regel dann Energieausweise ausstellen, wenn sie eine erforderliche Zusatzausbildung absolviert haben.

Als nächstes gilt es herauszufinden, welche Art von Energieausweis benötigt wird.

Energieverbrauchsausweis

Der einfachere Energieverbrauchsausweis ist möglich für:

  • alle Gebäude, die zwischen 1977 und 2008 errichtet wurden und zumindest die WschV 77 (Wärmeschutzverordnung 1977) erfüllen
  • alle Gebäude, die die WschV 77 zwar nicht erfüllen, aber mehr als 5 Wohneinheiten haben
  • Gewerbeimmobilien (hier hat man grundsätzlich die freie Wahl, welchen Energieausweis man beantragt)
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Für Gebäude nach 2008 wird immer ein Energieverbrauchsausweis benötigt.

Gebäude, die nach 2008 errichtet wurden (im Gesetz „Neubau“) benötigen fast immer den teureren Energiebedarfsausweis.

Die Kosten für den Energieverbrauchsausweis liegen in der Praxis nie besonders hoch, meist bewegen sie sich in einem Bereich von rund 70 EUR bis 100 EUR. Beim Schornsteinfeger kann es aber oft sein, dass günstigere Kosten veranschlagt werden, wenn man auch sonst seine Dienste in Anspruch nimmt.

Einige wenige Schornsteinfeger verlangen für die Ausstellung des Energieverbrauchsausweises oft nur 10 EUR bis 20 EUR, in den meisten Fällen muss man aber doch mit etwas höheren Kosten rechnen.

Der Energieverbrauchsausweis wird ganz einfach rechnerisch nach der Vorlage der letzten drei Heizkostenabrechnungen ermittelt.

Energiebedarfsausweis

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Gebäude benötigen einen Energieausweis.

Bei allen Gebäuden, für die kein Energieverbrauchsausweis zulässig ist, muss man den teureren Energiebedarfsausweis beantragen. Hierzu gehört nicht nur ein deutlich höherer Aufwand, sondern auch deutlich umfassenderes Fachwissen.

Sehr viele Schornsteinfeger werden nicht über die notwendige komplette Ausbildung zum Energieberater verfügen, um auch solche Berechnungen noch offiziell durchführen zu dürfen.

Sollte das der Fall sein, werden meist die üblichen Kosten von 400 EUR bis 500 EUR verlangt, da der Aufwand für die nötigen Berechnungen durchaus recht hoch ist. Bei mehreren Wohneinheiten im Haus kommen dann oft noch rund 50 EUR je Wohneinheit hinzu.

Kleinere Preisnachlässe gegenüber anderen Anbietern kann es aber auch in diesem Fall geben, wenn der Schornsteinfeger honoriert, dass man auch sonst seine Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir lassen von unserem Schornsteinfeger, der dazu berechtigt ist, bei seinem nächsten Besuch auch einen Energieausweis ausstellen. Wir bezahlen einen etwas günstigeren Preis als sonst üblich.

Posten Preis
Ausstellung Energieverbrauchsausweis, zusätzlich 55 EUR
Gesamtkosten für den Energieausweis damit 55 EUR

Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf die Preisangabe eines einzelnen Schornsteinfegers. Da die Preise zwischen Aussteller und Auftraggeber immer frei verhandelbar sind, können in anderen Fällen auch unterschiedliche Preise verlangt werden.

Frage: Was bestimmt die Kosten für einen Energieausweis vom Schornsteinfeger?

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Die Kosten für den Energieausweis sind von mehreren Punkten abhängig.

Kostencheck-Experte: Zu beachten ist hier:

  • welche Art von Energieausweis benötigt wird (Gebäudeart, Baujahr, energetischer Zustand)
  • ob der Schornsteinfeger zur Ausstellung berechtigt ist
  • welche Preise der Schornsteinfeger für die Ausstellung im Einzelfall verlangt (z. B. günstigere Kosten für „Stammkunden“ seiner Dienstleistung)

Frage: Wer bezahlt die Kosten bei Eigentumswohnungen?

Kostencheck-Experte: Im Falle einer Eigentümergemeinschaft wird nur ein einzelner Energieausweis (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis, je nach Art des Gebäudes) für das gesamte Gebäude ausgestellt. Die Kosten dafür trägt die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft), also anteilig alle Wohnungsbesitzer.