Bei vielen Häusern ist Platz Mangelware. Vielfach wird deshalb überlegt, dem Haus noch ein weiteres Vollgeschoss aufzusetzen, insbesondere dann, wenn ein Dachausbau nicht ausreichend verfügbare Fläche erbringen würde oder der Dachboden bereits anderweitig genutzt wird. Über die Kosten für ein solches Vorhaben herrscht weitgehend Unklarheit, der Kostencheck-Experte gibt eine Antwort darauf.
Frage: Welche Kosten muss man bei einer Dachaufstockung in Holzrahmenbauweise rechnen?
Kostencheck-Experte: Das ist tatsächlich nur sehr schwierig zu beantworten, da die Gegebenheiten bei jedem Haus ganz unterschiedlich ist. Eine Aufstockung in Holzrahmenbauweise (HSK) wird dabei meist aber aus statischen Gründen (geringeres Gewicht als bei Massivbauweise) gewählt – die Kosten sind bei Holzständerbauweise und Massivbauweise in der Praxis annähernd vergleichbar. Ein kleiner Kostenvorteil – und besonders ein Zeitvorteil – ergibt sich jedoch durch den Einsatz von Fertigelementen in Holzrahmenbauweise.
Wird ein komplettes neues Geschoss ins Haus „eingebaut“ ist in jedem Fall mit Kosten zu rechnen, die im Bereich der Kosten für einen Neubau in vergleichbarer Größe liegen. Unter rund 1.000 EUR pro m² bis 1.200 EUR pro m² wird ein solches Vorhaben nur in den wenigsten Fällen zu realisieren sein: Es muss der Dachstuhl komplett abgenommen und wieder aufgesetzt werden, die Wände müssen errichtet und gedämmt werden, Fenster müssen beschafft und eingebaut werden, der Innenausbau muss realisiert werden.
Im Vergleich zu einem Neubau fällt damit also lediglich der Aufwand für die Gründung und die Beschaffung einer Heizungsanlage weg, da bei der Aufstockung um ein Vollgeschoss lediglich eine Erweiterung der bestehenden Heizungsanlage und der Trinkwasser- und Abwasserleitungen erfolgt.
Zusätzlich zu kalkulierende Kosten
Neben den reinen Baukosten müssen auch die Planungskosten für den Architekten (rund 15 % bis 20 % der Baukosten bei Beanspruchung aller Leistungen des Architekten) hinzugerechnet werden. Dazu kommen auch die Kosten für die erforderliche Baugenehmigung. Genaueres über die Kosten für den Architekten und wovon sie in der Praxis abhängen, finden Sie an dieser Stelle.
Kostenvergleich mit anderen Methoden für die Raumgewinnung
Im Vergleich zu einem Anbau ist die Aufstockung dennoch meist die kostengünstigere Variante. Bei der nachträglichen Errichtung eines Anbaus können die Kosten aufgrund der Komplexität des Baus oft sogar noch höher liegen als beim Neubau.
Bei einem Dachgeschossausbau steht aufgrund der Dachneigung meist nicht die gesamte Geschossfläche als nutzbarer Raum zur Verfügung. Dennoch liegen die Kosten für den Ausbau eines Dachgeschosses häufig im Bereich von rund 800 EUR pro m² bis 1.000 EUR pro m².
Beim Ausbau eines Kellers als Wohnraum kann gegebenenfalls ein hoher Aufwand nötig werden – die Dämmung von Fußboden und Wänden kann sehr aufwendig werden, zudem stellen sich oft Probleme bei der Schaffung von ausreichend großen Lichtflächen (im Baurecht vorgeschrieben), insbesondere dann, wenn der Keller nicht über die Geländeoberkante reicht.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Wir lassen unser 2-stöckiges Haus um ein weiteres Vollgeschoss in Holzständerbauweise aufstocken. Die Grundfläche beträgt 80 m².
Posten | Preis |
---|---|
Baukosten komplett inkl. Innenausbau | 95.000 EUR |
Architektenkosten (alle Leistungsphasen) und Baugenehmigung | 17.000 EUR |
Gesamtkosten damit | 112.000 EUR |
Gesamtkosten pro m² damit | 1.400 EUR pro m² |
Die hier gezeigten Kosten gelten nur für eine Aufstockung an einem bestimmten Gebäude bei individuellen örtlichen Gegebenheiten. Die Kosten für eine Aufstockung bei anderen Gebäuden können auch deutlich unterschiedlich liegen.
Frage: Was bestimmt die Kosten für eine Aufstockung in Holzständerbauweise?
Kostencheck-Experte: Entscheidend sind hier:
- die Gegebenheiten vor Ort (Statik, Leitungen und Anschlüsse, Dachform, etc.)
- die Gebäudegrundfläche
- die individuellen Ausstattungswünsche (insbesondere beim Innenausbau)
- wie viele Fenster eingebaut werden sollen und welche Kosten dafür anfallen
- ob das Dach rekonstruiert oder völlig neu errichtet werden soll
- welche Planungs- und Genehmigungskosten anfallen (Architektenkosten zwingend nötig)
Eine grobe Kostenschätzung kann der Architekt bereits nach der vorbereiteten Planung unterbreiten. Ohne Planung durch einen Architekten und die Prüfung der individuellen Gegebenheiten sind belastbare Kostenschätzungen hingegen praktisch unmöglich.