Die Statistik besagt, dass fast jede dritte Ehe in Deutschland scheitert und geschieden wird. Aus diesem Grund fragen sich viele Personen, ob es vielleicht ratsam ist, vor der Hochzeit einen Ehevertrag zu schließen. Im Interview mit dem Kostencheck-Experten klären wir, welche Gebühren für Notar oder Anwalt anfallen und beantworten zahlreiche weitere Fragen rund um das Thema Ehevertrag.
Warum ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Kostencheck: Auch wenn ein Ehevertrag unromantisch wirken mag, so kann dieser im Falle einer Scheidung viele Streitigkeiten vermeiden. Er enthält Regelungen die beide Partner nicht nur in finanzieller Hinsicht absichern. Aus diesem Grund empfiehlt er sich nicht nur dann, wenn ein Partner bedeutend mehr Vermögen mit in die Ehe bringt.
Gesetzlich definiert ist der Ehevertrag in § 1408 Abs. 1 BGB als ein Dokument, durch das die Ehegatten die güterrechtlichen Verhältnisse regeln können. Daneben sieht das Gesetz in §1408 Abs. 2 BGB eine Klausel über den Versorgungsausgleich vor. § 1413 BGB ist ebenfalls Gegenstand des Ehevertrags. Hierin ist geregelt, dass bei Verträgen zur Überlassung der Vermögensverwaltung den Widerruf einzuschränken oder auszuschließen. Er kann zudem Einzelregelungen für den Fall der Scheidung umfassen.
Einen Ehevertrag können Sie auch nachträglich schließen. Hierbei gelten die gleichen Bedingungen wie vor einer Hochzeit. Außerdem besteht die Möglichkeit, den bereits geschlossenen Ehevertrag einvernehmlich zu ändern und dadurch an veränderte Umstände anzupassen.
Welche Gebühren fallen für einen Ehevertrag an?
Kostencheck: Wie hoch die Aufwendungen sind, ist abhängig vom Einzelfall. Die Berechnung der Vergütung für den Anwalt oder Notar erfolgt anhand der Vermögenslage der (künftigen) Eheleute sowie dem Umfang des Vertrages. Die Kosten orientieren sich entweder an der Gebührenordnung für Rechtsanwälte oder jener für Notare.
Berechnungsgrundlage ist der Grundwert, der sich hinter Begriffen wie Streitwert, Verfahrenswert, Geschäftswert oder Gegenstandswert verbirgt. Rechtsanwälte legen die Kosten gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) fest, Notare gemäß des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GnotKG).
Der Notar ermittelt als Basis der Vergütung den Gegenstandswert anhand des Reinvermögens beider Eheleute. Zu diesem Zweck werden vom vorhandenen Vermögen beider Personen etwaige Schulden abgezogen.
Die Berechnung des für die Anwaltsgebühren relevanten Streitwerts ist hingegen etwas komplizierter, da hier geschlossene Eheverträge meist unterschiedliche, einzeln aufgeführte Sachverhalte beinhalten. Wird im Vertrag beispielsweise der Ehegattenunterhalt geregelt, so wird hier der für ein ganzes Jahr zu bezahlende Betrag zum Grundwert addiert. Regeln Sie in diesem Vertrag, wer nach der Scheidung eine gemeinsam erworbene Immobilie erhält, wird auch der Wert dieser berücksichtigt.
Wie hoch sind die Gebühren beim Notar?
Kostencheck: Die notarielle Beurkundung ist für die Wirksamkeit unerlässlich. Beim Ehevertrag darf der Notar die doppelte Gebühr verlangen. Nachfolgender Tabelle können Sie die Vergütung beispielhaft ausgewählter Grundwerte entnehmen:
Geschäftswert | doppelte Gebühr |
---|---|
2.000 EUR | 54 EUR |
5.000 EUR | 90 EUR |
10.000 EUR | 150 EUR |
19.000 EUR | 198 EUR |
25.000 EUR | 230 EUR |
50.000 EUR | 330 EUR |
125.000 EUR | 600 EUR |
260.000 EUR | 1.070 EUR |
350.000 EUR | 1.370 EUR |
500.000 EUR | 1.870 EUR |
Hinzu kommen die Auslagekosten sowie 19 Prozent Umsatzsteuer. Beträgt das Reinvermögen der zukünftigen Eheleute 100.000 Euro, ergibt sich demzufolge nachfolgende Rechnung:
Kostenübersicht | Preis |
---|---|
Notargebühr | 546 EUR |
Auslagen | 30 EUR |
Umsatzsteuer | 109,44 EUR |
Gesamtkosten | 685,44 EUR |
Was kostet es, den Ehevertrag beim Anwalt aufsetzen zu lassen?
