Das alte Zitat: „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ trifft auch auf die Hochschulausbildung zu. Trotzdem Sie während des Studiums kein oder nur wenig Geld verdienen, müssen Sie in dieser Zeit die Kosten für die Ausbildung und die Lebenshaltung aufbringen. In unserem nachfolgenden Überblick haben wir umfassend aufgelistet, mit welchen finanziellen Belastungen Sie rechnen müssen und wie sich das Studium bezahlen oder bezuschussen lässt.
Der Kostenfaktor Studiengebühr ist ein Auslaufmodell
Kostencheck: Die einheitliche Studiengebühr gibt es in keinem deutschen Bundesland mehr. Allerdings können durchaus Langzeitstudiengebühren oder Kosten für ein Zweitstudium bzw. weiterbildende Masterstudiengänge anfallen. Auch wenn Sie sich im Alter entscheiden, nochmals zu studieren, müssen Sie mit Aufwendungen für dieses Seniorenstudium rechnen.
Bundesland | Ausbildungsgang | Höhe |
---|---|---|
Bayern | berufsbegleitende Bachelor Studiengänge | 500 – 2.000 EUR |
Baden-Württemberg | Verwaltungskostenbeitrag | 70 EUR |
weiterbildende Bachelor-Studiengänge | bis etwa 2.500 EUR | |
Zweitstudium | 650 EUR | |
Berlin | Semestergebühren | 50 EUR |
Brandenburg | Semestergebühren | 50 EUR |
Bremen | Betrag für Studentenwerk, AstA-Beitrag, Semesterticket, Verwaltungskostenbeitrag | 350 EUR |
Hamburg | Semesterbeitrag und Verwaltungsbeitrag | 325 EUR |
Hessen | Verwaltungskostenbeitrag | 50 EUR |
Mecklenburg-Vorpommern | Verwaltungskostenbeitrag | 50 EUR |
Niedersachsen | Verwaltungskosten | 75 EUR |
Langzeitstudierende | 500 EUR | |
Nordrhein-Westfalen | Verzicht auf Gebühren | |
Rheinland-Pfalz | Zweit- oder Seniorenstudium | 650 EUR |
Saarland | Langzeit-, Zweit-, Seniorenstudium | 50 – 400 EUR |
Sachsen-Anhalt | Langzeit- Zweit-, Seniorenstudium | 50 – 500 EUR |
berufsbegleitendes Studium | kostendeckende Gebühren | |
Sachsen | Langzeitstudium | 525 – 650 EUR |
Schleswig-Holstein | Verzicht auf Gebühren | |
Thüringen | Langzeitstudium | 25 – 500 EUR |
Seniorenstudium | 125 – 500 EUR |
Diese Tabelle kann nur einen groben Anhaltspunkt bieten, da sich die Gebühren von Semester zu Semester sowie nach Wahlen ändern können. So hat beispielsweise die CDU/FDP Regierung in Nordrhein-Westfalen im aktuellen Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass auf Studiengebühren verzichtet wird. Auf Studierende aus anderen Bundesländern, die sich in eine Hochschule in NRW einschreiben, sollen hingegen künftig Studienbeiträge von 1.500 EUR zukommen. Wie und wann derartige Vorhaben umgesetzt werden, ist völlig offen.
Auch in Bundesländern, in denen keine Studiengebühren erhoben werden, gibt es kirchliche oder private Hochschulen, an denen Sie teilweise sehr hohe Zahlungen entrichten müssen. Informieren Sie sich deshalb am besten noch bevor Sie sich an einer Hochschule bewerben, welche Kosten auf Sie zukommen könnten.
Kosten alle Studiengänge gleich?
Kostencheck: Welche Kosten für das Studium anfallen ist unter anderem abhängig davon, für welchen Studiengang Sie sich entscheiden. So ist Zahnmedizin aufgrund der Dauer und der benötigten Materialien einer der teuersten Studiengänge. Ingenieure, Naturwissenschaftler und angehende Juristen können, glaubt man den Statistiken, schon im Studium sparen denn ihre Ausbildung gilt als vergleichsweise günstig.
Mit welchen Lebenshaltungskosten ist zu rechnen?
