Was kostet es, einen professionellen Winterdienst zu beauftragen?

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Die kalte Jahreszeit hat nicht nur frostige Temperaturen im Gepäck, auch Schnee und Eis gehören in unseren Breiten zum Winter. Doch wer sorgt dafür, dass Passanten und Autofahrer trotz dieser Witterungsverhältnisse sicher unterwegs sind? Die Räumpflicht ist in Städten und Gemeinden klar geregelt. Möchten Sie im Winter aber nicht selbst zur Schaufel greifen, sollten Sie einen zuverlässigen Winterdienst engagieren. Was dieser kostet und worauf Sie bei diesem Service achten müssen, klären wir im Interview mit dem Kostencheck-Experten.

Was bedeutet Winterdienst?

Kostencheck: Hierunter versteht man im Allgemeinen die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen. Diese Aufgabe obliegt dem Hausbesitzer oder Mieter. Zu welchen Zeiten geräumt und gestreut werden muss und in welchem Umfang das zu geschehen hat, ist in der Winterdienstverordnung Ihrer Gemeinde geregelt. Sie erhalten diese bei der zuständigen Verwaltung.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, möchte ich einen professionellen Winterdienst beauftragen?

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Die Preise für den Winterdienst sind regional sehr unterschiedlich

Kostencheck: Die Kosten für den Winterdienst weichen regional stark voneinander ab. Auch die Art der verwendeten Maschinen wirkt sich auf den Preis aus. In der Regel ist Maschinenarbeit, beispielsweise mit einer Schneefräse, günstiger als die Handräumung mit der Schneeschaufel. Nachfolgende Tabelle bietet einen guten Überblick, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen:

Art Kosten ländliches Wohngebiet Kosten städtisches Wohngebiet
Handräumung von Fußwegen 15 – 30 EUR 75 – 100 EUR
Parkplatz und Einfahrt werden mit der Schneefräse geräumt 50 – 75 EUR 225 – 350 EUR
Nachtzuschlag und Bereitschaftspauschale 25 – 40 EUR 100 – 175 EUR
Erforderliches Streugut 15 – 30 EUR 15 – 30 EUR
Gesamtkosten für etwa 50 Quadratmeter 75 – 150 EUR 300 – 450 EUR

Obige Tabelle zeigt, wie groß die Preisunterschiede sind. In ländlichen Gebieten müssen Sie durchschnittlich zwischen 1 und 1,50 EUR je zu räumendem Quadratmeter rechnen, in der Stadt beläuft sich der Preis auf 2,50 bis 6,50 EUR. Die Räumung mit der Hand kostet hier bei den teuersten Unternehmen sogar bis zu 10 EUR. Stellen Sie das Streugut nicht selbst zur Verfügung, müssen Sie hierfür etwa 0,20 bis 0,50 EUR je Quadratmeter kalkulieren.

An Wochenenden und Feiertagen fallen Zuschläge an, die bei 50 bis 75 Prozent des Grundlohns liegen. Der Nachtzuschlag liegt bei 30 bis 40 Prozent des Grundpreises.

Aufgrund der hohen Preisspanne sollten Sie sich bereits im Vorfeld Angebote von verschiedenen Firmen einholen. Entscheiden Sie aber nicht nur wegen der günstigen Kosten für einen Dienstleister, auch die Qualität und Pünktlichkeit der Räumung sollten eine Rolle spielen.

Einige Unternehmen bieten Pauschalpreise, andere hingegen rechnen nach Stunden ab. Auch wenn Pauschalangebote wegen des überschaubaren Preises sehr reizvoll erscheinen, sollten Sie diese nicht unüberlegt akzeptieren. Schließlich wissen Sie im Voraus nie, wie viel Frost- und Schneetage es geben wird. Selbst wenn der Winter mild ist und der Winterdienst nur an wenigen Tagen zum Einsatz kommen muss, ist bei Pauschalangeboten der volle Betrag zu entrichten.

Woran orientiert sich der Pauschalpreis?