Kostencheck: Die Kalkulation ist in diesem Fall etwas komplizierter, da sich die Gebühren anhand der tatsächlich im Vertrag aufgelisteten Vermögenswerten berechnen. Um den zu entrichtenden Betrag selbst abschätzen zu können, empfiehlt sich deshalb eine tabellarische Aufstellung.
Gegenstandswert | einfache Gebühr |
---|---|
2.000 EUR | 150 EUR |
5.000 EUR | 303 EUR |
10.000 EUR | 228 EUR |
19.000 EUR | 696 EUR |
25.000 EUR | 788 EUR |
50.000 EUR | 1.163 EUR |
125.000 EUR | 1.588 EUR |
260.000 EUR | 2.253 EUR |
350.000 EUR | 2.613 EUR |
500.000 EUR | 3.213 EUR |
Zusätzlich kann der Anwalt Gebührensätze anrechnen, die sich aus dem Gebührenverzeichnis ergeben. Fast immer wird zumindest eine Geschäftsgebühr auf der Rechnung ausgewiesen, deren Höhen zwischen 0,5 und 2,5 Prozent der Gebühren liegen kann. In der Regel beläuft sich diese auf 1,3 Prozent, da der Höchstsatz von 2,5 Prozent nur bei sehr aufwändigen und komplizierten Verfahren angesetzt werden darf.
Kann ich durch den Gang zum Notar immer Kosten sparen?
Kostencheck: In Deutschland sind Sie nicht verpflichtet, den Ehevertrag beim Anwalt ausfertigen zu lassen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass der Notar neutral über die von Ihnen gewünschten Inhalte informiert, nicht jedoch rechtsberatend tätig werden darf.
Deshalb sollten Sie, möchten Sie ganz sicher gehen, dass der Ehevertrag zulässig und wirksam ist, zumindest einen Beratungstermin bei einem Anwalt vereinbaren. Die Kosten hierfür liegen zwischen 90 und 190 EUR.
Was bringt mir ein Ehevertrag?
Kostencheck: Im Zuge der Verliebtheit und der romantischen Vorstellungen, die mit einer Ehe verbunden sind, möchten viele nicht an die häufig hässlichen Streitereien einer Scheidung denken. Durch einen Ehevertrag können Sie sich jedoch wirkungsvoll vor diesen schützen. Der Ehevertrag kann sowohl vor der Hochzeit als auch zu jedem Zeitpunkt danach, selbst noch kurz vor einer anstehenden Trennung, abgeschlossen werden.
Liegt kein Ehevertrag vor, gilt im Falle einer Scheidung die Zugewinngemeinschaft. Diese sieht beispielsweise vor, dass das während der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftete Vermögen im Zuge der Trennung hälftig auf beide Partner aufgeteilt wird. Auch die Rentenanwartschaften werden gleichmäßig verteilt. Dies kann für einen Partner erhebliche Nachteile mit sich bringen.
Was sollte im Ehevertrag unbedingt aufgeführt sein?
Kostencheck: Nachfolgende Punkte sollte der Ehevertrag zwingend regeln:
– Unterhalt nach der Scheidung: Dies ist einer der wichtigsten Punkte, insbesondere, wenn einer der Partner deutlich schlechter verdient oder sich entschieden hat, den Beruf teilweise oder vorübergehend aufzugeben, um die gemeinsamen Kinder zu erziehen. Väter oder Mütter, die beruflich kürzertreten, erhalten nur noch bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt. Um die Höhe eines eventuellen Trennungsunterhalts festzusetzen, können Sie sich an der Düsseldorfer Tabelle orientieren.
– Altersvorsorge: Die Erziehung von Kindern und die Entscheidung, im Job kürzer zu treten, bringt auch diesbezüglich Nachteile mit sich. Um dies auszugleichen kann sich ein Partner verpflichten, zu Gunsten des anderen Geld in eine private Rentenversicherung einzubezahlen.
