Dauerhafter Lärm kann krank machen. Ab einer Lärmbelastung von rund 50 dB bis 70 dB, was etwa einer vielbefahrenen Straße entspricht, raten Experten daher zum Einbau von Lärmschutzfenster. In unserem Interview mit dem Kostencheck-Experten erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie für Lärmschutzfenster rechnen müssen.
Frage: Was kosten Lärmschutzfenster?
Kostencheck-Experte: Das kann man pauschal nicht angeben: Lärmschutzfenster sind ja nur eine Sonderausführung von ansonsten üblichen Fenstern, die je nach ihrer Bauart ganz unterschiedliche Preise haben können. Dazu kommt, dass es ganz unterschiedliche Schallschutzklassen gibt.
Zunächst muss man einmal unterscheiden zwischen:
- Lärmschutzfenster mit geringen Lärmschutzklassen (Klasse 1 und 2)
- Lärmschutzfenster mit mittlerer Lärmschutzklasse (LSK 3 und LSK 4)
- Lärmschutzfenster mit hoher Lärmschutzklasse (LSK 5 und 6)
Mittlere und hohe Lärmschutzklassen bedeuten einen hohen konstruktiven Aufwand bei der Herstellung von Fenstern – und damit auch deutliche Zusatzkosten.
Fenster mit geringer Lärmschutzklasse
Fenster mit geringer Lärmschutzklasse sind bei den meisten Herstellern Standard. LSK 1 erfüllen die meisten Fenster ab Werk, LSK 2 kann meist gegen einen sehr geringen Aufpreis von rund 10 EUR bis 30 EUR zusätzlich geordert werden.
Bei LSK 1 hat das Fenster ein Schalldämmmaß von 25 dB – 29 dB, bei LSK 2 ein Schalldämmmaß von 30 dB bis 34 dB. Das ist ausreichend für Häuser, die bis zu 26 m neben einer größeren Wohnstraße liegen, auf der rund 10 – 50 Autos pro Stunde fahren.
Fenster mit mittlerer Lärmschutzklasse
Fenster mit mittlerer Lärmschutzklasse, also mit LSK 3 und 4, sind bereits deutlich leistungsfähiger in der Schalldämmung. Konstruktiv sind in diesem Fall auch spezielle Konstruktionen des Rahmens erforderlich, damit der Umgebungsschall weder durch die Glassscheibe noch durch den Rahmen übertragen werden kann.
Für Schallschutzfenster dieser Klassen muss bereits auf jeden Fall ein Aufpreis von 50 EUR bis 150 EUR auf den üblichen Fensterpreis gerechnet werden.
Fenster mit LSK 3 sind empfehlenswert, wenn das Haus in einem Abstand von rund 25 m – 35 m zu einer viel befahrenen Wohnstraße liegt, bei der die Verkehrsdichte 50 – 200 Autos pro Stunde beträgt. Die Schalldämmwirkung des Fensters liegt hier im Bereich von 35 dB – 39 dB.
LSK 4 wird empfohlen, wenn die Lage des Hauses in der Nähe (100 m bis 300 m Abstand) einer Hauptstraße mit 1.000 – 3.000 Autos pro Stunde liegt. Die Schalldämmwirkung liegt bei diesen Fenstern im Bereich von 40 dB – 44 dB.
Fenster mit hoher Lärmschutzklasse
Fenster mit hoher Lärmschutzklasse sind bereits deutlich teurer. Für LSK 5 und 6 müssen Sie in den meisten Fällen Aufpreise von 250 EUR und mehr pro Fenster rechnen.
LSK 5 wird empfohlen, wenn Häuser näher als 100 m an einer viel befahrenen Hauptstraße mit 1.000 bis 3.000 Autos pro Tag liegen. Die Schalldämmwirkung der Fenster beträgt hier bereits 45 dB – 49 dB.
LSK 6, die höchstmögliche Klasse schalldämmender Fenster und Fenstertüren, bedeutet eine Schalldämmwirkung von mehr als 50 dB. Wer ein Haus direkt an einer Schnellstraße hat, auf der mehr als 3.000 Fahrzeuge pro Stunde fahren, wird höchstwahrscheinlich nur mit dieser Schallschutzklasse wirklich glücklich.
Auch bei Fluglärm – je nach Abstand zur Einflugschneise – werden meist Schallschutzfenster der Klassen 5 und 6 erforderlich.
