Die EnEV (Energieeinspar-Verordnung) in Deutschland sieht vor, dass es für jedes Gebäude einen Energieausweis geben muss, der über den Energieverbrauch Auskunft gibt. Der Ausweis muss sowohl Kaufinteressenten als auch Mietinteressenten immer zwingend vorgelegt werden. Für verschiedene Gebäude-Arten werden allerdings unterschiedliche Ausweise benötigt. Was ein bedarfsorientierter Energieausweis (Energiebedarfsausweis) kostet, erfahren Sie vom Kostencheck-Experten in unserem Interview.
Frage: Was kostet der bedarfsorientierte Energieausweis?
Kostencheck-Experte: Zunächst einmal muss man die Frage klären, ob der bedarfsorientierte Energieausweis überhaupt nötig ist – oder ob der deutlich günstigere verbrauchsbasierte Energieausweis (Energieverbrauchsausweis) nicht auch ausreichend ist. Das hängt immer vom Gebäudetyp, vom energetischen Zustand und vom Baujahr des Gebäudes ab.
Bei Gewerbeimmobilien hat man beispielsweise immer die freie Wahl, welchen der beiden Ausweise man wählt. Für Altbauten (vor Baujahr 2008) genügt in der Regel der kostengünstige Verbrauchsausweis – außer das Gebäude hat weniger als 5 Wohneinheiten und erreicht nicht die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977, dann muss auch hier der Energiebedarfsausweis beantragt werden. Für Neubauten mit Baujahr nach 2008 ist zwingend immer das Beantragen des teureren Energiebedarfsausweises erforderlich.
Wenn diese Frage geklärt ist, hängen die Kosten für den bedarfsorientierten Energieausweis immer davon ab, bei wem man ihn beantragt. Das Gesetz gibt allen, die Energieausweise ausstellen dürfen, freie Hand bei der Gestaltung der dafür verlangten Preise. Die Kosten können also von Aussteller zu Aussteller leicht unterschiedlich sein.
Üblich sind Kosten im Bereich von rund 400 EUR bis 500 EUR. Zusätzlich können noch pro Wohneinheit rund 50 EUR zusätzlich verrechnet werden.
Einzelne berechtigte Aussteller können den Energiebedarfsausweis auch zu geringfügig niedrigeren Kosten ausstellen, das ist allerdings selten, wenn es sich um tatsächlich berechtigte Aussteller handelt. (Stellt jemand ohne gesetzliche Berechtigung dazu einen Energiebedarfsausweis aus, ist dieser dann nicht gültig!).
Ermittlung beim Neubau
Da auch jeder aktuelle Neubau von vornherein einen Energiebedarfsausweis benötigt, werden die dafür notwendigen Berechnungen direkt vom Architekten in der Planungsphase für das Gebäude durchgeführt und der Energiebedarfsausweis gleich im Zuge der Planung angefertigt. Die Kosten für die Erstellung sind dann gleich im Architekten-Honorar enthalten.
Sollte das in Einzelfällen (z. B. bei einem Fertighaus) nicht der Fall sein, muss allerdings auch hier nach Fertigstellung ein Energiebedarfsausweis separat beantragt werden. Als Gebäudebesitzer muss man immer über einen gültigen Energieausweis verfügen.
Unseriöse Angebote
Wird die Erstellung eines Energiebedarfsausweises für unter 300 EUR angeboten, sollte man unbedingt prüfen, ob der Anbieter überhaupt gesetzlich berechtigt ist, einen Energieausweis auszustellen. Bei vielen sehr günstigen Angeboten ist das dann gar nicht der Fall – und der erhaltene Energieausweis ist damit wertlos und ungültig.
Man kann sich notfalls auch eine schriftliche Erlaubnis zum Erstellen von Energieausweisen vorlegen lassen – wer zur Ausstellung berechtigt ist, muss über eine solche Erlaubnis verfügen.
Beispiel-Kosten
Wir wollen für ein Mehrfamilienhaus (Altbau) mit 3 Wohneinheiten einen Energiebedarfsausweis ausstellen lassen. Da unser Wohngebäude die Vorgaben der WSchV 1977 nicht erreicht, benötigen wir zwingend einen bedarfsorientierten Energieausweis.
Posten | Preis |
---|---|
bedarfsorientierter Ausweis – Erstellung | 420 EUR |
zuzüglich für 3 Wohneinheiten | 150 EUR |
Gesamtkosten damit | 570 EUR |
Die hier gezeigten Kosten gelten nur für einen bestimmten Aussteller und ein bestimmtes Gebäude. Die Kosten können in anderen Fällen auch leicht abweichen.
Frage: Was bestimmt die Kosten für einen Energiebedarfsausweis?
Kostencheck-Experte: Die Kosten hängen ab von:
- der Preisgestaltung des jeweiligen Ausstellers
- der Zahl der Wohneinheiten im Gebäude
- gegebenenfalls geringe Mehrkosten für die Prüfung, ob die WSchV 1977 erfüllt wird (Ermittlung anhand von Mauerstärke, Bauteilberechnung, etc.), allerdings nicht in jedem Fall zwingend kostenpflichtig