Wer ein Haus baut oder eine Sanierung in Angriff nimmt, muss die Kosten dafür nicht immer völlig allein tragen. Zahlreiche Förderungen von unterschiedlichen Stellen helfen, die Gesamtkosten zu senken und sich vielfach Sanierungen überhaupt erst leisten zu können. Was alles von welchen Stellen gefördert wird, erklärt der Kostencheck-Experte im Interview.
Frage: Welche Förderungen gibt es ganz allgemein – und was wird überhaupt gefördert?
Kostencheck-Experte: Schon beim Hausbau selbst man auf Förderungen zurückgreifen. Wer besonders energieeffizient baut, profitiert dabei sogar doppelt: von höheren Förderungen einerseits, und von niedrigeren Betriebskosten danach.
Bei Sanierungen gibt es – neben einigen steuerlichen Absetzmöglichkeiten – vor allem Förderungen für energetische Sanierungen, die den Energiestandard von Gebäuden verbessern. Daneben sind auch barrierefreie Umbauten fast immer förderfähig. Wer baut und Kinder hat, kann manchmal noch zusätzliche Förderungen erhalten.
Förderungen sind dabei von drei Ebenen möglich:
- von bundesstaatlicher Seite (KfW und BAFA)
- von Länderseite und
- von kommunaler Seite
Förderungen vom Bund stehen allen gleichermaßen offen, die Förderungen von Ländern und Kommunen können dagegen sehr unterschiedlich sein. In manchen Ländern gibt es mehr, in anderen generell etwas weniger.
Frage: Sehen wir uns zunächst die bundesstaatlichen Förderungen an: Sie sprachen von KfW-Förderungen und Förderungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Was fördert beispielsweise die KfW?
Die KfW ist die wichtigste Anlaufstelle für Förderungen für Hausbau und Sanierung
Kostencheck-Experte: Bei der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, werden sowohl Neubau als auch Sanierungen gefördert. Es handelt sich dabei um die wichtigste allgemeine Förderquelle für Privatpersonen, von der im Allgemeinen auch das meiste Geld zu erwarten ist.
Die Förderung der KfW teilt sich dabei in zwei große Gruppen:
1. Zinsbegünstigte Darlehen mit besonders niedrigen Zinsen (z.B. ab 0,75 %)
2. Einmal-Zuschüsse zu Bau- und Sanierungsvorhaben
Für Privatpersonen sind beim Neubau folgende Förderungen der KfW interessant:
KfW-Fördernummer | Förderungsart | was wird gefördert | wichtige Bedingungen |
---|---|---|---|
153 | Kredit | Energieeffizientes Bauen | bis zu 100.000 EUR pro Wohneinheit, ab 1,36 % eff., bis 15.000 EUR Tilgungszuschuss |
124 | Kredit | Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum (nicht energieeffizient) | bis 50.000 EUR, ab 0,75 % eff., für Kauf oder Bau |
431 | Zuschuss | Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten | bis zu 50 % Übernahme der Kosten (max. 4.000 EUR), auch Zertifikate für nachhaltiges Bauen |
433 | Zuschuss | Einbau und Anschaffung von Brennstoffzellensystemen | bis zu 28.200 EUR Förderung möglich |
270 | Kredit | Nutzung von erneuerbaren Energien | Für die Nutzung von erneuerbaren Energien am Gebäude, ab 1,26 % eff., bis 20 Jahre Zinsbindung möglich, |
275 | Kredit | Speicher für erneuerbare Energien (PV-Anlagen) | ab 1,10 % eff., Batteriespeicher für den von PV-Anlagen erzeugten Strom, bis 20 Jahre Zinsbindung, Tilgungszuschuss möglich |
Wichtig ist, wie bei den meisten Förderungen, dass mit Arbeiten erst begonnen werden darf, wenn die Förderzusage vorliegt.
Frage: Das klingt nach durchaus geldwerten Förderungen. Was kann man beim Sanieren bei der KfW in Anspruch nehmen?
