Was kostet die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

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Fällt die Krankenversicherungspflicht weg, beispielsweise weil die Familienversicherung beendet wird oder das Einkommen die Jahresentgeltgrenze übersteigt, beginnt automatisch die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Auch Beamte, Selbstständige und Freiberufler können sich auf diese Weise krankenversichern. Welche Kosten dadurch auf Sie zukommen und worauf Sie bei dieser Versicherung achten müssen, klären wir im Interview mit dem Kostencheck-Experten.

Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?

Kostencheck: Laut Sozialgesetzbuch V können sich Personen freiwillig gesetzlich krankenversichern, sofern Sie bereits zuvor Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren.

Hierzu zählen:

  • Arbeitnehmer, deren Brutto-Jahreseinkommen die Entgeltgrenze übersteigt.
  • Personen, die aus verschiedensten Gründen aus der Familienversicherung fallen.
  • Ehemalige Krankenkassenmitglieder, die in den fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate gesetzlich versichert waren und/oder vor dem Ende der Versicherungspflicht mindestens 12 Monate ununterbrochen Mitglied der Krankenkasse waren.
  • Kinder, die nicht mitversichert sind, weil der Elternteil mit dem höheren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und deshalb privat krankenversichert ist.
  • Hauptberuflich Selbstständige (Regelungen für Selbstständige und Freiberufler).
  • Beamte (Regelung der PKV-Quotentarife für Beamte).
  • Studenten, welche die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Studenten nicht mehr erfüllen.
  • Schwerbehinderte, sofern sie selbst, ein Elternteil oder der Ehegatte in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung waren. Allerdings kann die Versicherung in diesem Fall das Recht auf Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen.
  • Arbeitnehmer, die wegen einer Auslandsbeschäftigung aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgetreten sind. Dies gilt jedoch nur in den ersten zwei Monaten nach Rückkehr und ist mit der Aufnahme einer Beschäftigung verbunden.
  • Rentner, welche die Kriterien für die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllen.

Tipp: Niemand muss aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten, denn es gibt keinen Zwang sich privat zu versichern. Dies gilt auch für Personen, deren Einnahmen die Jahresentgeltgrenze übersteigt.

Wie hoch sind die Beiträge?

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Die Kosten für die freiwillige Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen des zu Versichernden

Kostencheck: Grundlage für die Beitragsberechnung ist, wie bei allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, das durchschnittliche monatliche Einkommen. Hierbei wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt, wozu auch Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte zählen. Der hieraus resultierende Betrag wird durch zwölf geteilt.

Gesetzlich festgelegt ist die fiktive Mindestbemessungsgrundlage, die aktuell 1.038,33 EUR beträgt. Die Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich auf 4.537,50 EUR. Liegen Ihre Einnahmen über dieser Summe, bleibt der übersteigende Teil des Verdienstes beitragsfrei.

Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird davon ausgegangen, dass ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Das trifft aber nicht immer zu. Selbst der reduzierte Satz ist für manche nicht finanzierbar. In diesen speziellen Fällen, oder wenn ein Gründungszuschuss durch die Bundesagentur von Arbeit bezahlt wird, kann deshalb eine noch günstigere Einstufung erfolgen.

Selbstständige und Freiberufler können zwischen dem allgemeinen und einem ermäßigten Beitragssatz wählen. Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 Prozent und beinhaltet die Zahlung von Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche. Verzichten Sie darauf, zahlen Sie einen ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent.

