Beauftragung eines Innenarchitekten – welche Kosten fallen an?

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Innenarchitekten sind mehr als reine „Raumausstatter“ sondern echte „Raumberater“. Ihre Dienste können sich häufig lohnen, wenn es um die Wohn- und Lebensqualität im Haus geht. Was die Dienste eines Innenarchitekten kosten können, erklärt ausführlich der Kostencheck-Experte im Interview.

Frage: Wofür ist ein Innenarchitekt eigentlich genau zuständig?

Kostencheck-Experte: Innenarchitekten planen ein Haus quasi „von innen nach außen“. Es geht dabei nicht nur um die optische Gestaltung der Innenräume, sondern auch und vor allem um die funktionale Gestaltung der Innenräumlichkeiten: Wo ist eine Tür sinnvoll? Wohin soll die Waschküche? Wo sind Fenster sinnvoll, wo muss Stauraum hin? Alle diese grundlegenden Fragen zur funktionellen Gestaltung von Räumen löst der Innenarchitekt auf professionelle Weise. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bewohner mit ihrer Lebensgestaltung und ihren Bedürfnissen.

Grundsätzlich kann auch der Architekt solche Dinge mitplanen – in den meisten Fällen kümmert er sich beim Hausbau allerdings nur ganz am Rand um solche Aspekte. Höchstens bei der Grundrissplanung wird etwas intensiver auf die Bedürfnisse der zukünftigen Bewohner eingegangen – in aller Regel kümmert sich der Architekt aber vor allem um das Haus selbst und seinen Bau.

Da einem eine tolle Fassade nichts nützt, wenn es darum geht, in einem Haus möglichst gut zu leben und zu wohnen und alles an einer praktischen und richtigen Stelle zu haben, lohnt sich die Beauftragung eines Innenarchitekten in vielen Fällen also durchaus.

Frage: Was kosten die Dienste eines Innenarchitekten?

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Die Preise für einen Innenarchitekten können sehr unterschiedlich ausfallen – jedenfalls, wenn sie unter 25.000€ liegen

Kostencheck-Experte: Das kann man pauschal nicht sagen – das hängt ganz wesentlich auch davon ab, in welcher Höhe Leistungen geplant werden.

Dabei gibt es auch eine ganz wesentliche Schwelle: Wenn der Innenarchitekt ein Projekt plant, das am Ende nicht mehr als 25.000 EUR kostet, darf er sein Honorar frei mit den Auftraggebern verhandeln.

Ab einem Leistungswert von 25.000 EUR ist der Innenarchitekt jedoch an die Honorarvorgaben der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gebunden. Das regelt § 7 HOAI.

Bei einem Vorhaben, das teurer als 25.000 EUR ist, kann man die Architektenkosten also recht genau vorhersagen. Maßgeblich sind dann der Schwierigkeitsgrad der Architektenleistung und die Art des Gebäudes.

In der Praxis kann man die Kosten für den Innenarchitekten in den meisten Fällen grob bei rund 10 % – 15 % der Umsetzungskosten kalkulieren. Das ist aber nur ein grober Richtwert – die genauen Kosten kann man über die Honorarordnung berechnen.

Ein kleines Kostenbeispiel aus der Praxis:

Wir beauftragen den Innenarchitekten mit der nutzungsgerechten Gestaltung unserer Innenräume und mit der Planung einer optisch ansprechenden Wandgestaltung.

Die vom Innenarchitekten geplanten Maßnahmen kosten uns am Ende 50.000 EUR, die Ausführung der Wandgestaltung führt zu geplanten Kosten von 50.000 EUR. Der Innenarchitekt setzt für die Arbeiten Zone IV und einen mittleren Schwierigkeitsgrad an.

Auf eine Nachbetreuung verzichten wir, was auch die Kosten für das Honorar des Innenarchitekten dann um 2 % verringert.

Tätigkeiten Honorar Innenarchitekt
Grundlagenermittlung, Planung, Mithilfe bei Ausschreibung, Ausführungsüberwachung 12.321,54 EUR
Mehrwertsteuer 2.341,09 EUR
Gesamtkosten brutto 14.662,63 EUR

Hierbei handelt es sich natürlich lediglich um ein einzelnes Kostenbeispiel, das nur für das Honorar bei ganz bestimmten Leistungen in einem individuellen Einzelfall liegt. Die Kosten können in anderen Fällen auch deutlich davon abweichen.

Unser Kostenbeispiel zeigt aber bereits, dass man die Planungskosten keinesfalls unterschätzen sollte, auch wenn die HOAI zur Anwendung kommt, kann es noch ganz schön teuer werden.

Das Leistungsvolumen von insgesamt 60.000 EUR führt hier zu Honorarforderungen von immerhin rund 14.000 EUR – damit steigen die Gesamtkosten von 60.000 EUR auf 74.000 EUR an.

