Stromleitung angebohrt: welche Kosten sind zu befürchten?

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Ein wenig unachtsam – und schon ist es passiert: man hat aus Versehen eine Stromleitung angebohrt. Gerade neu eingezogenen Mietern passiert das besonders häufig, aber auch im Eigenheim kann ein solches Versehen schnell einmal vorkommen. Wir wollten vom Kostencheck-Experten wissen, welche Kosten man für die nachfolgende Reparatur rechnen muss und wer die anfallenden Reparaturkosten überhaupt übernehmen muss.

Frage: Was kostet es, eine angebohrte Stromleitung zu reparieren?

Kostencheck-Experte: Zunächst muss man einmal festhalten, dass man in den meisten Fällen mit ein bisschen Vorsorge einen solchen Schaden verhindern kann: entweder durch die Verwendung eines Leitungssuchgeräts oder durch einen Blick auf vorhandene Planzeichnungen (der Kabelverlauf auf dem Plan entspricht aber nicht immer in jedem Einzelfall exakt dem tatsächlichen Kabelverlauf).

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Wenn das Kabel angebohrt ist, müssen Sie sofort die Sicherung herausnehmen.

Ist ein Kabel einmal angebohrt, hilft nur, die entsprechende Sicherung herauszunehmen (wenn sie nicht ohnehin von selbst gefallen ist) und auf den Elektriker zu warten. Selbst reparieren kann man in einem solchen Fall schlicht garnichts.

Die zu erwartenden Reparaturkosten richten sich nach dem Ausmaß der Beschädigungen. Bei mehreren Bohrlöchern muss der Elektriker zunächst die tatsächliche Schadstelle ermitteln, die Wand am entsprechenden Bereich öffnen und das Kabel entweder reparieren oder bei schweren Beschädigungen an mehreren Stellen gegebenenfalls auch ein neues Kabel einziehen.

Der Haupt-Kostenfaktor ist dabei die aufgewendete Arbeitszeit: die Stundensätze beim Elektriker liegen in den meisten Fällen zwischen rund 50 EUR pro Stunde und 100 EUR pro Stunde. Dazu kommen Anfahrtskosten zwischen 30 EUR und 50 EUR. Die Kosten für das verwendete Reparaturmaterial, selbst für ein neues Kabel, fallen dagegen relativ gering aus.

Kostenbeispiel aus der Praxis

Wir haben bei der Selbstmontage unserer Küche versehentlich eine Stromleitung angebohrt. Als wir den Schaden durch flackernde Lichter im Raum bemerken, schalten wir die Sicherungen aus und rufen ein Elektroinstallationsunternehmen in unserer Nähe.

Posten Preis
Anfahrt 45 EUR
Reparaturmaterial (Klemmen, Schrumpfschlauch, Kabel, Putzmaterial) 18 EUR
Arbeitskosten 165 EUR
Gesamtkosten damit 228 EUR

Je nach Ausmaß des Schadens und dem individuellen Aufwand für eine Reparatur durch den Elektriker können die Reparaturkosten auch höher oder niedriger liegen.

Frage: In welchem Rahmen bewegen sich die Kosten für eine Reparatur einer angebohrten Stromleitung?

Kostencheck-Experte: Mit den Anfahrtskosten für den Elektriker (meist zwischen 30 EUR und 50 EUR) muss man auf jeden Fall rechnen. In den meisten Fällen wird man für eine komplette Reparatur des Schadens mit rund 2 Stunden Arbeitsaufwand (und damit Arbeitskosten zwischen 100 EUR und 200 EUR) rechnen müssen.

Bei aufwendigeren Reparaturen kann das durchaus auch höher liegen. Die Materialkosten sind dagegen in den meisten Fällen nur sehr gering, je nachdem, auf welche Weise der Elektriker die Reparatur durchführt.

Frage: Wovon hängen die Kosten für die Reparatur eines angebohrten Stromkabels ab?

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Die Kosten für eine durchbohrte Stromleitung sind von mehreren Faktoren abhängig.

Kostencheck-Experte: Maßgeblich ist hier:

  • ob die Schadensstelle sofort genau identifiziert werden kann (einzelnes Loch oder mehrere Löcher)
  • wie aufwendig die Reparatur ist (einzelne Schadstelle oder mehrere Beschädigungen, gegebenenfalls auch Beschädigungen an mehreren Kabeln)
  • die verlangten Stundensätze vom Elektrikerbetrieb
  • die Höhe der verlangten Anfahrtkosten
  • welche Materialkosten bei der Reparatur anfallen (meist gering)
  • welche erlaubten Eigenleistungen im Zuge der Reparatur gegebenenfalls erbracht werden (z. B. Öffnen der Wand an der Schadstelle, Verschließen der Wandstelle in Eigenregie, etc.)

Frage: Wer muss den Schaden bezahlen?

Kostencheck-Experte: Im Eigenheim bleibt man auf dem Schaden ohnehin sitzen – auch bei der Mietwohnung in den meisten Fällen. Hier gilt nämlich das Verursacherprinzip – auch dann wenn man nur fahrlässig gehandelt hat, muss man für den Schaden aufkommen. Damit hat man klar die in Mietverträgen geforderte Sorgfaltspflicht beim Umgang mit der Mietsache verletzt und ist darum selbst in der Pflicht, den entstandenen Schaden zu beheben.

Gegebenenfalls könnte man versuchen, die Kosten von der eigenen Haftpflichtversicherung ersetzt zu bekommen, da man ja selbst einen Schaden am Eigentum Dritter (dem Eigentum des Vermieters) verursacht hat, für den man danach aufkommen muss. Ob die Haftpflichtversicherung in diesem Fall leistet, hängt aber von den genauen Versicherungsbedingungen im einzelnen Vertrag und gegebenenfalls auch vom Entgegenkommen der jeweiligen Versicherung ab.