Am 1. Januar 2001 wurde das bis dato geltende Bundesseuchengesetz vom Infektionsschutzgesetz abgelöst. In diesem werden die gesetzlichen Pflichten zu „Verhütung und Vermeidung von Infektionen“ geregelt. Wer ein derartiges Zeugnis benötigt, wo es ausgestellt wird und was es kostet, all dies klären wir im ausführlichen Interview mit dem Kostencheck-Experten.
Was ist ein Gesundheitszeugnis?
Kostencheck: Anders als der Name vermuten lässt, bescheinigt das Gesundheitszeugnis nicht Ihren Gesundheitszustand. Dieser Nachweis ist gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz unabdingbar für Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten. Korrekt wird es als „Erstbelehrung“ bezeichnet.
Der Begriff „Gesundheitszeugnis“ ist in dieser Form im Gesetzestext auch nicht mehr zu finden, hält sich aber im allgemeinen Sprachgebrauch. Er stammt aus der Zeit von vor 2001, als eine ergänzende medizinische Untersuchung erforderlich war, wollte eine Person im Lebensmittelsektor tätig sein.
Was kostet das Gesundheitszeugnis
Kostencheck: Je nach Stadt, in der Sie leben, differieren die Kosten für das Gesundheitszeugnis etwas. Durchschnittlich müssen Sie circa 30 EUR bezahlen. In einigen Städten können sich die Aufwendungen jedoch auf bis zu 60 EUR belaufen.
Beispielhaft haben wir in nachfolgender Tabelle die Gebühren für die Gruppenbelehrung durch das jeweilige Gesundheitsamt sowie das anschließende Ausstellen eines Gesundheitszeugnisses aufgelistet:
Stadt | Gebühren |
---|---|
Augsburg | 14 EUR |
Berlin | 20 EUR |
Bielefeld | 25 EUR |
Bonn | 25 EUR |
Bremen | 33 EUR |
Dortmund | 25 EUR |
Düsseldorf | 30 EUR |
Dresden | 30 EUR |
Frankfurt a.M. | 28 EUR |
Hamburg | 27 EUR |
Kiel | 25 EUR |
Köln | 25 EUR |
Leipzig | 30 EUR |
München | 14 EUR |
Münster | 25 EUR |
Nürnberg | 20 EUR |
Saarbrücken | 38 EUR |
Stuttgart | 37 EUR |
Wuppertal | 13 EUR |
Alternativ können Sie Sie die Belehrung bei einem freien Anbieter durchlaufen und erhalten im Anschluss von diesem das Gesundheitszeugnis. Das kann etwas günstiger aber auch teurer sein als sein als die Unterweisung beim Gesundheitsamt.
Kann der Arbeitgeber die Aufwendungen übernehmen?
Kostencheck: Es lohnt in jedem Fall diesbezüglich nachzufragen, denn häufig trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Erstbelehrung. Absolvieren Sie ein Schülerpraktikum, besteht die Möglichkeit der Kostenbefreiung.
Wer benötigt einen derartigen Nachweis?
Kostencheck: Arbeiten Sie im Lebensmittelbereich oder haben, weil Sie Speisen zubereiten, direkten Kontakt mit Nahrungsmitteln, müssen Sie zwingend ein Gesundheitszeugnis vorlegen können. Dies gilt auch für Personen, die unverpackte Lebensmittel transportieren, wie es Kellner/innen tun. Selbst wer nur mit Gegenständen arbeitet, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, beispielsweise als Spüler, muss dieses Dokument vorweisen können.
Dies gilt für Personen, die gewerbsmäßig mit:
- Fleisch, Geflügelfleisch oder daraus hergestellten Erzeugnissen,
- Milch und Produkten auf Milchbasis,
- Fisch, Krebsen, Weichtieren und Erzeugnissen aus diesen,
- Eierprodukten,
- Säuglings- und Kleinkindernahrung,
- Speiseeis und Speiseeishalberzeugnissen,
- Backwaren, die nicht vollständig durchgebacken sind oder deren Füllung und/oder Auflage nicht durcherhitzt ist,
- Feinkost-, Rohkost, Kartoffelsalat, Marinade, Mayonnaise, emulgierten Soßen, Nahrungshefen
arbeiten und dabei direkt mit den Händen oder indirekt durch das Geschirr, Besteck oder Arbeitsmaterial in Kontakt mit den Erzeugnissen kommen.
