Umzüge, die durch ein professionelles Umzugsunternehmen durchgeführt werden, können enorm teuer werden. Nicht jeder kann allerdings ausreichend Freunde und Bekannte zusammentrommeln, um einen Umzug zu stemmen. Bleibt nur noch, selbst nach bezahlten Umzugshelfern zu suchen. Mit welchen Kosten man dabei rechnen muss, wollten wir vom Kostencheck-Experten wissen.
Frage: Was kosten private Umzugshelfer?
Kostencheck-Experte: Das hängt natürlich immer davon ab, wie viel Übersiedlungsgut man tatsächlich hat – und wie viel Hilfe man benötigt. Manchmal kann man über bestimmte Haushaltshilfe-Plattformen Helfer engagieren, beim Zerlegen von Möbeln helfen oft auch Möbelaufbau-Services, die mit Studenten arbeiten.
Die Kosten für solche Dienstleistungen beginnen bei rund 10 EUR bis 12 EUR pro Stunde. Für das Lastenschleppen wird es möglicherweise aber schwierig, jemanden zu diesem Stundensatz zu finden. 15 EUR bis 20 EUR pro Stunde dürften ein eher realistisches Angebot für Helfer sein, vor allem wenn sie schwer tragen müssen.
Für drei Helfer, die 5 Stunden arbeiten kommt man dann auf Gesamtkosten von rund 250 EUR für den bezahlten Hilfsdienst. Dazu kommen eventuell noch Kosten für die Verpflegung
Sofern man pünktlich zum Termin auch genug willige Helfer auftreiben kann, halten sich die Kosten für eine privat organisierte, bezahlte Umzugshilfe also durchaus in erträglichen Grenzen.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Wir wollen unsere 70 m² Wohnung übersiedeln und mieten über eine regionale Plattform noch 4 Helfer an, die uns für jeweils 7 Stunden beim Ein- und Auspacken und beim Transportieren helfen sollen.
Posten | Preis |
---|---|
28 Helferstunden à 12,50 EUR | 350 EUR |
Kosten Anmeldung Minijob-Zentrale (Nebenkosten) | 51,10 EUR |
Gesamtkosten damit | 401,10 EUR |
Je nach vereinbartem Stundensatz können die Kosten für einen solchen Leistungsumfang natürlich auch bedeutend höher liegen.
Frage: In welchem Rahmen bewegen sich die Kosten für Umzugshelfer?
Kostencheck-Experte: Üblicherweise beginnen die Stundensätze bei rund 10 EUR bis 12 EUR, für anstrengende Leistungen sollte man aber eher mit rund 15 EUR bis 20 EUR als Stundensatz rechnen. Für die Registrierung bei der Minijob-Zentrale muss man 14,6 % zusätzlich einkalkulieren, wenn man seine Helfer anmelden will.
Dienstleister verlangen zwischen rund 15 EUR und 30 EUR pro Stunde, je nachdem, welchen Dienstleister man beauftragt. Dafür ist die Situation meist rechtssicher.
Sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen kann man allerdings steuerlich geltend machen: 20 % der reinen Arbeitskosten kann man in der Steuererklärung ansetzen und abziehen, wenn es eine entsprechend überwiesene Rechnung gibt (Barzahlung akzeptiert das Finanzamt nicht).
Um seine Umzugskosten wieder hereinzuholen kann man auch die Umzugspauschale steuerlich ansetzen: als Single darf man ohne weitere Belege 820 EUR pauschal ansetzen, als Paar, alleinerziehende, verwitwete oder geschiedene Person 1.639 EUR. Für jedes Kind das mit umzieht darf man weitere 361 EUR geltend machen. Wenn man innerhalb der letzten 5 Jahre schon einmal (aus beruflichen Gründen) umgezogen ist, darf man die Pauschalbeiträge um 50 % erhöhen.
Frage: Wovon hängen die Kosten für Umzugshelfer ab?
Kostencheck-Experte: Maßgeblich ist hier:
- die Zahl der benötigen Helfer
- die Stunden die von den Helfern geleistet werden
- die vereinbarten oder verlangten Stundensätze
- wo man die Helfer engagiert (Plattform, Kleinanzeige, etc.)
- ob eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale erfolgt
- die bezahlten Nebenkosten (Verpflegung, Fahrtkosten, etc.)
- ob man die Arbeitskosten steuerlich absetzt
- ob man die Umzugskostenpauschale steuerlich geltend macht
Frage: Wie sieht das bei Schäden oder Unfällen aus – wer haftet?
Kostencheck-Experte: Grundsätzlich stellt das eines der größten Probleme bei der ganzen Geschichte dar.
Wenn jemand aus reiner Gefälligkeit hilft, braucht er nicht für die Schäden zu haften, die er dabei anrichtet (außer seine Haftpflicht deckt auch Schäden bei Freundschaftsdiensten ab, die meisten schließen das kategorisch aus). Verletzt sich ein Helfer, ist er ebenfalls nicht abgesichert (außer er hat eine private Unfallversicherung die das deckt – auch hier wird das meist ausgeschlossen).
Da Geld als Stundensatz verlangt wird, wird es schwierig, das noch als Gefälligkeit zu sehen. Es handelt sich um eine Beauftragung. Damit ist der Helfer praktisch selbstständiger Auftragnehmer – allerdings ohne irgendeine rechtliche Absicherung. Auch mit dem Ersatz des Schadens wird es schwierig.
Grundsätzlich sollte man Helfer im Haushalt – auch bei kurzfristigem Einsatz mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale anmelden. Der Helfer genießt dann den Schutz der Unfallversicherung und das Ganze ist rechtlich auch sauber. Es können dabei geringfügig Mehrkosten von rund 10 % bis 15 % auf den Stundenlohn anfallen – in den meisten Fällen sollte es das aber wert sein.
Mehr zu den Kosten für Haushaltshilfen und den Kosten für die Anmeldung können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Wer seine Helfer über bestimmte Plattformen mit regulärem Dienstleistungsangebot bucht (z. B. studentischer Möbelaufbauservice) findet dabei möglicherweise bereits eine rechtliche sichere Situation für beide vor.