Schlüsseldienst: Kosten von der Haftpflicht bezahlen lassen?

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Wenn eine Tür ins Schloss gefallen ist, ohne dass man einen Schlüssel zur Hand hat, um sie wieder aufzuschließen, ist guter Rat oft teuer. Oft führt dann kein Weg am Anruf beim Schlüsseldienst – samt den entsprechenden Kosten – vorbei. Noch schlimmer ist es, wenn man einen Schlüssel verliert. Natürlich liegt da der Gedanke nahe, den Schaden von einer Versicherung übernehmen zu lassen. Welche Versicherungen solche Schäden überhaupt decken und wann das genau möglich ist, wollten wir vom Kostencheck-Experten wissen.

Frage: Decken Versicherungen die Kosten für einen Schlüsseldienst überhaupt – und wenn ja, welche Versicherung ist dafür zuständig?

Kostencheck-Experte: Grundsätzlich bezahlt immer die eigene Haftpflicht, wenn man jemand anderem einen Schaden zufügt. Das heißt: Zieht man die Tür eines Freundes oder Bekannten zu, ohne einen Schlüssel zu haben und muss derjenige dann einen Schlüsseldienst mit der Türöffnung beauftragen, kann man die Rechnung meist problemlos der eigenen Haftpflichtversicherung übergeben. Es ist ein Schaden auf der Seite eines Dritten entstanden, den man selbst verursacht hat und für genau solche Fälle sind private Haftpflichtversicherungen gemacht. Das gilt auch für öffentliche Gebäude oder Vereinsgebäude.

Handelt es sich dagegen um den Schlüssel zur eigenen Wohnung, den man verloren hat oder zieht man versehentlich die eigene Wohnungstür ins Schloss, ohne einen Schlüssel mitgenommen zu haben, ist prinzipiell die eigene Hausratsversicherung zuständig, wenn es um die Begleichung der Kosten für den Schlüsseldienst geht. Das gilt allerdings nicht in jedem Fall: eine solche Leistung durch die Versicherung muss auch im Vertrag eingeschlossen sein, in vielen Fällen werden für den Einschluss von solchen Schäden zusätzliche Prämien (Zusatzpaket) verlangt.

Grobe Fahrlässigkeit wird dabei oft dennoch ausgeschlossen, es kommt immer auf die Bedingungen im Einzelnen an, die im jeweiligen Versicherungsvertrag vereinbart sind. Auch die zum Teil sehr hohen Kosten für das Austauschen aller Schlösser einer Schließanlage (notwendig bei Schlüsselverlust) werden nicht von jeder Versicherung übernommen.

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Wenn es sich um die Tür Ihres Eigenheims handelt, werden die Kosten meist nicht übernommen.

Handelt es sich um die Haustür zum privaten Eigenheim, werden die Kosten für den Einsatz des Schlüsseldienst nur von wenigen Versicherungen überhaupt übernommen.

Wird ein Firmenschlüssel verloren und müssen deshalb mehrere oder gar alle Schließzylinder der Zentralschließanlage ausgetauscht werden, werden die Kosten in vielen Fällen von der Betriebshaftpflicht des Unternehmens übernommen, wenn im Versicherungsvertrag eine entsprechende Klausel gilt oder zusätzlich vereinbart wurde. Ansonsten würde unweigerlich der Mitarbeiter selbst zur Kasse gebeten, könnte gegebenenfalls aber den Schaden durch die eigene Privathaftpflicht bezahlen lassen (wenn er nicht grob fahrlässig gehandelt hat).

Beispiele für Versicherungsbedingungen aus der Praxis

Nachfolgend einige Beispiele, welche Kosten Versicherungen beim Einsatz des Schlüsseldienstes beim Privathaushalt (Türöffnung) übernehmen.

Versicherung maximal übernommene Kosten je Schadensfall / maximal pro Jahr
Versicherung 1 maximal 500 EUR je Fall, maximal 1.500 EUR pro Jahr
Versicherung 2 maximal 500 EUR je Fall, maximal 3.000 EUR pro Jahr
Versicherung 3 bis maximal 20.000 EUR Schadenssumme insgesamt
Versicherung 4 bis maximal 500 EUR je Schadensfall, keine Begrenzung pro Jahr
Versicherung 5 bis maximal 500 EUR jährlich

Abhängig vom einzelnen Versicherer und gegebenenfalls vereinbarten Zusatzbedingungen können auch abweichende Bedingungen gelten.

Frage: In welchem Rahmen bewegt sich die Kostenübernahme von Versicherungen?

Kostencheck-Experte: Wenn es um den Einsatz des Schlüsseldienstes bei der Tür zur Privat- oder Mietwohnung geht, liegt die maximale Kostenübernahme durch die Versicherungen sehr häufig bei 500 EUR. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass im jeweiligen Versicherungsbetrag solche Leistungen mit eingeschlossen sind – das ist nicht bei jedem Versicherer automatisch der Fall.

Je nach Versicherung kann es auch eine maximale Kostenübernahme pro Jahr geben. Alle darüber hinausgehenden Einsätze des Schlüsseldienstes muss man dann selbst bezahlen.

Bei Schäden Dritter (fremdes Gebäude bzw. fremde Wohnung) leistet die private Haftpflichtversicherung üblicherweise im üblichen Umfang der maximalen Schadensleistung. Der entstandene Schaden sollte dabei also praktisch immer in vollem Umfang gedeckt werden. Auch hier sollten allerdings die Versicherungsbedingungen im Einzelnen genau geprüft werden, gegebenenfalls kann es auch Ausschlüsse geben (grobe Fahrlässigkeit, Gefälligkeiten, etc.)

Frage: Wovon hängt es ab, ob eine Versicherung die Kosten für einen Schlüsseldienst übernimmt?

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Wenn es um die Kostenübernahme des Schlüsseldienstes geht, kommt es meist darauf an, um welche Tür es sich handelt.

Kostencheck-Experte: Maßgeblich ist hier:

  • um welche Tür es sich handelt (eigener Schaden, Schaden für Dritte)
  • welche Versicherung zuständig ist
  • ob eine Bezahlung von Schlüsseldienst-Kosten eingeschlossen ist oder vereinbart wurde
  • ob bestimmte Ausschlussgründe (z. B. grobe Fahrlässigkeit, Erbringung von Gefälligkeiten, etc.) greifen
  • in welchem Umfang die Versicherung für einen Schlüsseldienst-Einsatz leistet (üblicherweise maximal 500 EUR je Einsatz)

Ob man die Kosten zunächst selbst bezahlen muss oder ob ein Schlüsseldienst direkt mit der entsprechenden Versicherung abrechnet, hängt vom Schlüsseldienst ab. Gegebenenfalls kann man bereits beim Anruf klären, ob der Schlüsseldienst direkt mit der entsprechenden Versicherung abrechnen kann.