Das Gesundheitszeugnis ist Voraussetzung, um überhaupt in einer der oben genannten Branchen tätig sein zu können. Personen ohne diesen Nachweis dürfen nicht beschäftigt werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie nur einen Ferien- oder Nebenjob in einem dieser Bereiche ausüben.
Und wer kann auf diesen verzichten?
Kostencheck: Reinigen Sie beispielsweise ausschließlich die Böden in der Küche, arbeiten nur mit verpackten Lebensmitteln oder betreten beim Kellnern den Küchenbereich nie, müssen Sie kein Gesundheitszeugnis vorlegen.
Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob Sie das Dokument über die Erstbelehrung benötigen oder ob dieses verzichtbar ist.
Wer stellt ein Gesundheitszeugnis aus und wo bekomme ich es?
Kostencheck: Sie erhalten diese Bescheinigung beim für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt oder bei einem Arzt, der von der Behörde beauftragt wurde.
Ich besitze noch ein „altes Gesundheitszeugnis“. Muss ich dennoch zur Erstbelehrung?
Kostencheck: Das „alte Gesundheitszeugnis“ gilt weiter. Das heißt, sind Sie im Besitz eines gültigen Nachweises, müssen Sie nicht erneut zur Erstbelehrung.
Welche Dokumente benötige ich zur Beantragung des Gesundheitszeugnisses?
Kostencheck: Zur Antragstellung müssen Sie nur Ihren Personalausweis oder den Reisepass mitbringen. Das Anmeldeformular erhalten Sie Vorort oder können es im Vorfeld zu Hause downloaden und ausfüllen. Der Termin für die Erstbelehrung vereinbaren Sie bei Abgabe der Anmeldung direkt.
Warum ist das Gesundheitszeugnis so wichtig?
Kostencheck: In den oben genannten Lebensmitteln können sich Krankheitserreger besonders gut vermehren. Verzehren Menschen die verunreinigten Speisen, besteht die Gefahr, dass sie an schweren Lebensmittelinfektionen oder -vergiftungen erkranken.
Wie läuft die Erstbelehrung ab?
Kostencheck: Je nach Gemeinde sollten Sie für diesen Termin zwischen einer halben und zwei Stunden einplanen. Meist wird ein Film oder eine Präsentation gezeigt, deren Inhalt vielfältige Informationen zu Hygienestandards sind. Zudem werden Sie über Infektionskrankheiten und deren Verhütung aufgeklärt. Im Anschluss können Sie Fragen zu den behandelten Themen stellen.
Muss ich das Gesundheitszeugnis in regelmäßigen Abständen erneuern?
Kostencheck: Nur die Erstbelehrung müssen Sie beim Gesundheitsamt oder dem von der Behörde abgestellten Arzt durchlaufen. Zwar ist eine jährliche Wiederholung erforderlich, diese ist jedoch berufsspezifisch und wird meist vom Arbeitgeber organisiert.
Muss ich als Firmeninhaber darauf achten, dass alle Angestellten ein Gesundheitszeugnis haben?
Kostencheck: Ja, denn Sie machen sich strafbar, wenn Sie Personen im Lebensmittelbereich beschäftigen sofern bestimmte Erkrankungen oder Hinderungsgründe im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vorliegen. Sie riskieren zudem ein empfindliches Bußgeld, wenn Sie nicht dafür sorgen:
- Dass das Personal regelmäßig belehrt wird und/oder über diese Wiederbelehrungen keinen Nachweis vorlegen kann.
- Dass alle Beschäftigten, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, ein vom Gesundheitsamt ausgestelltes Gesundheitszeugnis vorweisen können.
Selbstverständlich benötigen auch Sie selbst eine Bescheinigung nach §43 Infektionsschutzgesetz oder ein „altes Gesundheitszeugnis“. Zudem müssen Sie sich selbstständig fortlaufend über die Inhalte des Infektionsschutzgesetztes informieren .