Zahnersatz, der den eigenen Zähnen täuschend ähnlich sieht und von diesen kaum zu unterscheiden ist, gibt es in unterschiedlichen Varianten. Wie viel Sie für diese Versorgung aufwenden müssen, ist von verschiedenen Faktoren und dem Zuschuss, den die Krankenkasse gewährt, abhängig. Im Interview mit dem Kostencheck-Experten informieren wir Sie detailliert über die unterschiedlichen Möglichkeiten des Zahnersatzes sowie die dadurch auf Sie zukommenden Ausgaben.
Was kostet die Versorgung mit Zahnersatz im Vergleich?
Kostencheck: Die Kosten differieren stark, denn bei jedem Zahnersatz spielen individuelle Faktoren eine große Rolle. Deshalb ist die Preisspanne dieser zahnmedizinischen Versorgung sehr hoch.
Bei nachfolgender Aufstellung haben wir die von Ihrer Krankenkasse zu erwartende Kostenerstattung noch nicht berücksichtigt, da diese abhängig ist vom gewährten Bonus:
Art des Zahnersatzes | Kostenspanne |
---|---|
Einzelkrone | 500 – 1200 EUR |
Keramikkrone | 700 – 1.000 EUR |
Goldkrone | 950 – 1250 EUR |
Brücke, dreigliedrig, Keramik | 1.250 – 2.000 EUR |
Brücke, dreigliedrig, Gold | 2.500 – 3.000 EUR |
Brücke mit Implantatpfeilern | 7.500 – 17.000 EUR |
Modellgussprothese | 500 – 900 EUR |
Teleskopprothese | 550 – 5.000 EUR |
Vollprothese | 450 – 850 EUR |
Zahnersatz mit Implantaten | 1.400 – 15.000 EUR |
Was ist eine Zahnkrone und was kostet diese?
Kostencheck: Ist ein Zahn weitreichend durch Karies oder einen Unfall zerstört, lässt sich dieser, vorausgesetzt die Wurzel ist intakt, durch eine Zahnkrone wiederherstellen. Durch den Nachbau wesentlicher Zahnteile können die ursprüngliche Form, das Aussehen und die Funktion des Zahnes rekonstruiert werden. Zu diesem Zweck wird die Teil- oder Vollkrone auf den verbleibenden Teil des Zahnes gesetzt und fest mit diesem verklebt.
Je nach:
- Größe und Ausdehnung
- der Stelle des zu überkronenden Zahnes
- sowie dem verwendeten Material
müssen Sie für diesen Zahnersatz mit zum Teil erheblichen Kosten rechnen.
Seit 2005 übernehmen die Krankenkassen nur noch einen Festzuschuss, dessen Höhe sich am Befund, unter Berücksichtigung des aktuellen Gebisszustandes, orientiert. Dieser deckt 50 Prozent der Durchschnittskosten der Regelversorgung (Standardtherapie) ab. Auch wenn Sie ästhetisch ansprechendere Kronen, beispielsweise im Frontzahnbereich wünschen, erhalten Sie nur diesen Zuschuss. Dadurch müssen Sie für Zahnkronen zwischen 300 und 1.000 EUR selbst aufbringen.
Ich benötige eine Zahnbrücke. Was kostet diese?
Kostencheck: Bei Zahnverlust muss die Lücke zwischen den Zähnen durch eine Brücke geschlossen werden. Die Kosten variieren stark, da sie abhängig sind:
- vom verwendeten Material
- der Anzahl der zu ersetzenden Zähne
- der Bauart.
Auch in diesem Fall übernimmt die Krankenkasse nur einen Festzuschuss zur Regelversorgung, sodass auf die Patienten häufig hohe Kosten zukommen. Für eine vollverblendete, dreigliedrige Zahnbrücke müssen Sie mit einer Zuzahlung zwischen 900 und 1.500 EUR rechnen.
Welche Art der Versorgung die Krankenkasse bezuschusst ist davon abhängig, ob sich diese im sichtbaren oder nicht sichtbaren Bereich befinden:
Bereich | Regelversorgung |
---|---|
Sichtbar (Frontzähne) | Mindestens Teilverblendung |
Nicht sichtbar | nicht verblendete Zahnbrücke |
Oberkiefer | Verblendung bis einschließlich 5. Zahn |
Unterkiefer | Verblendung bis einschließlich 4. Zahn |
Stets selbst zu bezahlen sind:
- Zusätzliche Kosten für eine Vollverblendung mit zahnfarbenen Schichten.
