Wartung der Hebeanlage: welche Kosten fallen an?

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Regelmäßige Inspektionen und Wartungen in sinnvollen Zeitabständen helfen, die Lebensdauer von Geräten oft deutlich zu verlängern und Schäden und Geräteausfällen gleich von vornherein sehr wirksam vorzubeugen. Das gilt auch für Hebeanlagen. Welche Kosten dabei für die Wartung einer Hebeanlage zu veranschlagen sind, wollten wir vom Kostencheck-Experten wissen.

Frage: Was kostet es, eine Hebeanlage warten zu lassen?

Kostencheck-Experte: Die Kosten hängen – ebenso wie die Wartungsintervalle – natürlich zunächst einmal davon ab, wo die Hebeanlage verbaut ist und ob sie Schwarzwasser oder lediglich Grauwasser (z. B. aus Dusche und Waschbecken) fördert. Schwarzwasser ist Abwasser, das mit Fäkalien vermischt ist (z. B. aus der Toilette).

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Die Pumpenwartung sollte mind. einmal im Jahr erfolgen.

Beim Privathaushalt sollte mindestens 1 x pro Jahr eine Wartung erfolgen, bei Mehrparteienhäusern halbjährlich und bei Gewerbebetrieben, insbesondere wenn sogenannte relevante Abwässer (etwa das komplette Abwasser aus dem gesamten Toilettensystem) über die Hebeanlage entsorgt werden.

Die Wartungskosten richten sich demgemäß natürlich auch immer danach, wie groß die Anlage ist und in welchem Umfeld sie verbaut ist. Beim Einfamilienhaus kann man grob von rund 100 EUR bis 150 EUR Kosten pro Wartung ausgehen. Bei Abschluss eines Wartungsvertrages kann es häufig deutlich günstiger werden.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir lassen die Hebeanlage (Schwarzwasser) im Keller unseres Einfamilienhauses regelmäßig warten.

Posten Preis
Wartungsvertrag, halbjährliche Wartung 425 EUR pro Jahr
Kosten pro einzelner Wartung damit 212,50 EUR

Die Kosten für die Wartung liegen in diesem Fall etwas über dem üblichen Niveau für einen Privathaushalt. Eine halbjährliche Wartung ist gerade beim Privathaushalt im Allgemeinen nur in besonderen Fällen angezeigt.

Frage: In welcher Höhe bewegen sich die Wartungskosten beim Privathaushalt üblicherweise?

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Die Wartungskosten liegen meist bei ca. 150 Euro.

Kostencheck-Experte: In den meisten Fällen wird mit Wartungskosten zwischen rund 100 EUR und 150 EUR zu rechnen sein, bei etwas größer dimensionierten oder speziellen Anlagen gegebenenfalls auch etwas höher.

Durch den Abschluss eines Wartungsvertrags mit regelmäßigen Wartungen können die Kosten unter Umständen etwas niedriger liegen.

Die Wartung für Hebeanlagen in Gewerbeimmobilien oder bei Mehrfamilienhäusern, wo die vorhandene Hebeanlage meist auch deutlich größer dimensioniert ist, kann auch deutlich teurer sein.

Frage: Wovon hängen die Wartungskosten für eine Hebeanlage ab?

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Die Wartungskosten sind von der Art der Pumpe abhängig.

Kostencheck-Experte: Maßgeblich ist hier:

  • ob es sich um eine private, eine Anlage im Mehrfamilienhaus oder eine Anlage im Gewerbebetrieb handelt
  • ob es sich um eine Schwarzwasser- oder eine Grauwasser-Anlage handelt
  • die Dimensionierung der Hebeanlage
  • die Preisgestaltung des Betriebs der die Wartung vornimmt
  • ob ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde (gegebenenfalls geringere Wartungskosten für die regemäßige Wartung nach Vertrag)

Frage: Warum sollte man Hebeanlagen regelmäßig warten lassen?

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Durch eine regelmäßige Wartung können Sie möglichen Schäden vorbeugen.

Kostencheck-Experte: Die einfachste Antwort darauf lautet: aus Eigeninteresse. Durch regelmäßige Wartungen wird möglichen Schäden so weit es geht vorgebeugt. Das kann sehr wichtig sein.

Versagt nämlich die Hebeanlage ihren Dienst und arbeitet nicht mehr, kommt des gesamte Abwasser durch die Geräte, durch die es eigentlich abfließen sollte, rückwärts wieder heraus. Das kann sehr unschön werden – und solche „Überschwemmungen“ ziehen dann meist auch sehr unappetitliche und möglicherweise auch teure Reinigungen nach sich, bis der entstandene Schaden endgültig wieder behoben ist.

Dazu kommt, dass im Zuge der Wartung auch eine Reinigung des Innenlebens der Hebeanlage erfolgt. Auf diese Weise können sich schädliche Stoffe im Inneren nicht festsetzen und auf lange Sicht die beweglichen Teile angreifen oder schädigen. Die Vorbeugewirkung solcher regelmäßigen Reinigungen sollte man ebenfalls nicht unterschätzen – dadurch wurde schon oft ein schwerer Schaden bereits im Ansatz verhindert.

Als Vermieter kann man die entstehenden Wartungskosten ohnehin auf die Mieter umlegen, im Privathaushalt kann man diese Kosten auch steuerlich als Handwerkerleistungen zumindest teilweise geltend machen.