Das Verbessern der Dämmung und Energieeffizienz wird gefördert
Kostencheck-Experte: Für Bestandsimmobilien gibt es sogar noch mehr Förderungen. Auch hier teilen sich die Förderungen in Darlehen und Kredite einerseits und in Einmal-Zuschüsse andererseits. Gefördert werden im Wesentlichen 3 große Bereiche:
- Erhöhung der Energieeffizienz
- Altersgerechtes und barrierefreies Umbauen
- das Erreichen von höherem Wohnkomfort und besserer Sicherheit (vor allem im Bereich Einbruchschutz)
Als Kredite stehen folgende KfW-Programme zur Verfügung:
KfW-Fördernummer | was wird gefördert | Förderhöhe | Details | höhere Förderung möglich? |
---|---|---|---|---|
151 / 152 – Kredit | Energieeffizientes Sanieren: Umbau in Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen | bis 100.000 EUR für Umbau, 50.000 für Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete | ab 0,75 % eff., bis 27.500 EUR Tilgungszuschuss | höherer Zuschuss möglich bei besonderer Effizienz von Heizung oder Lüftung (APEE-Paket) |
167 Kredit | Ergänzungskredit zur energieeffizienten Sanierung: Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien | bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit | ab 1,26 % eff., bis 10 Jahre Laufzeit, fester Zinssatz möglich, 1 – 2 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit | keine |
159 – Kredit | Altersgerechter Umbau, höherer Wohnkomfort und besserer Einbruchsschutz | bis 50.000 EUR je Wohneinheit | ab 0,75 % eff., altersunabhängig | als Zusatz zu Kredit 151/152 möglich, auch als Zusatz zu KfW-Zuschuss Nr. 430 |
Das waren die Kreditförderungen. Daneben können als Privatperson auch folgende Zuschüsse beantragt werden, die in manchen Fällen auch mit Krediten kombinierbar sind:
KfW-Fördernummer | was wird gefördert | Details |
---|---|---|
430 – Zuschuss | Sanierung zum Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen | bis 30.000 EUR je Wohneinheit, zusätzliche Förderung aus dem APEE Programm bei besonders effizienten Heizungen oder Lüftungsanlagen |
431 – Zuschuss | Baubegleitung zum energieeffizienten Umbauen | Übernahme von 50 % der Kosten (max. 4.000 EUR), auch für Zertifikate nachhaltiges Bauen |
433 – Zuschuss | Einbau von Brennstoffzellen | bis zu 28.200 EUR Zuschuss je Brennstoffzelle |
455-B Zuschuss | Barrierereduzierung beim altersgerechten Umbau (dabei auch erhöhter Wohnkomfort) | bis 6.250 EUR je Wohneinheit |
455-E Zuschuss | Erhöhung des Einbruchsschutzes | bis zu 1.600 EUR je Wohneinheit (Eigenheim) |
Auch bei diesen Zuschüssen gilt: Es muss erst eine Förderzusage vorliegen, bevor mit den Arbeiten begonnen werden darf.
Frage: Welche Förderungen gibt es vom BAFA?
Solaranlagen können gefördert werden
Kostencheck-Experte: Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dem BAFA, geht es vor allem um den Klimaschutz. Förderungen gibt es daher für Privatpersonen in den Bereichen:
- energiesparende Heizungssysteme oder damit verbundene Systeme
- Heizungen, die mit Biomasse betrieben werden (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz)
- Solarthermie-Anlagen
- Wärmepumpen
- nachträgliche Optimierungen von Heizungen
Daneben fördert das BAFA auch noch die Elektromobilität im privaten Bereich.
Ein großer Teil der Zuschüsse des BAFA richtet sich allerdings daneben an den gewerblichen Bereich und die Industrie. Solche Förderungen sind für Privatpersonen dann nicht zugänglich.
Frage: Welche Förderungen gibt es für Biomasse-Heizungen vom BAFA konkret?
Gefördert wird vom BAFA die Umstellung auf eine mit Biomasse betriebene Heizung in einem Bestandsgebäude. Die alte Heizung muss dabei mindestens zwei Jahre in Betrieb gewesen sein. Förderfähig sind Anlagen mit einer Nennwertleistung zwischen 5 kW und 100 kW.