- Kosten für eine verblendete Brücke im nicht sichtbaren Zahnbereich.
- Die Kosten für eine ästhetisch ansprechendere Versorgung.
- Die Kosten für hochwertigere Materialien.
Dadurch variieren die Preise für Zahnbrücken stark. Der Eigenanteil beläuft sich durchschnittlich auf etwa 800 bis zu 2.000 EUR.
Was kostet eine Zahnprothese?
Kostencheck: Durch Teil- und Vollprothesen lassen sich größere Lücken im Gebiss schließen. Dabei unterscheidet sich dieser herausnehmbare Zahnersatz durch Machart und Form, abhängig von der Anzahl und der Position der fehlenden Zähne. Auch der Zustand des Restgebisses, insbesondere jener der Pfeilerzähne auf denen die Prothese aufliegt, schlägt sich auf den Gesamtpreis nieder.
Die Kosten für die Zahnprothese setzen sich aus
- dem Honorar für den Zahnarzt
- die Materialkosten
- sowie den Laborkosten
zusammen.
Was kostet eine Vollprothese?
Kostencheck: Dies ist die preiswerteste Variante des herausnehmbaren Zahnersatzes, die im zahnlosen Kiefer zum Einsatz kommt. Die Material und Laborkosten sind relativ günstig. Das Honorar für den Zahnarzt wird über die Gebührenordnung BEMA abgerechnet und bewegt sich dadurch innerhalb des kassenrechtlich festgelegten Rahmens.
Der Eigenanteil der Kosten für eine herausnehmbare Zahnprothese beläuft sich auf etwa 150 – 500 EUR. Eine Prothese für den Unterkiefer anzufertigen ist allerdings etwas aufwändiger, sodass sich die Kosten für diesen Zahnersatz eher im oberen Bereich bewegen.
Was kostet eine Klammerprothese?
Kostencheck: Können mehrere fehlende Zähne nicht mit einer Brücke ersetzt werden, ist diese Art der Prothese die Regelversorgung. Sie ist aufwändiger herzustellen als die Vollprothese, was sich im Preis niederschlägt. Der Eigenanteil für die Klammerprothese beläuft sich auf 250 – 550 EUR.
Was kostet eine Teleskop-Prothese?
Kostencheck: Teleskop-Prothesen werden auch als kombinierter Zahnersatz bezeichnet, da sie aus einem festsitzenden und einem herausnehmbaren Teil bestehen. Sie sind eine gute Lösung, wenn die Anzahl der verbleibenden Zähne zu gering für eine Brücke sind. Das versteckte Teleskopsystem ist von außen nicht sichtbar, weshalb diese Variante des Zahnersatzes ästhetisch sehr ansprechend ist. Es gibt keine störenden Fremdkörper am Gaumen, die Handhabung ist ausgesprochen einfach. Die Teleskop-Prothese wirkt zudem wie eine stabilisierende Schiene, das heißt, die Kaukräfte verteilen sich gleichmäßig und die verbleibenden eigenen Zähne werden geschont.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Regelversorgung, sodass Sie von der Krankenkasse nur den Festzuschuss für die entsprechenden Versorgung erhalten. Ihr Eigenanteil ist deshalb erheblich höher und beläuft sich auf mindestens 550 EUR. Durch die sehr teuren Doppelkronen können Teleskop-Prothesen bis zu 5.000 EUR kosten.
Was kostet der Zahnersatz mit Implantaten?
Kostencheck: Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die fest in den Kieferknochen eingebracht werden. Diese dienen als Träger für den Zahnersatz, beispielsweise eine festsitzende Krone oder Brücke.
Auf Implantaten fixierte Prothesen (Locator-System) sind die komfortabelste und sicherste Möglichkeit, leider aber auch die teuerste. Hierfür werden in den Kiefer zwei bis sechs, in Ausnahmefällen sogar acht, Implantate eingesetzt, auf denen nach dem Ausheilen das Locator-System verankert wird. Dies funktioniert ähnlich wie ein Druckknopf an einem Kleidungsstück und bietet eine ebenso einfache wie sichere Verbindung zwischen Implantat und Prothese.
