Welche Handwerker-Kosten kann man veranschlagen?

handwerker-kosten-2

Die Arbeitskosten für Handwerker schmerzen nicht selten. Zudem besteht oft große Unsicherheit, welche Stundensätze bei welchen Gewerken kalkuliert werden sollten. Wir haben den Kostencheck-Experten in unserem Interview gefragt, was Handwerker kosten.

Frage: Was kostet eine Handwerkerstunde?

Kostencheck-Experte: Die Stundensätze sind je nach Gewerk und je nach Betrieb natürlich unterschiedlich. Betriebe kalkulieren neben den reinen Arbeitskosten (die Kosten für den Mitarbeiter) auch noch eine ganze Reihe weitere Kosten mit ein.

Je nach Gewerk und Betrieb kann die Kalkulation dann zu unterschiedlichen Stundensätzen führen. Zunächst einmal ein Kostenbeispiel.

Kostenbeispiel aus der Praxis

handwerker-kosten-2


Je nach Art der Tätigkeit fallen unterschiedliche Kosten an.

Wir haben vor, unsere Küche zu renovieren. Einen großen Teil der Arbeit erledigen wir selbst, für das Installieren von neuen Steckdosen benötigen wir jedoch einen Elektriker. Ein Schreiner hilft mit einigen Anpassungsarbeiten, kleinere Arbeiten lassen wir auch vom Klempner durchführen. Aufgelistet haben wir lediglich die Arbeitskosten, Materialkosten und Anfahrt wurden nicht berücksichtigt.

Posten Preis
Elektriker, 1,5 Stunden 91,80 EUR netto
Klempner, 3 Stunden 166,50 EUR netto
Schreiner, 2 Stunden 89,60 EUR

Die hier gezeigten Kosten stellen lediglich die von einzelnen Handwerkern verlangten Kosten dar. Je nach Betrieb können die verlangten Stundensätze auch deutlich von den gezeigten abweichen.

Frage: In welchem Rahmen bewegen sich Handwerkerkosten üblicherweise?

Kostencheck-Experte: Wenn es um die Stundensätze geht, kann man von rund 35 EUR pro Stunde bis 65 EUR pro Stunde bei den Handwerkerkosten ausgehen. Darüber liegen meist nur besondere Spezialisten oder sehr hochpreisige Unternehmen.

Bei Elektrikern und Klempnern liegen die Stundensätze dabei oftmals etwas höher, Maler und Schreiner bewegen sich dagegen häufig am unteren Ende der Preisspanne.

Dazu kommen – neben den Materialkosten – auch noch Anfahrtskosten. Sie sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich und richten sich meist nach der Anfahrtsentfernung, dem Zeitaufwand für die Anfahrt und den zu transportierenden Maschinen, falls erforderlich. In vielen Fällen kommt eine Anfahrtspauschale zur Anwendung.

Pauschalierte Kosten

handwerker-kosten


Maler berechnen die Kosten häufig pauschal nach m².

Gelegentlich wird die Arbeitsleistung auch nicht nach Stunden, sondern nach anderen Leistungsmaßstäben (z. B. nach m²) abgerechnet. So verrechnet der Maler seine Arbeitsleistung häufig nur über eine Pauschale nach m² gestrichener Wand.

Bestimmte Arbeiten, wie die Baustelleneinrichtung, kann mit einem immer gleichen Betrag pauschaliert sein. Solche Pauschalen werden auf der Rechnung dann immer entsprechend ausgewiesen.

Zu beachten ist dabei, dass alle zusätzlichen Leistungen, die nicht zum pauschalierten Leistungsumfang gehören, dann meist noch zusätzlich nach Stundenaufwand abgerechnet werden (z. B. wenn der Maler vor dem Abkleben noch die Möbel aus dem Zimmer tragen muss). Diese Kosten heißen dann meist „Regie-Kosten“, die erforderlichen Arbeiten finden „in Regie“ statt.

Frage: Wovon hängen die Handwerkerkosten ab?

Kostencheck-Experte: Hier muss man zunächst einmal unterscheiden zwischen den Materialkosten, den Anfahrtskosten und den Arbeitskosten.

Materialkosten

Die Materialkosten beziehen sich immer auf das benötigte Material, das der Handwerker bei seiner Arbeit verbraucht. Unvermeidbarer Verschnitt wird immer mit einkalkuliert und ist zu bezahlen.