Kostencheck: Diese Kosten schwanken, in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren, stark, wie nachfolgende Tabelle zeigt:
Kostenübersicht | Preis |
---|---|
Miete | 0 – 750 EUR |
Ernährung | 150 – 200 EUR |
Kleidung | 50 EUR – 150 EUR |
Fahrtkosten | 50 – 100 EUR |
Handy und Internet | 20 – 35 EUR |
Lehrmaterialien | 35 – 60 EUR |
Freizeitgestaltung | 50 – 100 EUR |
Krankenversicherung | 0 – 175 EUR |
Grob gesagt benötigen Sie für ein Studium im Monat zwischen 500 und 1.200 EUR.
Die Mietkosten scheinen ein Kostentreiber zu sein??
Kostencheck: Dies ist zweifelsohne so. Unter anderem deshalb, weil sich die Wohnsituation von Studenten so stark unterscheidet. Vielleicht haben Sie Glück und können während des Studiums kostenlos bei den Eltern leben. Häufig fördern diese ja die Ausbildung, sodass keine Wohnkosten auf Sie zukommen. Auch eine WG kann sehr günstig sein und ist aus diesem Grund bei Studenten ausgesprochen beliebt.
Eine eigene Wohnung ist die teuerste Variante, denn für diese müssen Sie die Warmmiete, die sich aus der Kaltmiete und den Nebenkosten zusammensetzt, einkalkulieren. Wie hoch diese ausfällt, hängt stark vom Wohnort ab. So müssen Sie in München für eine 1-Zimmer-Wohnung zwischen 450 und 1000 EUR zzgl. Nebenkosten einplanen. In Dresden hingegen können Sie bereits ab 200 EUR eine nette Studentenwohnung anmieten.
Die Kosten für Strom und Heizung sind deutschlandweit etwa gleich hoch. Kalkulieren Sie diese, abhängig von der Isolierung und der Größe Ihrer Wohnung, nicht zu niedrig, damit keine ärgerliche Nachzahlung den Geldbeutel belastet.
Sind die Kosten für Mensa und Lebensmittel wirklich so hoch?
Kostencheck: In der Mensa ist das Essen fast immer recht günstig, hierfür fallen täglich nur ein paar Euro an. Hinzu kommen noch Frühstück- und Abendessen. Am Wochenende möchten Sie sicher auch einmal mit Freunden zusammen kochen. Da es sich mit leerem Magen schlecht lernen lässt, sollten Sie in etwa den von uns angeführten Betrag einkalkulieren.
Sind die Zusatzkosten wirklich so hoch?
Kostencheck: Als Student/in sind Sie heute auf Internet und Handy angewiesen, auch Lernmaterialien benötigen Sie regelmäßig. Zwar können Sie mit Sicherheit einige Bücher ausleihen. Bei den für das Studium wichtigen, in denen Sie etwas Markieren möchten, geht dies nicht.
Auch als Student/in möchten Sie gut aussehen und benötigen einmal neue Schuhe oder Kleidung. Aus diesem Grund ist ein Kleidungsbudget sinnvoll.
Haben Sie ein eigenes Auto, sollten Sie die Versicherung sowie die anfallenden Spritkosten mit einkalkulieren. Anderenfalls erkunden Sie sich nach den Kosten für die Monatskarte. Planen Sie zudem die Heimfahrten ein. Auch für die Krankenversicherung fallen unter Umständen Ausgaben an, denn nicht jeder Student kann sich kostenlos bei den Eltern mitversichern.
Welche Möglichkeiten, das alles zu finanzieren, gibt es?
Kostencheck: Rechnet man alle Kosten für das Studium zusammen, müssen Sie etwa 35.000 bis 45.000 EUR einplanen. Aktuellen Statistiken zufolge haben Studenten im Monat etwa 900 EUR zur Verfügung, wovon den Löwenanteil die Eltern übernehmen. Sprechen Sie mit Ihrer Familie über die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung. Je nach dem müssen Sie dann vielleicht nur noch eine kleine Kostenlücke schließen.
Bekomme ich während des Studiums noch Kindergeld?
