Wer beim Hausbau gerne auf fachliche Unterstützung setzen möchte, kann dafür einen Baubegleiter beauftragen. Er überwacht nicht nur den Baufortschritt sondern prüft auch die fachgerechte Ausführung der Arbeiten und führt gegebenenfalls auch sogenannte Bauüberwachende Qualitätskontrollen (BQÜ) durch. Mit welchen Kosten man für einen Baubegleiter rechnen muss, erfahren Sie vom Kostencheck-Experten in unserem Interview.
Frage: Was kostet ein Baubegleiter?
Kostencheck-Experte: Das hängt zunächst natürlich einmal vom vereinbarten Leistungsumfang bei der Baubegleitung ab.
Ein Baubegleiter kann entweder die gesamten Arbeiten auf der Baustelle auf ihre korrekte Ausführung hin überwachen, er kann aber auch vorgelegte Angebote der einzelnen Gewerke im Detail prüfen, Maßnahmen aufeinander abstimmen und Qualitätskontrollen durchführen.
Bei Gebäuden, bei denen eine sehr hohe energetische Effizienz geplant ist (z. B. beim Bau eines Passivhauses) ist oft eine fachkundige energetische Baubegleitung sinnvoll. Dadurch wird sichergestellt, dass vor allem energetisch bedeutsame Maßnahmen, wie etwa Dämmungen auch wirklich fachgerecht und in ausreichender Qualität durchgeführt werden, damit die angestrebten energetischen Ziele tatsächlich erreicht werden können und keine Gefahr von Baumängeln und damit späteren Feuchtigkeitsschäden gegeben ist. In diesem Bereich begleiten energetische Baubegleiter nicht nur Neubauten sondern häufig auch Umbauten und energetische Sanierungen.
Die Honorare können auf unterschiedliche Weise abgerechnet werden:
- Baubegleiter können stundenweise abrechnen (übliche Stundensätze sind hier zwischen rund 65 EUR und 100 EUR pro Stunde, Fahrtkosten und Sonderauslagen kommen noch dazu)
- nach bestimmten Pauschalsätzen abrechnen (z. B. Baustellenbesuch und Überprüfung)
- einen bestimmten Prozentanteil der Bausumme (Netto-Baukosten ohne Grundstückskosten und Erschließung verlangen)
- nach HOAI abrechnen
Die Abrechnung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) stellt eine gesetzlich festgelegte Weise der Honorarberechnung dar, die auch Architekten benutzen.
Maßgeblich für die Höhe des Honorars nach HOAI sind dabei:
- die Bausumme
- die Honorarzone, in die das Gebäude fällt (von I – V, Einfamilienhäuser meist III oder IV)
- der individuelle Aufwand (Mindest-, Mittel- oder Höchstsatz in der Honorarzone)
Auch der Architekt kann natürlich eine Baubegleitung übernehmen, das gehört auch zu seinem eigentlichen Aufgabenbereich und stellt in der HOAI eine eigene Leistungsphase dar (Leistungsphase 8 für die Tätigkeit des Architekten). Die Baubegleitung verursacht dabei explizit 32 % des Gesamthonorars, das der Architekt für seine gesamten Leistungen – von der Planung bis zur Nachbetreuung – beanspruchen darf.
Mehr Informationen zur Honorarberechnung beim Architekten finden Sie an dieser Stelle.
Kostenbeispiel aus der Praxis
Wir beauftragen unseren Architekten auch mit der Baubegleitung bei unserem Hausbau. Unsere Baukosten (Netto-Baukosten) liegen bei 190.000 EUR, unser Gebäude fällt in Honorarzone III, der Architekt verrechnet Mittelsatz.
Posten | Preis |
---|---|
Honorarzone III, Mittelsatz, anrechenbare Baukosten 190.000 EUR | 29.889,41 EUR |
davon 32 % für Leistungsphase 8 | 9.564,61 EUR |
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer | 1.817,28 EUR |
Gesamtkosten für die Baubegleitung inkl. MwSt. | 11.381,89 EUR |
Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf eine konkrete Berechnung aus der HOAI für ein bestimmtes Gebäude. Die Kosten in anderen Fällen können je nach Gegebenheiten des Baus (Bausumme, Honorarzone, Satz) auch abweichend ausfallen. Basis für die Berechnung ist immer die jeweilige Bausumme.
Bei diesen Kosten muss der Architekt auch einen gesetzlich festgelegten Leistungsumfang zwingend erbringen. Auch das ist vorgeschrieben, wenn er sein Honorar beanspruchen will.
Die Kosten für andere Baubegleiter können auch deutlich unterschiedlich liegen, die Abrechnung nach HOAI ist nicht für alle Arten der Baubegleitung zwingend vorgeschrieben.
Frage: Was bestimmt die Kosten für eine Baubegleitung?
Kostencheck-Experte: Wichtig ist hier:
- der Leistungsumfang der Baubegleitung (z. B. energetische Baubegleitung, zusätzliche Qualitätskontrollen auf der Baustelle, Prüfung der Angebote, etc.)
- wer die Baubegleitung ausführt
- auf welche Weise abgerechnet wird (stundenweise, Pauschalsätze, vereinbarter Prozentsatz der Bausumme, nach HOAI)