Aufzug: die Kosten im Mehrfamilienhaus

aufzug-kosten-mehrfamilienhaus

Der nachträgliche Einbau eines Aufzugs im Mehrfamilienhaus sorgt für mehr Wohnkomfort und für eine Aufwertung des Hauses. Zusätzlich wird der Zugang barrierefrei gestaltet. Welche Kosten für einen Aufzug im Mehrfamilienhaus anfallen, erklärt ausführlich der Kostencheck-Experte im Interview.

Frage: Was kostet ein Aufzug für ein Mehrfamilienhaus?

Kostencheck-Experte: Das lässt sich pauschal nicht sagen. Die Kosten richten sich nach der gewählten Aufzugsart, der individuellen Ausführung und der Zahl der Geschosse, die der Aufzug überwinden muss.

Grundsätzlich unterschieden werden müssen:

  • Außenaufzüge
  • Innenaufzüge
  • Glasaufzüge
  • Spezialaufzüge für einen lediglich barrierefreien Zugang (Plattformlift, Hublift, etc.)

Beim Außenaufzug können sie bei den einfachsten Varianten von Kosten von rund 15.000 EUR bis 20.000 EUR je Haltepunkt ausgehen. Dazu kommen noch Kosten für die Planung und die Genehmigung sowie für Lieferung und Einbau.

Höherwertige Varianten, die groß genug sind, um auch mit einem Rollstuhl benutzt werden zu können, kosten ab rund 30.000 EUR pro Haltepunkt. Je nach gewähltem Aufzugsmodell kann das auch deutlich teurer sein.

Beim Innenaufzug sind deutlich höhere Kosten zu veranschlagen, da für den Einbau des Aufzugs fast immer größere Umbauten im Gebäude nötig sind. Rechnen Sie hier mit mindestens 30.000 EUR bis 40.000 EUR je Haltepunkt.

aufzug-kosten-mehrfamilienhaus

Ein Glasaufzug ist ein teurer Luxus

Ein Glasaufzug an der Gebäudefassade ist hochwertiger als ein gewöhnlicher Außenaufzug und damit auch teurer. Die Kosten liegen hier für einfache, kleine Varianten bei rund 20.000 EUR bis 30.000 EUR je Haltepunkt. Für größere oder besser ausgestattete Aufzugskabinen oder technisch höherwertige Aufzüge können die Kosten bedeutend höher liegen.

Wenn es nur um einen barrierefreien Zugang zum Haus oder zu einzelnen Stockwerken geht, weil etwa ein Rollstuhlfahrer im Haus wohnt, kommen eventuell auch andere Möglichkeiten in Frage:

  • Hublifte
  • Plattformlifte in unterschiedlichen Ausführungen
  • Sitzlifte („Treppenlift“)

Die Kosten für diese einfacheren Varianten liegen zwischen rund 3.000 EUR und 20.000 EUR.

Kostenbeispiel aus der Praxis

In einem zweigeschossigen Mehrfamilienhaus soll nachträglich ein Aufzug eingebaut werden. Gewählt wird ein gewöhnlicher Außenaufzug mit einer rollstuhlgeeigneten Kabine. Der vom Aufzug zu überwindende Höhenunterschied beträgt 10 m. Eine Steiggeschwindigkeit von 1 m/s ist ausreichend.

Posten Preis
Planung/Genehmigung 3.800 EUR
Aufzug außen, Metall/Glas, 2 Haltepunkte, Steiggeschwindigkeit 1 m/s 32.500 EUR
Lieferung und Montage 7.800 EUR
Gesamtkosten 44.100 EUR

Dieses Kostenbeispiel bezieht sich auf einen konkreten Einzelfall. Die Kosten in anderen Fällen können unterschiedlich liegen.

Frage: Von welchen Faktoren hängen die Kosten für einen Aufzug im Mehrfamilienhaus ab?

