Rauchmelderpflicht in NRW – welche Kosten bedeutet das?

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In NRW gilt bereits seit 2013 eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten, auch die Übergangsfrist für die Nachrüstung von Bestandsgebäuden ist seit 1. 1. 2017 dort bereits abgelaufen. Wenn es um Neubauten geht, sieht das auch in den anderen Bundesländern ähnlich aus, für die Nachrüstung ist in anderen Bundesländern zum Teil noch eine Frist bis 2020 gültig, in einem einzigen Bundesland, nämlich in Sachsen, gibt es gar keine Nachrüstpflicht für den Altbau. Der Einbau und der Betrieb von Rauchmeldern ist natürlich mit Kosten verbunden – welche Kosten sich insgesamt ergeben, besprechen wir mit dem Kostencheck-Experten in unserem Interview.

Frage: Welche Kosten verursachen die vorgeschriebenen Rauchmelder? Und für wen?

Kostencheck-Experte: Zunächst einmal muss man sich genau ansehen, wo Rauchmelderpflicht besteht.

In den meisten Landesgesetzen heißt es sinngemäß, dass Rauchmelder in all jenen Räumen angebracht sein müssen, in denen Personen schlafen oder die zu Rettungswegen führen. Damit also in Schlafzimmer, in Kinderzimmern und in Fluren. Bei den meisten Wohneinheiten werden deshalb 2 – 3 Rauchmelder benötigt werden.

Unterscheiden müssen wir zunächst einmal zwischen

  • den Anschaffungskosten und den
  • Betriebskosten für die Rauchmelder

Dabei gelten unterschiedliche Regelungen für die Kostenteilung zwischen Vermietern (Eigentümern) und Mietern – und natürlich unterschiedliche Kosten je nach verwendetem System.

Anschaffungskosten

Was ein Rauchmelder kostet, ist nicht so einfach zu ermitteln. Sehr kostengünstige Geräte bekommt man bereits ab rund 5 EUR pro Stück, dabei handelt es sich allerdings selten um Qualitätsgeräte.

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Ein günstiger Rauchmelder ist schon ab 20€ zu haben

Ein qualitativ guter Rauchmelder mit einer fest eingebauten Zehn-Jahres-Batterie und Vernetzungsfähigkeit kosten in den meisten Fällen pro Stück ab rund 20 EUR. Die Vernetzungsfähigkeit sorgt dabei dafür, dass wenn ein Rauchmelder Alarm gibt, gleichzeitig auch alle anderen mit ihm verbundenen Rauchmelder anschlagen und so auch Personen in anderen Räumen oder in angrenzenden, ebenfalls gefährdeten Bereichen automatisch und ausreichend früh mitgewarnt werden.

Die Kosten für leistungsfähige Geräte, die zum Teil auch internetfähig sind, können allerdings dann auch zwischen 50 EUR und 100 EUR pro Stück liegen.

Für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder ist in jedem Fall der Vermieter (Hauseigentümer) zuständig. Das gilt in jedem deutschen Bundesland, nicht nur in NRW. Einen Teil der Kosten (üblicherweise zwischen 8 % und 11 % der Anschaffungskosten) kann der Vermieter allerdings über eine Mieterhöhung als Modernisierungsmaßnahme auf die Mieter umlegen. Eine komplette Umlage der Kosten ist rechtswidrig und damit ausgeschlossen.

Eine Alternative zu der hohen Investition bei der Anschaffung stellen unter Umständen Mietmodelle dar. Bei diesen Preismodellen werden die Geräte für eine jährliche Miete zur Verfügung gestellt und vom Anbieter auch ferngewartet, da es sich prinzipiell um internetfähige Funkrauchmelder handelt. Neben den Mietkosten, die meist nur wenige Euro pro Gerät und Jahr betragen, können je nach Anbieter auch noch (meist ebenso geringe) Wartungskosten anfallen.

