Seit den Änderungen des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes 2008 sind die Schornsteinfegerrechnungen sehr unübersichtlich geworden und es herrscht viel Unklarheit, über die Kosten, die man für gewöhnliche Kehrleistungen rechnen muss. Der Kostencheck-Experte bringt in unserem Interview etwas Licht ins Dunkel und erklärt, welche Kosten üblicherweise anfallen.
Frage: Was ist der Grund für die stark geänderten Kosten nach 2008?
Kostencheck-Experte: Geändert im Sinne dessen, dass sich Kosten stark erhöht oder verändert hätten, hat sich eigentlich nichts. Geändert wurde lediglich das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfgHwG).
Es sieht seit 2008 vor, dass der jeweils zuständige Bezirksschornsteinfeger weiterhin für die hoheitlichen Aufgaben zuständig ist, die handwerklichen Tätigkeiten im Bereich des Reinigens, Messens oder Überprüfens aber von jedem anderen Schornsteinfeger durchgeführt werden können, den der Hausbesitzer frei wählen kann.
Das führt nun häufig dazu, dass der „alte“ Schornsteinfeger weiterhin beides durchführt – die hoheitlichen Arbeiten sowie die handwerklichen Tätigkeiten, dabei aber zwei unterschiedliche Rechnungen ausstellt. Im einen oder anderen Fall mag es dabei auch zu Doppelverrechnungen einzelner Leistungen kommen – was für Hausbesitzer dann die Kosten für den Schornsteinfeger erhöht.
Zu den hoheitlichen Aufgaben, die nur der Bezirksschornsteinfeger durchführen darf, gehören:
- die Durchführung der Feuerstättenschau
- das Ausstellen und Ändern von Feuerstättenbescheiden
- das Führen des Kehrbuchs
- Bauabnahmen nach dem Landesrecht
Als freie Aufgaben sind dagegen gewertet:
- Messarbeiten
- Reinigungsarbeiten
- Überprüfungen (entweder nach KÜO oder nach der 1. BImSchV)
Für die hoheitlichen Aufgaben gibt es festgelegte Preise, die in der sogenannten Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt. Alle Arbeiten sind dort mit bestimmten Punktewerten (Arbeitswert, AW) festgelegt. Die Umrechnung der AW in Beträge erfolgt nach einem festen Richtsatz, der gelegentlich angepasst wird.
Für die freien Aufgaben wird hingegen eine gewöhnliche Rechnung ausgestellt. Wie viel der Schornsteinfeger für solche Leistungen verlangt, ist ihm vom Gesetz – und auch von der KÜO – freigestellt. Beabsichtigt war mit der Trennung in einen hoheitlichen und einen freien Bereich, gerade in diesem Bereich freien Wettbewerb zuzulassen, der den Hausbesitzer die Möglichkeit bietet, einen kostengünstigeren Schornsteinfeger für die Überprüfungs- und Reinigungsarbeiten zu wählen – genutzt wird das allerdings nur von wenigen.
Viele beklagen sich seitdem, dass der Kostenaufwand für den Schornsteinfeger insgesamt gestiegen wäre und dass die Rechnungen sehr unübersichtlich sind.
Frage: Was kostet der Schornsteinfeger im Allgemeinen?
Kostencheck-Experte: Das kann man pauschal nicht sagen, da in jedem Fall ja unterschiedliche Tätigkeiten in unterschiedlichem Umfang vorgenommen werden.
Dazu kommt, dass auch die Arbeitswerte je nach Bundesland unterschiedlich in Geld umgesetzt werden – je nach Bundesland entspricht ein Arbeitswert (AW) zwischen 0,92 EUR und 1,01 EUR. Je nach Bundesland erfolgt auch die Zuordnung nach Punktewerten unterschiedlich – so ist in einem Bundesland die Anfahrt über Punktewerte gerechnet, in einem anderen wiederum nicht.
Bei den freien Arbeiten hat dagegen hat jeder Schornsteinfeger seine eigenen Preise, die von Schornsteinfeger zu Schornsteinfeger unterschiedlich sein können und bei denen es ebenfalls regionale Unterschiede gibt.
Im Allgemeinen kann man bei einem Einfamilienhaus mit üblicher Heizanlage im Schnitt davon ausgehen, dass der Besuch des Schornsteinfegers rund 60 EUR bis 150 EUR kostet. In den meisten Fällen kommt der Schornsteinfeger dabei einmal jährlich.
Zwei Kostenbeispiele aus der Praxis
Kostenbeispiel 1:
Einfamilienhaus mit Gasheizung, zusätzlich steht im Wohnzimmer noch ein Kaminofen. Der Schornsteinfeger kommt in diesem Fall zweimal jährlich.
