In vielen Teilen Deutschlands sind die Böden auch mehr als 70 Jahre nach dem Krieg noch munitionsbelastet. Kaufen Sie ein Grundstück, denken Sie zunächst vermutlich weniger an derartige Altlasten. Kommt beim Ausheben der Baugrube jedoch plötzlich ein Blindgänger zum Vorschein, erwarten den Bauherrn unter Umständen hohe und unvorhergesehene Aufwendungen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Kostencheck: Stoßen Bauarbeiter auf einen Gegenstand, den Sie für Kampfmittel halten, verständigen Sie in der Regel sofort die Polizei oder den Kampfmittel-Räumdienst. Häufig handelt es sich hierbei allerdings um falschen Alarm.

Die Verantwortung und somit auch die Verpflichtung, die entstandenen Aufwendungen zu tragen, liegen in diesem Fall bei der Baufirma oder dem Häuslebauer. Die Kosten für den unnötigen Einsatz haben wir in nachfolgender Tabelle dargestellt:
| Kostenfaktor | Preis |
|---|---|
| Kampfmittel erweist sich als harmloser Fehlalarm | 80 – 130 EUR |
Auf welchen Betrag sich die Aufwendungen der eigentlichen Entfernung belaufen, lässt sich leider nicht genau beziffern, da zu viele individuelle Faktoren hineinspielen. Unter Umständen müssen Sie auch diese Kosten selbst tragen. Die Zumutbarkeitsgrenze liegt deutlich unter dem Wert Ihres Grundstücks und sollte somit nicht existenzbedrohlich sein.
Wer muss für die Kampfmittelbeseitigung bezahlen?
Kostencheck: Gemäß öffentlichem Baurecht ist der Grundstückseigentümer für die Freiheit des Baugrunds von Kampfmitteln verantwortlich. Deshalb sollten Sie vor dem Kauf von Bauland einen Blick in den Verdachtsflächen-Kataster werfen.

Gehört Ihr Baugrund zu einer Verdachtsfläche sind Sie verpflichtet, vor Baubeginn einen Antrag auf Prüfung zu stellen. Stellt sich hierbei heraus, dass sich eine Bombe im Untergrund befindet, müssen die Kampfmittel unverzüglich fachgerecht entschärft, abtransportiert, zerlegt und entsorgt werden.
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Gehört der Baugrund, den Sie erwerben möchten, zu einer Bundesliegenschaft oder zu ehemaligen Bundesvermögen, muss der Bund die Kosten für die Sondierung und Beseitigung tragen. Handelt es sich um einstmaliges kommunales Eigentum, übernimmt die Kommune die Aufwendungen. Nur wenn beides auf das Grundstück nicht zutrifft, gehen die Aufwendungen zu Ihren Lasten.
Wichtig: Wird das gefährliche Erbe erst während der Bauarbeiten entdeckt, sind Sie verpflichtet, Sofortmaßnahmen auf dem gesamten Baubereich einzuleiten. Alle Arbeiten müssen sofort eingestellt und im Umfeld befindliche Personen evakuiert werden. Verständigen Sie umgehend die Polizei.
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