Ob die Mietkosten auf die Mieter umlagefähig sind, darüber gibt es bis jetzt noch keine gültige rechtliche Entscheidung von höchster Instanz. Die Urteile einzelner Landgerichte darüber fallen bislang in Einzelfällen noch unterschiedlich aus.

Wartungskosten

Je nach Bundesland ist für die Wartung entweder der Eigentümer oder der Mieter zuständig. In Brandenburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie in Mecklenburg-Vorpommern und in Thüringen muss nach dem Gesetz der Eigentümer für die Wartung aufkommen, in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt sieht das Gesetz gar keine Regelung vor, wer für die Wartungskosten aufkommen muss.

Dort wo nicht der Mieter, sondern der Eigentümer für die Wartung verantwortlich ist, kann er gegebenenfalls alle in Zusammenhang mit dem Rauchmelder anfallenden Wartungskosten über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag gibt. Ansonsten ist eine Umlage nicht zulässig.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir schaffen für ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten insgesamt 21 Rauchmelder an, die wir selbst montieren. Wir entscheiden uns für Rauchmelder mit fest verbauten Batterien.

Posten Preis
Anschaffungskosten 453,39 EUR
abzüglich Modernisierungszulage / Mieterhöhungen der Jahresmiete 36,27 EUR Kostenabzug
selbst zu tragende Kosten als Vermieter damit 417,12 EUR

Die Kosten können für Wohngebäude von Fall zu Fall unterschiedlich liegen, je nachdem welche und wie viele Räume jeweils mit Raumeldern nachgerüstet werden müssen.

Frage: Was wirkt sich auf die Kosten für die Rauchmelder-Nachrüstung aus?

Kostencheck-Experte: Hier muss man einige Dinge bedenken:

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Bei Rauchmeldern mit Wechselbatterie fallen höhere laufende Kosten an

  • den Anschaffungspreis für die Rauchmelder (verwendete Technik)
  • ob Rauchmelder mit fest verbauter Zehn-Jahres-Batterie oder wechselbaren Batterien eingesetzt werden
  • welche jährlichen Wartungskosten oder Batteriewechselkosten (bei Geräten mit Wechselbatterie) anfallen
  • welche weiteren Kosten anfallen
  • ob ein Mietsystem anstatt der Anschaffung genutzt wird und welche Jahresmiete und welche Wartungskosten verlangt werden
  • wie viele Rauchmelder benötigt werden (nicht zu vergessen sind auch alle anderen Räumlichkeiten, in denen Rauchmelder vorgeschrieben sind, das sind z. B. auch Gartenlauben!)

Frage: Welches System kommt billiger – Systeme mit Wechselbatterien oder mit Dauerbatterie (Zehn-Jahres-Batterie)?

Kostencheck-Experte: Das hängt natürlich davon ab, ob man die Kosten von Mieter- oder von Vermieterseite betrachtet.

Bei einem 10-Jahres-System mit fest verbauter Batterie liegen die Anschaffungskosten mit rund 25 EUR etwa fünfmal so hoch.

Dafür entstehen allerdings im gesamten 10 Jahres-Zeitraum nur noch einmal rund 25 EUR Kosten für den Vermieter, insgesamt also rund 50 EUR.

Bei Systemen mit wechselbaren Batterien, die man als Vermieter selbst wechseln muss, liegen die Kosten bei 84 EUR je Rauchmelder in 10 Jahren. Der Mieter würde in diesem Fall durchschnittlich rund 59 EUR in 10 Jahren insgesamt ausgeben, wenn er die Batterien wechseln muss.

Je nachdem, ob es sich um eine 9V-Batterie oder um 3 AAA Batterien handelt, die das Gerät benötigt, können die Kosten pro Rauchmelder zwischen rund 1,50 EUR pro Jahr und 3 EUR pro Jahr liegen.

Systeme mit Dauerbatterien lohnen sich also in den meisten Fällen trotz der höheren Anschaffungskosten sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter in den meisten Fällen, das sollte man aber sicherheitshalber noch einmal im jeweiligen Einzelfall durchrechnen.