Anwalt für Baurecht beauftragen: Welche Kosten muss man rechnen?

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Gerade wenn es um Baumängel oder Streitigkeiten beim Bauen geht, steht oft viel Geld auf dem Spiel. Um die eigenen Rechte durchzusetzen, lohnt sich im Streitfall oft der Gang zum Anwalt. Mit welchen Kosten dabei gerechnet werden muss, erklärt der Kostencheck-Experte in unserem Interview.

Frage: Was kostet ein Baurechts-Anwalt?

Kostencheck-Experte: Grundsätzlich gilt zunächst einmal auch für auf Baurecht spezialisierte Anwälte das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie bekommen also nicht mehr oder weniger als andere Anwälte.

Unterscheiden muss man natürlich zunächst einmal nach den Arbeiten, die ein Bauanwalt erledigen soll:

  • eine einfache Rechtsberatung
  • außergerichtliche Vertretung
  • eine Vertretung bei einem niedrigen Streitwert
  • eine komplexe Vertretung mit umfassender Tätigkeit des Anwalts

Einfache Rechtsberatung

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Eine einfache Rechtsberatung ist häufig kostenlos, umfangreichere kosten bis zu 190€

Eine (meist sehr kurze) Erstberatung vom Anwalt kann man häufig kostenlos bekommen, oft sogar direkt online auf entsprechenden Plattformen. Dabei geht es einerseits um die Klärung ganz grundsätzlicher und allgemeiner Fragen, andererseits auch um das Abwägen von Erfolgsaussichten bei einer Klage oder einem juristischen Schritt.

Soll darüber hinaus eine umfassende Rechtsberatung erfolgen, darf das Honorar dafür nicht über 190 EUR (zuzüglich Mehrwertsteuer) liegen. Dieser Höchstbetrag ist gesetzlich festgelegt. Wenn explizit ein Gutachten zur Einschätzung einer Rechtslage gefordert wird, liegen die Maximalkosten im RVG bei 250 EUR.

Höhere Gebühren sind möglich, müssen aber zwingend im Vorfeld schriftlich mit Ihnen vereinbart werden.

Außergerichtliche Vertretung

Bei außergerichtlichen Vertretungen gelten die Gebührensätze im Vergütungsverzeichnis des RVG. Die geltenden Gebührensätze können aus einer Tabelle abgelesen werden. Berechnungsgrundlage ist dabei der sogenannte „Gegenstandswert“ (Streitwert).

Der Anwalt hat dabei die Möglichkeit, zwischen dem 0,5fachen und dem 2,5fachen der Gebühr zu verlangen, über der sogenannten „Mittelgebühr“ (1,3facher Gebührenwert) hinausgehende Honorare müssen aber Ihnen gegenüber besonders begründet werden.

Wenn es nur darum geht, einen Brief für Sie zu verfassen, darf höchstens das 0,3fache der Gebühr verwendet werden. Wird auf außergerichtlichem Weg eine Einigung erzielt, darf der Anwalt noch zusätzlich das 1,5fache des Gebührensatzes als Einigungsgebühr verlangen.

Nebenkosten können in Form einer Post- und Telekommuniktionspauschale von 20 EUR abgerechnet werden. Zu allen ermittelten Beträgen wird am Ende noch zusätzlich die Mehrwertsteuer berechnet.

Anwaltliche Vertretung bei niedrigen Streitwerten

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Für das Schlichten kleinerer Streitigkeiten sind mit Anwaltskosten von etwa 2000€ zu rechnen

Bei sehr einfachen Sachverhalten und eher niedrigen Streitwerten (bis rund 20.000 EUR) wird häufig nach RVG abgerechnet. Wenn eine Beweisaufnahme in einem Verfahren erforderlich ist und das Verfahren in 1. Instanz vor einem Landgericht stattfindet, können sie mit eigenen Anwaltskosten von rund 2.000 EUR rechnen. Auch Gerichtsgebühren sind dann zu bezahlen, die in diesem Fall bei rund 1.000 EUR liegen.

Sobald der Streitwert aber höher liegt oder es sich um einen besonders komplexen Sachverhalt und zahlreiche zu prüfende Unterlagen handelt, wird meist nicht mehr nach RVG abgerechnet.

Komplexe Vertretung mit umfassender Tätigkeit des Anwalts

Bei hohen Streitwerten und umfangreichen Aufgaben für den Anwalt werden meist für die anwaltliche Leistungen Stundensätze verhandelt. Die Honorar-Stundensätze werden immer im Vorfeld mit einem Mandatsvertrag schriftlich und bindend vereinbart.

Die Höhe der Stundensätze beginnt üblicherweise bei rund 200 EUR, besonders gute und erfahrene Anwälte verlangen aber häufig auch deutlich mehr – bis zu 500 EUR pro Stunde und darüber. Zusätzlich werden oft auch noch andere Leistungen abgerechnet, etwa von jüngeren Anwälten, die dem mandatsbetreuenden Anwalt „zuarbeiten“. Für sie kommen häufig leicht reduzierte Stundensätze zur Anwendung, die im Allgemeinen bei rund 150 EUR beginnen.

Der Anwalt führt dabei ein Stunden- und Leistungsverzeichnis und rechnet – auch bei länger dauernden Prozessen – üblicherweise monatlich ab.

Die im RVG geltende Untergrenze, die aus dem jeweiligen Streitwert errechnet wird, darf ein Anwalt dabei nicht unterschreiten.

Erfolgsabhängige Honorare (wie man sie aus Amerika kennt) sind in Deutschland unzulässig, ein Anwalt darf also keinen Anteil des erstrittenen Gewinns oder Werts verlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Mandant ohne ein Erfolgshonorar keine andere Möglichkeit hätte, seine Rechte durchzusetzen.

Beispiel-Kosten

Wir haben Streitigkeiten mit einem Bauunternehmen wegen der Nachbesserung eines unserer Meinung nach fehlerhaft ausgeführten Bauteils. Da wir persönlich nicht weiterkommen, ziehen wir einen Bauanwalt hinzu. Er erreicht für uns eine Einigung. Der Streitwert liegt bei 9.600 EUR für die Nachbesserung.

Posten Preis
Ersteinschätzung des Anwalts 250 EUR
außergerichtliche Vertretung bei Streitwert 9.600 EUR 725,40 EUR
Einigungsgebühr 837 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale 20 EUR
Summe Gebühren 1.832,40 EUR
zuzüglich Mehrwertsteuer (19 %) 348,16 EUR
Gesamtkosten brutto (inkl. Mehrwertsteuer) 2.180,56 EUR

Die hier gezeigten Kosten sind bei bestimmten Tätigkeiten des Anwalts (außergerichtliche Vertretung und Einigung) und bei einem bestimmten Streitwert entstanden. Die Honorare können in anderen Fällen auch unterschiedlich liegen.

Frage: Was bestimmt die Höhe des Honorars eines Bauanwalts?

Kostencheck-Experte: Maßgeblich sind dafür:

  • ob es sich um eine gerichtliche oder eine außergerichtliche Vertretung oder lediglich um eine Beratung handelt
  • wie hoch der Aufwand des Anwalts ist
  • welcher Streitwert gegenständlich ist
  • ob mit dem Anwalt ein höheres Honorar oder ein bestimmter Stundensatz für umfangreichere Tätigkeiten vereinbart wurde (bedarf der schriftlichen Zustimmung des Mandanten)

Je nach Sachverhalt und Fortgang der Streitigkeiten und abhängig von individuell getroffenen Vereinbarungen können die Honorare in verschiedenen Fällen also sehr unterschiedlich ausfallen.