Unterstützung im Haushalt: Was kostet eine Haushaltshilfe?

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Wäsche waschen, Fenster putzen, Böden wischen, kochen und abspülen: Reicht die Zeit nicht aus, um den Haushalt selbst zu führen, oder ist dies durch eine Erkrankung nicht möglich, können Sie eine Haushaltshilfe engagieren. Welche Kosten dadurch auf Sie zukommen und wann die Aufwendungen für die Hilfskraft von der Krankenkasse übernommen werden, klären wir im Interview mit dem Kostencheck-Experten.

Welchen Stundenlohn muss ich kalkulieren?

Kostencheck: Wer das erste Mal eine Haushaltshilfe einstellt, steht zunächst vor dem Problem: Was ist es mir wert, dass eine andere Person mein Bad putzt, meine Blusen bügelt und meine Fußböden wischt? Üblich ist für diese Arbeiten ein Stundenlohn von etwa 10 EUR. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 8,50 EUR. Wie hoch das ortsübliche Einkommen einer Zugehfrau ist, hängt allerdings auch von der Region ab, in der Sie leben. Insbesondere in Ballungsgebieten müssen Sie mit einem höheren Stundenpreis rechnen.

Neben dem Verdienst fallen noch Abgaben an, die Sie tragen müssen. Stellen Sie die Kraft auf Minijobbasis ein, halten sich diese jedoch im überschaubaren Rahmen. Als Basis für nachfolgende Berechnung haben wir eine wöchentliche Beschäftigungszeit von 3 Stunden und einen Stundenlohn von 10 EUR zugrunde gelegt. Die Haushaltshilfe verdient also 120 EUR monatlich.

Abgabe Prozentsatz Betrag
Krankenversicherung 5 % 6 EUR
Rentenversicherung 5 % 6 EUR
Unfallversicherung 1,6 % 1,92 EUR
Umlage 1 – Arbeitsunfähigkeit 1 % 1,20 EUR
Umlage 2 (Mutterschaft) 0,36 % 0,36 EUR
Einheitliche Pauschalabgabe 2 % 2,40 EUR

Die Gesamtabgabenhöhe entspricht demnach 14,9 Prozent beziehungsweise 17,88 EUR.

Ist es aufwendig, eine Haushaltshilfe korrekt anzumelden?

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Eine Haushaltshilfe ist bei der Minijob-Zentrale anzumelden

Kostencheck: Nein, der Arbeitsaufwand hierfür hält sich in Grenzen. Sofern diese nicht mehr als 450 EUR verdient, müssen Sie diese zunächst nur bei der Minijobzentrale melden. Hierzu benötigen Sie:

  • die persönlichen Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum)
  • und/oder die Sozialversicherungsnummer.
  • Angaben zu Krankenversicherung, Rentenbezug oder vergleichbaren Leistungen,
  • Auskunft über weitere Beschäftigungen.

Möchte sich die Haushaltshilfe von der Pflicht zur Rentenversicherung befreien lassen, sollten Sie dies schriftlich festhalten.

Sie selbst müssen:

  • Steuernummer
  • und Bankverbindung

angeben. Ebenfalls erforderlich ist die „Betriebsnummer“ Ihres Haushalts. Stellen Sie erstmals eine Haushaltshilfe ein, wird Ihnen diese zugeteilt.

Achtung: Melden Sie Ihre Zugehfrau nicht korrekt an, so gilt die Beschäftigung als Schwarzarbeit. Sollte diese zur Anzeige gebracht werden, müssen Sie mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.

Was kostet es, engagiere ich die Reinigungskraft über eine Firma?

Kostencheck: Wenn Sie nur bestimmte Aufgaben, die nicht wöchentlich anfallen, von einer Haushaltshilfe erledigen lassen möchten, bietet sich diese Variante an. Die Reinigungsfirma berechnet in diesem Fall, abhängig von der Region in der Sie leben, einen Stundensatz von 14 bis 25 EUR. Hinzu kommt unter Umständen eine Anfahrtspauschale, die zwischen 2,50 und 5 EUR liegen kann. Sie selbst müssen keine weiteren Abgaben bezahlen.

Unser Tipp: Die Preise einzelner Dienstleister weichen teils stark voneinander ab. Lassen Sie sich deshalb im Vorfeld ein Angebot unterbreiten.

Kann ich die Kosten für die Haushaltshilfe steuerlich geltend machen?

Kostencheck: Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe, können Sie 20 Prozent der Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen im Folgejahr in der Steuererklärung eintragen. Obiges Beispiel zugrunde gelegt, ergibt sich hierbei folgende Rechnung:

Jahreslohn der Haushaltshilfe jährliche Abgaben Steuerermäßigung
1.440 EUR 214,56 EUR 331 EUR

Damit das Finanzamt diese Summe akzeptiert, dürfen Sie die Haushaltshilfe nicht bar bezahlen, sondern müssen Ihr den Lohn auf das Girokonto überweisen. Auch wenn Sie der Behörde kaum noch Belege vorlegen müssen, sollten Sie die Kontoauszüge als Nachweis aufbewahren.

Wann trägt die Krankenkasse die Aufwendungen für eine Haushaltshilfe?

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Nach einer schweren Krankheit übernimmt u.U. die Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe

Kostencheck: In der Regel trägt bei schwerer Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt die Krankenversicherung die Kosten für die Haushaltshilfe; dies allerdings nur für einen Zeitraum von vier Wochen. Voraussetzung hierfür ist zudem, dass Sie von keiner im Haushalt lebenden Person versorgt werden können.

Benötigen Sie Hilfe, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Kontaktieren Sie zunächst Ihre Krankenkasse und klären Sie, wie lange diese die Kosten für die Haushaltshilfe trägt.
  • Stellen Sie gemeinsam mit dem behandelnden Arzt einen Antrag.
  • Um die Organisation der Hilfskraft kümmert sich fast immer die Krankenversicherung. In der Regel übernimmt eine bei einer Sozialstation oder einem privaten Dienstleister angestellte Fachkraft die anfallenden Arbeiten.

Völlig kostenfrei ist die Haushaltshilfe aber auch in diesem Fall nicht, denn Sie müssen eine gesetzlich geregelte Zuzahlung in Höhe von mindestens 5 und höchstens 10 EUR leisten. Den Eigenanteil müssen Sie direkt an die Krankenkasse überweisen.