Was kostet es, einen Oldtimer zu versichern?

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Haben Sie eine BMW Isetta, einen Käfer, einen Citroën 2 CV oder einen VW-Bulli, benötigen Sie für Ihr Schätzchen eine andere Versicherung als für Ihren Alltags-Pkw. Allerdings reicht es nicht aus, einfach ein altes Fahrzeug zu besitzen, denn dieses muss für die Oldtimer-Versicherung auch bestimmte Anforderungen erfüllen. Im Interview mit dem Kostencheck-Experten klären wir, welche das sind und was diese Versicherung kostet.

Was ist eine Oldtimer-Versicherung?

Kostencheck: Nicht automatisch ist ein altes Gefährt auch ein Oldtimer. Damit es sich um ein historisches Fahrzeug handelt, muss es vor mindestens 25 – 30 Jahren gebaut worden sein und einen guten, fahrtüchtigen Zustand aufweisen. Dieser muss zudem von TÜV oder Dekra bestätigt werden. Hieraus ergeben sich einige Vergünstigungen, unter anderem die Oldtimer-Versicherung.

Was kostet diese Versicherung?

Kostencheck: Es mag zunächst widersinnig klingen, aber Oldtimer-Versicherungen unterscheiden sich von der Kfz-Versicherung Ihres Alltags-Pkws in erster Linie durch den günstigeren Tarif. Dieser trägt dem kleineren Schadensrisiko, bedingt durch die geringe Jahresfahrleistung und die umsichtige Fahrweise der Besitzer, Rechnung.

Wie bei der Kfz-Versicherung unterteilt sich die Versicherung für Oldtimer in:

  • Haftpflichtversicherung,
  • Teilkaskoversicherung,
  • Vollkaskoversicherung.

Die Versicherer kalkulieren die Prämien der speziellen Oldie-Tarife individuell. Hierbei gilt: Je weniger das Fahrzeug bewegt wird, je sicher die Garage und je älter der Oldtimer, desto geringer ist die Beitragshöhe.

Durchschnittlich müssen Sie mit nachfolgenden Kosten rechnen:

Alter des Fahrzeugs Haftpflicht Teilkasko Vollkasko
20 – 29 Jahre 110 EUR 75 EUR 150 EUR
30- 44 Jahre 65 EUR 47 EUR 142 EUR
Ab 45 Jahre 55 EUR 50 EUR 136 EUR

Obige Werte können allerdings nur als grober Anhaltspunkt dienen. Es empfiehlt sich, bei unterschiedlichen Gesellschaften ein Angebot einzuholen, denn die Preisdifferenz kann erheblich sein.

Wie sollte ich den Oldtimer versichern? Genügt die Haftpflicht wie für meinen gebrauchten Alltags-Pkw?

Oldtimer Versicherung

Bei wertvollen Oldtimern ist es ratsam, eine Vollkasko abzuschließen

Kostencheck: Wie bei Ihrem Alltags-Fahrzeug ist die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, nicht jedoch Teil- und Vollkasko. Bei diesem können Sie je nach Wert gut auf diese beiden Bausteine verzichten. Bei Ihrem Oldtimer, insbesondere wenn dieser erst zwanzig bis dreißig Jahre alt ist, raten wir hiervon allerdings dringend ab.

Bei unverschuldeten Unfällen neigt die gegnerische Versicherung dazu, diesen wie einen älteren Gebrauchtwagen einzustufen. Sie erhalten dann lediglich den marktüblichen Betrag eines Fahrzeugs, das sich nicht im gepflegten Oldtimer-Zustand befindet, sondern in jenem eines durch viele Hände gegangenen Gebrauchtfahrzeugs. Die Kasko empfiehlt sich deshalb für alle Oldtimer, die mit viele Liebe und Aufwand von Grund auf restauriert wurden und deren Wert weit über dem ehemaligen Marktwert liegt.

Sobald Sie das Fahrzeug versichern, sollten Sie zumindest eine Kurztaxierung einreichen, die etwa 150 EUR kostet. Sinnvoller ist ein Vollgutachten. Damit haben Sie im Schadensfall einen Wertnachweis gegenüber der eigenen und der gegnerischen Versicherung. Auch die Unterversicherung lässt sich durch dieses Gutachten vermeiden.

Welche darüber hinausgehenden Leistungen sind sinnvoll?

