Aufzug beim Einfamilienhaus: welche Kosten verursacht das?

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Der Einbau eines Aufzugs im Einfamilienhaus hilft, Wohnraum barrierefrei zu gestalten und sich trotz Mobilitätseinschränkungen im gesamten Haus bewegen zu können. Welche Kosten für einen Aufzug im Einfamilienhaus anfallen können, erklärt ausführlich der Kostencheck-Experte im Interview.

Frage: Was kostet ein Aufzug fürs Einfamilienhaus?

Kostencheck-Experte: Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt weitgehend vom Typ des eingebauten Aufzugs und von seinen Leistungsmerkmalen ab. Die Kosten können sich zwischen 3.000 EUR und rund 30.000 EUR bewegen.

Zunächst muss geklärt werden, welche Art von Aufzug eingebaut werden soll:

  • ein Sitzlift (Treppenlift)
  • ein Plattformlift an der Innentreppe
  • ein Hublift außen
  • ein Senkrechtlift an der Gebäudefassade
  • ein Senkrechtlift im Inneren des Gebäudes
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Ein Sitzlift ist die günstigste Alternative für einen Aufzug im Haus

Für einen Sitzlift können je nach Treppenverlauf und Treppenlänge Kosten im Bereich von 3.000 EUR bis 15.000 EUR anfallen. In bestimmten Fällen sind diese Kosten zum Teil förderfähig, Treppenlifte lassen sich zudem auch mieten. Sitzlifte setzen zumindest eine gewisse Rest-Beweglichkeit voraus.

Ein Plattformlift, wie ihn Rollstuhlfahrer benötigen, ist häufig teurer. Die Kosten beginnen hier bei rund 8.000 EUR, können je nach Treppenverlauf und Ausführung aber auch bis zu 20.000 EUR betragen.

Ein Hublift an der Außenseite um beispielsweise eine Eingangstreppe zu überwinden kann Kosten von rund 5.000 EUR bis 12.000 EUR verursachen.

Bei einem Senkrechtlift an der Gebäude-Außenseite müssen selbst für die einfachsten Varianten Kosten von rund 15.000 EUR bis 20.000 EUR gerechnet werden. Diese Modelle sind für eine Benutzung mit dem Rollstuhl nicht geeignet. Ein für Rollstuhlfahrer geeigneter Senkrechtlift an der Außenseite kostet mindestens 30.000 EUR bis 40.000 EUR.

Bei einem Aufzug im Gebäudeinneren kommen noch weitere Kosten für die erforderlichen Umbauarbeiten im Gebäude hinzu.

Neben den reinen Anschaffungskosten für den Aufzug selbst müssen noch weitere Kosten berücksichtigt werden:

  • Planungs- und Genehmigungskosten
  • Einbau- und Montagekosten
  • regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungskosten
  • Betriebskosten (Stromkosten im Standby- und im Fahrbetrieb)

Kostenbeispiel aus der Praxis

Um die Treppe ins Obergeschoss in einem Einfamilienhaus überwinden zu können, wird ein Sitzlift eingebaut. Die Treppe ist eng gewendelt. Gewählt wird ein Modell mit automatischem Drehsitz und Parkposition.

Posten Preis
individuell angepasster Treppenaufzug, Lieferung und Montage 12.545 EUR
Zuschuss der Pflegekasse (Pflegebedürftigkeit) abzüglich 4.400 EUR
selbst zu tragende Gesamtkosten damit 8.145 EUR

Das Kostenbeispiel bezieht sich auf einen konkreten Einzelfall. Die Kosten in anderen Fällen können unterschiedlich liegen.

Frage: Von welchen Faktoren hängen die Kosten für einen Aufzug im Einfamilienhaus ab?

Kostencheck-Experte: Zu berücksichtigen sind dabei:

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Art und Material des Aufzugs sind entscheidend für den Preis

  • die Art des Aufzugs, die eingebaut werden soll
  • die zu überwindende Höhe bzw. die Anzahl der Haltepunkte (Geschosse) die der Aufzug überwinden muss
  • bei Treppen- und Plattformliften auf der Treppe die Art des Treppenverlaufs (kurvig, gewendelt oder gerade)
  • die Größe des Aufzugs
  • die Tragkraft des Aufzugs
  • ob der Aufzug innen oder außen montiert wird
  • die Art des Antriebs
  • die Ausführung des Aufzugs (z. B. Glasaufzug)
  • die technische Ausstattung des Aufzugs und gegebenenfalls die Innenausstattung des Aufzugs (bei Senkrecht-Aufzügen)
  • die gewählte Fahrgeschwindigkeit des Aufzugs
  • die Kosten für Planung und Genehmigungen
  • die Kosten für die Lieferung und Montage des Aufzugs

Im laufenden Betrieb sind zusätzlich Wartungs- und Reparaturkosten zu berücksichtigen. Bei Senkrecht-Aufzügen sind ebenfalls die laufenden Stromkosten zu berücksichtigen, die sowohl im Standby-Betrieb als auch im Fahrbetrieb anfallen.

Um die Kosten für den Aufzugseinbau zu senken, können Förderungen und gegebenenfalls ein zinsbegünstigtes Darlehen für barrierefreien Umbau des eigenen Wohnhauses in Anspruch genommen werden.

Frage: Welche Kosten verursacht ein Aufzug, der über mehr als ein Geschoss führt?

Kostencheck-Experte: Bei einem Außen- oder Innenaufzug über mehr als ein Geschoss (mehrere Haltepunkte) muss von höheren Kosten ausgegangen werden.

Die Kosten richten sich stark nach den örtlichen Gegebenheiten und dem gewählten Aufzugsmodell. Pro Haltepunkt (Geschoss) können Sie aber bei Außenaufzügen von mindestens 15.000 EUR bis 20.000 EUR ausgehen. Bei einem Innenaufzug wird das aufgrund der zusätzlich notwendigen Umbauarbeiten pro Geschoss meist annähernd doppelt so hohe Kosten verursachen.

Frage: Welche Förderungen können beim Einbau eines Aufzugs in ein Einfamilienaus beantragt werden?

Kostencheck-Experte: Besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe muss vorhanden sein), kann ein Zuschuss von der Pflegekasse beantragt werden. Der Einbau eines Aufzugs kann dann mit bis zu 4.400 EUR bezuschusst werden.

Wenn aufgrund eines Unfalls, einer berufsbedingten Erkrankung oder aus anderen Gründen eine Einschränkung der Mobilität besteht, kann auch Anspruch auf Zuschüsse einer anderen Stelle bestehen (etwa Berufsgenossenschaft, Sozialamt, etc.). Die Pflegekasse leistet in solchen Fällen nicht.

Eine Möglichkeit der Finanzierung des Aufzugseinbaus bietet auch die KfW mit zinsbegünstigten Darlehen und Einmal-Zuschüssen. In einigen Fällen sind auch Zuschüsse von Land oder Kommune möglich.