Posten | Preis |
---|---|
Grundpauschale für Kehrung (zweimal) | 25,09 EUR |
Schornsteinkehrung (zweimal), Schornstein bis 10 m Höhe | 30,54 EUR |
Messungen – Grundpauschale | 23,72 EUR |
Abgaswegeprüfung nach KÜO mit CO-Messung | 21,13 EUR |
Abgasverlustmessung nach 1. BImschV | 8,87 EUR |
Gesamtkosten pro jahr | 134,98 EUR |
incl. MwSt | 146,85 EUR |
Kostenbeispiel 2:
Einfamilienhaus mit gewöhnlicher Gasheizung. Hier kommt der Schornsteinfeger nur einmal jährlich.
Posten | Preis |
---|---|
Grundpauschale für Kehrung incl. Anfahrt | 23,72 EUR |
Schornsteinkehrung, Schornstein bis 10 m Höhe | 4,09 EUR |
Abgaswegeprüfung nach KÜO mit CO-Messung für 1. Feuerstätte | 20,93 EUR |
Abgasverlustmessung nach 1. BImschV | 8,87 EUR |
Gesamtkosten pro Jahr | 57,52 EUR |
incl. MwSt | 68,45 EUR |
Hierbei handelt es sich lediglich um einzelne Beispiele für Schornsteinfeger-Leistungen eines bestimmten Schornsteinfegers für freie Arbeiten. Die Kosten können bei anderen Schornsteinfegern durchaus von diesen Beispielkosten abweichen.
Insbesondere im ersten Beispiel zeigt sich, dass durch mehr als eine Heizungs- oder Feuerungsanlage natürlich auch noch zusätzliche Kosten entstehen.
Frage: Von welchen Faktoren hängen die Kosten für den Schornsteinfeger in der Regel ab?
Kostencheck-Experte: Hier muss man immer unterscheiden, ob es sich um freie Arbeiten oder hoheitliche Arbeiten handelt.
Bei den freien Arbeiten spielen eine Rolle:
- die durchgeführte Reinigungsleistung
- die durchgeführten Messungen
- ob es sich um die erste oder die zweite Feuerstätte handelt
Bei den hoheitlichen Arbeiten richten sich die Kosten rein nach den in der KÜO vergebenen Arbeitswerten, die für diese Leistungen vorgesehen sind.
Frage: Was kostet das Reinigen eines Schornsteins in der Regel?
Kostencheck-Experte: Je nach Preisgestaltung eines Schornsteinfegers und der Zahl der Besuche müssen Sie für die Reinigungsleistungen meist zwischen 30 EUR und 60 EUR pro Jahr rechnen.
Schornsteinfeger rechnen hier immer leicht unterschiedlich ab. Diese Angaben gelten für Schornsteine bis 10 m Höhe, was beim Einfamilienhaus aber ohnehin selten überschritten wird. Ist ein Schornstein dennoch höher, kommen teurere Sätze zur Anwendung.
Frage: Welche Messungen werden üblicherweise durchgeführt?
Kostencheck-Experte: Die KÜO sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen (in der Regel jährlich) zwei grundlegende Messungen vorgenommen werden müssen:
- die Abgasverlustermittlung
- die Abgaswegeprüfung
Die Abgasverlustmessung ist dabei die einfachere der beiden Messungen, die meist auch nicht sehr viel kostet. Schornsteinfeger verrechnen hier in der Regel zwischen 8 EUR und 10 EUR.
Die Abgaswegeprüfung findet immer an der ersten Feuerstätte mit CO-Messung statt. Bei weiteren Feuerstätten wird die gleiche Messung auch dort durchgeführt. Lediglich bei beheizten Brauchwasserspeichern entfällt in diesem Fall die CO-Messung.
Für die Abgaswegeprüfung mit CO-Messung müssen Sie im Allgemeinen zwischen 20 EUR und 30 EUR rechnen, ohne CO-Messung am Brauchwasserspeicher liegen die Kosten mit zwischen 10 EUR und 15 EUR meist geringer.
In diesem Bereich sind die Preisgestaltungen der einzelnen Schornsteinfeger ebenfalls frei – Messungen können bei unterschiedlichen Schornsteinfegern damit auch unterschiedlich viel kosten.
Wenn Sie für die Durchführung der Arbeiten einen anderen als den zuständigen Bezirksschornsteinfeger beauftragen, trägt dieser die ermittelten Daten auf ein Formblatt ein und übergibt dieses Formblatt dann samt den Belegen dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Das ist in der Regel mit keinen Kosten verbunden.
