Architekt: Welche Kosten fallen für die Erstberatung an?

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Architekten beraten und planen für Geld. Das gilt auch für die Erstberatung. Welche Kosten für die Erstberatung des Architekten anfallen und welche Faktoren dafür ausschlaggebend sind, erklärt ausführlich der Kostencheck-Experte im Interview.

Frage: Was kostet die Erstberatung durch den Architekten?

Kostencheck-Experte: Die Kosten für Leistungen des Architekten sind abhängig vom einzelnen Bauprojekt.

Für die Berechnung der Kosten ist in Deutschland die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) maßgeblich. Sie bestimmt, welche Kosten der Architekt für einzelne Leistungen abrechnen darf.

Die Kosten für eine Erstberatung betragen zwischen 2 % und 9 % des Gesamthonorars, das der Architekt für die gesamte Planung und Baubegleitung nach HOAI verlangen darf.

Dabei ist entscheidend, in welchen Umfang die Erstberatung durch den Architekten hat:

  • eine sogenannte Grundlagenermittlung
  • die Grundlagenermittlung und bereits die Durchführung einer Vorplanung
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Es ist klar festgelegt, wann einem Architekten was zu zahlen ist

Für die Grundlagenermittlung für das Bauprojekt werden 2 % des gesamten berechneten Architektenhonorars fällig.

Wird vom Architekten zusätzlich eine Vorplanung erstellt, kommen weitere 7 % des Gesamthonorars hinzu.

Die nachfolgenden Schritte sind eine konkrete Entwurfsplanung (15 % des Gesamthonorars) und eine Genehmigungsplanung (weitere 3 % des Gesamthonorars). Das wird im Zuge einer Erstberatung jedoch üblicherweise nicht geleistet.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir wollen auf einem vorhandenen Grundstück ein Einfamilienhaus errichten und suchen einen Architekten auf. Wir erörtern mit ihm die grundlegenden Möglichkeiten, unser Bauvorhaben in die Tat umzusetzen. Die geschätzten Netto-Baukosten unseres Bauvorhabens liegen bei 250.000 EUR.

Posten Preis
Grundhonorar Honorarzone IV, Mittelsatz 44.975,52 EUR
davon 2 % (Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung) 899,51 EUR
Gesamtkosten für die Erstberatung 899,51 EUR

Hierbei handelt es sich lediglich um ein einzelnes Kostenbeispiel, das nur für ein konkretes Bauvorhaben gilt. Die Kosten können in anderen Fällen unterschiedlich ausfallen.

Frage: Von welchen Faktoren hängen die Kosten für die Erstberatung durch den Architekten ab?

Kostencheck-Experte: Nach der HOAI fließen folgende Dinge zwingend in die Berechnung mit ein:

  • die Art des Gebäudes, das errichtet werden soll (über die Honorarzone nach HOAI)
  • die sogenannten „anrechenbaren Baukosten“
  • zu einem kleinen Teil der individuelle Aufwand des Architekten (Anwendung von Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz)

Die einzelnen Kostenfaktoren werden in dieser Reihenfolge bei der Berechnung nach HOAI berücksichtigt: zunächst erfolgt die Auswahl der anwendbaren Honorarzone, danach die Schätzung der anrechenbaren Baukosten und als letztes die Festlegung durch den Architekten, ob durch Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz abgerechnet wird.

Frage: Wie wird die Honorarzone bestimmt?

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Wie viel Honorar ein Architekt bekommt, ist ziemlich klar festgelegt

Kostencheck-Experte: In der HOAI sind Honorarzonen von I – V festgelegt. Sie spiegeln den Schwierigkeitsgrad der Aufgabe für den Architekten wider. Honorarzone I deckt dabei sehr einfache Aufgaben ab (z. B. eine Lagerhalle), Honorarzone V sehr komplexe Planungsaufgaben.

Die Planung von Einfamilienhäusern fällt meistens in die Honorarzonen III oder IV.

Um die Honorarzone zu ermitteln, sieht die HOAI ein Punktesystem vor. Einzelheiten der Planungsaufgabe werden mit Punkten bewertet, die Gesamtzahl der vergebenen Schwierigkeitspunkte entscheidet über die Zuordnung zu einer Honorarzone.

zu bewerten mögliche Punkte
Einbindung in die Umgebung 1 bis 6
Anzahl der Funktionsbereiche des Gebäudes 1 bis 9
Gestalterische Anforderungen 1 bis 9
Konstruktive Anforderungen 1 bis 6
Technische Ausrüstung 1 bis 6
Ausbau 1 bis 6

Die vergebenen Punkte werden zusammengezählt, ab 19 Punkten fällt ein Bauvorhaben in Honorarzone III, ab 27 Punkten in Honorarzone IV, ab 35 Punkten in Honorarzone V.

Für die Anwendung der Punktebewertung befinden sich in der HOAI zusätzlich Objektbeispiele im Anhang.

Frage: Was sind die anrechenbaren Baukosten?

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Die anrechenbaren Baukosten sind alle für den Bau anfallenden Kosten

Kostencheck-Experte: Die anrechenbaren Baukosten sind alle Kosten, die für das Bauvorhaben anfallen. Es handelt sich immer um die Netto-Kosten, Umsatzsteuer bleibt unberücksichtigt.

Für Eigenleistungen, die der Bauherr erbringt, werden ortsübliche Preise angesetzt. Das gilt auch für bereits vorhandene Baustoffe oder Bauteile und mitzuverarbeitende Bausubstanz. Eine Richtlinie für die Kostenschätzung bietet die DIN 276-1 (2008-12).

Nicht zu den anrechenbaren Kosten zählen:

  • öffentliche Erschließungskosten und einmalige Abgaben
  • Einfriedungen
  • Gestaltung der Außenanlagen und des Geländes

Sie werden bei der Kostenermittlung nicht berücksichtigt.

Die ermittelten Baukosten werden nicht direkt für die Berechnung verwendet, sondern in der HOAI über Kostenstaffelungen wiedergegeben (z. B. 201.000 bis 250.000 = 250.000)

Frage: Wann werden Mindest-, Mittel- und Höchstsatz angewendet?

Kostencheck-Experte: Das liegt im Ermessen des Architekten. Er darf bestimmen, welchen individuellen Aufwand er mit dem Planungsvorhaben hat. Für die Anwendung müssen jedoch ebenfalls bestimmte Grundlagen in der HOAI beachtet werden, die Zuordnung kann nicht nach Gutdünken geschehen.

Frage: Ab wann sind eine Erstberatung oder ein Vorgespräch kostenpflichtig?

Kostencheck-Experte: Die Grenze zwischen einem informativen Vorgespräch und der (kostenpflichtigen) Planungsarbeit des Architekten muss zwischen Auftraggeber und Architekt individuell abgesprochen werden. Dafür gibt es keine allgemeingültig festgesetzte Richtlinie.

Ein erstes Informationsgespräch, das der Entscheidungsfindung dient, ob man als Bauherr mit diesem Architekten arbeiten will, wird in vielen Fällen kostenlos sein. Sobald es um Erörterungen über die Umsetzbarkeit eines konkreten Projekts geht, bewegt man sich bereits im Leistungsbereich „Grundlagenermittlung“. Der Architekt kann dann bereits ein Honorar verlangen.

Um Unklarheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Kosten von vornherein klar anzusprechen und mit dem Architekten zu vereinbaren, ab wann Kosten in Rechnung gestellt werden.