Die hohen Kosten für die Fenster (oder gegebenenfalls einen Fensteraustausch) können durch Förderungen in bestimmten Fällen etwas abgemildert werden. Auch über die KfW lassen sich Schallschutzfenster unter bestimmten Umständen fördern. Gegebenenfalls kann man sich auch einen Zuschuss von der Deutschen Bahn holen (für Häuser, die in der Nähe von Bahntrassen liegen).
Kostenbeispiel aus der Praxis
Wir lassen die 8 Fenster unseres kleinen Hauses durch Fenster mit einer Schallschutzverglasung mit LSK 5 ersetzen. Der Einbau wird vom Fachmann vorgenommen.
Die Eckdaten unserer Fenster:
- Rahmenmaterial: Kunststoff
- Fenstergröße: 200 cm x 120 cm, doppelflügelig
- Öffnungsmechanismus: Dreh-Kippöffnung auf beiden Seiten
- Rahmenprofil: 5-Kammer-Profil, Anschlagdichtung
- U-Wert Verglasung: Ug = 1,1 W/m²K, warme Kante
Posten | Preis |
---|---|
8 Fenster – Basispreis | 2.410 EUR |
Mehrkosten LSK 5 | 1.760 EUR |
Liefer- und Einbaukosten | 2.180 EUR |
Gesamtkosten inkl. Einbau | 6.350 EUR |
Kosten je Fenster (gesamt, mit Einbau) damit | 793,50 EUR |
Unser Kostenbeispiel bezieht sich auf einen konkreten Einzelfall, ein bestimmtes Fenstermodell und bestimmte örtliche Gegebenheiten. Die Kosten für andere Fenster können selbstverständlich unterschiedlich liegen, je nach Ausführung.
Frage: Wovon hängen die Kosten für Schallschutzfenster ab?
Kostencheck-Experte: Wie immer bei Fenstern muss man hier natürlich eine ganze Reihe von Dingen berücksichtigen:
- das Rahmenmaterial der Fenster
- die Größe der Fenster
- die Art der Verglasung (Wärmeschutz, Glasausführung)
- die gewählte Schallschutzklasse (LSK)
- die Dämmwirkung innerhalb der Schallschutzklasse (oberes oder unteres Ende der Klasse)
- die Ausführungsdetails des Fensters
- die Lieferkosten für das Fenster
- die Einbaukosten für das Fenster
Vor dem Fensterkauf sollte man also auf jeden Fall unterschiedliche Angebote vergleichen. Kunststofffenster bieten in der Regel bei Fenstern immer das beste Preis-Leistungsverhältnis.
Frage: Inwieweit können sich Fensterpreise durch das Rahmenmaterial und die Ausführung der Verglasung unterscheiden?
Kostencheck-Experte: Es gibt hier zahlreiche Ausführungsmöglichkeiten. Einen etwas detaillierteren Überblick finden Sie in diesem Beitrag.
Frage: Welche Förderungen gibt es?
Kostencheck-Experte: Zum einen bieten bereits die Bundesländern Förderungen beim Einbau von Lärmschutzfenstern in bestimmten lärmgefährdeten Gebieten an.
Die Förderhöhe in Berlin für Fenster der Klassen 4 und 5 beträgt beispielsweise 250 EUR pro m² bis 350 EUR pro m² Glasfläche. Das ist je nach Bundesland allerdings abweichend geregelt.
Als Grenzwerte für eine zulässige Lärmbelastung gelten 59 dB tagsüber und 49 dB nachts. Ab einer Lärmschwelle von 67 dB am Tag und 57 dB nachts besteht in den meisten Fällen ein Anspruch auf die Förderung für lärmmindernde Maßnahmen. Das kann allerdings im Einzelfall auch an weitere Bedingungen geknüpft sein – so gilt das Recht bei Fluglärm häufig nur bis zu 5 Jahre nach Inbetriebnahme eines Flughafens.
Erkundigen Sie sich im Einzelfall am besten nach bestehenden Förderungen und den Fördervoraussetzungen in Ihrem Gebiet. Für Lärm, der von Zugstrecken verursacht wird, wenden Sie sich am besten an die Deutsche Bahn. Sie übernimmt in manchen Fällen die Kosten für den Einbau von Lärmschutzfenstern sogar komplett.