Ein Zahnimplantat für einen Einzelzahn kostet etwa 1.400 EUR, fester Zahnersatz mittels des Locator Systems schlägt mit 7.500 bis 15.000 EUR zu Buche. Da diese Versorgung keine Kassenleistung ist, können Sie hier nur mit einem im Verhältnis zu den Aufwendungen eher geringen Zuschuss rechnen.
Was bedeutet Regelversorgung?
Kostencheck: Dies ist die Bezeichnung für die Standardtherapie beim Zahnersatz, auf die Versicherte einen gesetzlichen Anspruch haben. Bei dieser Versorgung handelt es sich nicht nur um die preiswerteste Lösung, sondern auch um einen Zahnersatz, der in Sachen Lebensdauer, Stabilität und Passgenauigkeit sehr gute Ergebnisse erzielt. Ästhetischen Anforderungen wird dieser allerdings nicht immer völlig gerecht, trotzdem die Kassen beispielsweise im sichtbaren Zahnbereich eine zahnfarbene Teilverblendung bezuschussen.
Wie hoch ist der Eigenanteil beim Zahnersatz?
Kostencheck: Dieser hängt von der von Ihnen gewählten Versorgung ab. Wählen Sie die Regelversorgung, müssen Sie etwa die Hälfte der anfallenden Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Durch ein regelmäßig geführtes Bonusheft lassen sich diese nochmals senken, hierfür genügt ein Zahnarztbesuch im Jahr. Lassen Sie bei diesem das Bonusheft unbedingt abstempeln, denn Sie müssen dieses als Nachweis bei der Krankenkasse vorlegen.
Lückenloses Bonusheft | Bonus | Zuschuss |
---|---|---|
bis zu 4 Jahre | 0 Prozent | 50 Prozent (Regelversorgung) |
5 bis 9 Jahre | 20 Prozent | 60 Prozent |
10 und mehr Jahre | 30 Prozent | 65 Prozent |
Mein Zahnarzt bietet mir eine „gleichartige Versorgung“ an, was ist das?
Kostencheck: Die „gleichartigen Versorgung“ beinhaltet die Kassenleistung sowie zusätzliche Leistungen. Es kann sich dabei beispielsweise um einen ästhetisch ansprechenderen Zahnersatz wie die keramische Verblendung im Seitenzahnbereich handeln. Teile dieser Behandlung sind keine Kassenleistung, die dafür anfallenden Zusatzkosten rechnet der Zahnarzt privat ab.
Bietet Ihnen der Dentist eine „andersartige Versorgung“ erhalten Sie zwar den Festzuschuss, der Zahnersatz ist allerdings keine Kassenleistung. Die gesamte Behandlung wird dann nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet. Den Festzuschuss erhalten Sie jedoch auch in diesem Fall.
Warum variiert der Eigenanteil so stark?
Kostencheck: Die Kosten für den Zahnersatz addieren sich aus unterschiedlichen Positionen. Ein wesentlicher Kostenfaktor ist beispielsweise der Preis des Zahnlabors, da dieses nicht an eine Gebührenordnung gebunden ist. Arbeitet Ihr Zahnarzt mit einem günstigen und dennoch qualitativ guten Labor zusammen, schlägt sich das deutlich in den Kosten nieder.
Selbstverständlich beeinflusst auch das Zahnarzthonorar die Kosten. Dies kann selbst innerhalb der gleichen Stadt variieren. Durch gründlichen Preisvergleich lässt sich deshalb beim Zahnersatz so mancher Euro sparen. Vielleicht haben Freunde und Bekannte mit einem günstigen Zahnarzt sehr gute Erfahrungen gemacht. Auch Vergleichsportale im Internet können weiterhelfen.
Unser Tipp: Haben Sie nur wenig Geld zur Verfügung, so können Sie den doppelten Festzuschuss für den Zahnersatz beantragen. Entstehen Kosten, die über den doppelten Festzuschuss hinausgehen, übernimmt die Krankenkasse in Härtefällen auch diese. Durch die Härtefallregelung ist der Zahnersatz dann komplett kostenfrei.