Heizungsart | Förderung | besondere zusätzliche Bedingungen |
---|---|---|
Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher | pauschal 3.500 EUR | mindestens 30 l Pufferspeicher je kW Nennwärmeleistung, mindestens 89 % Wirkungsgrad |
Pelletkessel | 80 EUR je kW Leistung, aber mindestens 3.000 EUR | mind. 55 l Pufferspeicher je kW Nennleistung, mind. 89 % Wirkungsgrad |
Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher (neu errichteter Pufferspeicher) | 80 EUR je kW Nennleistung, mindestens aber 3.500 EUR | mind. 30 l Pufferspeicher je kW, bei Kombinationskessel: 55 l, mind. 89 % Wirkungsgrad |
Pelletofen mit Wassertasche | 80 EUR je kW Nennleistung, mindestens 2.000 EUR | feuerungstechnischer Wirkungsgrad mindestens 90 % |
Scheitholzvergaser mit Pufferspeicher | pauschal 2.000 EUR | mindestens 55 l je kW Nennwärmeleistung Pufferspeicher, mindestens 89 % Wirkungsgrad |
Für alle Anlagen gilt weiterhin, dass sie nur mit naturbelassener Biomasse beschickt werden dürfen und dass eine Prüfbescheinigung nach 1. BImSchV vorliegen muss.
Das ist Basisförderung für Heizungsanlagen, dazu können aber noch Zusatzförderungen beantragt werden.
Frage: Welche Zusatzförderungen sind das?
Kostencheck-Experte: Zusatzförderungen vergibt das BAFA immer dann, wenn:
- verschiedene Anlagen kombiniert werden
- Anlagen an ein Wärmenetz angeschlossen werden
- ein Gebäude hoch energieeffizient ist
- gleichzeitig mit dem Einbau der Anlage die Heizanlage optimiert wird
Bei einer Anlagenkombination werden 500 EUR zusätzlicher Bonus bezahlt, bei sehr effizienten Gebäuden (KfW-Effizienzhaus 55 und darunter) und einer gleichzeitigen Heizungsoptimierung können bis zu 50 % der jeweiligen Basisförderung zusätzlich gezahlt werden.
Zusätzlich gibt es noch Förderungen für innovative Technologien:
Technologie | mögliche Förderung | Voraussetzungen |
---|---|---|
Abgaswärmetauscher | 4.500 EUR – 5.250 EUR je Anlage mindestens, oder 80 EUR je kW Nennleistung | Anlage muss förderfähig sein wie bei Basisförderung |
Partikelabscheider | 3.000 EUR – 5.250 EUR mindestens je Anlage, oder 80 EUR je kW Nennleistung | Scheitholzvergaser und Pelletofen mit Wassertasche pauschal 3.000 EUR |
Beim Neubau liegt die Förderung für diese technischen Innovationen bei pauschal 3.000 EUR – 3.500 EUR. Die Zusatzförderungen wie Kombinationsbonus oder Effizienzbonus können auch hier in Anspruch genommen werden.
Frage: Wie fördert das BAFA Wärmepumpen und Solarthermie?
Auch hier gibt es jeweils eine Basis- und eine Zusatzförderung. Für die Basisförderung von Wärmepumpen gilt:
Wärmepumpenart | Förderung |
---|---|
Elektrische Wärmepumpe | 40 EUR je kW Nennwärmeleistung, mindestens 1.300 EUR je Anlage |
Leistungsgeregelte oder monovalente elektrische Wärmepumpe | 40 EUR je kW Nennwärmeleistung, mindestens 1.500 EUR je Anlage |
Wärmepumpen mit Wärmequelle Erde und Wasser | 100 EUR je kW Nennwärmeleistung, mindestens 4.000 3 oder 4.500 EUR bei Erdsondenbohrung |
Sorptions- und gasmotorische Wärmepumpen | 100 EUR je kW Nennwärmeleistung, mindestens 4.500 EUR |
Wärmepumpen können gut gefördert werden
Bei elektrischen Wärmepumpen muss mindestens eine JAB (Jahresarbeitszahl) von 3,5 bzw. 3,8 erreicht und nachgewiesen werden. Mindestens ein Wärmemengenzähler muss verbaut sein, ebenso ein Stromzähler für die Wärmepumpe. Ein Nachweis über die Anpassung der Heizkurve an das Gebäude ist beizubringen. Bei gasmotorischen Wärmepumpen muss eine Jahresheizzahl von 1,25 erreicht werden.
