Erschließung über eine Straße: welche Kosten anfallen

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Bei vielen noch unerschlossenen Grundstücken muss auch „verkehrsmäßig erschlossen“ werden – eine Zufahrtsstraße muss häufig erst gebaut, individuell verlängert oder entsprechend saniert werden. Welche Kosten dafür anfallen und wie die Kostenteilung mit der Gemeinde im Allgemeinen aussieht, besprechen wir im Interview mit dem Kostencheck-Experten.

Frage: Was kostet die verkehrsmäßige Erschließung eines Grundstücks?

Kostencheck-Experte: Das hängt natürlich immer davon ab, ob eine Straße erst gebaut werden oder nur saniert werden muss, wie viele Anlieger es am jeweiligen Straßenstück gibt und wie die Straße ausgeführt wird.

Gerade bei der Ausführung der Straße gibt es sehr variable Kosten, die sich stark danach richten, wie gebaut wird. Für gewöhnliche Anliegerstraßen kann man Kosten von 150 EUR je m² bis 250 EUR je m² als üblich sehen, je nach Ausführung und von der Stadt bestelltem Unternehmen kann das im Einzelfall aber auch deutlich teurer werden.

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Die Kosten für den Straßenbau richten sich nach der Grundstücksfläche.

In den meisten Fällen sind Kosten zwischen rund 3 EUR je m² und 50 EUR je m² Grundstücksfläche der übliche Kostenrahmen, den das für die Grundstückseigentümer zu zahlen sind.

Kostenteilung mit der Gemeinde

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Im Normalfall werden die Kosten für den Straßenbau mit der Gemeinde geteilt.

Grundsätzlich dürfen Gemeinden anteilig bis zu 90 % der Kosten beim Bau einer Straße und bis zu 75 % der Kosten bei der Modernisierung einer bestehenden Straße auf die anliegenden Grundstückseigentümer weitergeben.

Das kann im Einzelfall allerdings sehr unterschiedlich aussehen. Entscheidend dafür ist unter anderem auch, ob es sich um eine Anliegerstraße, eine Haupterschließungsstraße oder eine Hauptverkehrsstraße handelt, die hier gebaut wird. Auch sogenannte „Fremdnutzung“ (z. B. Supermärkte oder Kitas, die ebenfalls von der Straße profitieren) spielt eine Rolle für die Kosten.

Je nach Grundstücksgröße und Anzahl der Geschosse der auf den Grundstücken vorhandenen oder geplanten Gebäude werden die Kosten dann an die Anlieger verteilt.

Verteilt wird dabei allerdings nur der Kostenanteil, den tatsächlich die Grundstücksbesitzer zu bezahlen haben (maximal 90 %, bei einer Haupterschließungsstraße dagegen nur noch 50 %). Den Rest muss die Gemeinde selbst tragen. Jede Gemeinde hat aber auch die Möglichkeit, über entsprechende Gesetze den Eigenanteil der Grundstücksbesitzer nach eigenem Gutdünken noch weiter zu senken.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Um drei neu eingerichtete Baugrundstücke zu erreichen, verlängert die Stadt eine bereits bestehende Straße um 100 m. Das neu gebaute Straßenstück ist eine reine Anliegerstraße.

Alle drei Grundstücke haben eine Fläche von 1.000 m² und nahezu identische Häuser gleicher Größe, die verbleibenden Kosten werden also praktisch gedrittelt.

Die Straße soll 6 m breit und 100 m lang werden. Die Gemeinde hat per Verordnung den Eigenanteil der Grundstückseigentümer auf 80 % abgesenkt.

Posten Preis
Straßenbaukosten 108.000 EUR
abzüglich Anteil der Gemeinde verbleiben 86.400 EUR
damit für Grundstückseigentümer zu bezahlen 28.800 EUR
Kosten je m² Grundstücksfläche für die Straßenerschließung damit 28,80 EUR pro m² Grundstücksfläche

Unser Kostenbeispiel zeigt lediglich einen Einzelfall mit bestimmten Gegebenheiten. Die Kosten können je nach gegebenen Faktoren in anderen Fällen auch deutlich unterschiedlich liegen.

Frage: Wovon hängt der selbst zu bezahlende Kostenanteil für eine Erschließungsstraße ab?

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Die Erschließungskosten für eine Straße sind von verschiedenen Faktoren abhängig.

Kostencheck-Experte: Hier muss einiges im Einzelnen berücksichtigt werden:

  • die Gesamtkosten für den Straßenbau
  • den Kostenanteil, den die Gemeinde übernimmt (abhängig von der Art der Erschließungsstraße und davon ob spezielle Verordnungen zum Absenken des Eigenanteils der Grundstücksbesitzer bestehen)
  • ob es zusätzlich eine Fremdnutzung gibt
  • die Zahl der Grundstücksanlieger, die die Zufahrtsstraße mit bezahlen müssen und die Gesamtfläche der anliegenden Grundstücke
  • die Größe jedes Grundstücks (Kostenverteilung nach Grundstücksgröße und sogenannter Geschossflächenzahl)

Besonders die Verteilung der Kosten kann man nur nachrechnen, wenn man die Grundstücksflächen sämtlicher anliegender Grundstücke sowie deren Geschossflächenzahlen kennt. Der eigene Anteil ist also oft schwierig nachzurechnen. Hier muss man sich auf die Berechnung der Gemeinde verlassen.