Den Namen ändern: Geht das und was kostet das?

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Unser Namen begleitet uns das gesamte Leben und ist somit Teil unserer Identität. Nicht jeder ist jedoch glücklich mit dem Vornamen, den uns die Eltern geben. Auch am Nachnamen stören sich manche, beispielsweise nach einer Scheidung. Was eine Namensänderung kostet und wie kompliziert das Verfahren ist, klären wir im ausführlichen Interview mit dem Kostencheck-Experten.

Kann jeder seinen Namen beliebig ändern?

Kostencheck: Nein, ganz so einfach ist es nicht. Gefällt Ihnen Ihr Name nicht oder klingt er nicht so, wie Sie es sich wünschen, reicht das als Argument nicht aus.

Wer wann und unter welchen Umständen Sie Ihren Namen ändern können, ist in Deutschland im Namensänderungsgesetz festgelegt. Hier ist zu lesen, dass ein triftiger Grund vorliegen muss. Ein von den Behörden akzeptierter Anlass kann sein:

  • Der Name wirkt für viele Menschen anstößig oder befremdlich.
  • Er klingt lächerlich und verleitet zu mobbenden Wortspielen.
  • Er ist für den Träger psychisch belastend, beispielsweise durch familiären Missbrauch in der Vergangenheit.
  • Er ist so häufig, dass keine eindeutige Identifizierung der Person möglich ist.
  • Die Schreibweise ist sehr kompliziert und/oder der Namen ist kaum auszusprechen.
  • Sie möchten nach einer Scheidung Ihren früheren Nachnamen wieder annehmen.
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Unter bestimmten Umständen kann man den Vornamen ändern lassen.

Bei der Änderung des Rufnamens gibt es neben den oben genannten weitere Gründe:

  • Ihr aktueller Vorname entspricht nach einer Geschlechtsangleichung nicht mehr Ihrer Geschlechteridentität. Häufig geht diese Namenänderung mit der Änderung des eingetragenen Geschlechts einher.
  • Ihr ausländischer Vorname soll eingedeutscht oder durch einen deutschen Rufnamen ersetzt werden.
  • Haben Sie ein Kind adoptiert, ist eine Namensänderung unter bestimmten Umständen nach Abschluss des Verfahrens möglich.

Was kostet die Änderung des Namens?

Kostencheck: Wie hoch die zu entrichtenden Gebühren sind, ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.

Art der Änderung Kosten
Änderung des Vornamens bis zu 255 EUR
Änderung des Nachnamens bis zu 1.022 EUR
Namensänderung nach rechtskräftiger Scheidung 30 EUR
Ablehnung des Antrags bis zu 50 Prozent der Verwaltungsgebühr

Hinzu kommen weitere Kosten für die notwendige Änderung der Ausweisdokumente:

Dokument Kosten
Personalausweis 30 EUR
Führerschein 20 bis 40 EUR
Zulassungsbescheinigung I und II 12 bis 20 EUR

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Kostencheck: Der Antragsteller einer Namensänderung in Deutschland muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder asylberechtigt sein. Zudem muss er seinen Hauptwohnsitz im Inland haben und nachweisen, dass er sich zum Zeitpunkt des Ansuchens in Deutschland aufhält.

Damit der Vorname eines Kindes geändert werden kann, muss dieses mindestens ein Jahr alt sein und darf das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben. Zudem kann der Name von Minderjährigen nur beim Vorliegen schwerwiegender Gründe geändert werden.

Wo muss ich den Antrag stellen?

Kostencheck: Den Antrag auf Namensänderung reichen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beziehungsweise dem Standesamt ein. Bei Kindern erfolgt die Anfrage durch den gesetzlichen Vertreter. Erforderlich ist zudem die ausführliche Darlegung Ihrer persönliche Gründe, die für eine Änderung des Namens sprechen.

