Woran oft nicht gedacht wird: Eine neu eingebaute Heizung muss auch vom Schornsteinfeger abgenommen werden, bevor sie überhaupt in Betrieb gehen kann. Das kostet natürlich Geld. Welche Kosten für die Abnahme durch den Schornsteinfeger kalkuliert werden sollten und wann es teurer werden kann, haben wir den Kostencheck-Experten in unserem Interview gefragt.
Frage: Was ist die Aufgabe des Schornsteinfegers bei der Abnahme einer neu eingebauten Heizung – und welche Kosten verlangt er dafür?
Kostencheck-Experte: Grundsätzlich ist für die Abnahme einer neuen Heizung der zuständige Bezirksschornsteinfeger – also genau genommen die „Kehrbezirksverwaltung“ – zuständig. In diesem Fall besteht keine freie Schornsteinfegerwahl, da es sich nicht um Routinearbeiten nach KÜO handelt, sondern um eine verwaltungstechnische Aufgabe. Man muss sich in diesem Fall also immer mit dem jeweiligen Bezirksschornsteinfeger persönlich (auch kein Mitarbeiter oder Geselle ist hier erlaubt) auseinandersetzen.
Die Aufgabe besteht im Wesentlichen darin, zu überprüfen, ob die gesamte Heizungsanlage samt der Abgasanlage fachgerecht und ohne (meist gefährliche) Mängel installiert ist.
Welche Vorgaben genau zu erfüllen sind und welche Vorschriften gelten, ist jeweils nach Landesrecht unterschiedlich. In den Bundesländern, wo das nötig ist, erstellt der Schornsteinfeger im Zuge der Abnahme auch die entsprechende bauliche Abnahmebescheinigung.
Die erhobenen Gebühren sind im Allgemeinen Verwaltungsgebühren, sind also gesetzlich festgelegt. Das kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Schornsteinfeger arbeiten gewöhnlich nach Stundensätzen (AW = Arbeitswert). Dabei sind auch die Kosten für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen für die bestandene Bauabnahme zeitlich mit einzukalkulieren.
Je nach Aufwand für die Begutachtung entstehen dafür Kosten zwischen rund 100 EUR und 200 EUR für den Bezirksschornsteinfeger. Bei einfachen Begutachtungen können die Kosten auch noch unter 100 EUR liegen.
Zusätzlich zur Bauabnahmen können auch noch Kosten für die Erstellung eines neuen Feuerstättenbescheid hinzukommen.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Wir haben eine neue Gasheizung einbauen lassen und der ausführende Fachbetrieb hat den Neubau dem Schornsteinfeger angezeigt. Der Schornsteinfeger kommt nun zur Abnahme.
Posten | Preis |
---|---|
Kosten Abnahme | 75, 35 EUR |
Kosten neuer Feuerstättenbescheid | 38,36 EUR |
Gesamtkosten Begutachtung und Feuerstättenbescheid | 113,71 EUR |
Die hier gezeigten Kosten gelten für eine Abnahme und einem gleichzeitig ausgestellten Feuerstättenbescheid in einem bestimmten Bundesland und für den Aufwand in einem konkreten Einzelfall. Die Kosten für die Abnahme in anderen Fällen können auch deutlich unterschiedlich liegen.
Frage: In welchem Rahmen bewegen sich die Kosten bei einer Abnahme?
Kostencheck-Experte: In den meisten Fällen wird der Aufwand so liegen, dass am Ende Kosten von rund 100 EUR bis 200 EUR für die Abnahme entstehen.
Je nach Einzelsituation (bauliche Gegebenheiten und Einbausituation der Heizung, Heizungsart, gegebener Überprüfungsaufwand nach geltender Landesbauordnung) kann der Aufwand für den Schornsteinfeger im Einzelfall aber auch höher oder niedriger liegen. Das wirkt sich dann auf die Kosten für die Abnahme entsprechend aus.
Verrechnet wird bei den sogenannten hoheitlichen Aufgaben, die nur der jeweils zuständige Bezirksschornsteinfeger ausführen darf, immer nach sogenannten Arbeitswerten (AW). Jeder Zeitaufwand und jede einzelner Aufgabe ist dabei gesetzlich festgelegt eine bestimmte Zahl an Arbeitswerten zugeordnet.
Die Umrechnung der Arbeitswerte erfolgt dann am Ende nach einem bestimmten Umrechnungssatz, der je nach Bundesland unterschiedlich hoch festgesetzt ist. Die Umrechnungssätze je Arbeitswert bewegen sich dabei grob zwischen rund 1 EUR und 1,40 EUR je Arbeitswert. Die Umrechnungswerte werden dabei laufend angepasst, vor einigen Jahren lagen sie noch knapp über oder unter 1 EUR.
Ausführlichere Informationen über die Kosten für den Schornsteinfeger, die Unterteilung der Aufgaben in hoheitliche Aufgaben und freie Dienstleistungen und die Kosten für Feuerstättenschauen finden Sie an dieser Stelle und an dieser Stelle.
Frage: Wovon hängen die Kosten für die Abnahme einer neuen Heizung durch den Schornsteinfeger ab?
Kostencheck-Experte: Maßgeblich ist hier:
- der Aufwand für die Abnahme
- die geltenden gesetzlichen Vorgaben im jeweiligen Bundesland (Bescheidpflicht, Prüfvorgaben)
- die im jeweiligen Bundesland geltenden Abrechnungsvorgaben (z. B. unterschiedliche Verrechnung der Anfahrt in einzelnen Bundesländern, etc.)
- der im jeweiligen Bundesland geltende Umrechnungfaktor für die Arbeitswerte