In vielen Fällen werden auch bestimmte Gebindegrößen berücksichtigt – selbst wenn im letzten geöffneten Gebinde noch Reste übrigbleiben. Der Handwerker verrechnet dann also immer die Anzahl der verwendeten Gebinde, nicht die genaue Materialmenge, die auf der Baustelle verarbeitet wurde.

Anfahrtskosten

Die Anfahrtskosten werden von Unternehmen unterschiedlich kalkuliert. Grundlegend für die Kalkulation sind dabei aber meist:

handwerker-kosten-2


Zu den Handwerkerkosten zählt auch der Anfahrtsweg.

  • die Anfahrtsentfernung (gegebenenfalls Pauschale für einen bestimmten Umkreis)
  • die Anfahrtszeit (Arbeitszeit des Mitarbeiters)
  • die entstehenden kompletten km-Kosten für das Fahrzeug
  • gegebenenfalls höherer Transportaufwand beim nötigen Transport von Maschinen, Werkzeugen, Gerüsten, etc.

Arbeitskosten

Arbeitskosten können entweder nach Stunden oder nach erbrachter Leistung (z. B. m²) kalkuliert werden. Wird nach m² kalkuliert, steht dahinter allerdings auch immer ein (rechnerischer) Stundensatz.

Die Kalkulation eines passenden Stundensatzes ist dabei eine durchaus komplexe Aufgabe. Neben den Lohnkosten für den den Mitarbeiter fließen in die Berechnung noch viele weitere Kostenpunkte mit ein, die berücksichtigt werden müssen:

  • die gesetzlichen Sozialaufwendungen des Unternehmens (Arbeitgeber-Anteil für die Sozialversicherung, Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld,
  • weitere Nebenkosten für den Mitarbeiter (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Feiertage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, betriebliche Altersvorsorge, umgelegte Ausbildungs- und Weiterbildungskosten für die Mitarbeiter, etc.)
  • die sogenannten betrieblichen Gemeinkosten
  • die Gewinnspanne für das Unternehmen (Gewinn für den Unternehmer, Verzinsung von Eigenkapital, etc.)

Zu den betrieblichen Gemeinkosten gehören dabei:

  • die Anschaffungskosten für den Maschinenpark, Werkzeuge, Geräte und für Fahrzeuge
  • Wartungs- und Reparaturkosten für Maschinen und Geräte
  • die Kosten für das Firmengebäude und das Lager (Miete, Nebenkosten, Heizung, Instandhaltung, Reparaturen)
  • die laufenden Unternehmenskosten (betriebliche Steuern, Fahrzeug-Versicherungen und Reparaturkosten, Betriebsversicherungen, Kreditzinsen)
  • die Verwaltungskosten (Kosten für Büromitarbeiter, Buchhaltung, Reisekosten)
  • Kosten für die Werbung, den Betrieb der Webseite, etc.

Alle diese Kosten werden auf die einzelne Handwerkerstunde umgelegt und miteinkalkuliert. Die vom Kunden bezahlten Stundensätze müssen alle diese Kosten decken, auch in schlechter Auftragslage, wenn nur wenige Stunden geleistet werden.

Die Stundensätze enthalten also weitaus mehr als das Gehalt des einzelnen Handwerkers.

Frage: Kann man Handwerkerkosten steuerlich geltend machen?

handwerker-kosten


Handwerkerkosten können steuerlich abgesetzt werden.

Kostencheck-Experte: Ja, das ist in vielen Fällen möglich. Für Arbeitnehmer sind 20 % der ausgewiesenen Arbeits- und Fahrtkosten (nicht der Materialkosten) steuerlich absetzbar, wenn es sich um Renovierungs-, Instandsetzungs- und Verschönerungsarbeiten handelt. Die Obergrenze liegt dabei bei 6.000 EUR pro Jahr, das heißt, es können maximal 1.200 EUR jährlich geltend gemacht werden.

Voraussetzung dafür ist, dass die Rechnung überwiesen wurde (Barzahlung wird vom Finanzamt nicht akzeptiert) und dass man die Wohnung, das Haus oder das Grundstück an dem die Arbeiten geleistet wurden, selbst nutzt. Bei staatlich geförderten Maßnahmen können die Kosten allerdings nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Vermieter können Handwerkerkosten als Werbungskosten geltend machen.