Bei der Antragsbearbeitung überprüft der Sachbearbeiter unter anderem wichtige Details wie eine eventuelle Verschuldung. Leider wird, besteht die Gefahr, dass Sie sich Ihren Zahlungsverpflichtungen entziehen wollen, der Antrag fast immer abgelehnt.

Welche Unterlagen benötige ich?

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Zur Namensänderung müssen Sie auch Ihren Personalausweis mitbringen.

Kostencheck: Möchten Sie Ihren Namen ändern, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Meldebescheinigung oder Kopie des Ausweises,
  • Ausgefüllten Antrag auf Namensänderung,
  • Auszug aus dem Geburtenregister.

Letzterer ist wichtig, da in diesem die Historie etwaiger Namensänderungen in der Vergangenheit festgehalten ist. Den Geburtenregisterauszug erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsorts. Die Gebühren für dieses Dokument belaufen sich auf 10 EUR.

Wie kommt der Name in Deutschland zustande?

Kostencheck: In Deutschland gilt der Grundsatz der Unabänderlichkeit des Namens, das heißt, dieser kann nicht willkürlich oder eigenmächtig geändert werden. Der Vorname eines Menschen wird von den Eltern frei gewählt. Nicht genutzt werden dürfen alle Rufnamen, unter denen das Kind leiden könnte. Ob der Name den gesetzlichen Bestimmungen entspricht wird vom Standesamt bei der Eintragung überprüft.

Der Nachname des Kindes ist jener, den die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt tragen. Haben diese unterschiedliche Familiennamen, kann der Nachwuchs einen von beiden oder einen dritten, von den Eltern bestimmten, Ehenamen bekommen.

Ich heirate wieder und möchte, dass meine Kinder meinen Nachnamen erhalten. Geht das?

Kostencheck: Nach einer Scheidung behalten die Kinder auch dann den Zunamen, wenn der betreuende Elternteil sich entschließt, wieder den eigenen Geburtsnamen zu führen. Wünscht dieser Elternteil, dass der Nachwuchs den gleichen Namen führt, muss der andere Sorgeberechtigte zustimmen.

Heiratet der betreuende Elternteil erneut, kann das Kind ebenfalls den neune Ehenamenannehmen. Voraussetzung für diese Namensänderung ist:

  • Das Kind hat das fünfte Lebensjahr vollendet und willigt selbst ein.
  • Der leibliche Vater sowie der neue Ehepartner sind einverstanden.
  • Das Standesamt beglaubigt die Änderung.

Stimmt der leibliche Vater des Kindes zu, kann das Kind statt des neuen Familiennamens auch einen Doppelnamen tragen.

Stimmt der leibliche Vater nicht zu, kann das Familiengericht die Einwilligung ersetzen. Diese Entscheidung wird aber nur dann getroffen, wenn die Namensänderung dem Kindeswohl entspricht, beispielsweise weil dem Kind ohne Umbenennung schwerwiegende Nachteile entstehen würden.

Ich habe ein Stiefkind und das Sorgerecht ändert sich. Was ist in diesem Fall?

Kostencheck: Ändert sich nach der Geburt eines Kindes, etwa durch Heirat oder Scheidung, das Sorgerechtsverhältnis, haben die Eltern innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit, den Nachnamen ändern zu lassen.

Auch ohne Änderung des Sorgerechts besteht die Möglichkeit der Einbenennung. Das Kind erhält dann den Namen eines Stiefelternteils.

Bei Anfechtung der Vaterschaft oder nachträglicher Anerkennung derselben kann der Familienname des Kindes ebenfalls geändert werden. Es erhält dann den Namen der Mutter oder jenen des leiblichen Vaters.

Sonderfall Adoption

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Bei einer Adoption können sogar beide Namen geändert werden.

Im Falle einer Adoption können Sie nicht nur den Nachnamen des Kindes ändern lassen, sondern unter Umständen auch den Rufnamen.

