Hausreinigung: Welche Kosten muss man rechnen?

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Putzen ist eine weithin sehr unbeliebte Tätigkeit. In vielen Fällen übernehmen daher professionelle Reinigungen einen nicht unerheblichen Teil anfallender Putzarbeiten. Das kann im Privathaushalt geschehen, aber auch bei der Reinigung von Treppenhäusern, Kellern und Aufzügen von Mietshäusern. Mit welchen Kosten für eine Hausreinigung in beiden Fällen zu rechnen ist, haben wir den Kostencheck-Experten gefragt.

Frage: Was kostet eine Hausreinigung?

Kostencheck-Experte: Zunächst muss man hier einmal klarstellen, was genau gemeint ist: die Reinigung eines Privathauses oder die Hausreinigung in einem Mietshaus.

Soll ein Privathaus von einem professionellen Reinigungsunternehmen komplett grundgereinigt werden, werden die Kosten in vielen Fällen nach Stundenaufwand abgerechnet. Pro Stunde können Sie dann rund 20 EUR bis 30 EUR veranschlagen. Bei Verrechnung nach qm sollten Sie von rund 8 EUR pro m² bis 10 EUR pro m² ausgehen.

Die Reinigung eines Treppenhauses, der Gänge und Keller in einem Mietshaus werden meist deutlich günstiger angeboten. Abgerechnet wird hier meist pauschal nach Anzahl der Hausparteien. Je Mieter können Kosten von rund 5 EUR bis 20 EUR anfallen.

Zunächst ein Kostenbeispiel.

Kostenbeispiel aus der Praxis


Wie hoch sind die Kosten für eine professionelle Reinigung?

In einem Mietshaus mit 8 Mietparteien wird ein professionelles Reinigungsunternehmen mit der 14tägigen Reinigung des Treppenhauses (feucht wischen), sowie der Reinigung von Fensterbrettern, Handläufen, Schaltern und Briefkästen beauftragt. Zweimal jährlich soll auch eine Reinigung der Treppenhausfenster erfolgen. Das Reinigungsunternehmen bietet einen Pauschalpreis für alle Leistungen an.

Posten Preis
Monatspauschale komplett 54,70 EUR
Anfahrt, Reinigungsmaterial 0 EUR (keine zusätzlichen Kosten)
monatliche Gesamtkosten damit 54,70 EUR
umgelegt auf den einzelnen Mieter (Betriebskosten) 6,83 EUR pro Monat

Die hier gezeigten Kosten beziehen sich auf das Angebot eines einzelnen Reinigungsunternehmens für ein bestimmtes Objekt. Die Kosten in anderen Fällen können auch deutlich höher oder niedriger liegen.

Frage: In welchem Preisrahmen bewegen sich die Reinigungskosten für ein Privathaus und für Treppenhäuser?

Kostencheck-Experte: Beim Privathaus muss man nach Art der Reinigung unterscheiden. Rechnen Sie mit durchschnittlich 8 EUR pro m² bis 10 EUR pro m² für eine umfassende (einzelne) Grundreinigung. Bei regelmäßigen Reinigungen und bei einfachen Unterhaltsreinigungen können auch niedrigere Kosten angeboten werden.

Entscheidend ist immer der Umfang der Reinigungsarbeiten, der im Einzelnen vereinbart wird. Das gilt auch für die Hausreinigung beim Mietshaus. Dort müssen Sie mit Kosten von zwischen 5 EUR und 20 EUR je Mietpartei und Monat rechnen. Auch hier können fallweise günstigere Pauschalpreise anfallen.

Eine angestellte Reinigungskraft findet man dagegen oft schon für 10 EUR bis 15 EUR pro Stunde. Im Privathaushalt kann man diese Kosten zusätzlich auch noch steuerlich geltend machen.

Frage: Wovon hängen die Kosten für eine Hausreinigung ab?

Kostencheck-Experte: Entscheidend ist hier:

  • ob es sich um ein Privathaus oder das Treppenhaus in einem Mietshaus handelt
  • ob die Reinigung von einem Reinigungsunternehmen oder einer angestellten Reinigungskraft vorgenommen wird
  • welcher Umfang der Reinigungsleistungen vereinbart wird
  • ob es sich um ein einzelne oder eine regelmäßige Reinigung handelt
  • bei regelmäßigen Reinigungen und bei der Treppenhausreinigung: der übliche Grad der Verschmutzung, der vorgefunden wird.

Frage: Können Vermieter die Kosten einer Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegen?

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Können die Kosten für die Treppenhausreinigung auf die Mieter umgelegt werden?

Kostencheck-Experte: Prinzipiell können sie das – wenn das tatsächlich über den Mietvertrag so vereinbart wurde. Lag die Reinigungspflicht für das Treppenhaus bisher bei den Mietern, kann der Vermieter nur dann ein Reinigungsunternehmen bestellen und die Kosten umlegen, wenn jeder einzelne Mietvertrag geändert und vom jeweiligen Mieter unterzeichnet wird.

Umlagefähig sind dann nur die Kosten für die regelmäßigen Reinigung. Sonderreinigungen, wie eine Kosten für eine Graffiti-Entfernung kann ein Vermieter nicht auf die Mieter umlegen, diese Kosten muss er selbst tragen.

Die Kosten, die der Vermieter auf die Mieter umlegen will, müssen dabei erforderlich und angemessen sein. In der Rechtssprechung wird dabei üblicherweise vorausgesetzt, dass der Vermieter mindestens 3 Vergleichsangebote einholt, um die Angemessenheit der Kosten abschätzen zu können.

Er muss sich dann nicht zwingend für den günstigsten Anbieter entscheiden. Es dürfen aber beim gewählten Anbieter nicht massiv höhere Kosten als bei den Vergleichsangeboten anfallen. Die Qualität der Ausführung darf der Vermieter bei der Auswahl auch berücksichtigen und als Argument für die Auswahl eines bestimmten Anbieters verwenden, wenn die Preise nicht deutlich höher liegen als bei den Vergleichsangeboten.

Fiktive Reinigungskosten

Theoretisch hat der Vermieter die Möglichkeit, die Reinigung des Treppenhauses und anderer Allgemeinanlagen selbst zu übernehmen und dafür Kosten in der Höhe von ortsüblichen Reinigungskosten eines Reinigungsunternehmens in Rechnung zu stellen. In diesem Fall handelt es sich dann um fiktive Reinigungskosten. Das ist zulässig.

Kosten für eine angestellte Reinigungskraft

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Auch die Kosten für Putzmittel können auf den Mieter umgelegt werden.

Wenn der Vermieter eine bestimmte Person mit der Reinigung beauftragt, kann er sämtliche damit in Verbindung stehende Kosten auf die Mieter umlegen, das heißt sowohl die anfallenden Personalkosten als auch die Kosten für die Reinigungsmittel.

Werden besondere, teure Reinigungsgeräte angeschafft, sind die Kosten dafür nur insoweit umlegbar, als dass sie tatsächliche Auswirkung auf die Dauer der Arbeiten haben und die sonst entstehenden Kosten tatsächlich verringern können. Dieses Prinzip gilt nicht nur bei der Hausreinigung sondern auch bei der Gartenpflege.