Wenn jemand regelmäßig im Haushalt hilft und nicht angemeldet ist, ist das Schwarzarbeit. Für die Anmeldung der Haushaltshilfen als Mini-Jobber ist der Arbeitgeber verantwortlich. Der Kostencheck-Experte erklärt in unserem Interview, welche Kosten dabei für die Anmeldung entstehen, und was davon steuerlich geltend gemacht werden kann.
Frage: Was kostet das Anmelden der eigenen Haushaltshilfe?
Kostencheck-Experte: Das kann man pauschal nicht sagen, da sich die entstehenden Kosten immer aus dem Verdienst der Haushaltshilfe bzw. aus ihrem Gehalt errechnen. Je nach Höhe des Verdienstes sind unterschiedlich hohe Beträge an das Finanzamt abzuführen.
Dabei ist zunächst zu unterscheiden
- ob die Haushaltshilfe unter 450 EUR verdient
- ob die Haushaltshilfe über 450 EUR bekommt
Die Minijob-Grenze stellte ein wichtiges Kriterium dar, da über 450 EUR ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht, für das eine gänzlich andere Anmeldung nötig ist und bei dem auch völlig andere Kosten entstehen.
Eine Anmeldung bei einem Verdienst von unter 450 EUR erfolgt bei der Minijob-Zentrale in Essen. Das kann auch online gemacht werden, es werden lediglich die eigenen Daten und die Daten des Arbeitnehmers benötigt.
Die Kosten für den privaten Arbeitgeber summieren sich auf höchstens 14,8 % des Arbeitslohns. Sie können je nach Situation (Verzicht auf Rentenversicherung) auch noch darunter liegen.
Von den Gesamtaufwendungen für die Haushaltshilfe können als privater Arbeitgeber aber bis zu 20 % bei der eigenen Steuererklärung wieder geltend gemacht werden. Das ist aber nur bis maximal 510 EUR jährlich möglich.
Bei einem Verdienst über 450 EUR handelt es sich um ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Haushaltshilfe muss dann bei der Krankenkasse angemeldet werden, es müssen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge für sie in voller Höhe bezahlt werden.
Die entstehenden Kosten richten sich nach den genauen Gegebenheiten des Arbeitsverhältnisses und des Arbeitnehmers, insgesamt können Sie aber mit mindestens rund 20 % zusätzlich auf den Bruttolohn rechnen. Auch die Haushaltshilfe muss dann noch Abgaben für ihr Beschäftigungsverhältnis leisten und kommt am Ende nur auf ihren Nettolohn, der deutlich unterhalb des Bruttolohns liegt.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Wir beschäftigen eine Haushaltshilfe, die monatlich 200 Euro für Reinigungsarbeiten im Haus und kleinere Pflegearbeiten in unserem Garten bekommt.
Das Arbeitsentgelt der Haushaltshilfe beträgt 200 EUR monatlich.
Tätigkeit | Kosten einmalig |
---|---|
5 % Beitrag zur Krankenversicherung | 10 EUR |
18,6 % Beitrag zur Rentenversicherung | 37,20 EUR |
1,6 % Beitrag zur Unfallversicherung | 3,20 EUR |
0,9 % Umlage U1 | 1,80 EUR |
0,19 % Umlage U2 | 0,38 EUR |
2 % Pauschsteuer (pauschale Lohnsteuer) | 4 EUR |
Arbeitnehmer-Anteil Rentenversicherung (bezahlt die Haushaltshilfe) | abzüglich 27,20 EUR |
Summe monatlich zu bezahlen | 29,38 EUR |
Anteil vom Arbeitsentgelt daher | 14,69 % |
Bei diesem Kostenbeispiel handelt es sich um eine Berechnung aufgrund individuell gegebener Voraussetzungen. Die Kosten für den Arbeitgeber können in anderen Fällen (anderes Gehalt, abweichende Voraussetzungen) auch anders liegen.
In unserem Beispiel muss übrigens auch die Haushaltshilfe noch Beträge abführen – nämlich 27,20 EUR im Monat für die Rentenversicherung.
Von der Rentenversicherungspflicht kann sie sich allerdings unter bestimmten Umständen auch befreien lassen – dann fallen für die Haushaltshilfe keine Rentenbeiträge an. Der Arbeitgeber zahlt dann pauschal nur 5 % auf das Einkommen zusätzlich.
Es werden dann aber auch keine zusätzlichen Rückstellungen für die Rente der Haushaltshilfe gebildet.
Frage: Von welchen Voraussetzungen hängen meine Kosten als Arbeitgeber ab?
Kostencheck-Experte: Hier gilt es einiges zu berücksichtigen:
- ob es sich um einen Minijob handelt (maximal 450 EUR pro Monat bzw. 5.400 EUR pro Jahr)
- welches Gehalt die Haushaltshilfe bekommt
- ob Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden oder die Haushaltshilfe eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt hat
- ob die Haushaltshilfe eine aufrechte gesetzliche Sozialversicherung hat (andere Tätigkeit, Familienversicherung, etc.)
- ob die Lohnsteuer pauschal bezahlt wird oder nach Lohnsteuermerkmalen des zuständigen Finanzamts erhoben wird
Frage: Wie viel kann ich monatlich von der Steuer absetzen?
Kostencheck-Experte: Grundsätzlich können Sie 20 % der Aufwendungen, die Sie insgesamt haben, bei der Steuer geltend machen – das ist allerdings beschränkt auf maximal 510 EUR pro Jahr (entspricht 42,50 EUR pro Monat).
Die Summe Ihrer Aufwendungen würde im obigen Beispiel 200 EUR + 29,38 EUR Kosten, also 229,38 EUR betragen. Davon können Sie 42,50 EUR bei Ihrer Steuererklärung als Privatperson geltend machen.
Frage: Was muss ich noch beachten?
Kostencheck-Experte: Durch die Anmeldung als Minijobber erhält die Haushaltshilfe auch einen Urlaubsanspruch und ein Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das sollte man nicht vergessen und immer bei der eigenen Planung für die Leistung berücksichtigen.
Gegebenenfalls muss man sich für die Ausfallszeiten um Ersatz kümmern oder auf die Leistung verzichten.
Zu beachten ist auch, dass in Deutschland ein Mindestlohn gilt. Aktuell liegt er bei 9,19 EUR pro Stunde. Ab 1. Januar 2020 soll er auf 9,35 EUR angehoben werden.
Was passiert, wenn die Haushaltshilfe nicht gesetzlich krankenversichert (mitversichert, etc.) ist?
Kostencheck-Experte: Dann fallen für Sie als Arbeitgeber die 5 % Pauschalkosten für die Krankenversicherungsbeiträge weg.
Frage: Lohnt sich die Anmeldung überhaupt?
Kostencheck-Experte: Man muss diese Frage einmal umkehren: Lohnt es sich, die Haushaltshilfe nicht anzumelden?
Das kann man klar mit „Nein“ beantworten – das wäre Schwarzarbeit und dafür kann auch bei Privatpersonen ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR verhängt werden. Dafür kann man lange putzen lassen.
Die anfallenden Kosten für den Arbeitgeber und der bürokratische Aufwand stehen in keinem Verhältnis zu möglichen Strafbeträgen.
Zudem besteht ein Risiko, wenn sich die Haushaltshilfe bei der Arbeit verletzt: Als schwarz beschäftigender Arbeitgeber ist man in der Pflicht, für eventuelle aus dem Unfall entstehende Kosten aufzukommen. Das kann im schlimmsten Fall lebenslange Rentenzahlungen bedeuten.