Frage: Von welchen Faktoren sind die Honorare für Innenarchitekten abhängig?

Kostencheck-Experte: Hier muss man eine ganze Menge Dinge im Auge behalten, wenn es um die Honorarkosten geht:

  • die Höhe der Kosten für die geplanten Arbeiten
  • ob die Kosten über 25.000 EUR oder unter 25.000 EUR liegen
  • welche Leistungsphasen vom Innenarchitekten geleistet werden sollen
  • um welche Art von Gebäude es sich handelt (Wohngebäude, Bürogebäude, Neben- und Wirtschaftsgebäude, etc.)
  • welchen Schwierigkeitsgrad der Innenarchitekt für seine Leistungen ansetzt
  • welche zusätzlichen Leistungen und Beratungen der Innenarchitekt unter Umständen noch durchführt (z. B. Feng Shui Beratung, Einkaufsberatung)

Alle diese Punkte spielen eine wichtige Rolle für die Honorarkosten.

Frage: Was sind Leistungsphasen?

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Die Planungsphase ist nur eine von vielen Leistungsphasen

Kostencheck-Experte: Im Zuge der Planung und Beratung erbringt der Innenarchitekt (genauso wie der allgemeine Architekt beim Hausbau) ja ganz unterschiedliche Leistungen. Diese Leistungen sind in bestimmte Gruppen aufgegliedert, die die HOAI als „Leistungsphasen“ bezeichnet. Jeder Leistungsphase ist dabei ein bestimmter Prozentsatz des Gesamthonorars zugeordnet.

Bezahlt werden müssen nur jene Leistungsphasen, die auch tatsächlich beauftragt wurden. Nur wenn der Innenarchitekt tatsächlich einen Auftrag für alle Leistungsphasen erhält, bekommt er auch 100 % seines Honorars – ansonsten entsprechend weniger.

Eine Übersicht über die einzelnen Leistungsphasen und Prozentsätze des Gesamthonorars nach HOAI 2013:

Leistungsphase Nr. Leistung Prozentsatz
1 Grundlagenermittlung 2 %
2 Vorplanung 7 %
3 Entwurfsplanung 15 %
4 Genehmigungsplanung 2 %
5 Ausführungsplanung 30 %
6 Vorbereitung der Vergabe (Ausschreibung) 7 %
7 Mitwirkung bei der Vergabe 3 %
8 Objektüberwachung (Ausführungsüberwachung und Dokumentation) 32 %
9 Objektbetreuung (Nachbetreuung, Mängelgeltendmachung, etc.)

Werden einzelne Leistungsphasen nicht benötigt, reduziert sich das Gesamthonorar um den entsprechenden Prozentsatz.

Zum Beispiel: Wir können auf eine Ausschreibung und die Mitwirkung der Vergabe verzichten, da wir mit einem uns bereits bekannten Unternehmen zusammenarbeiten wollen. In diesem Fall reduziert sich das Honorar des Innenarchitekten um die Leistungsphasen 6 und 7 – also um 7 % + 3 % = 10 %.

Frage: Welche Rolle spielt der Schwierigkeitsgrad?

Kostencheck-Experte: Anhand gewisser Kriterien kann der Architekt schwierigere oder einfachere Leistungen definieren – auch dafür gibt es bestimmte Vorgaben in der HOAI, das geschieht nicht nach freiem Ermessen.

Je nach Schwierigkeitsgrad kommen dann entweder Mindestsatz, Mittelsatz oder Höchstsatz zur Anwendung. Dazwischen liegen auch noch Viertel- und Dreiviertelsatz.

Die Unterschiede beim Honorar sind allerdings nicht ganz so groß, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.

Kostensatz Honorar (brutto)
Mindestsatz 13.792,86 EUR
Viertelsatz 14.227,76 EUR
Mittelsatz 14.662,63 EUR
Dreiviertelsatz 15.097,52 EUR
Höchstsatz 15.532,40 EUR

Als Basis für diesen Vergleich von Mindestsatz zu Höchstsatz dienten die Honorarkosten aus unserem Kostenbeispiel für Gebäudezone IV und den Innenbereich.

Frage: Welche Kosten fallen für Leistungen unter 25.000 EUR an?

Kostencheck-Experte: Hier kann der Innenarchitekt sein Honorar selbst festsetzen und ist nicht an die Vorgaben der HOAI gebunden.

In der Regel hat man hier auch ein wenig Verhandlungsspielraum. Bedeutend günstiger wird es hier aber kaum.

So verlangt ein Innenarchitekt für eine 2stündige Feng Shui Beratung vor Ort mit einer Anfertigung von nicht maßstabsgetreuen Grundrissen und Aufrissen sowie einem Möblierungsplan sowie Material- und Farbmustern beispielsweise ein Honorar von 1.800 EUR netto.