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Wie zugänglich der Ort ist, hat einen großen Einfluss auf den Preis

Kostencheck: Die Kosten für den Winterdienst können auch innerhalb einer Stadt und beim gleichen Unternehmen stark differieren. Dies hängt mit der Zugänglichkeit der zu räumenden Flächen zusammen. Insbesondere die Handräumung von Gehwegen kann sich als Kostentreiber erweisen.

Möchten Sie am Winterdienst sparen kann es sich lohnen, nur jene Bereiche von den Fachleuten räumen zu lassen, die mit Maschinen befahren werden können und das Räumen und Streuen von Fußwegen selbst zu übernehmen.

Ich habe ein günstiges Angebot von einer Privatperson. Kann ich dies unbesorgt annehmen?

Kostencheck: Das sollten Sie sich gut überlegen. Experten raten, den Winterdienst aus rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen ausschließlich professionellen Dienstleistern zu überlassen. Die Unternehmen sind in der Regel gegen Schäden versichert, was bei Privatpersonen nur selten der Fall ist.

Achtung: Auch für Firmen besteht keine Versicherungspflicht. Erkundigen Sie sich deshalb im Vorfeld, ob das in Frage kommende Unternehmen das Haftungsrisiko bei Schäden durch Glätte trägt.

Wann muss geräumt und gestreut werden?

Kostencheck: Dies kann von Gemeinde zu Gemeinde etwas variieren, da jede Kommune den Winterdienst anders regeln kann. Meist gilt die Räum- und Streupflicht:

  • an Wochentagen zwischen 7:00 und 20:00,
  • am Wochenende und an Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr.

Bei starkem Schneefall sind Sie verpflichtet, mehrmals täglich zu räumen. Sind Sie zu bestimmten Zeiten, z.B. wegen Berufstätigkeit, verhindert, müssen Sie eine Vertretung organisieren. Das kann eine Nachbarin sein, die den Winterdienst für Sie übernimmt, aber auch ein professioneller Dienstleister.

Wie ist zu räumen?

Kostencheck: Schneit es im Winter stark, müssen Sie etwa 1,20 Meter des Gehweges schneefrei halten. Diese Breite genügt, damit zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können. Auf weniger genutzten Bereichen, beispielsweise dem Weg zu den Mülltonnen, dürfen Sie schmaler räumen.

Wichtig: Streudienst bei Glätte hat eine höhere Priorität als das Schneeräumen. Beginnen Sie also stets damit, auf gefrorenen Flächen ausreichend Streugut zu verteilen.

Was passiert, wenn Gehwege nicht geräumt sind?

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Gehwege müssen geräumt werden

Kostencheck: Laut Mieterschutzbund liegt die Verkehrssicherheitspflicht beim Besitzer. Bei einem Bürgersteig, der an Ihrem Grundstück vorbeiführt, wäre dies die Gemeinde. In der Regel überträgt diese allerdings die Räumpflicht auf die Eigentümer der anliegenden Gebäude.

Ist das Haus vermietet, kann im Mietvertrag festgehalten werden, dass die Mieter bei Schneefall räumen müssen. Das hierfür erforderliche Räumgerät muss vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden.

Achten Sie darauf, dass eindeutig festgelegt wird, welche Partei zu welchem Zeitraum den Winterdienst übernimmt. Dies vermeidet nicht nur Streitigkeiten, es erleichtert zudem die Beauftragung eines Unternehmens, das in Ihrem Auftrag zu bestimmten Zeiten für den schneefreien Zugang zum Haus sorgt.

Kommen Sie der Pflicht zum Winterdienst nicht nach, drohen empfindliche Geldbußen bis zu 50.000 EUR. Passiert ein Unfall, haften Sie privat. Auch ein Schild: „Privatweg – Betreten auf eigene Gefahr“ entbindet Sie nicht von der Räumpflicht. Es hat nur dann Bedeutung, wenn eine Person auf diesem Weg stürzt und sich verletzt, denn es regelt die Mitschuld des Geschädigten.