Da die Krankenkasse Zusatzbeiträge in unterschiedlicher Höhe erheben dürfen, können wir in nachfolgender Tabelle nur den Mindestbeitrag anführen:

Versichertengruppe Beitragssatz Bemessungsgrundlage (Stand 2019) Beitrag zur Krankenversicherung Beitrag zur Pflegeversicherung Beitrag gesamt
Selbstständige, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt 14 Prozent (kein Krankengeldanspruch) 4.537,50 EUR 635,25 EUR 138,39 EUR 773.64 EUR
  14,6 Prozent (mit Krankengeldanspruch) 4.537,50 EUR 662,48 EUR 138,39 EUR 800,87 EUR
Selbstständige, Mindestbeitrag (Einkommensnachweis erforderlich) 14 Prozent (ohne Krankengeldanspruch) 1.038,33 EUR 145,37 EUR 31,67 EUR 177,04 EUR
  14,6 Prozent (mit Krankengeldanspruch) 1.037,33 EUR 151,60 EUR 31,67 EUR 183,27 EUR
Personen ohne Einkommen 14 Prozent 1.038,33 EUR 145,37 EUR 31,67 EUR 177,04 EUR
Höchstbetrag für Ehegatteneinstufung 14 Prozent 2.268,75 EUR 317,63 EUR 69,20 EUR 386,83 EUR

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt aktuell 3,05 Prozent. Kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr überschritten haben, zahlen einen Zuschlag von 0,25 Prozent.

Wie errechnet sich die Beitragshöhe für Selbstständige und Freiberufler?

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Auch Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich versichern lassen

Kostencheck: Wie bei Arbeitnehmern orientiert sich Ihr Beitrag an den tatsächlichen Einnahmen. Da Selbstständige und Freiberufler nur sehr selten über ein fixes, gleichbleibendes Entgelt verfügen, muss die Krankenkasse das zu erwartende Einkommen schätzen. Grundlage für die Berechnung der Höhe des von Ihnen zu entrichtenden Beitrags ist der letzte Einkommensteuerbescheid.

Sobald der Steuerbescheid für das geschätzte Jahr vorliegt, wird die Beitragshöhe nachträglich korrigiert. Haben Sie mehr verdient als angenommen, müssen Sie die entsprechende Beitragssumme nachbezahlen. Haben Sie weniger eingenommen als in der Schätzung veranschlagt, bekommen Sie den zu viel abgeführten Betrag zurückerstattet. Manchmal kann es deshalb besser sein, freiwillig einen höheren Beitrag zu entrichten, als eine unerwartet deftige Nachzahlung leisten zu müssen.

Tipp: Bricht während des laufenden Geschäftsjahres der Umsatz ein, können Sie bei der Krankenkasse eine Anpassung der Beitragshöhe beantragen. Als Nachweis dienen der Vorauszahlungsbescheid oder ein Beleg der Finanzverwaltung.

Können sich Rentner freiwillig gesetzlich versichern?

Kostencheck: Waren Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu 90 Prozent Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, können Sie der sehr günstigen Krankenversicherung der Rentner beitreten.

Ist dies nicht der Fall, können Sie sich, vorausgesetzt Sie waren ausreichend lange gesetzlich krankenversichert, alternativ freiwillig versichern. Der erforderliche Versicherungszeitraum beträgt 24 Monate innerhalb von fünf Jahren oder lückenlose 12 Monate direkt vor dem Renteneintritt. Da seit dem 1. August 2017 neue Regelungen zur Vorversicherung gelten, sollten Sie sich im Vorfeld eingehend beraten lassen.

Anders als pflichtversicherte Rentner müssen Sie auf Ihre gesamten Einnahmen Beiträge entrichten.

Hierzu zählen:

  • Die gesetzliche Altersrente, Rente aus dem Ausland sowie die Witwenrente.
  • Versorgungsbezüge aus Betriebsrenten, Direktversicherungen, Pensionskassen, Unterstützungskassen, Zusatzversorgungen, Versorgungswerken, betrieblich abgeschlossenen Riester-Renten und Beamtenpensionen.
  • Erwerbseinkommen aus selbstständiger oder angestellter Tätigkeit.
  • Private Einnahmen wie Miet- und Pachteinkünfte, Kapitalerträge, private Renten, privat abgeschlossene Riester-Renten.

Für den Teil der Einkünfte, die Sie aus der gesetzlichen Rente beziehen, übernimmt der Rentenversicherungsträger den Arbeitgeberanteil von aktuell 7,3 Prozent. Auch der von einigen Krankenversicherungen erhobene Zusatzbeitrag wird seit 1. Januar 2019 hälftig zwischen Ihnen und der Rentenversicherung aufgeteilt.