Kostencheck: Wünschen Sie sich für Ihr Garagengold einen umfassenden Versicherungsschutz, können Sie weitere Leistungen vertraglich vereinbaren:

  • Bei der Allgefahrendeckung werden alle Schäden am Fahrzeug, unabhängig von der Ursache, erstattet.
  • Für liebevoll restaurierte Oldies bieten einige Gesellschaften „Wiederherstellungspolicen“ an. Im Schadensfall können Sie durch diese Absicherung das Fahrzeug perfekt wiederherstellen lassen.
  • Zusätzlich können Sie einen Schutzbrief für Oldtimer abschließen. Bleiben Sie liegen, werden Sie von der Pannenhilfe nicht nur zu einer beliebigen Werkstatt, sondern zu einem spezialisierten Betrieb gebracht.

Welche Voraussetzungen muss das Fahrzeug erfüllen?

Kostencheck: Damit Ihr Garagengold in die Oldtimer-Versicherung eingestuft wird, müssen nachfolgende Punkte erfüllt sein:

Oldtimer wie alt

Erst ab einem Alter von mindestens 20 Jahren kann ein Auto als Oldtimer gelten

  • Baujahr: Das Fahrzeug muss mindestens 20 Jahre, Motorräder 30 Jahre, alt sein. Bei Fahrzeugen, die zwischen 20 und 30 Jahren alt sind, müssen Sie bei vielen Gesellschaften einen festgesetzten Wert nachweisen.
  • Nutzung: Das Gefährt darf ausschließlich privat genutzt werden.
  • Nutzerkreis: Der Versicherungsnehmer sowie die weiteren Nutzer müssen ein bestimmtes Alter überschritten haben.
  • Alltagsfahrzeug: Häufig müssen Sie belegen, dass ein weiterer Pkw auf Sie oder Ihren, in häuslicher Gemeinschaft lebenden, Partner zugelassen ist.
  • Fahrleistung: Die jährliche Kilometerzahl ist auf 6.000 oder 9.000, abhängig von Anbieter, beschränkt.
  • Zustand: Aufgenommen werden nur Fahrzeuge, die sich in einem gut erhalten Originalzustand befinden.
  • Abstellmöglichkeiten: Oldtimer, die auf der Straße geparkt werden, sind bei vielen Gesellschaften nicht versicherbar.
  • Kennzeichen: Ein H-(Saison)-Kennzeichen ist nicht zwingend vorgeschrieben. Der Oldie darf auch ein Standardkennzeichen, Saisonkennzeichen, Rotes 07er-Kennzeichen oder Wechselkennzeichen haben.

Viele Versicherer verlangen zumindest eine Kurzbewertung zur präzisen Wertermittlung. Überschreitet der Oldtimer einen bestimmten Wert, müssen Sie häufig ein ausführliches Wertgutachten einreichen.

Gibt es unterschiedliche Versicherungsklassen?

Kostencheck: Im Gegensatz zur herkömmlichen Autoversicherung gibt es diese bei der Oldtimer-Versicherung nicht. Weder Typ- noch Regionalklassen noch die Schadensfreiheitsklasse spielen bei der Versicherung von historischen Fahrzeugen eine Rolle.

Der Vorteil: Auch nach einem Unfall werden Sie in der SF-Klasse nicht höhergestuft. Die Beiträge zur Oldtimer-Versicherung bleiben nach einem Unfall gleich.

Wie kann ich Unterversicherung vermeiden?

Kostencheck: Von Unterversicherung spricht man, wenn der Wert des versicherten Oldies die vertraglich festgelegte Versicherungssumme übersteigt. Es kommt zu einer Lücke im Versicherungsschutz. Rein rechnerisch bedeutet beispielsweise eine Unterversicherung von 50 Prozent, dass statt einem tatsächlichen Wert von 40.000 EUR nur 20.000 versichert sind. Der Versicherer muss dann auch nur 50 Prozent der Schadenssumme erstatten. Im Falle eines Totalschadens würden Sie nur die Hälfte der Versicherungssumme ausbezahlt bekommen, also 10.000 EUR. Die Differenz von 30.000 EUR müssen Sie aus eigener Tasche begleichen.

Oldtimer Wert

Der Wert eines Oldtimers kann sich schnell ändern

Gerade bei Oldtimern kann aber der Wert innerhalb kürzester Zeit erheblich ansteigen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie selbst die Veränderungen des Marktwerts im Auge behalten. Haben Sie Ihr historisches Fahrzeug schon länger bei der gleichen Gesellschaft versichert, sollten Sie je nach Zustand alle zwei bis drei Jahre eine Kurztaxierung bei der Gesellschaft einreichen. Zwar decken manche Tarife automatisch eine gewisse Wertsteigerung ab. Häufig ist diese jedoch nach einigen Jahren zu gering.