Die Übermittlung ist notwendig, da der Bezirksschornsteinfeger verpflichtet ist, die Daten in das Kehrbuch einzutragen (hoheitliche Aufgabe).
Frage: Was kosten Leistungen nach der KÜO, die dort mit Arbeitswerten versehen sind?
Kostencheck-Experte: Die einzelnen Zuordnungen weichen je nach Bundesland immer ein wenig voneinander ab – die Unterschiede sind allerdings in der Regel nicht gravierend.
In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie eine Auflistung der Kosten nach KÜO, die üblicherweise verrechnet werden:
Leistung | Arbeitswerte |
---|---|
Feuerstättenbescheid ausstellen oder ändern | 10 AW |
Feuerstättenbescheid ausstellen oder ändern bei mehr als 3 Feuerstätten | 2 AW je zusätzlicher Feuerstätte, höchstens 30 AW insgesamt |
zusätzliche Ausfertigung eines Feuerstättenbescheids | 2 AW |
Feuerstättenschau Grundwert je Gebäude incl. 1. Nutzungseinheit | 11,7 AW |
Grundwert für jede Nutzungseinheit | 4,0 AW |
Feuerstättenschau Abgasanlage pro m Höhe | 1,0 AW |
Feuerstättenschau für Abgasanlagen außerhalb des Gebäudes | maximal 3 AW |
Feuerstättenschau je Feuerstätte | 6 AW |
Zuschlag für schwer erreichbare Gebäude | 0,7 AW |
Zuschlag für Feuerstättenschau außerhalb der üblichen Tageszeiten | 50 % |
Zuschlag für Sonn- und Feiertag | 100 % |
Feuerstättenschau Überprüfung der Brennstoff-Feuchtigkeit | 6 AW |
Überprüfung Grenzwerteinhaltung, Typenschild | 3 AW |
Überprüfung Zentralheizungen | bis zu 4 AW |
Überprüfung Leitungsdämmung und Außerbetriebnahme Heizkessel | 3 AW |
Anlassüberprüfungen | je Arbeitsminute 0,8 AW |
Ein AW entspricht, wie schon erwähnt, zwischen 0,92 EUR und 1,01 EUR je nach Bundesland.
Was nicht mehr zu den hoheitlichen Aufgaben des Schornsteinfegers gehört ist die Überprüfung der Einhaltung der vorgeschriebenen Termine für die Feuerschau. Als Hausbesitzer muss man sich also selbst um die Beauftragung kümmern. Versäumen solte man eine rechtzeitige Feuerschau nicht – ansonsten muss man mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Frage: Kann man die Schornsteinfegerkosten steuerlich absetzen?
Kostencheck-Experte: Mittlerweile sind die gesamten Kosten für den Schornsteinfeger wieder steuerlich als Handwerkskosten absetzbar, auch die Mess- und Überprüfungsleistungen.
Das war zuvor nicht so – ab 2014 konnten nur noch die hoheitlichen Aufgaben abgesetzt werden, mittlerweile haben die Finanzämter das aber wieder geändert.
Wichtig ist jedoch, dass die Beträge nicht bar bezahlt sein dürfen (wie bei allen anderen Handwerkerleistungen die man absetzen möchte), sondern überwiesen werden müssen.
Frage: Wie groß sind die Unterschiede in den Kosten bei den einzelnen Schornsteinfegern?
Kostencheck-Experte: Die Schaffung einer freien Schornsteinfegerwahl für die Hausbesitzer bei allen handwerklichen (freien) Leistungen hat nicht so viel Wettbewerb entstehen lassen, wie zuvor erwartet wurde. Dennoch gibt es einige Schornsteinfeger, die ihre Leistungen zu recht günstigen Preisen anbieten. Ob sich der Aufwand des Preisvergleichens allerdings tatsächlich lohnt, muss jeder Hausbesitzer für sich entscheiden.
Frage: Wer bezahlt eigentlich den Schornsteinfeger – Mieter oder Vermieter?
Kostencheck-Experte: In der Regel sind die Kosten für Reinigung des Schornsteins regelmäßige Kosten, die damit in der Nebenkostenabrechnung Berücksichtigung finden.
Auch die Kosten einer Feuerstättenschau sind „umlagefähig“ und werden daher in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt und anteilig von allen Mietern mitgetragen.
Bei Zentralheizungsanlagen werden diese Kosten üblicherweise in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen, bei Gasetagenheizungen oder einem Einzelofen werden sie meist als separate Kostenposition in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt.