Aufzug: Welche Kosten muss man bei nachträglichem Einbau rechnen?

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Bei vielen Häusern stellt man nachträglich fest, dass ein Aufzug im Haus doch nicht schlecht gewesen wäre. Ob es um einen behindertengerechten Umbau eines Einfamilienhauses oder um das Nachrüsten eines mehrstöckigen Mehrparteienhauses geht: Aufzüge machen häufig Sinn. Was ein Aufzug, sein Einbau und der Aufzugsbetrieb kosten können, erklärt ausführlich der Kostencheck-Experte im Interview.

Frage: Was kostet ein Aufzug gewöhnlich?

Kostencheck-Experte: Das kann man pauschal nicht sagen – die Kosten richten sich sehr stark nach der genauen Ausgestaltung und der Art des Aufzugs.

In der Praxis werden Sie aber selbst für die einfachsten und kleinsten Varianten, die nur zwei Haltepunkte miteinander verbinden, mindestens 15.000 EUR bis 20.000 EUR rechnen müssen. Wenn ein Aufzug für einen Rollstuhlfahrer und eine Begleitperson geeignet sein soll, werden Sie in den meisten Fällen kaum unter 30.000 EUR bis 40.000 EUR wegkommen. Das kann gegebenenfalls aber auch noch deutlich teurer werden.

In der Praxis muss man zudem unterscheiden, welche Art von Aufzug man einbauen möchte:

  • einen Außenaufzug an der Gebäudefassade
  • einen Glasaufzug an der Gebäudefassade
  • einen Innenaufzug

Je nach Art des Aufzugs variiert das Preisniveau, in dem man sich bei den Aufzugskosten bewegt.

Ein Außenaufzug an der Fassade ist die einfachste und zugleich kostengünstigste Variante. Hier können Sie grob mit rund 15.000 EUR bis 20.000 EUR je Haltepunkt rechnen, wenn es sich um einen Ein-Personen-Aufzug, die einfachste Variante, handelt. Einbaukosten und Planungskosten kommen in diesem Fall noch mit dazu.

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Ein Glasaufzug ist edel und teuer

Wenn Sie einen eindrucksvollen Glasaufzug an der Fassade anbringen lassen wollen, müssen sie bereits mit deutlich höheren Kosten rechnen. In diesem Fall liegen Sie selbst bei den einfachsten Varianten eher im Bereich von 20.000 EUR bis 30.000 EUR pro Haltepunkt. Das kann bei Luxusausführungen aber auch noch deutlich teurer werden. Die Planungs- und Einbaukosten kommen auch hier am Ende noch mit dazu.

In einer ähnlichen Preisklasse bewegt sich ein Innenaufzug. Innenaufzüge sind schwieriger einzubauen und generell technisch aufwendiger als Außenaufzüge. Hier fallen neben den Planungs- und Errichtungskosten auch noch deutlich höhere Genehmigungskosten an. Auch die Einbaukosten und die Umbaukosten im Inneren des Gebäudes, um für den Aufzrugschacht Platz zu schaffen, kommen bei einem nachträglichen Einbau noch dazu. Gerade diese Kosten können das gesamte Vorhaben noch einmal stark verteuern.

Zunächst muss man sich also einmal darüber klar werden, welche Art von Aufzug man möchte – und welche Aufzugsart technisch auch möglich ist. In einigen wenigen Fällen ist weder die eine noch die andere Variante möglich oder genehmigungsfähig. In diesen Fällen muss man dann zu anderen Lösungen greifen – etwa einem Treppenlift beim behindertengerechten Umbau.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Für ein mehrstöckiges Haus wird ein Aufzug an der Außenseite angeschafft. Der Aufzug soll drei Personen (Rollstuhlfahrer und Begleitperson) tragen können, es sind zwei Haltepunkte vorgesehen.
Die Förderhöhe beträgt 10 m.

Posten Preis
Planung und Genehmigungen 3.800 EUR
Aufzug, 2 Haltepunkte, Höhe 10 m, Schacht Metall/Glas, Steiggeschwindigkeit 1 m/s 32.500 EUR
Einbau/Montagekosten 7.800 EUR
Gesamtkosten 44.100 EUR
abzüglich Förderung KfW (Einmalzuschuss) 4.400 EUR
selbst zu tragende Kosten damit 39.700 EUR

Hierbei handelt es sich nur um ein einzelnes Kostenbeispiel für ein bestimmtes Aufzugmodell mit bestimmten Leistungsmerkmalen und den Einbau an einem bestimmten Gebäude. Die Kosten können in anderen Fällen auch deutlich unterschiedlich liegen.

Unser Kostenbeispiel zeigt aber bereits deutlich, dass man auch die Nebenkosten – für Planung und Genehmigung sowie für den Einbau – bei einem Aufzug nicht unterschätzen darf. Mit den Kosten für den Aufzug selbst steigen dann oft auch die Montagekosten, da größere Aufzugsysteme auch komplexer zu montieren sind.

Frage: Von welchen Dingen wird der Preis für einen nachträglich eingebauten Aufzug im Allgemeinen bestimmt?

Kostencheck-Experte: Hier müssen natürlich eine ganze Menge Dinge berücksichtigt werden:

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Ein Innenaufzug ist deutlich teurer nachzurüsten als ein Außenaufzug

-zunächst ob es sich um einen Innenaufzug oder einen Außenaufzug handelt (Innenaufzüge verursachen meist deutlich höhere Kosten)

  • die gewählte Größe der Aufzugkabine (Rollstuhlfahrer + Begleitperson = 3 Personen)
  • die Tragkraft des Aufzugs (bei 3 Personen üblicherweise rund 600 kg)
  • die Förderhöhe (das heißt, der maximal zu überwindende Höhenunterschied)
  • die Zahl der Haltepunkte (das Erdgeschoss wird hierbei nicht mitgezählt)
  • die Art des Antriebs und die Leistungsfähigkeit des Antriebs
  • die zu erreichende Geschwindigkeit (schnellere Aufzüge sind teurer)
  • die technischen Ausstattungsmerkmale des Aufzugs und gegebenenfalls eingebaute Sonderausstattungen
  • die Art der Innenausstattung
  • die Preisgestaltung unterschiedlicher Hersteller
  • die Kosten für Planung und Genehmigung (kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein)
  • die Kosten für Aufbau und Montage des Aufzugs (auch hier gibt es Unterschiede)

Die Preise für Aufzüge sind dabei nicht einheitlich – in der Praxis kann es von Hersteller zu Hersteller durchaus beträchtliche Unterschiede geben, selbst wenn man Aufzüge mit ähnlichen Leistungsmerkmalen vergleicht. Ein sehr wichtiger Preisfaktor ist dabei immer auch die Ausstattung des Aufzugs – dadurch wird viel am Preis bestimmt. Vergleiche im Vorfeld lohnen sich also auf jeden Fall.

Frage: Welche Kosten muss man gewöhnlich für Planung und Genehmigungen rechnen?

Kostencheck-Experte: In der Praxis können die Kosten für die Planung, die nötigen Berechnungen und die Genehmigungen in einem sehr weiten Bereich liegen. Dabei kann man mit rund 2.000 EUR auskommen.

Die Kosten für Planung und Genehmigungen können insgesamt aber durchaus auch bis zu 5.000 EUR ausmachen oder in Einzelfällen sogar noch höher liegen. Die Komplexität des Einbaus und der Einbausituation gibt hier in der Praxis immer den Ausschlag.

Frage: Welche Montagekosten muss man beim Einbau eines Außenaufzugs beim Einfamilienhaus ungefähr rechnen?

Kostencheck-Experte: Bei sehr kleinen und einfachen Aufzügen, die lediglich für den Transport einer einzelnen Person ausgelegt sind, liegen die Kosten typischerweise in einem Bereich von rund 3.000 EUR bis 4.000 EUR.

Für die meisten größeren Aufzugsysteme muss man alleine für die Montage beim Außenaufzug aber fast immer rund 7.000 EUR aufwärts rechnen, gegebenenfalls kann das bei komplizierten Einbausituationen auch noch deutlich teurer werden.

Muss im Außenbereich noch eine Anpassung erfolgen (z. B. Zufahrt zum Aufzug anlegen, Fundament für den Schacht einbauen, etc.) müssen diese Kosten noch zusätzlich berücksichtigt werden.

Bei einem Innenaufzug kommen dann noch eine Vielzahl weiterer Kosten dazu, da in der Regel dort ja auch erst Platz für den Einbauschacht geschaffen werden muss. Beim Innenaufzug muss also in jedem Fall mit deutlich höheren Montagekosten gerechnet werden.