Ist die Wärmepumpe lastmanagementfähig oder mit anderen Technologien (Solarthermie, Biomasseheizung) kombiniert, können 500 EUR zusätzlicher Bonus gezahlt werden. Effizienzbonus von 50 % zusätzlich bei besonders effizienten Gebäuden sowie bei optimierter Heizung gibt es hier gleich wie bei den Biomasseanlagen.
Bei der Solarthermie gelten wiederum andere Fördersätze.
Frage: Welche sind das?
Kostencheck-Experte: Abhängig ist die Förderung von Solarthermie-Anlagen immer davon, wofür die Anlage genutzt wird. Das zeigt die nachstehende Tabelle:
Anlagennutzung | Förderung |
---|---|
Warmwasserbereitung | 50 EUR pro m² Kollektorfläche, mindestens 500 EUR |
Raumheizung | 140 EUR pro m², mindestens 2.000 EUR je Anlage (zwischen 7 und 40 m² Kollektorfläche) |
kombinierte Raumheizung und Warmwasserbereitung | wie Raumheizung |
Erweiterung bestehender Anlagen | 50 EUR pro m², zwischen 4 und 40 m² Fläche |
Die möglichen Zusatzförderungen sind die gleichen wie bei den Wärmepumpen auch. Alle Solarthermie-Förderungen sind mit KfW-Förderungen kombinierbar.
Beim Neubau werden Privatpersonen nicht gefördert, sondern lediglich große Solarthermieanlagen auf Mehrfamilienhäusern.
Frage: Welche Förderungen von den Ländern gibt es?
Kostencheck-Experte: Die Förderungen einzelner Bundesländer für Privatpersonen sind sehr unterschiedlich. Einen kurzen Überblick gibt die nachfolgende Tabelle:
Bundesland | mögliche Förderungen | Förderer |
---|---|---|
Bayern | Förderung von Kauf oder Bau nach Jahreseinkommen, Zinsverbilligungsprogramm | Programm BayernLabo |
Baden-Württemberg | Kauf, Zinsverbilligung, Heizen mit erneuerbaren Energien (Darlehen), Schaffung von Wohnraum in historischen Ortslagen | L-Bank |
Berlin | Energieberatung, Altersgerechte Umbauten, Förderergänzungsdarlehen, energetische Sanierung | Investitionsbank Berlin |
Brandenburg | Kauf, Energieeffizient Bauen, altersgerechter Umbau, Barrierefreiheit | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
Bremen | teilweise Energieeffizienz (Darlehen) | BIS Bremerhaven und WFB |
Hamburg | Kauf, barrierefreier Umbau, Modernisierung | Investitions- und Förderbank (IFB) Hamburg |
Hessen | Kauf (Hessen-Darlehen)Behindertengerechter Umbau, Tilgungszuschuss für KfW-Darlehen, Zinsvergünstigung KfW-Darlehen, Schallschutz | WI-Bank Hessen |
Mecklenburg-Vorpommern | Wohrauminstandsetzung für benachteiligte Haushalte, Modernisierung, barrierefreier Umbau, Lifte | Landesförderinstitut M-V |
Niedersachsen | Kauf für Familien und Menschen mit Behinderung, Altersgerechter Umbau, energetische Modernisierung, Hochwasserhilfe, Darlehenssicherung | N-Bank Niedersachsen |
NRW | Kauf, Gebäudesanierung (zinsgünstige Darlehen), barrierefreies Wohnen, Einbruchsschutz, Energieeffizienz, Energie-Check, Energieeffizient Bauen und Sanieren | NRW.Bank |
RP | Kauf und Sanierung von selbst genutztem Wohnraum | Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz |
Saarland | Energiespeicher, Energie-Check, Barrierefreies Wohnen, Sanieren/Modernisieren, PV-Anlagen, Energieeffizientes Bauen | Diverse und Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) |
Sachsen | Bau für Familien, Förderungsergänzungsdarlehen, Wohnraumanpassung für Menschen mit Behinderung, Zinsanpassungsprogramm | Sächsische Aufbaubank |
Sachsen-Anhalt | Kauf und Modernisierung für Familien (zinsgünstige Förderdarlehen), altersgerechter Umbau, energetische Sanierung, Leerstandssanierung | Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt, |
Schleswig-Holstein | Kauf und Bau, Effizienzhaus, Zusatzfinanzierungen, Modernisierung, altersgerechter Umbau, barrierefreies Wohnen und Einbruchschutz, Anschlussfinanzierungen und Zinsanpassungen | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) |
Thüringen | Baudarlehen für Familien, Modernisierung und Instandsetzung, Sanierungsbonus (Wiederinstandsetzung von leerstehendem Wohnraum und Brachen) | Thüringer Aufbaubank |
In vielen Bundesländern gibt es also für alle wichtigen Bereiche bei Bau, Sanierung oder Energieeffizienz noch wichtige und wertvolle Zusatzförderungen.