– Güterstand: Durch die Ehe bildet das Paar in der Regel eine Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung wird das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen gleichmäßig aufgeteilt. Möchten Sie dies nicht, können Sie Gütertrennung vereinbaren. Im Zuge der Trennung findet kein Ausgleich des in der Ehe erworbenen Vermögens statt. Alternativ können Sie festlegen, dass ein eventueller Zugewinn statt in einem Betrag in Raten an den Partner bezahlt wird.
Wer sollte unbedingt einen Ehevertrag machen?
Kostencheck: Es liegt in Ihrem eigenen Ermessen, ob Sie einen Ehevertrag abschließen möchten oder ob Sie darauf verzichten. Für manche Personen ist der Weg zum Anwalt oder Notar aber sehr empfehlenswert:
Selbstständige riskieren im Falle einer Trennung unter Umständen den Fortbestand des Unternehmens. Kommt bei einer Scheidung der Zugewinnausgleich zum Tragen, muss der ehemalige Partner mit der Hälfte des Firmenwertes abgefunden werden. Nicht nur bei kleineren Firmen lässt sich dies häufig nur durch die Veräußerung bewerkstelligen.
Erbschaften und Schenkungen bleiben bei der Zugewinngemeinschaft zwar außen vor, nicht aber deren Wertsteigerung. Insbesondere bei Immobilien, bei denen in den letzten Jahren ein massiver Wertzuwachs erfolgte, kann eine Scheidung ohne Ehevertrag den zwingenden Verkauf eines Hauses nach sich ziehen.
Haben beide Partner unterschiedliche Nationalitäten, ist ein Ehevertrag ebenfalls empfehlenswert. Da in den Heimatländern unter Umständen voneinander abweichendes Recht gilt, sollte in diesem unbedingt geregelt sein, nach welchem Länderrecht eine Scheidung durchgeführt wird. Beachtung finden sollten auch die finanziellen Verhältnisse, bringt ein Partner mehr Vermögen in die Ehe ein.
Wenn Sie sich in einen Partner verlieben, der hohe Schulden hat, steht einer Eheschließung selbstverständlich nichts im Wege. Allerdings ist auch in diesem Fall ein Ehevertrag ratsam. Zwar haftet jeder Partner nur für seine eigenen Schulden, Verbindlichkeiten aus der Zeit vor der Heirat und Trennung können aber das spätere Zugewinnvermögen vermindern. Unterstützen Sie Ihren Partner bei der Tilgung mit ihren Vermögenswerten, sollten Sie eine individuelle Regelung in den Ehevertrag aufnehmen.
Doch auch wenn beide Partner über ein eigenes Einkommen verfügen, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Möchten Sie im Fall einer Scheidung beispielsweise auf den Übertrag von Rentenanwartschaften verzichten, können Sie dies im Ehevertrag regeln.
Kann ein Ehevertrag auch unwirksam sein?
Kostencheck: Ja, dies ist möglich und ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Partner durch den Ehevertrag in hohem Maß benachteiligt wird. Ändern sich die Lebensumstände massiv, kann dieser in Teilen ungültig werden. Ein Beispiel hierfür:
Bei der Eheschließung haben beide Partner gearbeitet und in etwa gleich viel verdient. Es kündigt sich Nachwuchs an und Frau oder Mann entschließen sich, künftig nur noch auf geringfügiger Basis berufstätig zu sein und die Kinder zu versorgen. Im Falle einer Trennung können durch diese Tatsache einige Regelungen unwirksam sein, da der weniger verdienende Partner nicht nur bezüglich der Rentenanwartschaften in hohem Maß benachteiligt würde.
Deshalb ist es sinnvoll, den Ehevertrag immer dann anpassen zu lassen, wenn sich die Lebensumstände ändern.
Ich möchte den geschlossenen Ehevertrag aufheben lassen. Was kostet das?
Kostencheck: Einen bereits geschlossenen Ehevertrag können Sie nur im gegenseitigen Einvernehmen wieder aufheben. Beide Vertragsparteien müssen anwesend sein und mit Ihrer Unterschrift belegen, dass sie diesen freiwillig aufheben möchten.
Die hierfür anfallenden Kosten richten sich ebenfalls nach dem Geschäftswert. Wie hoch diese ausfallen werden, können Sie anhand obiger Tabelle berechnen.