Was sagt das Wertgutachten aus?

Kostencheck: Ein Wertgutachten ist für jeden Oldtimer, nicht nur beim Verkauf, empfehlenswert. Es dient dazu, die korrekte Versicherungssumme festzulegen und als Grundlage im Versicherungsfall.

Classic Data teilt Oldtimer zu diesem Zweck in ein fünfstufiges Notensystem ein:

Bewertung Zustand Beschreibung
Note 1 Makellos Keine technischen und optischen Mängel, lückenlose Historie
Note 2 Guter Zustand Leichte Gebrauchsspuren. Original und fachgerecht restauriert.
Note 3 Gebrauchter Zustand Kleinere Mängel. Voll fahrbereit und ohne Durchrostungen.
Note 4 Verbrauchter Zustand Bedingt fahrbereit. Bis zu mittlere Durchrostungen, Teile fehlen oder sind defekt, teilrestauriert, leicht zu restaurieren.
Note 5 Restaurationsbedürftiger Zustand Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert, teilweise oder komplett zerlegt, hoher finanzieller Reparaturbedarf und -aufwand.
Oldtimer Kategorie

Oldtimer werden je nach Zustand in unterschiedliche Kategorien eingeteilt

Die Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) unterteilt Oldtimer in die vier Gruppen:

  • Original: Fahrzeug im Urzustand
  • Authentisch: Unrestauriertes Fahrzeug mit Historie. Lediglich die Verschleißteile wurden ausgetauscht und kleine Schäden am Lack, den Oberflächen oder den Polstern beseitigt.
  • Restauriert: Fahrzeug wurde originalgetreu wiederhergestellt.
  • Wiederaufgebaut: Aus Fahrzeugen des gleichen Typs zusammengesetztes Fahrzeug, wobei Sie sich an den Vorgaben des Herstellers orientiert haben.

Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist bei der Erstellung des Wertgutachtens unerheblich.

Warum macht der Staat bei alten Autos Zugeständnisse?

Kostencheck: Oldtimer sind rolle Zeugen der Geschichte, die als kulturelles Erbe vom Staat gefördert werden. Häufig nur noch in geringer Stückzahl auf unseren Straßen zu finden, dienen sie „der Pflege und dem Erhalt von kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut“, wie es in sperrigem Amtsdeutsch heißt. Aus diesem Grund macht der Staat einige Zugeständnisse an die Technik:

  • Die Anschnallpflicht entfällt, sofern ursprünglich noch kein Gurtsystem vorhanden war.
  • Der Feinstaub-Ausstoß spielt keine Rolle. Oldtimer mit H-Kennzeichen, die mindestens dreißig Jahre alt sind, dürfen auch ohne Plakette in den Innenstädten fahren.

Damit ein Fahrzeug als Oldtimer gilt, muss es sich um ein Original handeln, an dem keine größeren, baulichen Veränderungen vorgenommen wurden. Dies gilt auch für verbaute Ersatzteile und den Motor. Soll beispielsweise ein Golf I als Oldtimer zugelassen werden, darf kein Motor einer anderen Reihe eingebaut sein.

Welche Vorteile bietet das H-Kennzeichen?

Kostencheck: Bei einem H-Kennzeichen gilt eine einheitliche Kfz-Steuer, die derzeit circa 192 EUR für Pkws und 46 EUR für Motorräder kostet. Zudem dürfen Sie mit diesem ohne Umweltplakette in den Umweltzonen unterwegs sein.

Voraussetzung ist, dass die Erstzulassung mindestens dreißig Jahre zurückliegt. Das Fahrzeug muss in einem straßentauglichen, originalgetreuen und erhaltenswerten Zustand sein.

Die Verkehrstauglichkeit muss durch eine Prüforganisation mit einem Oldtimer-Gutachten nach §23 bestätigt werden.

Seit dem Jahr 2018 gibt es auch das H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen. Dieses eignet sich für Oldtimer-Besitzer, die Ihr Fahrzeug nur einige Monate im Jahr nutzen. Beantragen Sie dieses, bezahlen Sie nur anteilig für diese Zeit Steuer und Versicherung. Außerhalb dieser muss Ihr historisches Fahrzeug auf Privatgelände abgestellt sein.