Für Versorgungsbezüge müssen Sie den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent bezahlen. Auf Einnahmen aus Miete, Pacht und Kapitalvermögen sowie auf private Lebens- oder Rentenversicherungen wird der ermäßigte Satz von 14 Prozent erhoben.

Wann beginnt die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Kostencheck: Sobald die Krankenversicherungspflicht endet und sich keine neue, von Ihnen gewählte anschließt, sind Sie automatisch freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (obligatorische Anschlussversicherung nach Paragraf 188 Abs. 4 SGB V). Die Mitgliedschaft beginnt also direkt mit dem Ende der Versicherungspflicht oder dem Ende der Familienversicherung. Eine Beitrittserklärung ist hierfür nicht erforderlich.

Sonderfall: Sind Sie nicht versicherungspflichtig oder in der Familienversicherung, möchten sich jedoch freiwillig versichern, gelten Mindestvoraussetzungen: Entweder, Sie waren in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder Sie waren vor Beendigung der Versicherungspflicht zwölf Monate lang gesetzlich krankenversichert. In diesem Fall müssen Sie den Beitritt innerhalb von drei Monaten schriftlich erklären.

Wann endet die freiwillige Mitgliedschaft?

Kostencheck: Diese endet:

  • mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft, beispielsweise durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,
  • wenn die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind,
  • bei fristgerechter Kündigung.

Für freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für Pflichtversicherte. Zu einer anderen Krankenkasse können Sie erst nach 18 Monaten Zugehörigkeit wechseln.

Wann müssen sich Studenten freiwillig versichern?

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Ab dem 30. Lebensjahr müssen sich auch Studenten selbst versichern

Kostencheck: Haben Sie das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr vollendet, ist eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten nicht mehr möglich. Auch Studierende in Berufsakademien oder in dualen Studiengängen müssen sich unter Umständen freiwillig krankenversichern.

Endet die Pflichtversicherung für Studenten, müssen Sie innerhalb von drei Monaten einen Antrag zur freiwilligen Weiterversicherung stellen. Grundlage zur Aufnahme ist in diesem Fall die Vorversicherungszeit. Sie müssen, direkt vor Beendigung ununterbrochen ein Jahr oder zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein.

Unter Umständen gewährt Ihnen die Krankenkasse für sechs Monate einen Übergangstarif, der in der Regel günstiger ist als der aktuelle Grundtarif, für den Sie monatlich 137,33 EUR bezahlen müssen.

Was passiert, wenn ich die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung nicht bezahlen kann?

Kostencheck: In Deutschland ist die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung verpflichtend. Dies gilt auch dann, wenn Sie arbeitslos werden oder Hartz IV-Leistungen beziehen. In diesem Fall führt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Beiträge an die Krankenversicherung ab. Sie bleiben Mitglied der Krankenkassen, bei der Sie zuvor versichert waren.

Achtung: Die Agentur für Arbeit bezahlt nur dann Beiträge, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Da während einer Sperrzeit der Anspruch auf ALG 1 ruht, werden keine Beiträge abgeführt. Droht eine Sperre, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen.

Trotzdem diese Versicherung zu den Pflichtversicherungen zählt, gibt es immer noch viele Personen, die keine Krankenversicherung haben. Seit Einführung der Versicherungspflicht dürfen die Krankenversicherer allerdings Nichtzahler nicht mehr aus der Versicherung werfen. Es bleibt ein Minimalschutz bestehen. Bei akuten Erkrankungen, in Notfällen oder bei Schmerzen werden Sie weiterhin behandelt.

Sollten Sie die Beiträge nicht aufbringen können, sollten Sie sich dennoch schnellstmöglich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen. In der Regel lässt sich gemeinsam mit den Mitarbeitern eine akzeptable Lösung finden.