Allerdings ist bei einer Änderung des Vornamens einzig das Kindeswohl ausschlaggebend. Ist das Kind schon älter und identifiziert sich mit seinem Taufnamen, ist eine Änderung nur in Ausnahmefällen möglich. Sie können in diesem Fall aber einen zweiten Rufnamen wählen.

Kann ich nach Eheschließung oder Scheidung meinen Namen ändern?

Kostencheck: Bei der Heirat kann jeder Bundesbürger seinen Nachnamen ändern. Es kann der Familienname des Ehepartners angenommen oder alternativ künftig ein Doppelname geführt werden. Möchten beide Ehegatten Ihren Zunamen behalten, können Sie einen Ehenamen wählen, den später das gemeinsame Kind erhält.

Kommt es zur Scheidung, kann der Ehepartner, der den Namen des anderen angenommen hat, zu seinem ursprünglichen Nachnamen zurückkehren.

Ich führe einen ausländischen Namen, der nicht dem hier üblichen Schema entspricht. Kann ich diesen ändern lassen?

Kostencheck: Ist Ihr Name in Deutschland unüblich oder besteht nicht aus lateinischen Schriftzeichen, so können Sie diesen bei Einbürgerung oder bei einer Eheschließung anpassen lassen. Dies ist keine Namensänderung im eigentlichen Sinn und erfordert auch keine aufwändige Antragstellung. Zuständig ist in diesem Fall das Standesamt Ihres Wohnorts.

Kann ich meinen Namen im Ausland ändern lassen?

Kostencheck: Da die Namensänderung in Deutschland an gewisse Bedingungen geknüpft ist, wird diese manchmal von den Behörden abgelehnt. Das Namensrecht anderer Staaten ist hinggen häufig flexibler, sodass der Gedanke naheliegt, es in diesen zu probieren.

Allerdings wird eine derartige Namensänderung in Deutschland nicht zwangsläufig anerkannt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn durch eine willkürliche Namensänderung im Ausland der bei uns geltende Grundsatz der Unabänderlichkeit der Namen umgangen werden soll. Auch wenn Sie versuchen, sich im Ausland einen Adelstitel und eine damit verbundene Namensänderung zu besorgen, müssen Sie damit rechnen, an den Behörden zu scheitern.

Wie sieht es mit Künstlernamen aus?

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Künstlernamen können auch im Personalausweis eingetragen werden.

Kostencheck: Die Möglichkeit einen Künstlernamen zu wählen besteht, sofern Sie künstlerisch oder freischaffend tätig sind und unter diesem Pseudonym bereits überregional eine gewisse Bekanntheit erlangt haben. Dies müssen Sie den Behörden, beispielsweise durch Veröffentlichungen im Internet oder durch die Bescheide der Künstlersozialkasse, nachweisen.

Durch den Eintrag des Künstlernamens im Personalausweis können Sie diesen rechtswirksam im Geschäftsbetrieb einsetzen.

Ich möchte die Reihenfolge der Vornamen ändern. Ist das problemlos möglich?

Kostencheck: Seit dem 1. November 2018 dürfen Sie Ihren Zweitnamen auch offiziell in allen Passdokumenten als Hauptnamen führen. Die Reihenfolge können Sie seither mittels einer einfachen Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern lassen.

Tipp: Ende März 2020 erklärten das Innen- und Justizministerium in einem gemeinsamen Papier, dass eine Novellierung des deutschen Namensrechts geplant ist. Das geltende Recht sei zu kompliziert, zu unübersichtlich und in Teilen sogar widersprüchlich. Viele Bürger würden sich zudem mehr Möglichkeiten zur Namensänderung wünschen. Diese sollen in den nächsten Jahren deutlich vereinfacht werden.

Wie schnell die Gesetzesänderung umgesetzt wird und welche Punkte hierbei tatsächlich berücksichtigt werden, bleibt allerdings abzuwarten.