Frage: Daneben kommen auch noch kommunale Förderungen zum Tragen, nicht wahr?
In jedem Bundesland gibt es andere Fördermöglichkeiten
Kostencheck-Experte: Ja, genau. Viele Kommunen bieten auch interessante, zusätzliche Fördermöglichkeiten. Einerseits kann man Bauland von Gemeinden oft günstig kaufen, andererseits werden gerade Familien beim Bauen oft großzügig entlastet.
In Nürnberg gibt es beispielsweise bis zu 9.000 EUR Zuschuss beim Bau eines Familienheims, zusätzlich noch 7.200 EUR für das 2. Kind und 2.000 EUR für jedes weitere, sowie 1.500 EUR Öko-Zulage für energieeffiziente Bauten. Eine große Familien wird hier also mit teilweise über 20.000 EUR beim Bau (oder auch Kauf) entlastet.
Auch in vielen kleineren Städten ist der Baukostenzuschuss oft beträchtlich – in der Regel bekommt man in den größeren Städten im Allgemeinen aber mehr. Viele Gemeinden zahlen auch jährliche Zinszuschüsse, vor allem bei energieeffizienten Bauten, wie etwa Stuttgart.
Im Bereich der Modernisierung und Sanierung sind die Förderungen von einzelnen Kommunen eher gering, es gibt sie aber fallweise.
Frage: Gibt es auch allgemeine Fördermittel, die wir hier noch nicht berücksichigt haben?
Kostencheck-Experte: Zu nennen wären hier der Vollständigkeit halber auch noch
- das Wohnriester
- das (geförderte) Bausparen und Bauspardarlehen
- die Förderungen der katholischen und evangelischen Kirche
mit denen man ebenfalls noch gefördertes Geld für die Baufinanzierung zusammenbekommen kann. Die Kirchen vergeben in der Regel vor allem vergünstigte Erbbaurechte an Familien, in manchen Fällen aber auch Darlehen.
Frage: Wie sieht es bei Sanierungen mit den Kosten für die Handwerker aus – kann man die ebenfalls gefördert erhalten?
Kostencheck-Experte: Sie können die Kosten für Arbeiten in bestimmtem Umfang steuerlich geltend machen.
Um Handwerkerkosten absetzen zu können, muss
- der Handwerker eine Rechnung ausstellen, auf der die Arbeitsentgelte gesondert ausgewiesen sind (keine Pauschalpreise)
- die Rechnung überwiesen werden (Barzahlung der Rechnung akzeptiert das Finanzamt nicht)
Absetzbar sind bis zu 6.000 EUR an Lohnkosten, Fahrtkosten und Gerätekosten für die Handwerker, die man pro Jahr angeben kann. Bei der Steuer erhält man dann 20 % dieser Kosten angerechnet, also maximal 1.200 EUR pro Jahr.
Absetzbar sind dabei nur die Kosten für Sanierungen und Reparaturen, nicht aber für Neubauten (etwa eine neue Garage). Wartungsarbeiten an der Heizung und der Schornsteinfeger fallen hier aber ebenfalls unter den Punkt Sanierungen wie etwa eine Parkettverlegung oder die Reparatur von Elektronikgeräten im Haushalt.
Wer einen Wintergarten neu errichtet, kann übrigens die Arbeits- und Fahrtkosten der Handwerker seit 2014 ebenfalls steuerlich geltend machen.