Kostencheck-Experte: Zu berücksichtigen sind dabei zahlreiche Faktoren:

aufzug-kosten-mehrfamilienhaus

Die Kosten für die Planung sind nicht zu unterschätzen

  • die Kosten für Planung und Genehmigungen
  • die Art des Aufzugs (Außenaufzug, Innenaufzug, Sonderaufzug, etc.)
  • die Zahl der Haltepunkte
  • die gesamte Förderhöhe
  • die Größe der Aufzugskabine
  • die Art des Antriebs
  • die Steiggeschwindigkeit des Aufzugs (schneller ist deutlich teurer)
  • die Ausstattung der Aufzugskabine
  • die gewählte Zusatzausstattung der Aufzugskabine
  • die Liefer- und Einbaukosten des gewählten Aufzugs
  • die vorliegenden örtlichen Gegebenheiten und der daraus entstehende Einbauaufwand und nötige Zusatzarbeiten beim Einbau

Die Planung eines Aufzugs an einem bestimmten Gebäude muss immer individuell abgestimmt auf die örtlichen Gegebenheiten und die gegebenen Bedürfnisse der Aufzugnutzer erfolgen. Die Kosten können sich damit von Einzelfall zu Einzelfall stark unterscheiden.

Frage: Inwieweit hängen die Kosten von der Größe der Kabine ab?

Kostencheck-Experte: Für eine Kabine, die ausreichend groß für 3 Personen ist, müssen bereits deutlich höhere Kosten gerechnet werden. Pro Haltepunkt beginnen die Kosten für eine so bemessene Kabine bei ungefähr 30.000 EUR je Haltepunkt.

Diese Kabinengröße ist mindestens nötig, wenn der Aufzug einen Rollstuhlfahrer befördern können soll.

Frage: Welche Kosten muss man für Planung und Genehmigungen rechnen?

Kostencheck-Experte: Das ist abhängig vom Einzelfall und von den Gegebenheiten vor Ort. Die Kosten können sich zwischen 2.000 EUR und 5.000 EUR bewegen.

Frage: Welche Kosten entstehen für den Aufzug im laufenden Betrieb?

Kostencheck-Experte: Diese Kosten sollte man nicht unterschätzen. Es handelt sich einerseits um Stromkosten, die sowohl während der Nutzung als auch im Standby-Betrieb anfallen, als auch um regelmäßige Reparatur- und Wartungskosten.

aufzug-kosten-mehrfamilienhaus

Ein Aufzug verursacht sehr hohe Stromkosten

Der sehr einfache Aufzug in unserem Kostenbeispiel benötigt bei zehn Fahrten täglich rund 600 kWh pro Jahr. Im Standby-Betrieb werden ebenfalls rund 600 kWh pro Jahr verbraucht. Das verursacht beim aktuellen Strompreis Kosten von rund 300 EUR bis 400 EUR jährlich. Wird der Aufzug häufiger genutzt oder ist die Aufzugskabine größer, steigen auch die Stromkosten.

Wartungen und Instandhaltungen fallen bei Aufzügen kostenmäßig nicht allzu sehr ins Gewicht. Wartungsverträge sind allerdings empfehlenswert, um sicherzustellen, dass alle aus Sicherheitsgründen erforderlichen Wartungen fristgerecht eingehalten werden. Einige Unternehmen bieten auch einen Kostenvergleich für die Wartungskosten an – der Vergleich selbst kostet zwischen 30 EUR und 90 EUR.

Frage: Sind Zuschüsse für den Einbau eines Aufzugs möglich?

Kostencheck-Experte: Beim nachträglichen Einbau eines Aufzugs handelt es sich um eine Maßnahme zur Erhöhung der Wohnqualität und der Förderung von barrierefreiem Wohnen. Damit können bei Eigennutzung des Gebäudes zinsbegünstigte Darlehen und Einmalzuschüsse von der KfW in Anspruch genommen werden.

Sollte sich eine pflegebedürftige Person mit Pflegestufe im Haus wohnen, kann auch ein Zuschuss der Pflegekasse beantragt werden, wenn diese Person auf den Aufzug angewiesen ist. Wohnen Rollstuhlfahrer oder andere Personen bereits im Haus, können auch Förderungen anderer Stellen (Berufsgenossenschaft, Sozialamt, etc.) infrage kommen.

Förderungen von Ländern und Kommunen sind in einigen Fällen ebenfalls möglich.