Welche Abwasser-Kosten fallen in Deutschland an?

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Bezahlt werden muss in Deutschland nicht nur das Trinkwasser, sondern auch die Entsorgung des Abwassers. Wie hoch die anfallenden Kosten dabei sind ist häufig unklar. Der Kostencheck-Experte erklärt in unserem Interview, mit welchen Kosten Sie bei Abwasser rechnen müssen und wovon diese Kosten abhängen.

Frage: Was kostet Abwasser in Deutschland?

Kostencheck-Experte: Das kann man zunächst einmal nicht pauschal sagen. Die Preise für die Abwasserbeseitigung können sehr stark unterschiedlich liegen – selbst in benachbarten Gemeinden. Zudem ändern sich die Kosten von Jahr zu Jahr, in manchen Fällen beträchtlich.

Grund dafür ist, dass die Wasserbetriebe und die Abwasser-Zweckverbände ihre Kosten für die Instandhaltung des Leitungsnetzes und den Transport des Wassers sowie die Kosten für den Betrieb von Kläranlagen auf die einzelnen Bürger umlegen müssen. Diese Kosten können sich von Jahr zu Jahr ändern – damit ändern sich auch die Wasser- und Abwassergebühren von Jahr zu Jahr.

Unterscheiden muss man beim Abwasser zunächst einmal zwischen:

  • Schmutzwassergebühren und
  • Niederschlagswassergebühren

Schmutzwassergebühren

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Das Schmutzwasser wird anhand des Trinkwasserverbrauchs berechnet

Die anfallenden Schmutzwassergebühren werden aus dem bezogenen Trinkwasser berechnet. Welche Menge an Trinkwasser dabei tatsächlich in die Abwasserleitungen gelangt, ist für die Gebührenberechnung unerheblich.

Lediglich in einigen besonderen Fällen kann ein Teil der Schmutzwassergebühren auf Antrag abgesetzt werden, etwa wenn eine Brauerei betrieben wird (bei der das bezogene Wasser ja zu einem großen Teil ins später verkaufte Bier fließt).

Schmutzwassergebühren werden pro m³ Trinkwasser berechnet. In den meisten Fällen können Sie von Kosten im Bereich von 1 EUR – 2 EUR je m³ bezogenem Trinkwasser ausgehen, gegebenenfalls kann das im Einzelfall aber auch noch teurer sein.

Der m³ Schmutzwasser kostet also häufig mehr als der m³ Trinkwasser.

Niederschlagswassergebühren

Auch das auf versiegelte Flächen auftreffende Regenwasser gelangt über die Wasserableitung in den Kanal und erhöht damit die Abwassermenge. Aus diesem Grund wird auch das Niederschlagswasser mit einer Gebühr versehen und in die Berechnung mit einbezogen.

Maßgeblich für die Berechnung der Niederschlagswassergebühren ist die Größe der versiegelten Flächen (Dachflächen, asphaltierte Einfahrt), sofern nicht auf einigen dieser Flächen das Wasser selbst versickert wird oder das gesamte Niederschlagswasser in eine Zisterne geleitet und zur Gartenbewässerung im Sommer benutzt wird. Die Größe der versiegelten Fläche wird entweder aus den Bauplänen errechnet oder muss vom Hausbesitzer bekanntgegeben werden.

Berechnet werden die Niederschlagswassergebühren nach m² der versiegelten Flächen, die Gebühren liegen auch hier zwischen 1 EUR pro m² und 2 EUR pro m² in den meisten Fällen. Im Ausnahmefall kann das auch teurer sein.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Für ein Einfamilienhaus, in dem eine vierköpfige Familie lebt und das im Bereich der StEB Köln liegt, werden die jährlichen Abwassergebühren ermittelt.

Der Schmutzwasseranfall liegt bei 118,34 m³ pro Jahr, die Größe der versiegelten Flächen, deren Niederschlagswasser im Kanal entsorgt wird, beträgt 111,82 m².

Berechnet werden die Gebühren nach den geltenden Abwasserpreisen 2019.

Posten Preis
Schmutzwassergebühr 1,54 EUR / m³ 182,25 EUR
Niederschlagswassergebühr 1,27 EUR / m² 142,01 EUR
Gesamte Abwasserkosten pro Jahr 324, 26 EUR
Abwasserkosten pro Person im Haushalt 0,22 EUR pro Tag pro Person

Hierbei handelt es sich lediglich um ein einzelnes Kostenbeispiel, das nur für die Stadt Köln und nur für ein bestimmtes Jahr (2019) sowie für einen einzelnen, beispielhaften Haushalt gilt.

Die Kosten für die Abwasserbeseitigung in anderen Gemeinden und im Bereich anderer Abwasserzweckverbände können gegebenenfalls auch stark von diesen Kosten abweichen.

Frage: Wovon hängen die Abwassergebühren ab?

Kostencheck-Experte: Maßgeblich sind hier:

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Die Abwasserkosten richten sich nach verschiedenen Faktoren

  • der Frischwasserverbrauch im Haushalt
  • die Größe der versiegelten Flächen, die in den Kanal geleitet werden
  • die Gebührensätze in der für das jeweilige Jahr geltenden Abwassersatzung in der jeweiligen Gemeinde
  • ob gegebenenfalls Regenwasser selbst versickert oder genutzt wird
  • ob eine Dachbegrünung angelegt ist

Wird Regenwasser selbst versickert (etwa durch Sickerpflaster in der Einfahrt oder eine auf dem Grundstück angelegte Rigolenversickerung) reduziert sich der Niederschlagswasser-Anteil entsprechend. Das muss jedoch selbst gemeldet werden.

Beim Aufbau einer Dachbegrünung kann in den meisten Fällen ebenfalls eine Reduzierung der Abwassergebühren verlangt werden.

Frage: Wird die Niederschlagswassergebühr immer erhoben?

Kostencheck-Experte: Grundsätzlich gilt für Gemeinden bei der Gebührenberchnung das Äquivalenzprinzip in der Rechtssprechung – das wurde auch in einzelnen Gerichtsurteilen immer wieder klar zum Ausdruck gebracht. Damit ist eine alleinige Berechnung nach dem sogenannten „modifiizierten Frischwassermaßstab“ in den meisten Fällen nicht zulässig.

Theoretisch gibt es eine Ausnahme, die besagt, dass wenn der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung weniger als 12 % beträgt, von der Erhebung der sogenannten gesplitteten Abwassergebühr abgesehen kann. Das ist allerdings in den allerwenigsten Gemeinden der Fall, um das durchsetzen zu können läge die Beweislast auch immer bei der jeweiligen Gemeinde, die zunächst einmal nachweisen muss, dass der Niederschlagswasseranteil an den Kosten tatsächlich nicht höher ist.

In so gut wie allen Gemeinden werden daher gesplittete Abwassergebühren erhoben, Ausnahmen sind extrem selten.