Parkett reparieren: welche Kosten sind zu kalkulieren?

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Besonders hochwertige Massivholzparkette aus härteren Holzarten wie Eiche können durchaus einiges aushalten. Gelegentlich kommt es aber dennoch vor, dass der Boden Schaden nimmt – sehr häufig durch Pfennigabsätze. Welche Kosten das Beseitigen solcher Schäden verursacht und wann man diese Kosten als Mieter zu tragen hat, haben wir den Kostencheck-Experten in unserem Interview gefragt.

Frage: Was kostet das Reparieren von Parkett?

Kostencheck-Experte: Das hängt natürlich immer vom Ausmaß und der Art des Schadens ab, den das Parkett aufweist.

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Bei einem größeren Schaden wird der Parkettboden meist neu abgeschliffen.

Um eine farbliche Einheitlichkeit des Parkettbodes zu erhalten, wird bei größeren Schäden fast immer komplett abgeschliffen und neu versiegelt. Dafür sind Kosten im Bereich von rund 25 EUR pro m² bis 30 EUR pro m² zu rechnen.

Partielle Reparaturen und der Austausch einzelner Parkettteile ist prinzipiell aber möglich, vieles kann man dabei auch durchaus selbst erledigen. Die Kosten richten sich dann nach dem individuellen Aufwand.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Unser Hund hat den Parkettboden an vielen Stellen ziemlich zerkratzt. Wir kaufen dem Hund spezielle Schutzsocken und lassen unseren hochwertigen Parkettboden vom Fachmann abschleifen und neu versiegeln. Der Parkettboden ist auf einer Fläche von 50 m² verlegt.

Posten Preis
Hundesocken Parkettschutz (Booties) 12 EUR
Aufarbeiten – Schleifen 1.250 EUR
Versiegelung 440 EUR
Pauschale für Zwischen- und Endreinigung des Bodens 100 EUR
Fußleisten abnehmen und wieder anbringen 120 EUR
Gesamtkosten damit 1.922 EUR
Kosten pro m² für die Aufarbeitung daher 38,44 EUR pro m²

Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf die Aufarbeitung eines Massivholzparketts in einem bestimmten Einzelfall und durch einen einzelnen Fachbetrieb. Die Kosten für Reparaturen in anderen Fällen können auch unterschiedlich liegen.

Frage: In welchem Preisrahmen bewegen sich Reparaturkosten bei Parkettböden?

Kostencheck-Experte: Wird geschliffen und neu versiegelt, sollten man grob von Kosten im Bereich von rund 25 EUR pro m² bis 35 EUR pro m² ausgehen.

Gegebenenfalls lassen sich allerdings bei vielen Parketten auch kleinere, stark beschädigte Bereiche vom Fachmann direkt austauschen und wieder neu schleifen und versiegeln. Dabei muss man allerdings mit später sichtbaren Farbunterschieden rechnen, wenn das Parkett schon älter ist.

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Kratzer und Dellen lassen sich mit einem Reparaturset auch selbst beheben.

Versucht man die Reparatur von einzelnen Kratzern und Dellen selbst, kann man auf entsprechende Reparatursets (Füller, Klarlackstift) zurückgreifen. Komplette Sets inklusive allem nötigen Zubehör gibt es bereits ab rund 15 EUR bis 30 EUR. Für kleinere, punktuelle Schäden, die man immer reparieren sollte, ist das durchaus ausreichend.

Selbst abschleifen ist prinzipiell möglich, erfordert aber sehr viel Geschick und vor allem Fachkenntnis. Entsprechende Schleifgeräte kann man ab rund 40 EUR bis 50 EUR pro Tag leihen, Versiegelungslack kostet in größeren Gebinden meist 1 EUR pro m² bis 2 EUR pro m², bei hochwertigen Versiegelungsmaterialien gegebenenfalls auch mehr.

Frage: Wovon hängen die Kosten bei der Reparatur eines Parkettbodens ab?

Kostencheck-Experte: Entscheidend ist hier:

  • die Art und das Ausmaß der Schäden
  • ob der gesamte Boden abgeschliffen und neu versiegelt werden muss oder nur eine punktuelle Reparatur ausreichend ist (Farbunterschied)
  • ob vom Fachbetrieb oder in Eigenregie repariert wird
  • welche Mietkosten für Geräte (Bodenschleifmaschine) und welche Materialkosten für die Versiegelung bei Arbeiten in Eigenregie anfallen
  • ob es sich um einen Versicherungsschaden handelt und ein Versicherungseinschluss für solche Schäden besteht (keine Reparaturkosten da von der Versicherung gedeckt)

Frage: Wann muss man als Mieter für die Behebung des Schadens aufkommen?

Kostencheck-Experte: Das Mietrecht sieht grundsätzlich vor, dass die normale und übliche Abnutzung eines Parkettbodens bei sachgemäßem Gebrauch des Bodens nicht dem Mieter angelastet werden darf. Als üblichen zeitlichen Abstand, innerhalb dessen ein Parkettboden aufgearbeitet werden muss, sehen die meisten Gerichte zwischen 12 und 20 Jahren an.

Für bei Parkett übliche Schäden wie Vergilben, oberflächliche Verkratzungen und abgelaufene Versiegelungsschichten muss der Vermieter also selbst zur Behebung aufkommen.

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Nicht immer ist die Reparatur Sache des Vermieters.

Anders sieht das hingegen aus, wenn einzelne Parkettstäbe bereits aufgequollen oder sehr tief eingedellt sind. Auch bei Verfärbungen des Parketts durch den Urin von Haustieren (oft zusätzlich Umfärben des gesamten Parketts erforderlich) oder deutlichen Eindrücken im Parkett, die von Pfennigabsätzen verursacht wurden, muss tatsächlich der Mieter für die Beseitigung des Schadens aufkommen. Das gilt auch bei deutlichen Kratzschäden von Haustieren (z. B. Hunden).

Ein nur partielles Abschleifen und Neuversiegeln der betroffenen Flächen braucht der Vermieter in diesem Fall wegen der entstehenden Farbunterschiede nicht zu akzeptieren – er darf auf einem kompletten Schliff des gesamten Bodens bestehen, um nachfolgend deutlich erkennbare Farbunterschiede zwischen reparierten und unreparierten Bereichen zu vermeiden.

Solange der Boden also sachgemäß genutzt wird und nicht durch eine unsachgemäße Nutzung Schäden entstehen, hat man als Mieter keine Reparaturkosten zu befürchten.