Der Nachnamen kann, beispielsweise nach einer Scheidung, zu einer äußerst unbeliebten Sache werden. Möchten Sie Ihren ungeliebten Namen ändern lassen, benötigen Sie hierfür einen triftigen Grund. Zudem fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Der Kostencheck-Experte weiß, wie viel Sie für die Änderung des Familiennamens bezahlen müssen und wann diese möglich ist.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Personennamen ändern lassen?
Kostencheck: Was als wichtiger Grund gilt, findet sich in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Hierzu zählt ein Nachname
- mit dem die Mehrheit anstößige Gedanken verbindet.
- der lächerlich klingt oder der zu unschönen Wortspielen verleitet.
- der sich nur schwer schreiben und aussprechen lässt.
- den Sie vor Ihrer Scheidung oder dem Tod Ihres Partners getragen haben. Dies gilt auch für Kinder, sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.
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Was kostet es, den Nachnamen ändern zu lassen?
Kostencheck: Haben Sie sich für eine Änderung des Nachnamens entschieden, kommen Bearbeitungsgebühren auf Sie zu:
Kostenfaktor | Preis |
---|---|
Namensänderung nach Scheidung | 25 – 30 EUR |
Änderung des Nachnamens | 50 bis 1.200 EUR |
Kosten für beglaubigte Abschriften | 10 EUR |
Sollte der Antrag abgelehnt werden, ist dennoch ein Teil der Gebühren zu entrichten.
An wen muss ich mich bezüglich einer Änderung des Familiennamens wenden?
Kostencheck: Wünschen Sie eine öffentlich-rechtliche Namensänderung, so ist die Namensänderungsbehörde Ihres Wohnorts zuständig. Meist ist diese an das Bürgeramt oder Standesamt angegliedert. Erfolgt die Namensänderung im Zuge einer Heirat oder Scheidung, müssen Sie sich an das Standesamt wenden.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?
Kostencheck: Mitnehmen müssen Sie:
- Eine Meldebescheinigung oder die Kopie Ihres Ausweises,
- einen Auszug aus dem Geburtenregister,
- den ausgefüllten Antrag auf Namensänderung. Diesen können Sie bei fast allen Behörden downloaden.
Den Auszug aus dem Geburtenregister, in dem alle Änderungen Ihres Namens seit der Geburt vermerkt sind, erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsorts.
Empfehlenswert ist es, vor Antragstellung Kontakt mit der Namensänderungsbehörde aufzunehmen. Diese gibt Ihnen direkt Auskunft, ob Ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg hat. Dadurch können Sie sich Kosten ersparen, die auch dann entstehen, würde der Antrag auf Änderung des Nachnamens abgelehnt.
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