Frage: Welche Kosten verursachen Aufzüge eigentlich im Betrieb?

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Die Stromkosten für den Betrieb eines Aufzugs sind erheblich

Kostencheck-Experte: Bei den Betriebskosten muss man zunächst unterscheiden zwischen den Stromkosten für den Betrieb (die in der Hauptsache auch von der Häufigkeit der Nutzung abhängen) und den Wartungs- und Instandhaltungskosten.

Als Richtlinie für den Stromverbrauch kann man bei einem einfach gestalteten Aufzug mit zwei Haltepunkten und zehn Fahrten pro Tag von einem ungefähren jährlichen Stromverbrauch von rund 600 kWh ausgehen. Der Standby-Betrieb des Aufzugs verursacht dabei ungefähr ebenfalls 600 kWh. Damit kann man bei einem kleinen Aufzug von reinen Stromkosten im Bereich von 300 EUR bis 400 EUR pro Jahr ausgehen. Bei größeren oder aufwendiger ausgestatteten Aufzügen kann das dann allerdings auch mehr sein, ebenso, wenn der Aufzug häufiger benutzt wird.

Was die Wartung und Instandhaltung betrifft, liegen die Kosten bei qualitativ hochwertigen Aufzügen meist recht niedrig. Umfangreichere Wartungen fallen in der Regel nur alle 10 – 15 Jahre an – die Kosten liegen dann in einem Bereich von rund 1.000 EUR bis 2.000 EUR.

Wartungsverträge, die beim Kauf eines Aufzugs meist mit angeboten werden, machen fast immer Sinn – damit erspart man sich auch einige Sorgen und kann sicherstellen, dass alle für die Aufrechterhaltung der Herstellergarantie vorgeschriebenen Wartungen und Überprüfungen immer pünktlich und in vollem Umfang vorgenommen werden.

Frage: Gibt es öffentliche Zuschüsse, wenn ein Aufzug in ein Gebäude eingebaut wird?

Kostencheck-Experte: Grundsätzlich kann man eine Förderung bei der KfW-Bank immer dann beantragen, wenn es um einen behindertengerechten Umbau des Hauses geht. Dazu gehört in vielen Fällen auch der Einbau eines Aufzugs, um die oberen Etagen zu erreichen. Mit dem Programm 159 der KfW können dabei zinsbegünstigte Kredite bis zu einer Höhe von 50.000 EUR beantragt werden, um barrierefreies Wohnen zu erreichen oder zu verbessern.

Alternativ ist auch ein Zuschuss von bis zu 6.250 EUR für Privatpersonen über die KfW möglich (KfW-Programm 455-B). Für Einzelmaßnahmen sind dabei 10 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss vorgesehen, für die Schaffung des Standards „Altersgerechtes Haus“ werden insgesamt 12,5 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten liegt bei 50.000 EUR – damit beträgt der maximal mögliche Zuschuss also 6.250 EUR pro Wohnung für alle Hausbesitzer, Wohnungsbesitzer und sogar Mieter (Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter). Das Programm gilt unabhängig vom Alter des Antragsstellers.

Für den öffentlichen Bereich gibt es zusätzlich noch die KfW-Programme 233 und 234, bei denen auch höhere Fördersummen möglich sind.

In allen Fällen müssen aber bestimmte Aufzugmerkmale gegeben sein und bestimmte Voraussetzungen für die Förderfähigkeit beachtet werden.

Frage: Gibt es nicht auch Zuschüsse von der Pflegekasse?

Kostencheck-Experte: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Zuschuss von der Pflegekasse in der Höhe von maximal 4.000 EUR beantragt werden.

Nötig dafür ist in jedem Fall ein Pflegebedürftiger im Haushalt, der eine Pflegestufe besitzt. Ist jemand aufgrund eines Arbeitsunfalls oder aufgrund von Fremdverschulden (z.B. Unfall) pflegebedürftig geworden, kann unter Umständen auch bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft aber auch bei der gegnerischen Versicherung ein Kostenzuschuss beantragt werden. Auch das Arbeitsamt, die Versorgungsämter und andere Stellen gewähren jeweils unter bestimmten Umständen Zuschüsse zu den Kosten, wenn eine Person mit bestimmten Einschränkungen im Haushalt lebt.