Kostencheck: Sind Sie noch nicht 25 Jahre alt, können Ihre Eltern Kindergeld für Sie beantragen. Diese an die Eltern ausbezahlte Summe ist dazu gedacht, den Lebensunterhalt von Kindern zu finanzieren. Wollen Ihre Eltern Sie nicht unterstützen, können Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag einreichen, sodass die Summe direkt an Sie überwiesen wird.
Fördert der Staat ein Studium?
Kostencheck: Verdienen Ihre Eltern nach bestimmten Berechnungsgrundlagen zu wenig, um Ihnen während des Studiums finanziell unter die Arme zu greifen, können Sie BAföG beantragen. Diese Förderung wird meist zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsfreies Darlehen gewährt. Sofern Sie Ihr Studium in der Regelstudienzeit absolvieren, können Sie während der gesamten Studiendauer BAföG beziehen. Allerdings müssen Sie spätestens ab dem 5. Semester alle regulären Studienleistungen erbracht haben.
Achtung: Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Hierzu zählt auch eine angemessene Berufsausbildung bzw. ein Studium. Wird das BAföG abgelehnt, weil Ihre Eltern zu viel verdienen, sollten Sie sich mit der Familie zusammensetzen und eine für alle tragbare Lösung finden. Können Sie keine Einigung erzielen, müssen Sie unter Umständen auf Unterhalt klagen.
Gibt es für das Studium Stipendien?
Kostencheck: Sind Sie begabt und zeichnen sich durch hervorragende Leistungen aus, können Sie sich bei einem Stipendiengeber bewerben. Nicht immer ist ein sehr gutes Abitur das einzige Kriterium hierfür, auch das Engagement in einem bestimmten Bereich kann gefördert werden. Hier lohnt eine intensive Recherche, zumal sich mithilfe dieser Unterstützung von Beginn an für das spätere Berufsleben wertvolle Kontakte knüpfen lassen. Ein Stipendium müssen Sie nicht zurückzahlen.
Lohnt ein Bildungs- oder Studienkredit?
Kostencheck: Einen Studienkredit kann jeder Interessent, unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern, aufnehmen. Daran geknüpft sind, je nach Anbieter, bestimmte Konditionen sowie die Verpflichtung zur Rückzahlung. Diese Bedingungen können stark voneinander abweichen. Holen Sie deshalb mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese gründlich.
Bildungskredite bieten beispielsweise die kfw-Bank oder die NRW-Bank an. Diese sind ausgesprochen beliebt, denn sie unterstützten Studierende in den höheren Semestern, die häufig kein Kindergeld mehr bekommen. Der Höchstbetrag dieser Förderung beträgt 7.200 EUR, einen Teilbetrag von 3.600 EUR können Sie sich bei Bedarf direkt ausbezahlen lassen. Nach dem Studium muss die gesamte Summe zurückgezahlt werden, wobei die anfallenden Zinsen sehr gering sind.
Kostengünstig: Das Duale oder berufsbegleitende Studium
Kostencheck: In diesem Fall ist die Finanzierung sichergestellt, denn Sie absolvieren die Hochschulausbildung neben einer regulären Berufstätigkeit oder Lehre. Auch wenn Sie Zeit für die zusätzliche Ausbildung sparen und auf Ihr regelmäßiges Einkommen bauen können, müssen Sie sich bewusst machen, dass diese Art des Studiums auch eine doppelte Belastung bedeutet. Welche Kosten für das Studium anfallen und ob sich der Arbeitgeber an diesen beteiligt, sollten Sie im Vorfeld klären.
Kann ich auch bei der Bundeswehr studieren und was kostet das?
Kostencheck: In diesem Fall müssen Sie sich über die Finanzierung keine Sorgen machen. Allerdings müssen Sie sich für mindestens 13 Jahre (im fliegerischen Dienst 15 Jahre) verpflichten und an einer der beiden Bundeswehr-Universitäten zugelassen werden.
Auch im Zuge der Wiedereingliederung ist ein Studium möglich. Finanzieren können Sie dies mit dem Übergangsgebühren sowie der Übergangsbeihilfe. Die Förderungen orientieren sich an der abgeleisteten Wehrzeit. Genaue Auskunft hierüber erteilt das zuständige Bundesverwaltungsamt.